Nutzungsausfall nach Gutachten
Hallo,
bin Geschädtigter eines Türremplers und habe ein Gutachten eines SV anfertigen lassen.
Im Gutachten sind neben den Reparaturkosten auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall ausgewiesen.
Kann ich mir die zwei Posten auch auszahlen lassen, wenn ich fiktiv abrechne?
Den Schaden würde ich dann privat über Sportrepair beheben lassen.
Danke
Beste Antwort im Thema
Da ich die HUK von 1977 - 2007 begleitet habe, würde ich nur von Anfang an einen fähigen Anwalt beauftragen, den mal erst mal suchen muss. Nur meine Meinung.
133 Antworten
Genau....😁
Zitat:
@UliBN schrieb am 9. August 2019 um 08:49:57 Uhr:
Auch wieder nur solche Nebelkerzen!😁🙂🙄
evtl. noch Ein-/Beilackierung, instand setzen oder Austausch des beschädigten Bauteils und Reparaturweg
(Teil ausgebaut lackieren).
Aber bei dir hat die Allianz wahrscheinlich das Rad neu erfunden!😕
gute Ergänzung......😁
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 9. August 2019 um 09:13:30 Uhr:
gute Ergänzung......😁
weitere Nebelkerzen fallen mir nicht ein, ich arbeite aber dran 😉
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Es ist doch müßig, wenn immer wieder die Begründung für diese Kürzungen eingefordert wird.
Die tatsächliche Begründung hat noch niemals eine Versicherung dem Geschädigten mitgeteilt und wird es auch in Zukunft nicht tun...
Zitat:
@rrwraith schrieb am 9. August 2019 um 09:24:18 Uhr:
Es ist doch müßig, wenn immer wieder die Begründung für diese Kürzungen eingefordert wird.
Die tatsächliche Begründung hat noch niemals eine Versicherung dem Geschädigten mitgeteilt und wird es auch in Zukunft nicht tun...
Spätestens vor Gericht ist dank Darlegungs- und Beweislast aber Schluss mit dem unsubstantiierten Streichen, da müssen substanzielle Begründungen her. Und wie oben bereits gesagt: Man unterschätze die Richter nicht, die durchschauen das alzu oft orchestrierte "Streichen" in den Regulierungsabteilungen.
Die gegnerische Versicherung ist die HUK Coburg.
Man könnte mir ja auch entgegen kommen und das Gutachten nicht zusammenstreichen, da ich nicht direkt zum Rechtsberater gegangen bin und sie sich damit immerhin die Anwaltskosten sparen können.
Aber das zählt vermutlich nichts. Ich warte mal bis ich Post bekomme
Zumindest kann man dort eher mit einer fachlich gut geschulten Schadensabteilung rechnen.
Dein Argument der gesparten Rechtsberatung könnte ziehen, schließlich spart die Versicherung dabei nicht nur die Kostenerstattung des RA, sondern vor allem viel Arbeit - RAe machen die Fallbearbeitung ja nun nicht unbedingt einfacher und schneller. Die Versicherung möchte solche Kleinschäden gerne schnell vom Tisch bekommen, weil die internen Eigenkosten der Fallbearbeitung auch eine große Rolle spielen. je länger, desto teurer, und zu "verdienen" gibt es an dem kleinen Fall nicht viel.
Deshalb hier mal ein Rat, für den Du etwas Fingerspitzengefühl brauchst, das aber in Deinen Postings auch anklingt:
Ruf doch Mo oder Di mal bei der Sachbearbeitung an und biete dan, dass die Sache auf Basis der Zahlung "X" nach Gutachten (also mit allem Drum und Dran, einschl. Wertminderung :-) und Nutzungsausfall) plus Deinem Pauschbetrag für Allgemeinkosten erledigt sein könnte, falls zeitnah gezahlt würde.
Alternativ müsstest Du den Fall am Ende der Woche einem RA übergeben, weil Du in Urlaub fährst. :-)
bei der HUK gibt es keine Sachbearbeitung.
Da gibt es nur "Schadenteams".
Bei jedem Anruf, wenn man überhaupt durchkommt, hat man einen anderen
Ansprechpartner am Telefon.
Das ist auch so gewollt.
Und die hat es nicht zu Interessieren, wer da wann anruft und etwas anbietet oder vorschlägt.
Dort gibt es klare Arbeitsanweisungen, die zu befolgen sind.
Dieser Rat hätte noch vor 20 Jahren funktionieren können.
@WWiesel schlaumeiert...
Und für diejenigen, die sich über den konkreten Fall hinaus interessieren, hier mal ein aktuelleres Urteil
https://www.motor-talk.de/.../EditPost.html?... AG Mönchengladbach vom 23.01.2018:
"Bei fiktiver Abrechnung sind Verbringungskosten nur zu ersetzen, wenn dem Geschädigten keine örtliche Vertragswerkstatt oder geeignete Fachwerkstatt mit eigener Lackiererei zur Verfügung steht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 2002, 87; DAR 2008, 523). Fallen - wegen einer genügend großen Auswahl an Werkstätten - Verbringungskosten nicht notwendigerweise an, sind sie nicht zu ersetzen."
Auch für diejenigen, welche sich für aktuelle Rechtsprechung interessieren.
@Wiesel
für mich bist du einfach nur ein Dampfplauderer
@weissblau
rumsülzen reicht hier nicht im Versicherungsforum.
Für mich ist der Wiesel: siehe oben.
Du magst das anders sehen 🙂
Manchmal muss man etwas mentale Stärke habe, dann klappt das schon.
Hier also mal ein Musterbeispiel der HUK, aktuell aus 2019, mit einer benannten Sachbearbeiterin, deren Namen man auch im Netz finden würde. Es kann auch mal ein Sachbearbeiter sein. Alle haben Namen und werden in den Antwortschreiben beim Namen genannt.
Alle zusammen bilden ein Team, aber am Telefon spricht immer nur einer. Meistens sogar nett, wenn man nett mit denen spricht. Also ein anderer Ton als von manchen miesepetrigen Besserwissern hier bei MT.
Die Sachbearbeiter können jenseits aller Dienstanweisungen durchaus selbst denken und tun das meiner aktuellen Erfahrung nach auch immer wieder.
Und die verstehen durchaus, wenn man ihnen ein Angebot macht, das auf weniger Arbeit und geringere Kosten hinausläuft. Das ist nämlich deren Job.
Also ich finde, so einen Anruf kann man versuchen. Man muss es natürlich nicht tun, wenn man von vornherein glaubt, dass es nix bringt.
Aber wer wäre schon so negativ?
Zitat:
@WWiesel schrieb am 9. August 2019 um 20:07:54 Uhr:
Zumindest kann man dort eher mit einer fachlich gut geschulten Schadensabteilung rechnen.Dein Argument der gesparten Rechtsberatung könnte ziehen, schließlich spart die Versicherung dabei nicht nur die Kostenerstattung des RA, sondern vor allem viel Arbeit - RAe machen die Fallbearbeitung ja nun nicht unbedingt einfacher und schneller. Die Versicherung möchte solche Kleinschäden gerne schnell vom Tisch bekommen, weil die internen Eigenkosten der Fallbearbeitung auch eine große Rolle spielen. je länger, desto teurer, und zu "verdienen" gibt es an dem kleinen Fall nicht viel.
Deshalb hier mal ein Rat, für den Du etwas Fingerspitzengefühl brauchst, das aber in Deinen Postings auch anklingt:
Ruf doch Mo oder Di mal bei der Sachbearbeitung an und biete dan, dass die Sache auf Basis der Zahlung "X" nach Gutachten (also mit allem Drum und Dran, einschl. Wertminderung :-) und Nutzungsausfall) plus Deinem Pauschbetrag für Allgemeinkosten erledigt sein könnte, falls zeitnah gezahlt würde.
Alternativ müsstest Du den Fall am Ende der Woche einem RA übergeben, weil Du in Urlaub fährst. :-)
Nun reichts aber mal langsam mit der Rosstäuscherei!
Hier sind die Rechtsanwälte einer größeren bekannten Kanzlei Berufskollegen
Zitat:
@WWiesel schrieb am 8. August 2019 um 12:50:57 Uhr:
....
...der Artikel meiner Berufskollegen Figgerer und Quaisser. ...
und hier sind es vor dem Editieren "wir Richter" gewesen.
Zitat:
@WWiesel schrieb am 8. August 2019 um 21:35:57 Uhr:
Der Kostendruck auf die Sachbearbeiter scheint mittlerweile überall um sich zu greifen, acuh bei den ehemals seriös argumentierenden Gesellschaften. Die Gerichte wissen aber mit solchen Spielchen umzugehen.
...
um nun schließlich der HUK eine nicht existierende Schadensabteilung mit gut geschultem Personal anzudichten.
Was kommt als nächstes? Eine Runde Globoli für Geschädigte, damit es ihnen bei der ungenügenden Regulierungspraxis der HP-Versicherer wieder besser geht?
Wir wurden hier wirklich schon besser verschaukelt. Man kann nur hoffen, dass niemand auf deine Empfehlungen hört.
@Murmelspieler
Mit der Art deines Vorgehens signalisierst Du der Versicherung, dass sie ein ahnungsloses Opfer vor sich hat.
soso..
das Wiesel kennt die Zusammensetzung der Schadenteams bestens.....😁
Und der hat auch Ahnung von den Strukturen bei der HUK und kennt deren Arbeitsanweisungen.
Au weia......🙄
Na, wie schon geschrieben Dampfplauderei halt.............
Mentale Strärke braucht man, da gebe ich dir Recht.
beim lesen deiner "Kommentare"
Zitat:
@Murmelspieler
Mit der Art deines Vorgehens signalisierst Du der Versicherung, dass sie ein ahnungsloses Opfer vor sich hat.
Lieber Murmelspieler,
Du kannst gar kein ahnungsloses Opfer sein, schließlich hast Du ja früher oder später diese Beträge hier gelesen.
Sag der Versicherung, ähm dem Schadensteam, einfach, dass Du Paul und Dellendoktor von MT kennst, dann wird die HUK vor Angst zittern und Dir zahlen, was verlangt wird.
Und behalte Deinen Humor :-)