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Nutzungsausfall bei Totalschaden

Themenstarteram 15. Juli 2009 um 21:07

Hi,

mein Nachbar hat nach einem Unfall mit Totalschaden, bei dem er nicht Schuld war, laut Gutachten Anspruch auf Nutzungsausfall für 10-12 Tage.

Die Versicherung hat den Schaden (differenz zwischen Wiederbesch. und Restwert) bezahlt und jetzt soll er einen Antrag für Erstattung der Kosten für einen Ersatzwagen stellen.

Er fährt mit dem Wagen weiter aber laut Gutachter kann er seine Ansprüche geltend machen, in dem er der Vers. anschreibt und das Geld für einen Mietwagen für 12 Tage verlangt, auch wenn er kein Auto mietet.

Geht das überhaupt?

Was bekommt er für seine Astra Caravan Bj. 96 pro Tag oder für 12 Tage?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von eraser1976

ergo nächstes mal nehm ich mir ein leihwagen !!!

Sei froh, dass du keinen Mietwagen gefahren hast!

Denn in diesem Falle hättest du jetzt, anstatt Nutzungsausfall für 6 Tage zu bekommen, einen saftigen Anteil an deiner Mietwagenrechnung selbst zahlen müssen!

 

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Nach den Zahlen wäre die Abrechnung 1650./.200 + NA für 14 Tage.

 

Etwas anderes kann eigentlich nur sein, wenn Du irgendwie die Reparatur mit ins Spiel gebracht hast, obwohl es sich um einen Totalschaden handelt.

 

Wenn nicht, würde ich der Versicherung nochmal mitteilen, dass sie bei Abrechnung auf Totalschadenbasis den NA für die im Gutachten angegebene Wiederbeschaffungsdauer berücksichtigen möchten, da das Fahrzeug nach dem Unfall nicht fahrbereit und verkehrssicher war.

 

Hafi

 

 

Ja , das auto wurde wieder repariert deswegen meinen die das ich dann auch nur die 6 tage bekomme bzw hat der sachverständige nach der reparatur fotos gemacht und in sein schreiben steht auch das die reperatur 6 tage gedauert hat

:-(

ein Reperaturablaufplan würde hier bissl Licht in Dunkel bringen...

Hmmm. denn gibt es nicht oder meinst du denn im gutachten habe den wagen beim kollegen reparieren lassen der ist Meister und hat ne werkstatt und hat das naja sagen wir mal mehr als günstig gemacht aber egal das problem ist das er etwas auf die teile warten musste wegen Weihnachten und die Lackierung hat auch etwas gedauert ...

Es wurde die auspuff anlage und die stoß stange hinten Neu gemacht .

Was kann dann die Versicherung dafür :confused:

Es waren Feiertage, es hat geschneit und es wurden gar Fahrverbote für LKW ausgesprochen welche auch evtl. Teile geladen hatten, jede gute Werkstatt hatte entweder mehr als genug Arbeit oder gar zu zwischen den Jahren, alles Umstände wofür eine Versicherung nun auch nix kann...

Hat denn die Versicherung die Reperaturrechnung komplett gezahlt?

P.s. nur mal so als Info, VW Fox Stossi vorn ist mind. bis Ostern nicht Lieferbar und das seid gut Anfang Dezember. Das ist mal ein Hammer, erklär dies mal einem Kunden...

Nein die haben mir wiederbeschaffungswert -restwert gezahlt 1450€ naja dann werde ich mich mal damit zufrieden geben müssen !! ergo nächstes mal nehm ich mir ein leihwagen !!!

Aso, du hast auf Totalschaden abgerechnet und nicht auf Rep. aber warum, wo war dein Vorteil :confused:

Da solltest du dann aber die mind. 12 Tage x 29€ = 348€ bekommen oder irre ich :confused:

Die Rep-Kosten übersteigen den WBW um mehr als 30 % also war es nicht möglich auf Basis der Rep-Kosten abzurechnen.

Es gibt in diesem Fall nur WBW-RW.

 

Trotzdem darf der TE natürlich mit seinem Wagen machen, was er will, auch eine unwirtschaftliche Reparatur durchführen.

Das interessiert die Versicherung nicht.

 

Allerdings war es, sagen wir mal, "ungeschickt", in einem solchen Fall dann einen Reparaturnachweis vom Sachverständigen vorzulegen, denn dann darf der Versicherer bei der Ermittlung des Ausfallschadens auch den im Gutachten angenommenen Ausfallzeitraum bei der Abrechnung berücksichtigen. Und danach war das Fahrzeug ja in 6 Tagen zu reparieren.

 

An sich bräuchte der Versicherer nicht einmal die Kosten für die Reparaturbestätigung übernehmen, da sie für die Bezifferung des Schadens nicht erforderlich war.

 

Hafi

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von eraser1976

ergo nächstes mal nehm ich mir ein leihwagen !!!

Sei froh, dass du keinen Mietwagen gefahren hast!

Denn in diesem Falle hättest du jetzt, anstatt Nutzungsausfall für 6 Tage zu bekommen, einen saftigen Anteil an deiner Mietwagenrechnung selbst zahlen müssen!

 

So liebe leute kann geschlossen werden nat sich alles zum guten gewendet soll heißen hab für 14 tage bekommen.

weiß jemand wo man günstig zündkabel bekommt ???

Na also. Und wieder ein Fall, an dem am Ende alles gar nicht so schlimm war, wie befürchtet.

:D

 

Danke für die Info.

am 31. Januar 2012 um 23:42

Hallo,

ich möchte gern diesen Thread weiterführen und keinen neuen starten, also fange ich gleich mit meinem Anliegen an, in der Hoffnung, dass mir weitergeholfen werden kann bzw. dass sich einige Rechtsexperten unter euch befinden ;)

Hatte ebenfalls einen wirtschaftlichen Totalschaden! W211 320 CDI, BJ 2003, 150 kW...

Wiederbeschaffungswert wurde auf 13700 geschätzt, Reparaturkosten auf 15440 (inkl. MWST.).

Habe den vollen Nutzungsausfall erstattet bekommen (14 Tage á 65€), allerdings wurden mir nur 6 Tage Schadensermittlungszeitraum angerechnet. Ich jedoch hatte 8 Tage gefordert. Die Begründung der Versicherung lautet, dass das Gutachten bereits am 24.10. fertig geschrieben wurde und ich mich somit vorher über den Totalschaden hätte informieren können. Das Gutachten kam per Post jedoch erst am 26.10. bei mir an (deshalb die 8 Tage).

Allerdings habe ich ebenfalls das Recht auf den sogenannten Überlegunszeitraum, den ich ebenfalls beantragt hatte. Dieser schließt sich direkt an den Erhalt des Gutachtens an und beträgt im Normalfall 5 Tage. Nun will die Versicherung mir diesen Zeitraum nicht zahlen, da sie der Meinung ist, dass ich bei einem Totalschaden nichts zu überlegen hätte. Jedoch hatte ich gelesen, dass es eine 130%-Klausel gibt und ich mir deshalb noch nicht im Klaren war, ob ich das Auto reparieren möchte oder doch lieber veräußern möchte, also denke ich, Anspruch auf diese 7 Tage zu haben (2 Tage wegen dem Postweg und 5 Tage wegen des Überlegungszeitraums).

Wie seht ihr das?

Zudem haben mir die Abmeldung des alten Fahrzeugs und die Anmeldung des neuen Fahrzeugs ebenfalls Unkosten bereitet. Kann ich diese auch fordern?

Schon mal im Voraus vielen vielen Dank!

handelt es sich um einen kasko oder haftpflichtschaden?

Zitat:

Habe den vollen Nutzungsausfall erstattet bekommen (14 Tage á 65€)

War das nicht eher die vom Gutachter festgestellte Wiederbeschaffungsdauer? 

 

 

am 1. Februar 2012 um 7:25

Zitat:

Original geschrieben von wvn

 

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Zitat:

Habe den vollen Nutzungsausfall erstattet bekommen (14 Tage á 65€)

War das nicht eher die vom Gutachter festgestellte Wiederbeschaffungsdauer? 

Das vermute ich hier auch, da ja nach Totalschaden abgerechnet wurde.

@TE

An/Um/Abmeldekosten sind von der Versicherung zu tragen, wenn du den Unfall nicht verursacht hast. Ebenso eine Pauschale von 25 € u.a. für Porto/Telefon bei einem Totalschaden. Ob diese 25 € auch bei 130% Regelung und erfolgter Reparatur ausgezahlt werden weiss ich nicht genau.

Den Überlegungszeitraum gibt es, ob der allerdings 5 Tage beträgt glaube ich nicht so ganz. Ich hab da eher 3 Tage im hinterkopf. Da hier das Auto aber nicht repariert wurde, fällt das wohl eher weg oder nicht?

Wieso hast du den Schaden nicht auf Opfergrenze richten lassen? Die Summe hätte gerreicht um den Schaden zu beheben.

13.700 € (WBW) + 30% = 17.810 €

Repkosten = 15.440 €

Wie hoch war dein Restwert der vom SV ermittelt wurde?

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