Nutzungsausfall nach Unfall. Welcher tägliche Betrag steht mir zu?
Guten Abend, vor einiger Zeit hatte ich einen kleinen Unfall für den ich jetzt das Kostenerstattungsschreiben verfasse. Das Auto musste für 2 Werktage in die Werkstatt. Die Reparaturarbeiten haben aber insgesamt nur 8 Arbeitsstunden gedauert.
Ich habe diese Tabelle gefunden und bin mir jetzt unsicher ob das wirklich stimmt mit den Klassen. Mein Audi A4 B5 hat einen 1.8l Motor und ist BJ 1995. Laut der Tabelle gehört der Wagen zur Klasse E-F je nach Ausstattung. Ich habe für heutige Verhältnisse nichts besonderes, damals war er aber schon etwas besser. Neben einem Automatikgetriebe ist auch eine Klimaautomatik verbaut. Jetzt weiß ich nicht, wie das zu werten ist. Zähle ich mich damit zu Klasse E oder G? Klasse F wird es mit Sicherheit nicht sein.
Und da der Wagen älter als 10 Jahre ist, muss ich ihn noch 2 Klassen niedriger stufen.
Könnt ihr mir sagen wie sich das verhält bei meinem Wagen? 🙂
Beste Antwort im Thema
Es gehört zu den Grundaufgaben jedes Sachbearbeiters, den richtigen Tagessatz und die Dauer des Ausfalls zu ermitteln. Von daher ist es völlig egal, was Du reinschreibst.
"Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur sowie die Unkostenpauschale" reicht in jedem Forderungsschreiben vollkommen.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Ach so. Wenn der Geschädigte also bei einem Polo 102 EUR am Tag fordert, weil er das für den korrekten Betrag hält, hat der Geschädigte das also ungeprüft zu zahlen.
Ach so. Ich vergaß, alle Geschädigten sind potentielle Betrüger und noch strohdoof dazu.
Zitat:
Wenn ich dieses Möchtegern-Verbraucherschutz-Gelaber lese, glaub ich echt, Dich sticht der Hafer... 🙄
Von jemandem, der Alle, die es dann noch wagen, ihr gutes Recht bei Gericht durchzusetzen, als asoziale Querulanten beleidigt, ist auch sonst nichts Sinnvolles zu erwarten... 🙄
Zitat:
Der Versicherer hat die Fahrzeugdaten und die Listen.
Er wird den Betrag anhand dieser Listen festsetzen. Nicht mehr und nicht weniger.
Ja genau, die sind geheim, weder Gutachter noch Anwälte noch Geschädigte haben darauf Zugriff oder können diese lesen. Dafür brauchts schon einen hochqualifizierten Schadensachbearbeiter.
Mein Gott...
Aber letztlich wird vom eigentlichen Problem abgelenkt. Dies ist meist nicht die Höhe des Tagessatzes, sondern die Dauer des Nutzungsausfalls.
Hat dir eine Versicherung mal nicht Nutzungsausfall für dein Dreirad bezahlt, oder woher kommt der Frust?