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Nutzungsausfall nach Unfall. Welcher tägliche Betrag steht mir zu?

Themenstarteram 2. August 2014 um 18:35

Guten Abend, vor einiger Zeit hatte ich einen kleinen Unfall für den ich jetzt das Kostenerstattungsschreiben verfasse. Das Auto musste für 2 Werktage in die Werkstatt. Die Reparaturarbeiten haben aber insgesamt nur 8 Arbeitsstunden gedauert.

Ich habe diese Tabelle gefunden und bin mir jetzt unsicher ob das wirklich stimmt mit den Klassen. Mein Audi A4 B5 hat einen 1.8l Motor und ist BJ 1995. Laut der Tabelle gehört der Wagen zur Klasse E-F je nach Ausstattung. Ich habe für heutige Verhältnisse nichts besonderes, damals war er aber schon etwas besser. Neben einem Automatikgetriebe ist auch eine Klimaautomatik verbaut. Jetzt weiß ich nicht, wie das zu werten ist. Zähle ich mich damit zu Klasse E oder G? Klasse F wird es mit Sicherheit nicht sein.

Und da der Wagen älter als 10 Jahre ist, muss ich ihn noch 2 Klassen niedriger stufen.

Könnt ihr mir sagen wie sich das verhält bei meinem Wagen? :)

Beste Antwort im Thema

Es gehört zu den Grundaufgaben jedes Sachbearbeiters, den richtigen Tagessatz und die Dauer des Ausfalls zu ermitteln. Von daher ist es völlig egal, was Du reinschreibst.

"Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur sowie die Unkostenpauschale" reicht in jedem Forderungsschreiben vollkommen.

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Einfach F fordern und abwarten.

Klaus

Themenstarteram 2. August 2014 um 18:50

Danke Germania, dir vertraue ich gleich mal auf Anhieb. :)

Hi,

die Versicherung will eh kürzen. Von daher schadet es nicht denen etwas "futter" zum kürzen zu geben.

Also ruhig ein wenig mehr fordern;)

Natürlich nicht übertreiben.

Gruß Tobias

Es gehört zu den Grundaufgaben jedes Sachbearbeiters, den richtigen Tagessatz und die Dauer des Ausfalls zu ermitteln. Von daher ist es völlig egal, was Du reinschreibst.

"Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur sowie die Unkostenpauschale" reicht in jedem Forderungsschreiben vollkommen.

Frag doch mal DEINE Kfz Versicherung,

die hat aktuelle Zahlen und kein Motiv Dich schlecht zu beraten.

am 4. August 2014 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Es gehört zu den Grundaufgaben jedes Sachbearbeiters, den richtigen Tagessatz und die Dauer des Ausfalls zu ermitteln. Von daher ist es völlig egal, was Du reinschreibst.

Blöd nur, dass es Sache des Geschädigten ist, die Höhe seiner Schadensersatzansprüche darzulegen und dass nicht der Schädiger diese bestimmt.

Zitat:

"Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur sowie die Unkostenpauschale" reicht in jedem Forderungsschreiben vollkommen.

Damit würde der Geschädigte sich selbst regelmäßig um einen Teil seiner Schadensersatzansprüche bringen.

Schlimm, dass manche diese Volksverdummung und vorsätzliche Falschinformation noch als hilfreich bewerten.

am 4. August 2014 um 12:13

Hallöchen Elchsucher.

Fährst du keinen Opel mehr?

Aber selber gibst du dir immer noch likes?

Geil :D

am 4. August 2014 um 12:30

Vielleicht kann Dir ein Arzt helfen?

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus

Vielleicht kann Dir ein Arzt helfen?

Gegen was?

am 4. August 2014 um 20:30

Dass jemand, völlig zusammenhanglos, absolut wirres Zeug schreibt, hat diesen Gedanken bei mir ausgelöst.

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus

Dass jemand, völlig zusammenhanglos, absolut wirres Zeug schreibt, hat diesen Gedanken bei mir ausgelöst.

Gute Besserung.

am 4. August 2014 um 20:48

Wünsche ich ihm auch.

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Es gehört zu den Grundaufgaben jedes Sachbearbeiters, den richtigen Tagessatz und die Dauer des Ausfalls zu ermitteln. Von daher ist es völlig egal, was Du reinschreibst.

Blöd nur, dass es Sache des Geschädigten ist, die Höhe seiner Schadensersatzansprüche darzulegen und dass nicht der Schädiger diese bestimmt.

Zitat:

Original geschrieben von mb560brabus

Zitat:

"Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur sowie die Unkostenpauschale" reicht in jedem Forderungsschreiben vollkommen.

Damit würde der Geschädigte sich selbst regelmäßig um einen Teil seiner Schadensersatzansprüche bringen.

Schlimm, dass manche diese Volksverdummung und vorsätzliche Falschinformation noch als hilfreich bewerten.

Ach so. Wenn der Geschädigte also bei einem Polo 102 EUR am Tag fordert, weil er das für den korrekten Betrag hält, hat der Geschädigte das also ungeprüft zu zahlen.

Wenn ich dieses Möchtegern-Verbraucherschutz-Gelaber lese, glaub ich echt, Dich sticht der Hafer... :rolleyes:

Der Versicherer hat die Fahrzeugdaten und die Listen.

Er wird den Betrag anhand dieser Listen festsetzen. Nicht mehr und nicht weniger.

Ob Du was anderes aufschreibst oder in China ....

Wenn man weniger fordert als in den Listen steht, zahlen die Versicherer dann freiwillig mehr?

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