Nur Stress mit Autoverkauf...bitte um Hilfe!
Hallo, liebe MT-Gemeinde!
Bin etwas Ratlos, und bräuchte mal eure Meinung, zu meiner kuriosen Geschichte.
Ich habe letzte Woche meinem BMW E36 325 Bj 91 mit 210.000km verkauft.
Bisschen was gemacht, dh. tief breit und und und Tüv 1,5 Jahre zum Preis von 2600€
(Privatmann!!!)
Habe das Fahrzeug im Internet inseriert, worauf sich viele meldeten.
Ein junger Mann hat sich ebenfalls gemeldet, und wollte unbedingt dieses Fahrzeug haben.
Vorbeikommen zum Anschauen kann er leider nicht, da er keinen Fahrer habe.
Habe ihm gesagt, das ich erst noch mein neues Auto holen muss, und ich den Wagen noch ein paar Tage halten müsse.
Haben uns darauf geeinigt, das er eine Anzahlung überweisst, und ich dann das Inserat lösche, und ich ihm den Wagen gegen Unkosten i.H. von 100€ bringe. (waren 150 km) Kaufvertrag haben wir per Fax gemacht.
Dann passierte eine Zeitlang nichts, habe den BMW dann abgemeldet, und auf die Anzahlung gewartet. Nach täglicher Rücksprache über den Verbleib des Geldes, das noch nicht eingegangen war, stellte sich heraus, das ein zahlendreher in seinem Überweisungsschein vorhanden war, und das Geld zurückkam.
Wir einigten uns dann auf Barzahlung bei Lieferung.
Habe einen 2ten Fahrer organisiert, und sind abends um 19.30 Uhr dann los.
Wegen Schlechtwetter sind wir gegen 22 Uhr dort angekommen, wo wir schon erwartet wurden.
Er hat sich den Wagen angeschaut, und bat mich, mit ihm eine Probefahrt zu unternehmen. Klar kein Problem.
Bei der Probefahrt bemerkte er, das wohl das Differenzial in den ersten 2 Gängen etwas "pfeift". Ich selber habe das Auto vor 6 Monaten auch so gekauft, und ihm gesagt das er das schon immer machte, und mir auch so verkauft wurde. Wird wohl nicht weiter tragisch sein.
Nach der Probefahrt bedankte er sich für das bringen, und Bezahlte den kompletten Preis in Bar.
Bin dann nach Hause gefahren, und für mich war die Sache erstmal erledigt.
2 tage später bekam ich eine nette Email, aus der hervorgeht, das er bei BMW in der Werkstatt war, und dieses Pfeifen ein Differenzialschaden sei.
Ausserdem hätte der Wagen einen Hagelschaden.
Jetzt möchte er von mir, das ich 1000€ Rücküberweise für die Reperatur, oder ich solle das Fahrzeug zurücknehmen.
Er habe mit einem Anwalt gesprochen, der ihm sagte, das ich das Fahrzeug zurücknehmen muss, sowie alle weiteren Kosten tragen soll.
Desweiteren meinte er im Recht ist, und er ein 14 Tägiges Recht zur Rückgabe habe, und ich 1 Jahr Gewährleistung geben muss, von dem er nun Gebrauch machen will.
Nach einigem Schriftwechsel (letzer gestern!) per mail setzte er eine Frist bis heute, (sollte sich keine Einigung finden) wird er den PKW bei BMW kostenpflichtig "parken" und sich einen Leihwagen nehmen. Diese Kosten soll ich ebenfalls übernehmen.
Und nun meine Frage?!
Was soll ich tun?
Kaufvertrag ist ein standart Vertrag von kfz-auskunft.de.
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung wird in diesem mit aufgeführt.
Zusätzlich wurde der Privatverkauf vermerkt, sowie das dass Fahrzeug als Bastlerfahrzeug, so wie angeschaut verkauft wird.
Hinzukommend möchte er noch eine Anzeige wegen Betruges machen!!!!
Was soll ich nun tun?
Ich hoffe auf einige gute Tipps!
Grüße
gezzi
Beste Antwort im Thema
Moin,
Also ...
Ein 14-Tägiges Rückgaberecht gibt es in Deutschland nicht gesetzlich geregelt (Ausnahme bestimmte Geschäftsformen), das viele Ketten dies anbieten ist eine Form individueller Kulanz.
Also : Darauf kannst du ihm einen husten. Diese Behauptung seinerseits ist falsch.
Kommen wir zum zweiten Punkt :
Ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen ist Rückabwickelbar, wenn eine Täuschung oder ein Irrtum vorliegt. Eine Täuschung läge vor, wenn du Mängel wissentlich verheimlichst, die du kennen müsstest (z.B. Unfallschaden, aber auch gedrehter Tacho, nicht vorhandene TÜV Eintragungen etc.pp.). Das liegt hier, soweit ich das beurteilen kann, ebenfalls nicht vor. Der Hagelschaden ist SEIN Pech ... das ist ein offenkundiger Mangel, den man sehen kann (auch als Laie). Für diesen Punkt gilt : Hagelschaden oder auch ein schlechter Lackzustand sind keine Wandlungsgründe. (Dazu gibt es auch ein sehr eindeutiges Urteil).
Der Kaufvertrag und den Gewährleistungsausschluss der dort vermerkt ist, ist meiner Erfahrung nach korrekt und richtig geschrieben. Der Gewährleistungsausschluss ist meiner Meinung nach gültig.
Die Interessante Frage ist : Hast du das jaulende Differential mit draufgeschrieben unter BEKANNTE Mängel ? Das wäre in dem Fall vermutlich notwendig gewesen ! Hier bist du ... etwas im Nachteil. Aber im Zweifel nur dann ... wenn der Käufer einen Zeugen hat, der bestätigt, dass du die Geräusche gehört hast.
Eine Anzeige wegen Betruges ?! Alleine DAS sollte dir zeigen, dass der Käufer unter Garantie mit KEINEM Anwalt gesprochen hat ! Denn du bist ganz sicher nicht des Betruges schuldig. Denn du hast dem Käufer ein Auto verkauft und einen zeitwerten Geldbetrag dafür erhalten. Er erhielt die Leistung, die dem gezahlten Geld entspricht. Wenn das Auto seiner Meinung nach, wegen eines Mangels zu teuer war, ist dies KEIN Betrug.
Mein Rat an dich ...
1.) Wenn der Käufer dich anruft : Stelle klar, dass er KEIN 14 Tägiges Rücktrittsrecht hat, weil er das Fahrzeug persönlich von dir gekauft vor Ort gekauft hat und unter diesen Umständen KEIN Rücktrittsrecht besteht, was sein Anwalt ja eigentlich wissen müsse. Beim Kauf per Fax wäre es etwas schwerer ... da könnte man ein Fernabsatzgeschäft VERMUTEN, aber der Vertrag ist ja nicht zustandegekommen, da der Käufer die Leistung nicht erbracht hat.
2.) Stelle fest, dass der Gewährleistungsausschluss so wie er getroffen wurde Gültigkeit besitzt, da du Privatperson und Privatverkäufer und kein Gewährleistungspflichtige Person bist und er doch bitte seinen Kaufvertrag noch einmal komplett lesen möge.
3.) Stelle fest, dass eine Anzeige wegen Betruges lächerlich ist, da kein Betrug vorliegt.
4.) Stelle fest, das der Verkäufer dich nicht mehr belästigen soll, da du ihn ansonsten wegen Belästigung bzw. Stalkings belangen wirst.
5.) Danach WARTEST Du ab. Wenn er sich doch per Anwalt meldet ... dann nimmst du dir EBENFALLS einen, läßt dich von diesem juristisch komplett und umfassend beraten. Einen passenden Anwalt findest du z.B. über den ADAC. Ich würde aber NICHT erwarten, dass noch irgendwas kommt. Der Junge möchte nur den Preis des Autos noch etwas drücken. Das einzige was man hoffen kann ... ist das er nicht einen unterbeschäftigten Anwalt in der Familie hat, der da total über das Ziel hinnausschießt und meint mit einem Anwaltsbrief könnte man schnell nen Euro verdienen. Gibt es leider.
Also ... bleib' erstmal ruhig ... und warte ab. Wenn er irgendwas WILL und irgendwelche Ansprüche GELTEND macht ... dann lass dich beraten. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ... würde ich mir da eh keine großen Gedanken machen, die kennen schon den RICHTIGEN Anwalt für dich.
MFG Kester
101 Antworten
In dem obrigen Urteil ist meiner meinung nach eine sache entscheidend:
Zitat:
da der Beklagte den Mangel an dem streitgegenständlichen Kraftfahrzeug arglistig verschwiegen hat.
wenn dieser fall eintritt und nachweisbar ist, ist klar, dass der Käufer ansprüche geltend machen kann
Zitat:
Original geschrieben von mazdakiller
Bevor man vor Gericht gehen kann muss der TE doch erstmal angezeigt werden, oder?
Und wenn man jemanden anzeigt wird nicht von der RSV gedeckt.
Du musst niemanden anzeigen, um ihn vor Gericht zu zerren. Anzeigen kann man eine Straftat, d.h. in diesem Fall könnte man "arglistige Täuschung" oder "Betrug" hineinkonstruieren. Dann würde die Staatsanwaltschaft ermitteln und wenn die ein Verfahren eröffnet, kann der Käufer mit seinem RA als Nebenkläger auftreten.
Diese Vorgehensweise ist für den Käufer vermutlich die dümmste. Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt und dabei herauskriegt, dass sich der Käufer den Wagen hat abends vor die Tür liefern lassen und ihn dort gekauft hat (und dann vielleicht noch, dass der TE anfangs durchaus kompromissbereit war), wird sie wahrscheinlich angesichts der geringen Schadenssumme - Hagelschaden und Differential eines 17 Jahre alten Autos! - schnell das Interesse verlieren und die Sache einstellen.
Und dann brauchen der Käufer und sein RA gar nichts mehr zu versuchen.
Moin!
Das kuriose ist ja immerhin, das der Wagen gar keinen Hagelschaden hat.
Im Frontbereich sind zwar 2-3 Beulchen, aber nicht durch nen Hagelschaden.
Ihr kennt das doch auch...das Auto steht da, man unterhält sich, und setzt oder lehnt sich an den Wagen.
Und schon hat man ein kleines Beulchen drinne. Aber das sind doch altersgeäße Spuren, man kann doch keinen Neuwagen verlangen.
Ausserdem habe ich in allen Telefonaten darauf hingewiesen, das er ihn sich anschauen kann, damits keine Probleme gibt.
War eben noch bei meinem Bekannten, und hab ihm die Story erzählt...er gleich daraufhin: "der hat doch gar kein Hagelschaden"
Ich habe gleich von Anfang an mit offenen Karten gespielt, habe gesagt, das Auto ist bald 20 jahre alt, er hat Altersübliche Gebrauchsspuren, schau ihn Dir an, hab keine Lust auf Stress danach.
Er daraufhin: Wenn das so ist, ist das okay, ich kann nicht vorbeikommen, da ich keinen Fahrer habe.
Das mit dem Übergeben in Dunkelheit war auch nicht geplant.
Er wollte das ich den Wagen bringe, sind einfach 200km.
War genau während der EM, also ist es schwer einen Fahrer und noch Rote zu besorgen.
Als ich das dann hatte, sind wir um 6 Uhr Abends hier losgefahren, und waren wegen schlechtwetter erst gegen 21 Uhr dort.
Und ich hab unter ner Laterne geparkt !
Wenn das ein Stinknormaler E36 gewesen wäre, würde ich das ja mit der Minderung verstehen, aber den würde ich ja nicht zu dem Preis verkaufen.
Nein, es war ein rotes 325 Coupe, Tief, Breit, M-Schürzen, Sportauspuff, Angeleyes und und und 1 Jahr Tüv, neue Kupplung, Neulack auf der Front, neue Nebler, neue Nieren.
Das der angeblich "nur" 1100€ wert sein soll...wenn ich nicht lache
Der Käufer war übrigends geschätztes Alter zwischen 18-22 Jahren !
Grüße Dennis
Irgendwie komm ich hier immer mehr zum Schluss dass es am Besten wäre nach dem alten Spruch "Der Klügere gibt nach!" zu verfahren. Also: Auto, wie vom RA angeboten zurücknehmen, evtl die Nutzung der Käufers berechnen, und neu(diesmal mit allen Vorschäden) zu verkaufen. Vieleicht springt dabei ja sogar noch was für den TE bei raus 😉
Alles andere ist IMHO ohne RSV Glücksspiel!
Grüße
Steini
Ähnliche Themen
!!! Mein Posting stellt keine Rechtsberatung, oder ähnliches dar, auch stehe ich manchmal schon Mittags unter dem Einfluss von legalen Genussmitteln !!!!
Gerichtsstand ist bei Privatverkäufen immer Ort des Verkäufers.
Schreibe doch dem Anwalt:
"Bitte machen Sie einen Termin beim zuständigen Amtsgericht"
DAS wars..
Alles andere ist:
a) Zeitverschwendung
b) reitest Du Dich evtl. in etwas rein was Du gar nicht wolltest, DENN
Du machst ja hier beim Posten schon verschiedene Aussagen:
Beispiel:
Auf Seite 1 schreibst Du:Auf Seite 4 schreibst Du:Zitat:
Original geschrieben von gezzi
Habe einen 2ten Fahrer organisiert, und sind abends um 19.30 Uhr dann los.
Auf Seite 1 schreibst Du:Zitat:
Original geschrieben von gezzi
Als ich das dann hatte, sind wir um 6 Uhr Abends hier losgefahren
Auf Seite 4 schreibst Du:Zitat:
Original geschrieben von gezzi
Wegen Schlechtwetter sind wir gegen 22 Uhr dort angekommen, wo wir schon erwartet wurden.
Zitat:
Original geschrieben von gezzi
und waren wegen schlechtwetter erst gegen 21 Uhr dort.
Uhrzeiten und Fahrzeiten sind unterschiedlich.
Auf Seite 1 schreibst Du:Auf Seite 4 schreibst Du:Zitat:
Original geschrieben von gezzi
(waren 150 km) Kaufvertrag haben wir per Fax gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von gezzi
Er wollte das ich den Wagen bringe, sind einfach 200km.
Wenn es bei solchen Kleinigkeiten wie Uhrzeiten, etc. schon zu Abweichungen kommt, na dann weiss ich auch nicht.
Ich denke Du weisst worauf ich hinaus will... je mehr man redet, desto mehr macht man:
a) sich verdächtig
b) Fehler (evtl. unbewusst)
b) gibt man (neue) Angriffsfläche
Der Anwalt schreibt etwas von Hagelschaden.
Du schreibst:
Zitat:
Original geschrieben von gezzi
.das Auto steht da, man unterhält sich, und setzt oder lehnt sich an den Wagen.
Und schon hat man ein kleines Beulchen drinne.
Soll doch der Anwalt erstmal einen Gutachter bestellen, der ermittelt, dass es sich um Hagelschaden handelt.
Wenn die "Beulchen" kein Hagelschaden sind, dann wird hier ein Mangel deklariert und reklamiert, welche ja gar nicht existiert..... so what ?!
Ausserdem hast Du doch Deinen Kumpel dabei gehabt.
Ihr beide könntet bezeugen, dass das Auto Beulenfrei war.
Der Käufer reklamiert Beulen... Zeugenaussage: 2 zu 1
Hinzu kommt noch, dass wenn der Käufer sich das Auto nicht richtig anschaut (Taschenlampe, Strassenlaterne, Tankstelle, McD Parkplatz, oder halt wo sonst noch abends Licht ist), warum sollte dann das bitte Dein Problem sein ?
Auch wenn der Käufer erst:
Zitat:
Original geschrieben von gezzi
Der Käufer war übrigends geschätztes Alter zwischen 18-22 Jahren !
Ist er voll geschäftsfähig und muss dann auch für sein Handeln die Verantwortung tragen.
!!! Mein Posting stellt keine Rechtsberatung, oder ähnliches dar, auch stehe ich manchmal schon Mittags unter dem Einfluss von legalen Genussmitteln !!!!
Zitat:
Original geschrieben von TFAST
Gerichtsstand ist bei Privatverkäufen immer Ort des Verkäufers.
Schreibe doch dem Anwalt:
"Bitte machen Sie einen Termin beim zuständigen Amtsgericht"
Hmm wenn beim Käufer tatsächlich eine RSV besteht, interessiert das auch keinen, außer dass das genau der Grund sein könnte dass der Anwalt so wild drauf ist 😉
Grüße
Steini
Hallo,
ja das mit den Uhrzeiten kann ich nicht nichtmehr 100% sagen.
Ich hab mir ja nicht aufgeschrieben, wann ich los bin, ich habe einfach das niedergeschrieben, was ich noch im Hinterkopf habe.
Genau waren es 203km, habe eben noch mal nachgeschaut, war irgendwo bei Nürnberg.
Abweichungen sind natürlich nicht schön, aber ich kann nur das sagen, was ich grob im Kopf habe.
Das Thema wurde 2 Tage nach Verkauf eröffnet, wo die Probleme angefangen haben.
Da waren die Infos noch Frisch, aber man kann doch nicht nach 1-2 Monaten verlangen, das man genau alle Details noch im Kopf hat.
Morgen Früh gehts zum Anwalt, dann mal sehen was er sagt.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Hmm wenn beim Käufer tatsächlich eine RSV besteht, interessiert das auch keinen, außer dass das genau der Grund sein könnte dass der Anwalt so wild drauf ist 😉Zitat:
Original geschrieben von TFAST
Gerichtsstand ist bei Privatverkäufen immer Ort des Verkäufers.
Schreibe doch dem Anwalt:
"Bitte machen Sie einen Termin beim zuständigen Amtsgericht"
Grüße
Steini
klar, aber es stellt sich die Frage ob es sich für 1500,- eur lohnt so nen Aufriss zu machen....
Zitat:
Original geschrieben von TFAST
klar, aber es stellt sich die Frage ob es sich für 1500,- eur lohnt so nen Aufriss zu machen....Zitat:
Original geschrieben von steini111
Hmm wenn beim Käufer tatsächlich eine RSV besteht, interessiert das auch keinen, außer dass das genau der Grund sein könnte dass der Anwalt so wild drauf ist 😉
Grüße
Steini
Leider wird das von der RSV entschieden! Ob die, nachdem der Käufer evtl. vor Gericht verloren hat, dem Käufer kündigt wird man eh nie erfahren 😉 Aber das wird jetzt langsam OT 😉
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
In dem obrigen Urteil ist meiner meinung nach eine sache entscheidend:
Zitat:
Original geschrieben von FighterOne
wenn dieser fall eintritt und nachweisbar ist, ist klar, dass der Käufer ansprüche geltend machen kannZitat:
da der Beklagte den Mangel an dem streitgegenständlichen Kraftfahrzeug arglistig verschwiegen hat.
Man kann praktisch kein arglistiges Verschweigen nachweisen, da müsste man schon irgendwo ein Video haben worauf der Verkäufer lacht dass der Käufer so dumm war und die Schäden nicht sah (etwas überspitz gesagt) ... Die drehen sich aus der Beweislast so raus dass sie sagen "er hatte es bestimmt gesehen, hatte es ja immerhin lange genug" und "mit böser Absicht nicht mitgeteilt", was eine Unterstellung ist und kein Beweis. Und mit Begriffen wie Unterstellung halte ich mich noch sehr zurück.
Zudem ist der Ausschluss der Gewährleistung normalerweise so angedacht dass man nicht 15000 Autoteile aufschreibt und zur Sicherheit behauptet dass sie alle defekt sind. Wenn man sie für das Fahrzeug ausschließt, gehört das pfeifende Differenzial oder was das war, ebenso wie die Karosserie dazu, oder sind das keine Bestandteile des Fahrzeugs?
Ich sehe trotzdem Chancen für TE, ich meine der Wagen ist (nicht böse gemint) ziemlich alt - darf also nicht perfekt sein, kostet wenig dafür dass es ein 325 Coupe ist (beliebtes Auto, ob es mir gefallen muss ist nicht die Frage), die Chance sich alles anzusehen wurde nicht verwehrt, das Pfeifen war sogar Gesprächsstoff, blieben also nur die Minidellen. Und dann will noch einer wegen paar Macken gleich die Hälfte vom Kaufpreis nachträglich zurück? Vielleicht noch Motorwechsel, immerhin verbraucht er sicher mehr Öl als beim Einfahren und mit Sicherheit steht davon nicht im Kaufvertrag 😉 ich glaube ihr merkt spätestens jetzt die Absurdität dieser Forderungen.
Wenn das Schule macht, dann wird man nur ein ganz neue Autos verkaufen können, beim Trabant für 50€ klagt ja sonst noch einer neuen Motor zurück...
Schämen würde ich mich so aufzutreten! Menschen haben inzw. 0 Hemmnisse, Benehmen und "Eier", der Käufer so wie er aus der Beschreibung hervorgeht ist doch so ein Spezialist der das Wort Ehre oft benutz, dumm nur dass er keine Ahnung hat was das ist.
Wie in einem schlechten Film wenn das durchkommt, möglich ist natürlich alles, aber ihr würde noch nicht verzweifeln und sicher nicht nachgeben - aus Prinzip.
p.s. Wenn ich mal was verkaufe werde ich ab jetzt folgendes reinschreiben "alles defekt - steht für die da die oben "ohne Gewährleistung" nicht entziffern können und solche die ein Haar in der Suppe suchen".
Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Schämen würde ich mich so aufzutreten! Menschen haben inzw. 0 Hemmnisse, Benehmen und "Eier", der Käufer so wie er aus der Beschreibung hervorgeht ist doch so ein Spezialist der das Wort Ehre oft benutz, dumm nur dass er keine Ahnung hat was das ist.
Wie in einem schlechten Film wenn das durchkommt, möglich ist natürlich alles, aber ihr würde noch nicht verzweifeln und sicher nicht nachgeben - aus Prinzip.
:-) genau das ist/war auch mein Gedanke.
und wenn der Käufer kein Recht zugesprochen bekommt, dann kommt die grosse Keule vor der sich die Deutschen fürchten:
das Argument: man wäre ja ausländerfeindlich ;-)
Bleibe bei meiner Meiner Meinung. Der TE sollte in einem 2-Zeiler die Forderung des Käufers ablehnen. Formulierungsvorschläge wurden ja bereits gemacht. Dies wird dem TE keinerlei Nachteile bringen. Sollte die Gegenseite über eine RSV mit Deckungszusage verfügen ( was derzeit nur Spekulation ist ) wird es ohnehin zu einen Rechtsstreit kommen. Sollte Sie aber über keine RSV verfügen dürfte an dieser Stelle dann schluss sein. Dann wäre die Sache mit geringem Aufwand erledigt.
Sollte es dennoch zu einen Rechtsstreit kommen, ist immernoch genügend Zeit sich mit Hilfe der Prozesskostenhilfe eine Anwalt zu suchen. Aus meiner bescheidenen Sicht dürfte der Gegenseite die Beweisführung Ihres Begehrens allerdings ziemlich schwer fallen. Ich würde dem TE daher raten nicht zu ängstlich zu sein und nach Versand des 2-Zeilers erstmal in Ruhe abzuwarten. Der Hinweis die Gegenseite könnte den TE wegen des 2 Zeilers besser einschätzen ist aus meiner Sicht abwegig. Zu welcher Einsicht könnte den die Gegenseite kommen ? Das der TE erwartungsgemäß die Forderung ablehnt, oder vielleicht das sie Sachlage so eindeutig ist, dass er (derzeit ) keinen eigenen Anwalt benötigt ? Oder, oder, - alles dass wird in einem Rechtsstreit wenig nützen.
Alternativ und vielleicht um jedem Kostenrisiko aus dem Weg zu gehen, könnte der TE wirklich überlegen das Auto zurückzunehmen und es anderweitig zu veräußern. Dies dürfte die Gegenseite sicherlich überraschen, da sofern die Aussagen des TE über den technischen Zustand zutreffen, dies sicher nicht die Zielsetzung ist. Und die Gegenseite dann nach dem Motto außer Spesen nix gewesen verfahren muss.
BM
Zitat:
Original geschrieben von TFAST
:-) genau das ist/war auch mein Gedanke.Zitat:
Original geschrieben von Opelowski
Schämen würde ich mich so aufzutreten! Menschen haben inzw. 0 Hemmnisse, Benehmen und "Eier", der Käufer so wie er aus der Beschreibung hervorgeht ist doch so ein Spezialist der das Wort Ehre oft benutz, dumm nur dass er keine Ahnung hat was das ist.
Wie in einem schlechten Film wenn das durchkommt, möglich ist natürlich alles, aber ihr würde noch nicht verzweifeln und sicher nicht nachgeben - aus Prinzip.und wenn der Käufer kein Recht zugesprochen bekommt, dann kommt die grosse Keule vor der sich die Deutschen fürchten:
das Argument: man wäre ja ausländerfeindlich ;-)
Genau!
Und man kriegt noch Prügel angedroht von solchen Leuten!
Moin,
Ich meine es wäre ein anderes Urteil gewesen. Allerdings bringt mich die MT Suche gerade dem Wahnsinn nahe ... ich finde es leider nicht. Es war in dem Fall jedoch so, dass die Lackmängel als alterstypisch angesehen wurden. In deinem Fall ... klingt der Schaden nicht unbedingt als "alterstypisch".
Da ich auch die Suchbegriffe nicht mehr kenne, nach denen ich zum damaligen Zeitpunkt gesucht habe, damals ging es um "alterstypische" Verschleißerscheinungen. Das ist das letzte an das ich mich noch erinnern kann.
Zumindest die Schilderung des TE entnehme ich, dass der hier verkaufte Wagen über alterstypische Schäden verfügt.
Gruß Kester
Weil Du alterstypisch einwirfst.
Ich frage mich nur wer alterstypisch definiert (kaufen die 1000 Autos von Amtswegen und machen eine statistische Erhebung der Fehler der Fahrzeuge?) und wieso kann man nichts verkaufen kann was überdurchschnittlich "schlecht" ist (angenommen das Auto hier wäre das) ?
Wo haben die Leute festgeschrieben dass der Durchschnitt nicht unterschritten werden darf? Das will mir nicht in den Kopf, dabei bezweifle ich nicht dass es Urteile gibt die das anders sehen, aber so eine gewisse Grundlogik darf man doch wohl noch erwarten.
Was ist wenn es dafür eben günstiger ist weil es eine Macke extra hat? Das ist wohl hier auch der Fall, soweit ich das einschätzen kann, ist der Preis nicht gerade überzogen gewesen.
Ich habe schon was zur noblen Gesinnung solcher Käufer gesagt, ich sage noch was: Es gibt wahrscheinlich sehr viele Analphabeten hierzulande. Was hat denn der Herr unterschrieben? "Wenn ich eine Macke finde zahlt sie mir der Verkäufer" oder " Ausschluss der Gewährleistung" ?
Solange man nicht dafür gefoltert wurde oder neurologisch erkrankt wird, sollte die Unterschrift doch wohl noch ein Wert haben, oder ist das auch nicht mehr selbstverständlich?