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Nutzungsausfall nach Gutachten

Themenstarteram 8. August 2019 um 9:04

Hallo,

bin Geschädtigter eines Türremplers und habe ein Gutachten eines SV anfertigen lassen.

Im Gutachten sind neben den Reparaturkosten auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall ausgewiesen.

Kann ich mir die zwei Posten auch auszahlen lassen, wenn ich fiktiv abrechne?

Den Schaden würde ich dann privat über Sportrepair beheben lassen.

Danke

Beste Antwort im Thema

Da ich die HUK von 1977 - 2007 begleitet habe, würde ich nur von Anfang an einen fähigen Anwalt beauftragen, den mal erst mal suchen muss. Nur meine Meinung.

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. August 2019 um 22:24:34 Uhr:

Zitat:

@beachi schrieb am 9. August 2019 um 22:22:33 Uhr:

 

das heißt, du bist nicht in der lage, als ehemaliger mann vom fach deine berechtigten ansprüche ohne rechtsbeistand durchzusetzen? das hätte ich so nicht erwartet.

ich sehe das persönlich ein bisschen anders (personenschaden mal außen vor gelassen).

das war nicht der Zusammenhang... es ging um die Frage, was germania47 dem TE raten würde... nicht, wie er sich verhalten würde

Yepp.

Zitat:

@WWiesel schrieb am 9. August 2019 um 22:25:28 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. August 2019 um 22:24:34 Uhr:

 

das war nicht der Zusammenhang... es ging um die Frage, was germania47 dem TE raten würde... nicht, wie er sich verhalten würde

Yepp.

da steht, zitat: "We würdest Du in der Rolle eines Geschädigten unter Berücksichtigung Deiner Lebens- und fachlichen Erfahrung heute in einem doch relativ kleinen Fall an die Regulierung herangehen?" zitat ende.

es wurde also gefragt, wie sich germania in der rolle eines geschädigten verhalten würde bzw. an die regulierung herangehen, seine lebenserfahrung etc. berücksichtigt... da steht nirgends, was er dem te raten würde.. okay?!

Geschenkt

Möglicherweise hat germania sich die guten Tipps hier im V-Forum zu Herzen genommen und setzt sie um und schaltet daher einen Anwalt ein :D:D:D

Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. August 2019 um 22:35:46 Uhr:

Möglicherweise hat germania sich die guten Tipps hier im V-Forum zu Herzen genommen und setzt sie um und schaltet daher einen Anwalt ein :D:D:D

und ist gerade auf der Suche .... :D

Dann kann dem Fragesteller ja berichten, wie's am besten klappt.

 

Zitat:

@beachi schrieb am 9. August 2019 um 22:22:33 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 9. August 2019 um 22:13:27 Uhr:

Da ich die HUK von 1977 - 2007 begleitet habe, würde ich nur von Anfang an einen fähigen Anwalt beauftragen, den mal erst mal suchen muss. Nur meine Meinung.

das heißt, du bist nicht in der lage, als ehemaliger mann vom fach deine berechtigten ansprüche ohne rechtsbeistand durchzusetzen? das hätte ich so nicht erwartet.

ich sehe das persönlich ein bisschen anders (personenschaden mal außen vor gelassen).

Ich habe noch nie einen RA in Verkehrssachen beauftragt und antworte üblicherweise nicht auf Kommentare, die nur klein geschrieben wurden.

Jetzt kommt garantiert die Antwort, das mach ich immer so.

Zitat:

@WWiesel schrieb am 9. August 2019 um 22:39:04 Uhr:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. August 2019 um 22:35:46 Uhr:

Möglicherweise hat germania sich die guten Tipps hier im V-Forum zu Herzen genommen und setzt sie um und schaltet daher einen Anwalt ein :D:D:D

und ist gerade auf der Suche .... :D

Dann kann dem Fragesteller ja berichten, wie's am besten klappt.

Dem Fragesteller wurde ja schon gesagt, wie es am besten klappt ;)

Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. August 2019 um 22:44:47 Uhr:

Zitat:

@WWiesel schrieb am 9. August 2019 um 22:39:04 Uhr:

 

und ist gerade auf der Suche .... :D

Dann kann dem Fragesteller ja berichten, wie's am besten klappt.

Dem Fragesteller wurde ja schon gesagt, wie es am besten klappt ;)

Falls mein bescheidener Beitrag da unten gemeint sein sollte - der zählt nicht wirklich, ich bin bekanntlich dumm :D

"Meine Suche ginge zunächst in Richtung Fachanwalt für Verkehrsrecht/ Versicherungsrecht, ggfs. ein ADAC-Syndikusanwalt."

Juristen kennen ja den Artikel 4 des GG :)

Glaub ich nicht.

am 9. August 2019 um 21:18

Zitat:

@Murmelspieler schrieb am 9. August 2019 um 20:00:46 Uhr:

Die gegnerische Versicherung ist die HUK Coburg.

Man könnte mir ja auch entgegen kommen und das Gutachten nicht zusammenstreichen, da ich nicht direkt zum Rechtsberater gegangen bin und sie sich damit immerhin die Anwaltskosten sparen können.

Aber das zählt vermutlich nichts. Ich warte mal bis ich Post bekomme

Ich rate einen Anwalt, am besten Spezial. Verkehrsrecht, mit der Regulierung zu beauftragen.

Hatte ich ja schon in diesem Thema getan, aber die eigene Erfahrung mit eben dieser Versich.-gesellschaft hat sich dadurch zum Guten gewendet. :)

Themenstarteram 9. August 2019 um 21:43

Naja, das Gutachten ist erstellt und der Versicherung wurde mitgeteilt, dass anhand dessen abgerechnet werden soll. Von der Versicherung kam zwar noch keine Antwort respektive Abrechnung, aber für den Anwalt ist es damit jetzt schon unlukrativ, wenn ich das richtig verstanden hab

Na immerhin hast einen SV beauftragt und ein Gutachten in der Hand. Viele machen unwissend nur einen KVA der von den Versicherungen noch mit viel größerem Eifer zusammengestrichen wird als ein Gutachten

am 9. August 2019 um 22:53

Zitat:

@Murmelspieler schrieb am 9. August 2019 um 23:43:08 Uhr:

................... aber für den Anwalt ist es damit jetzt schon unlukrativ, wenn ich das richtig verstanden hab

So bin ich nicht an die Sache gegangen weil ich dies schlicht nicht einschätzen kann und habe nach der 1. Zahlung der Versicherung mich doch noch an einen Anwalt gewandt. Es wurde dann die gesamte Differenz nachgezahlt.

Aber ich will Dir nichts einreden. :)

Zitat:

@Murmelspieler schrieb am 9. August 2019 um 23:43:08 Uhr:

Naja, das Gutachten ist erstellt und der Versicherung wurde mitgeteilt, dass anhand dessen abgerechnet werden soll. Von der Versicherung kam zwar noch keine Antwort respektive Abrechnung, aber für den Anwalt ist es damit jetzt schon unlukrativ, wenn ich das richtig verstanden hab

Drum reißen wird sich keiner, weil der Streitwert ohnehin recht klein ist. Wenn Du den Anwalt noch vor einer Teilzahlung der Versicherung beauftragst, dann ist der Streitwert der selbe wie von Anfang an. Schrobte ich auch schon mal weiter vorne. Für Dich ist es jedenfalls besser mit als ohne.

Von den Irreführungen unseres "Christian" solltest Du dich nicht beeindrucken lassen. Solche merkwürdigen Gestalten gibt es halt immer mal wieder ...

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