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Nutzlast richtig gerechnet?

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo Forum,
ich hätte mal gerne eine Rückmeldung von euch, ob ich die Nutzlast meine ungebremsten 750kg Anhängers richtig gerechnet habe:

Gegeben sind:
PKW:
670kg Zuglast, 75kg Stützlast

Anhänger:
750kg zulässiges Gesamtgewicht, 170kg Leergewicht, 50kg Stützlast.
ww. mit Plane/Sprigel, dann 540/210kg

Rechnung ohne Plane:
Zuglast PKW ist mit 670kg 80kg weniger als zulässiges Anhängergewicht. Somit ergibt sich 750kg - 80kg - 170kg = 500kg. Da 500kg + 50kg Stützlast noch kleiner 670kg Zuglast ist, darf ich die Stützlast addieren und 550kg zuladen, richtig??

Rechnung mit Plane:
Wie oben nur am Ende 40kg weniger aufgrund der Leergewichtsdifferenz.

Passt das so??

32 Antworten

Die Stützlast darfst du aber nur in der Form addieren, wenn du sie auch durch entsprechende Positionierung der Ladung auf exakt 50 kg einstellst...

OK, somit ist diese Position wie Lotto spielen…
Ansonsten passt die Rechnung aber?

Die Stützlast wird immer dem PKW zugerechnet und zählt nicht zur Zuglast!

Mfg

Zitat:

@MaHa2208 schrieb am 26. Mai 2022 um 15:01:24 Uhr:


Da 500kg + 50kg Stützlast noch kleiner 670kg Zuglast ist, darf ich die Stützlast addieren und 550kg zuladen, richtig??

Das darfst du, aber die Begründung ist falsch.

Die Nutzlast hat nichts mit der Anhängelast zu tun. Der Anhänger darf hinter deinem Fahrzeug 720Kg wiegen (bei Exakter Verteilung des Gewichtes).

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 26. Mai 2022 um 15:53:17 Uhr:


Das darfst du, aber die Begründung ist falsch.

Neuer Versuch:

720kg weil Anhängelast + Stützlast <= 750kg zul. Gesamtgewicht Anhänger

Ist eigentlich ganz einfach

ZF - Gesamtgewicht z.B. 1500 Kg - Zuglast z.B. 750 Kg
AH - somit max 750 Kg

Stützlast kommt nur zum Tragen, wenn du eine solche hast. Ist der Anhänger ohne Stützlast, dann darf das ZF die vollen 1500 Kg wiegen.

Hast Du eine Stützlast am AH von z.B. 50Kg, dann darf INKL. Stützlast das ZF 1500 Kg sein, somit verringert sich die Nutzlast vom ZF um 50Kg, da das Gewicht der Stützlast bereits in der Nutzlast ist.

ZF - Nutzlast z.B. 500 Kg
AH - Nutzlast z.B. 400 Kg

Wenn AH Stützlast 0 Kg dann hat ZF immer noch 500 Kg Nutzlast
Wenn AH Stützlast 50 Kg dann hat ZF nur noch 450 Kg Nutzlast

Die Stützlast verändert nur die Nutzlast vom ZF

Die Stützlast sollte man aber immer ausnutzen, sonst wird es mit der Stabilität eng. Was rein rechnerisch geht, sollte da ziemlich egal sein ; man will ja auch heile ankommen. 😉

Genau und das ergibt dann je nach Hänger die Situation, dass man wählen muss. Eine stabile Kombination, dafür etwas weniger laden. Oder alles ausnutzen, dafür kann man kaum normal fahren.

Zitat:

@MaHa2208 schrieb am 26. Mai 2022 um 15:59:16 Uhr:



Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 26. Mai 2022 um 15:53:17 Uhr:


Das darfst du, aber die Begründung ist falsch.

Neuer Versuch:
720kg weil Anhängelast + Stützlast <= 750kg zul. Gesamtgewicht Anhänger

Genau so passt es.

Zitat:

@doedl schrieb am 26. Mai 2022 um 17:19:01 Uhr:


Die Stützlast verändert nur die Nutzlast vom ZF

NEIN!

Die 50Kg die das ZF weniger an Nutzlast hat, kann ich aber mehr beim Anhänger laden, jedenfalls im Beispiel des TE und dieser hat nur nach der Nutzlast des Anhängers gefragt.

Natürlich hat sie auch Zusammenhang mit den Achslasten des Hängers. Oder was meinst Du?

Der Anhänger darf maximal 750Kg wiegen!

Der TE darf maximal 670Kg ziehen!

Die Stützlast wird nicht gezogen, also dem Fahrzeug zugerechnet (50Kg, da der kleiner Wert vom Anhänger zählt).

Nun darf der Anhänger ein Gesamtgewicht von 720 hinter dem Fahrzeug des TE haben, sofern die Stützlast exakt 50Kg beträgt. Ergo erhöhen die 50Kg Stützlast in diesem Fall die Nutzlast des Anhängers, das ganze gilt natürlich nur in dieser speziellen Kombination. Natürlich muss ich diese 50Kg dann beim eventuellen beladen des Zugfahrzeuges mit berücksichtigen.

Die Stützlast ist also eine Verlagerung des Ladungsgewichtes von der der Zuglast auf die Nutzlast des ZF.

Bei so viel Theorie kommt ja noch die Praxis, also der Bußgeldkatalog hinzu.
Strafen gibt es für Überladung sowie Überschreitung der Zuglast. Beides stammt aus der selben Tabelle („gleicher Tarif“) und beides ist sowohl für die Fahrer/Halter Geschichte als auch für Ladung/Zuglast als Tateinheit bewertet, richtig? Also einmal den teuersten Wert davon zahlen und fertig. Gilt das für die Punkte auch?

Der Prozentwert des Verstoßes richtet sich für die Zuglast nach den 670kg und betrifft das komplette Anhängergewicht abzgl. der Stützlast, maximal jedoch 50kg?

Die Zuladung wird berechnet auf 750kg-Leergewicht AH, also auf 580kg?!

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 26. Mai 2022 um 17:34:29 Uhr:


Die Stützlast sollte man aber immer ausnutzen, sonst wird es mit der Stabilität eng. Was rein rechnerisch geht, sollte da ziemlich egal sein ; man will ja auch heile ankommen. 😉

§ 44 StVZO Stützeinrichtung und Stützlast
(1)...
(2)...
(3) Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen.
...

...wobei man aber auch bedenken sollte, dass sich die Stützlast aufgrund der Fahrdynamik permanent ändert. Aufgrund dessen, dass sich der Schwerpunkt bei einem beladenem Anhänger über der / den Achse (n) befindet wird die Stützlast bei einem Bremsvorgang höher sein als beim Beschleunigen. <SCNR>...das mußte jetzt sein um die totale Verwirrund zu stiften 😁

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