Nur Stress mit Autoverkauf...bitte um Hilfe!

Hallo, liebe MT-Gemeinde!
Bin etwas Ratlos, und bräuchte mal eure Meinung, zu meiner kuriosen Geschichte.

Ich habe letzte Woche meinem BMW E36 325 Bj 91 mit 210.000km verkauft.
Bisschen was gemacht, dh. tief breit und und und Tüv 1,5 Jahre zum Preis von 2600€
(Privatmann!!!)

Habe das Fahrzeug im Internet inseriert, worauf sich viele meldeten.
Ein junger Mann hat sich ebenfalls gemeldet, und wollte unbedingt dieses Fahrzeug haben.

Vorbeikommen zum Anschauen kann er leider nicht, da er keinen Fahrer habe.
Habe ihm gesagt, das ich erst noch mein neues Auto holen muss, und ich den Wagen noch ein paar Tage halten müsse.

Haben uns darauf geeinigt, das er eine Anzahlung überweisst, und ich dann das Inserat lösche, und ich ihm den Wagen gegen Unkosten i.H. von 100€ bringe. (waren 150 km) Kaufvertrag haben wir per Fax gemacht.

Dann passierte eine Zeitlang nichts, habe den BMW dann abgemeldet, und auf die Anzahlung gewartet. Nach täglicher Rücksprache über den Verbleib des Geldes, das noch nicht eingegangen war, stellte sich heraus, das ein zahlendreher in seinem Überweisungsschein vorhanden war, und das Geld zurückkam.
Wir einigten uns dann auf Barzahlung bei Lieferung.

Habe einen 2ten Fahrer organisiert, und sind abends um 19.30 Uhr dann los.
Wegen Schlechtwetter sind wir gegen 22 Uhr dort angekommen, wo wir schon erwartet wurden.
Er hat sich den Wagen angeschaut, und bat mich, mit ihm eine Probefahrt zu unternehmen. Klar kein Problem.
Bei der Probefahrt bemerkte er, das wohl das Differenzial in den ersten 2 Gängen etwas "pfeift". Ich selber habe das Auto vor 6 Monaten auch so gekauft, und ihm gesagt das er das schon immer machte, und mir auch so verkauft wurde. Wird wohl nicht weiter tragisch sein.
Nach der Probefahrt bedankte er sich für das bringen, und Bezahlte den kompletten Preis in Bar.

Bin dann nach Hause gefahren, und für mich war die Sache erstmal erledigt.

2 tage später bekam ich eine nette Email, aus der hervorgeht, das er bei BMW in der Werkstatt war, und dieses Pfeifen ein Differenzialschaden sei.
Ausserdem hätte der Wagen einen Hagelschaden.

Jetzt möchte er von mir, das ich 1000€ Rücküberweise für die Reperatur, oder ich solle das Fahrzeug zurücknehmen.
Er habe mit einem Anwalt gesprochen, der ihm sagte, das ich das Fahrzeug zurücknehmen muss, sowie alle weiteren Kosten tragen soll.
Desweiteren meinte er im Recht ist, und er ein 14 Tägiges Recht zur Rückgabe habe, und ich 1 Jahr Gewährleistung geben muss, von dem er nun Gebrauch machen will.

Nach einigem Schriftwechsel (letzer gestern!) per mail setzte er eine Frist bis heute, (sollte sich keine Einigung finden) wird er den PKW bei BMW kostenpflichtig "parken" und sich einen Leihwagen nehmen. Diese Kosten soll ich ebenfalls übernehmen.

Und nun meine Frage?!
Was soll ich tun?
Kaufvertrag ist ein standart Vertrag von kfz-auskunft.de.
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung wird in diesem mit aufgeführt.
Zusätzlich wurde der Privatverkauf vermerkt, sowie das dass Fahrzeug als Bastlerfahrzeug, so wie angeschaut verkauft wird.
Hinzukommend möchte er noch eine Anzeige wegen Betruges machen!!!!

Was soll ich nun tun?
Ich hoffe auf einige gute Tipps!

Grüße

gezzi

Beste Antwort im Thema

Moin,

Also ...

Ein 14-Tägiges Rückgaberecht gibt es in Deutschland nicht gesetzlich geregelt (Ausnahme bestimmte Geschäftsformen), das viele Ketten dies anbieten ist eine Form individueller Kulanz.

Also : Darauf kannst du ihm einen husten. Diese Behauptung seinerseits ist falsch.

Kommen wir zum zweiten Punkt :

Ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen ist Rückabwickelbar, wenn eine Täuschung oder ein Irrtum vorliegt. Eine Täuschung läge vor, wenn du Mängel wissentlich verheimlichst, die du kennen müsstest (z.B. Unfallschaden, aber auch gedrehter Tacho, nicht vorhandene TÜV Eintragungen etc.pp.). Das liegt hier, soweit ich das beurteilen kann, ebenfalls nicht vor. Der Hagelschaden ist SEIN Pech ... das ist ein offenkundiger Mangel, den man sehen kann (auch als Laie). Für diesen Punkt gilt : Hagelschaden oder auch ein schlechter Lackzustand sind keine Wandlungsgründe. (Dazu gibt es auch ein sehr eindeutiges Urteil).

Der Kaufvertrag und den Gewährleistungsausschluss der dort vermerkt ist, ist meiner Erfahrung nach korrekt und richtig geschrieben. Der Gewährleistungsausschluss ist meiner Meinung nach gültig.

Die Interessante Frage ist : Hast du das jaulende Differential mit draufgeschrieben unter BEKANNTE Mängel ? Das wäre in dem Fall vermutlich notwendig gewesen ! Hier bist du ... etwas im Nachteil. Aber im Zweifel nur dann ... wenn der Käufer einen Zeugen hat, der bestätigt, dass du die Geräusche gehört hast.

Eine Anzeige wegen Betruges ?! Alleine DAS sollte dir zeigen, dass der Käufer unter Garantie mit KEINEM Anwalt gesprochen hat ! Denn du bist ganz sicher nicht des Betruges schuldig. Denn du hast dem Käufer ein Auto verkauft und einen zeitwerten Geldbetrag dafür erhalten. Er erhielt die Leistung, die dem gezahlten Geld entspricht. Wenn das Auto seiner Meinung nach, wegen eines Mangels zu teuer war, ist dies KEIN Betrug.

Mein Rat an dich ...

1.) Wenn der Käufer dich anruft : Stelle klar, dass er KEIN 14 Tägiges Rücktrittsrecht hat, weil er das Fahrzeug persönlich von dir gekauft vor Ort gekauft hat und unter diesen Umständen KEIN Rücktrittsrecht besteht, was sein Anwalt ja eigentlich wissen müsse. Beim Kauf per Fax wäre es etwas schwerer ... da könnte man ein Fernabsatzgeschäft VERMUTEN, aber der Vertrag ist ja nicht zustandegekommen, da der Käufer die Leistung nicht erbracht hat.

2.) Stelle fest, dass der Gewährleistungsausschluss so wie er getroffen wurde Gültigkeit besitzt, da du Privatperson und Privatverkäufer und kein Gewährleistungspflichtige Person bist und er doch bitte seinen Kaufvertrag noch einmal komplett lesen möge.

3.) Stelle fest, dass eine Anzeige wegen Betruges lächerlich ist, da kein Betrug vorliegt.

4.) Stelle fest, das der Verkäufer dich nicht mehr belästigen soll, da du ihn ansonsten wegen Belästigung bzw. Stalkings belangen wirst.

5.) Danach WARTEST Du ab. Wenn er sich doch per Anwalt meldet ... dann nimmst du dir EBENFALLS einen, läßt dich von diesem juristisch komplett und umfassend beraten. Einen passenden Anwalt findest du z.B. über den ADAC. Ich würde aber NICHT erwarten, dass noch irgendwas kommt. Der Junge möchte nur den Preis des Autos noch etwas drücken. Das einzige was man hoffen kann ... ist das er nicht einen unterbeschäftigten Anwalt in der Familie hat, der da total über das Ziel hinnausschießt und meint mit einem Anwaltsbrief könnte man schnell nen Euro verdienen. Gibt es leider.

Also ... bleib' erstmal ruhig ... und warte ab. Wenn er irgendwas WILL und irgendwelche Ansprüche GELTEND macht ... dann lass dich beraten. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ... würde ich mir da eh keine großen Gedanken machen, die kennen schon den RICHTIGEN Anwalt für dich.

MFG Kester

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Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Vermeide jede Form von Eigenaktion.

~

Dann hoffen wir mal, dass der gute Richter auch den richtigen "Bösen" identifizieren wird und die Beteiligungslosigkeit des TE nicht negativ werten wird...

Jede Form von Eigenaktion zu vermeiden kann doch wohl nicht wirklich Ernst gemeint sein  - oder??? 😕

Damit meinte ich, jegliche Androhung von eigenen Schritten wie "wenn Sie das tun, dann mache ich aber das und das..." zu unterlassen. Natürlich muss er reagieren - aber eben passiv. Sollte aus meinem Post doch hervorgegangen sein...

~

Helfen heir die meisten Rechtsschutzversicherungen überhaupt, also wird das abgedeckt?

Ich bin bei Advocard, und habe mich gewundert was die alles ausgeschlossen haben, ich bekam nicht mal die Kosten übernommen als ich mir einen Anwalt genommen habe, als jemand mir Ware nicht schickte die ich seit Wochen bezahlt hatte.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Asparagus Rex


Das Problem mit dem nicht-reagieren besteht darin, dass er durch das Verstreichen der Frist erstmal automatisch in Verzug geraet.

Das solltest du aber hier mal ausführlich und profund rechtlich begründen.....

Hierfür setze ich dir eine Frist bis zum 16.07.08 20:45, danach befindest du dich im Verzug.  😁

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Gut, also werde ich erstmal nichts schreiben, und mir unverbindlich einen Anwalt suchen.
Mal sehen was dieser dazu sagt.
Grüße Dennis

Zitat:

Original geschrieben von mazdakiller


Helfen heir die meisten Rechtsschutzversicherungen überhaupt, also wird das abgedeckt?

Ich bin bei Advocard, und habe mich gewundert was die alles ausgeschlossen haben, ich bekam nicht mal die Kosten übernommen als ich mir einen Anwalt genommen habe, als jemand mir Ware nicht schickte die ich seit Wochen bezahlt hatte.

mfg

....ach darum "Anwalts Liebling"... 🙂

Aber im Ernst:

...könnte mir vorstellen, dass die Leistungen der Rechtsschutzversicherungen voneinander abweichen...! Ein Vergleich könnte sich also lohnen.

Zitat:

Original geschrieben von Blackmen

Zitat:

Original geschrieben von mazdakiller
Helfen heir die meisten Rechtsschutzversicherungen überhaupt, also wird das abgedeckt?
 
Ich bin bei Advocard, und habe mich gewundert was die alles ausgeschlossen haben, ich bekam nicht mal die Kosten übernommen als ich mir einen Anwalt genommen habe, als jemand mir Ware nicht schickte die ich seit Wochen bezahlt hatte.

".bay"😁  ist halt ein Scheißladen geworden..... 🙁

Kann ich ein Lied von singen

Zitat:

Original geschrieben von Blackmen



Dann hoffen wir mal, dass der gute Richter auch den richtigen "Bösen" identifizieren wird und die Beteiligungslosigkeit des TE nicht negativ werten wird...

Jede Form von Eigenaktion zu vermeiden kann doch wohl nicht wirklich Ernst gemeint sein - oder??? 😕

Also es kann natürlich sein dass man das so sieht, aber was soll man machen, jede Absurdität beantworten und sich Anwaltskosten machen?

Wenn man unbedingt muss, antwortet man dass man die Forderungen als Gegenstandslos erachtet und nicht auf sie eingehen will,

was daran besser sein soll als Schweigen sehe ich nicht, aber ok. Dass man kein Kompromiss anbietet wird man sicher nicht negativ vor Gericht werten, ansonsten würde jeder der eine Rechnung für nicht erhaltene Ware nicht bezahlt, eine Teilschuld bekommen...

Man hat das Auto ohne Gewährleistung gekauft, ein Verheimlichen wichtiger Defekte zum Zeitpunkt des Verkaufs müsste man nachweisen und außerdem reden wir von nicht mal von 3000€, dafür kann man kein Sportwagen ohne irgendwelche Fehler frisch von der Fabrik verlangen.

Die Hagelschäden hat er nicht gesehen weil es dunkel war - ok, akzeptiert, aber er hat auch nicht darauf bestanden es im Tageslicht zu sehen.
Dieses Pfeifen hat er auch gehört als er die Probefahrt gewährt bekommen hat. Es nahm es trotzdem, somit wurde es sein Problem, hätte sich ein Auto für 6000€ ohne die Fehler kaufen müssen.

Ich will mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, aber der der da noch ein ein Haar in der Suppe findet und die Hälfte vom Kaufpreis zurück-"urteilt" ist schon ein interessanter Mensch.

p.s. Habe neulich mein Opel der 11 Jahre alt war auch mit paar Unzulänglichkeiten verkauft, hauptsächlich die schwitzende Lenkung. Würde mich wundern dass man mich verurteilt 1300 Verkaufspreis -1800 für Reparatur = 500 an den Käufer zu überweisen 😉 , selbst wenn ich das nicht gesagt hätte, was ich habe, außerdem habe ich nicht verboten sich das Auto anzugucken (worauf er dann auch mit "dann will ich es nicht" hätte reagieren dürfen).

Auch ich darf mich der Riehe guter Ratschläge anschliessen.

Also meine Lieblingssatz ist "...einer gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich gelassen entgegen...."

Eine so formulierte Antwort würde ich mir nicht verkneifen können, aber ansonsten wirklich tatenlos
bleiben.
Wenn er RS verischert ist wird er zweifellos Deckungszusage erhalten , auch für die gerichtliche Auseinandersetzung.

DANN solltest Du nicht mehr auf die anwaltliche Hilfe verzichten.

Ansonsten kannst Du dich RS versichern und direkt, auch wenn der Fall bereits eingetreten ist,
die "telefonische Beratung" zu dieser Sache in Anspruch nehmen.
Die bieten wohl die allermeisten RS Versicherer bereits an.

Abern nüchtern betrachtet hat der Anspruchssteller wohl eine RSV.
Der anwalt hat ein grosses Interesse daran, dass die Geschichte vor Gericht geht.
Dem Anspruchsteller ist es wurscht, er hat nichts zu verlieren dadurch.

Man muss leider sagen , DU hast die schlechteren Karten.
In diesem Rahmen hat der Richter eh keinen Bock sich grossartig damit zu beschäftigen.
Wenn er dem Kläger auch nur einen Teil Recht zuspricht , bist Du mit anteiligen Anwalts und Gerichtskosten
schlecht dran.

Das ist die Krux- schon aus diesem Grund brauche ich die RSV, weil jeder Depp eine abschliessen kann und mir damit an die sprichwörtliche Karre pissen.
Um mich gegen sowas risikolos wehren zu können brauche ich widerum die RSV...

Moin,

Ich finde es gerade nicht wieder ... aber es gibt ein Urteil zu einem "solchen" angeblich versteckten Mangel. Das habe ich bei MT auch mal gepostet im Rahmen einer Diskussion über "Gewährleistung" und den altersgerechten Zustand.

In selbigen ging es um ein Fahrzeug, das mit Lackschäden verkauft wurde, der Käufer diese aber "angeblich" wegen schlechten Wetters nicht erkannt haben wollte. Der Käufer wollte wandeln oder Gewährleistungsansprüche geltend machen (weiß ich nicht mehr), das Gericht entschied entweder auf Pflichtverletzung des Käufers oder altersbedingt normalen Zustand. Müßte ich (oder wer sonst) rauskramen und nachlesen.

Sofern wir nur von normalen "Schäden" und nicht von einem "wirklichen" Hagelschaden ... Dellenzähler wird den Unterschied sicherlich darlegen können ... glaube ich kaum ... dass der Käufer damit durchkommen wird. Dennoch solltest du dich mal (am besten mit Fotos vom Auto) anwaltlich beraten lassen. VORALLEM um auf den aktuellen Stand der RECHTSPRECHUNG zu kommen. Die Beratung an sich wird dich auch nicht arm machen.

Das ganze klingt für mich nach einem "Bekannten" Anwalt ... der da weiß der Teufel was verspricht.

MFG Kester

Eine RV habe ich leider nicht, aber evtl. die Chance auf Gerichtskostenbeihilfe, wegen meinem Einkommen. 

UNd wenn alle Stricke Reißen.....

kann man einem nackten Mann in die Tasche greifen ?

Man mus das das nur "Ökonomisch" anwenden, bei Zeiten 😁

Gruss

Delle

Zitat:

Original geschrieben von gezzi


Gut, also werde ich erstmal nichts schreiben, und mir unverbindlich einen Anwalt suchen.
Mal sehen was dieser dazu sagt.
Grüße Dennis

Besorg dir beim Amtsgericht einen Beratunsgschein, dann kannste einen ANwalt aufsuchen.

Zitat:

Original geschrieben von nightdancer



Besorg dir beim Amtsgericht einen Beratunsgschein, dann kannste einen ANwalt aufsuchen.

Da lese ich den ganzen Thread und im letzten Beitrag steht der beste Hinweis!

Personen mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Prozeßkostenhilfe, und außergerichtlich auf Beratungshilfe. Beim Amtsgericht gibts dafür einen Beratungsschein, damit kann man dann zum Anwalt gehen und bekommt eine kostenlose Beratung. Am besten gleich alle Einkommensnachweise, Kontoauszug zum Nachweis des Kontostandes, Mietvertrag, Nachweise über weitere finanzielle Verpflichtungen (Kredite) usw. mitnehmen, die will die Rechtsantragstelle im Amtsgericht nämlich sehen!

Ohne Anwalt kommt der TE hier sicher nicht weiter. Ich glaube wie auch safwetyservices, dass der Gegner wohl eine Rechtsschutzversicherung hat. Und wenn die erstmal eine Deckungszusage erteilt hat, kann der gegnerische Anwalt ohne Sinn und Verstand drauflos schreiben - was er wohl auch schon tut.

Wenn sich der TE jetzt gar nicht oder nur selbst meldet, wird der Gegner es sicher auf einen Prozess ankommen lassen - in der Hoffnung, dort entweder ein Versäumnisurteil zu bekommen oder auch in der Sache zu gewinnen, weil sich der TE ohne Anwalt nicht richtig verteidigt.

@ Rotherbach:
Meintest Du vielleicht das OLG München, Urteil vom 21.03.2006, 18 U 1936/05 ? Dann hast Du Dich im Ergebnis allerdings geirrt, denn das OLG München hatte den Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Fahrzeugrückgabe verurteilt.

Aus den Gründen:
"Das streitgegenständliche Kraftfahrzeug weist ... einen Sachmangel gemäß § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB auf, da der Lack des streitgegenständlichen Fahrzeuges eine Beschaffenheit aufweist, die von der eines vergleichbaren Gebrauchtwagens abweicht. Der Sachverständige hat überzeugend dargelegt, dass sich auf großen Teilen der Lackierung des Fahrzeuges Flecken befinden, die nicht altersbedingt sind. Zwar kann der Käufer eines etwa zehn Jahre alten Kraftfahrzeuges auch ohne besonderen Hinweis keine mangelfreie Lackierung erwarten. So sind insbesondere kleinere Dellen und Steinschlagschäden an der Karosserie eines solchen Fahrzeuges üblich und nach der Art der Sache zu erwarten. Die vom Sachverständigen festgestellte Fleckenbildung ist jedoch nicht altersbedingt, sondern auf die Auftragung eines ätzenden Stoffes – vermutlich eines ätzenden Reinigungsmittels wie eines Felgenreinigers – zurückzuführen.
...
Der Beklagte hat nicht bewiesen, dass der Kläger diesen Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gekannt hat bzw. dass ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, § 442 Abs. 1 BGB. ...
Unstreitig war das Fahrzeug in dem Zeitraum, in dem der Kläger dieses untersuchte und eine Probefahrt durchführte, nass. Der Sachverständige hat bestätigt, dass die Flecken bei Nässe nur schwer zu erkennen sind, da das auf der Karosserie befindliche Wasser ein ähnliches Erscheinungsbild wie die Flecken hat.
Der Beklagte hat unstreitig nur auf kleinere Mängel des Lacks hingewiesen, so dass der Kläger keine positive Kenntnis hatte. Auch wenn, wie der Sachverständige dargelegt hat, die Flecken bei nasser Karosserie erkennbar sind, ist ein grob fahrlässiges Übersehen nicht bewiesen, da die Flecken insbesondere von einem Beobachter, der nicht mit ihnen rechnet, auch bei einer genaueren Untersuchung des Fahrzeugs nicht unbedingt gesehen werden mussten, sondern bei nasser Karosserie übersehen werden konnten.
Der Beklagte kann sich gemäß § 444 BGB nicht auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen, ..., da der Beklagte den Mangel an dem streitgegenständlichen Kraftfahrzeug arglistig verschwiegen hat. Dass die Flecken dem Beklagten bekannt waren, ergibt sich aus den Angaben des Sachverständigen, der dargelegt hat, dass dann, wenn die Karosserie des streitgegenständlichen Fahrzeugs trocken ist, die Flecken gut sichtbar und nicht zu übersehen sind.
...
Der Beklagte wäre auch verpflichtet gewesen, den Kläger über die Lackschäden aufzuklären, da dieser Mangel bei nasser Karosserie nur schwer erkennbar war."

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


UNd wenn alle Stricke Reißen.....

kann man einem nackten Mann in die Tasche greifen ?

Man mus das das nur "Ökonomisch" anwenden, bei Zeiten 😁

Tststs, diese Anstiftung zu moralisch unkorrektem Verhalten wieder... 😉

was kann denn der Anwalt machen wenn der TE den Forderungen nicht nachkommt?
Bevor man vor Gericht gehen kann muss der TE doch erstmal angezeigt werden, oder?
Und wenn man jemanden anzeigt wird nicht von der RSV gedeckt.

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