1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nutzungsausfallentschädigung beantragen...

Nutzungsausfallentschädigung beantragen...

Moin,

hatte vor kurzen einen kleinen unfall mit meinem 3monate alten golf v...

der andere Fahrer war schuld und die versicherung von ihm hat auch die kosten übernommen.

in der zeit wo der wagen in der werkstatt war haben ich keinen leihwagen genommen und möchte jetzt gerne für die zwei tage bei der gegnerishcen versicherung eine nutzungsausfallentschädigung beantragen. wie wird das gemacht?

Ein schreiben von der volkswagen werkstatt habe ich das der wagen in dem zeitraum in der werkstatt war.

habe eben noch von einer aufwandspauschale gehört, was hat es damit auf sich?

ich hoffe ihr könnt mir helfen

grüße

thorben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Setze der Versicherung noch eine Zahlungsfrist von sieben Tagen.

1.) Zu kurze Fristen sind unbeachtlich und setzen allenfalls eine angemessene Frist (in der Regel  14 Tage)  in Gang.

Schon bei normalem Postlauf sind Fristen von 7 Tagen unsinning, denn es ist allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass im gewöhnlichen Geschäftsablauf mit einer Erledigung innerhalb dieser Frist nicht gerechnet werden kann. (Wenn es im Einzelfall doch klappt, ist das das Verdienst des Sachbearbeiters, der keine Rückstände hat und nicht des Fristsetzers😁)

2.) Wozu überhaupt die Fristsetzung?
Sie wird den Versicherer kaum beeindrucken. Er wird den Nutzungsausfall zahlen, sobald das Poststück "an der Reihe" ist. Besondere Dringlichkeit ist da nicht zu erkennen.
Auch ist nicht zu erkennen, dass der Versicherer beabsichtigt, den Nutzungsausfall überhaupt nicht zu zaheln. Warum auch nicht?

Ich verstehe solche Tipps ehrlich nicht, denn offenbar ist hier die Regulierung doch völlig problemlos abgelaufen. Jedenfalls hat der TS nicht anderes berichtet.

Gruß
Hafi

186 weitere Antworten
Ähnliche Themen
186 Antworten

Wenn ich mich noch richtig an meine BGB-Vorlesung erinnere, muss man jemandem eine Frist setzen. Hält er diese Frist nicht ein, gerät er in Verzug und die Zahlung kann angemahnt werden. Setzt man keine Frist, kann man erst nach erneuter Aufforderung (mit Fristsetzung) aktiv werden!

Und das mit dem Postweg ist egal - es gelten 7 Werktage ab Zustellung. Und das sollte für die Versicherung eigentlich ausreichen, um die Sache zu erledigen. Denn sas sind in der Praxis rund 14 Tage...

Gruß
milliway42

Mal abgesehen davon, dass Zivilrecht offensichtlich nicht Dein Lieblingsfach war😉, geht es mir nur darum, dass es unsinnig ist, ein an sich gutes Regulierungsklima durch irgendwelche Drohungen oder Fristen zu vergiften, weil man als Geschädigter damit sein Geld eben keinen Tag früher bekommt. 

Wenn der Versicherer trotz Bezifferung nicht zahlt oder sich die Regulierung unangemessen lang verzögert (nein, 7 Tage reichen  nicht aus, übrigens weder bei Versicherungen, noch bei Anwälten oder Gerichten.) kann man immer noch eine Frist setzen, um ggf. Verzugsfolgen hervorzurufen.

Ansonsten ist es eher sinnfrei, kaum eindrucksvoll und das Gegenteil von hilfreich...😎

Hmmm, ich habe jetzt in meinem Streit mit der Versicherung einen Anwalt eingeschaltet - und auch der hat eine Frist von 7 Tagen gesetzt! (Brief per Fax am 12.3. zugestellt, Frist bis 19.3.) Scheint also gar nicht so abwegig zu sein 😉

Ja, und Bürgerliches Recht war so eine Vorlesung wo man als angehender Ingenieur rein muss und sich das wesentliche dann 48h vor der Prüfung reinprügelt um es hinterher wieder zu vergessen 😁

Gruß
milliway42

Ja, das kann er natürlich tun. Aber was bringt es Dir?
Wie gesagt: wenn der Sachbearbeiter schnell ist und die Haftung klar, wird er den Schaden sofort abrechnen, sobald alle Unterlagen  da sind.
Wenn etwas fehlt, wird er es dem Anwalt schreiben und auf Antwort warten.

Ob da jetzt eine Frist gesetzt ist oder in China fällt ein Sack Reis um...

Dazu fällt mir nochwas ein, etwas off topic:
Du kannst sicher sein, dass Briefe, die besonders "schneidig" Formuliert sind, entweder belächelt oder mit dem Gedanken "Was für ein &#*$§" bearbeitet werden, aber sicher nicht entgegenkommender als irgendwie nötig.

Auch bei Versicherern hast Du es mit Menschen zu tun, genau wie in jedem anderen Job. Und wenn ich im Supermarkt freundlich bedient werden möchte, pflaum ich auch keinen Mitarbeiter an: "Ich erwarte, dass Sie mir unverzüglich  einen Liter Milch geben. Sollte dieser nicht innerhalb von drei Minuten da sein, verlange ich Ihren Vorgesetzten zu sprechen"...
Briefe schreiben manche Leute aber durchaus in diesem Ton finden das auch noch ganz normal...

Das hast du schön geschrieben Hafi und das ist sicher auch richtig, da kann ich dir nur beipflichten. 🙂

Aber...... ein Sprichwort sagt auch, wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es auch heraus.

Und wenn mir ein Schadensachbearbeiter zum Beispiel schreibt "Ihr Gutachten ist unbrauchbar weil es nicht unseren Vorstellungen entspricht" oder so ähnlich und dass damit begründet, dass er nun mal keine passenden Textbausteine hat und auch noch etwas anderes zu tun hat, als höfliche Briefe zu formulieren, dann muss er sich auch nicht wundern, wenn er eine entsprechende Antwort bekommt.

Schreiben von einigen Versicherungen an den Geschädigten, Sachverständige, Rechtsanwälte und andere Beteiligte sehen oftmals alles andere als höflich formuliert aus.

Gruss Delle

Hallo Delle,

ganz Deiner Meinung!
Das gilt selbstverständlich in beide Richtungen. Klarer Fall.
Ich hab´s eben nur aus meiner Sicht geschildert.
Dass es einem Laien, der nicht oft mit Versicherungen zu tun hat, mal passiert, dass er sich im Ton vergreift, ist ja auch kein Problem.
Ärgerlich ist es bei jeder Art von "Profis", denn man hat in dieser Branche immer mehrfach miteinander zu tun. Da kann man einen vernünftigen Umgangston erwarten, auch wenn man unterschiedlicher Ansicht ist.
Von beiden Seiten...

Schöne Grüße
Hafi

Ich kann ja mal aus dem Brief zitieren, den die Versicherung mir geschrieben hat als Abrechnung meines Unfallschadens. (Fahrzeug Totalschaden, ich selber neun Tage (wirklich) krank geschrieben, Schuldfrage geklärt und zu 100% beim Unfallgegner):

Zitat:

Sehr geehrter Herr XY!

Den Schaden regulieren wir wie folgt:

bla bla bla mit vielen Zahlen

Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung des Nutzungsausfalls, weil Sie laut Arztbericht sich schonen sollten und somit kein Kfz nutzen konnten.

Da es sich glücklicherweise um eine Bagatellverletzung handelte, ist kein Schmerzensgeld gerechtfertigt.

Die An- und Abmeldekosten übernehmen wir grundsätzlich nur pauschal mit 55€.
Da sie keinen Aufwand nachweisen können der in direktem Zusammenhang mit dem Unfall steht, haben sie kein Anrecht auf eine Kostenerstattung.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass mit unserer Leistung kein Anerkenntnis verbunden ist. Ferner behalten wir uns eine beliebige Berechnung oder auch eine Rückforderung des Betrages vor.
Auf diese verzichten wir, wenn die Angelegenheit bezüglich Schmerzensgeld und Nutzungsausfall erledigt ist.

Mit freundlichem Gruß

Nachdem ich mich bereits mit einer Kürzung des Restwertes um 850€ (Stichwort Onlinebörse) abgefunden hatte, die tatsächlichen Anmeldekosten mit 150€ nachgewiesen hatte, Quittungen wg. Aufwandsentschädigung eingereicht habe, ist es mir nach diesem Brief doch etwas zu viel geworden und habe die Sache einem Anwalt übergeben. Der hat nun einen entsprechenden Brief mit der besagten Frist (Unfall war Mitte Dezember die Versicherung verschleppt die Sache schon ewig!) geschrieben...

Gruß
milliway42

Naja, das ist sicher kein schönes Deutsch (haben die das wörtlich geschrieben oder ist das ein Gedächtnisprotokoll von Dir?).
Aber es ist nicht wirklich unverschämt formuliert, oder?
Dass Du inhaltlich mit den Ausführungen nicht einverstanden bist, steht wieder auf einem anderen Blatt.

da muss ich Hafi beipflichten. Dieser Brief ist korrekt und sachlich verfasst, man freut sich sogar, dass du nur leicht verletzt wurdest bei dem Unfall 😉😁

Das du mit der Abrechnung nicht einverstanden bist, steht auf einem anderen Blatt. Aber dafür hast du  ja nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet, dass ist dein gutes Recht und der wird deine berechtigten Ansprüche auch verfolgen (hoffentlich)

Gruss

Delle

Es war wortwörtlich abgetippt... Das inhaltliche ist in der Tat etwas anderes - aber man hat doch den Eindruck, dass sie einen für ziemlich dumm halten.
Alleine die Begründung für kein Schmerzensgeld und kein Nutzungsausfall und dann am Ende klingt ein wenig nach Erpressung.
Finde das nicht okay, man kann den Gegenüber auch gerne für voll nehmen.

Gruß
milliway42

naja.... ich bin kein Jurist. Aber aus meiner beruflichen Erfahrung weis ich, dass der Nutzungsausfall Regelmäßig verweigert wird, wenn er nicht nachgewiesen werden kann.

Wenn du krank geschrieben warst/bist, dann kannst und darfst du auch kein Auto fahren. Und da dein Auto wohl während deiner Krankschreibung in der Werkstatt war, wird hier wohl die Zahlung verweigert.

Aber das obliegt der juristischen Würdigung und nicht der technischen....

Gruss

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


naja.... ich bin kein Jurist. Aber aus meiner beruflichen Erfahrung weis ich, dass der Nutzungsausfall Regelmäßig verweigert wird, wenn er nicht nachgewiesen werden kann.

Wenn du krank geschrieben warst/bist, dann kannst und darfst du auch kein Auto fahren. Und da dein Auto wohl während deiner Krankschreibung in der Werkstatt war, wird hier wohl die Zahlung verweigert.

Aber das obliegt der juristischen Würdigung und nicht der technischen....

Gruss

Delle

Der Anwalt erklärte mir aber, dass ich ja durch den Wagenausfall andere Ausgaben (wie Taxi, ÖPNV etc.) hatte und diese kompensiert werden müssen. Und ich war KRANK nicht BETTLÄGERIG geschrieben, durfte also durchaus einkaufen gehen etc. Außerdem konnte meine Lebensgefährtin den Wagen nicht für berufliche Termine nutzen, wie sie es sonst regelmäßig macht. Das Auto war, da Totalschaden, nicht in der Werkstatt sondern auf dem Weg zum Schrott!

Egal, werden schon sehen, was da so rauskommt 😉

Gruß
milliway42

Hallo an euch alle,

auch ich gehöre leider zu denjenigen, die ihr Auto aufgrund eines Unfalls in der Werkstatt reparieren lassen mussten.
Tja, und nun möchte ich Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung beantragen, aber wie so viele andere finde auch ich keine Angabe, wieviel Euro pro Tag ich geltend machen kann.

Über eine Angabe würde ich mich riesig freuen.

Mitsubishi Space Star
Erstzulassung 05.01.2005
Ziffer 2.1: 9644
Ziffer 2.2: 372 0023
Ziffer J: 01
Ziffer 4: 0200
Euro 3, Diesel
85 KW, 1870 cm³

Ich danke euch schon mal vorab für eure Hilfe!

Sonnige Grüße
Karin

Hallo Karin,

die Versicherung weis das zwar schon selber, aber damit du das kontrollieren kannst, hier die Info:

Nutzungsausfallgruppe:    E
Nutzungsausfall pro Tag: 43,00 Euro 

Gruss

Delle

Mensch Dellenzähler,
also das ist ja ne ultraschnelle Antwort!
VIELEN, VIEEEEEEELLLLLLEN DANK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich freu mich riesig, war echt schon am verzweifeln.
Mein Wochenende ist hiermit schon fast gerettet.

Nun muß ich nur noch rausfinden, ob ich da die Mehrwertsteuer noch draufhauen muß, weil ich im Schreiben der Versicherung danach gefragt wurde, ob ich selbstständig und vorsteuerabzugsberechtigt bin.
Naja - und auch wenn nur Ein-Frau-Klitsche - bin ich das nun mal.
Und von der Werkstatt weiß ich, daß ich denen die Mehrwertsteuer separat bezahlen muß!

Aber ich hoffe mal, da finde ich noch was ...
Dir erstmal wirklich ein Dankeschön von Herzen! Hast mir echt geholfen!

Herzliche Grüße
Karin

Deine Antwort
Ähnliche Themen