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Nutzungsausfall bei Totalschaden

Hi,

mein Nachbar hat nach einem Unfall mit Totalschaden, bei dem er nicht Schuld war, laut Gutachten Anspruch auf Nutzungsausfall für 10-12 Tage.

Die Versicherung hat den Schaden (differenz zwischen Wiederbesch. und Restwert) bezahlt und jetzt soll er einen Antrag für Erstattung der Kosten für einen Ersatzwagen stellen.

Er fährt mit dem Wagen weiter aber laut Gutachter kann er seine Ansprüche geltend machen, in dem er der Vers. anschreibt und das Geld für einen Mietwagen für 12 Tage verlangt, auch wenn er kein Auto mietet.

Geht das überhaupt?
Was bekommt er für seine Astra Caravan Bj. 96 pro Tag oder für 12 Tage?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von eraser1976


ergo nächstes mal nehm ich mir ein leihwagen !!!

Sei froh, dass du keinen Mietwagen gefahren hast!

Denn in diesem Falle hättest du jetzt, anstatt Nutzungsausfall für 6 Tage zu bekommen, einen saftigen Anteil an deiner Mietwagenrechnung selbst zahlen müssen!

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@Harry999
Es war ein Unfall, den ich nicht verursacht habe, also denke ich ist es ein Haftpflichtschaden (?)
Meine Ansprüche richten sich in meinem Fall an die gegnerische Versicherung.
@wvn
Klar, das war die Wiederbeschaffungsdauer, genau!
@Spacetrader
Das sind 2 Quellen, worin beschrieben ist, was der Überlegungszeitraum genau bedeutet und wie lange er geht.
http://www.unfall-recht.de/pageID_2353285.html
http://www.advogarant.de/.../Nutzungsausfall.html
Du sprichst ja aber genau mein Problem an: Ich hätte ja das Auto reparieren lassen können, deshalb finde ich, ist hier ein Überlegungszeitraum durchaus gegeben, da es ja kein technischer Totalschaden war.
Der vom Gutachter ermittelte Restwert betrug 3700 und von der gegnerischen Versicherung ermittelte 4570.

Zitat:

Original geschrieben von oguzhan2607



Der vom Gutachter ermittelte Restwert betrug 3700 und von der gegnerischen Versicherung ermittelte 4570.

Hat die Versicherung den Restwert ermittelt oder dir ein verbindliches Angebot "vermittelt"?

Zitat:

Original geschrieben von joschi67



Hat die Versicherung den Restwert ermittelt oder dir ein verbindliches Angebot "vermittelt"?

Das war ein verbindliches Angebot eines Händlers.. Was spielt das für eine Rolle 😕

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Das spielt die Rolle von 850€ 😁

Gerüchteweise gibt es Versicherungen, die immer einen höheren Restwert aus dem Hut zaubern.
Wenn man seinen Wagen aber wirklich zum höheren Restwert los wird, hat man ja keine Probleme.

Achso, du meinst den Unterschied zwischen dem Restwert im Gutachten und den der gegnerischen Versicherung, okay... Tatsächlich konnte ich das Auto für einen höheren Wert veräußern :-)

Und dann bist Du trotzdem der  Meinung, dass Du nicht zuviel, sondern zuwenig bekommen hast, obwohl Du alles ersetzt bekommen hast und noch am Restwert gezockt hast..

Ist klar...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Und dann bist Du trotzdem der  Meinung, dass Du nicht zuviel, sondern zuwenig bekommen hast, obwohl Du alles ersetzt bekommen hast und noch am Restwert gezockt hast..

Ist klar...

Was soll da jetzt klar sein und wieso gezockt??? Das liegt ja wohl in deiner Hand, ob du das Auto behältst und selbst verkaufst oder eben an den vermittelten Händler. Und natürlich erkundigt man sich schon vorher, ob es sich lohnt das Auto selbst zu veräußern oder eben nicht.

Ich will nur das, was mir zusteht! Ich überlasse der Versicherung doch keinen Cent, wozu auch? Wenn ich meine Überlegungszeit gesetzlich geregelt habe und deswegen auch länger kein Auto zur Verfügung habe, möchte ich auch mein Geld dafür! Wieso sollte ich für meine Nichtschuld auch noch bestraft werden? Klar habe ich das meiste von meiner Versicherung bekommen, aber eben meiner Meinung nach nicht alles! Es kann ja sein, dass ich falsch liege, aber so wie ich das Verkehrsrecht verstanden habe, steht es mir nun mal zu...

Auf deine seltsame Behauptung, zu viel bekommen zu haben, möcht ich erst gar nicht näher eingehen...

Ich habe ne kurze frage zum Nutzungsausfall: Und zwar: wann beantrage ich ihn? Wenn das Gutachten vorliegt? (in meinem Fall ist der wagen nicht verkehrssicher und ein wirtschaftlicher totalschaden) Da ich aber das Geld der Versicherung brauch um das neue Auto zu bezahlen ( es macht ja keinen Sinn dem Autohändler zu sagen:, Ey den wagen nehme ich aber bezahlen kann ich erst wenn das geld da ist) Reicht für den Fall auch ein Kaufvertrag??? Ich meine ganz ehrlich ich habe hier gerade keine z.b 1500 euro liegen um mir mal gerade nen neues auto zu holen und ich habe zwei Kinder davon eines mit Behinderung und bin auf das verdammte Auto angewiesen was ich aber unverschuldeter weise nicht nutzen kann da ja nicht verkehrssicher (Gutachter war am jetzigen Montag da)

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