Nur Stress mit Autoverkauf...bitte um Hilfe!
Hallo, liebe MT-Gemeinde!
Bin etwas Ratlos, und bräuchte mal eure Meinung, zu meiner kuriosen Geschichte.
Ich habe letzte Woche meinem BMW E36 325 Bj 91 mit 210.000km verkauft.
Bisschen was gemacht, dh. tief breit und und und Tüv 1,5 Jahre zum Preis von 2600€
(Privatmann!!!)
Habe das Fahrzeug im Internet inseriert, worauf sich viele meldeten.
Ein junger Mann hat sich ebenfalls gemeldet, und wollte unbedingt dieses Fahrzeug haben.
Vorbeikommen zum Anschauen kann er leider nicht, da er keinen Fahrer habe.
Habe ihm gesagt, das ich erst noch mein neues Auto holen muss, und ich den Wagen noch ein paar Tage halten müsse.
Haben uns darauf geeinigt, das er eine Anzahlung überweisst, und ich dann das Inserat lösche, und ich ihm den Wagen gegen Unkosten i.H. von 100€ bringe. (waren 150 km) Kaufvertrag haben wir per Fax gemacht.
Dann passierte eine Zeitlang nichts, habe den BMW dann abgemeldet, und auf die Anzahlung gewartet. Nach täglicher Rücksprache über den Verbleib des Geldes, das noch nicht eingegangen war, stellte sich heraus, das ein zahlendreher in seinem Überweisungsschein vorhanden war, und das Geld zurückkam.
Wir einigten uns dann auf Barzahlung bei Lieferung.
Habe einen 2ten Fahrer organisiert, und sind abends um 19.30 Uhr dann los.
Wegen Schlechtwetter sind wir gegen 22 Uhr dort angekommen, wo wir schon erwartet wurden.
Er hat sich den Wagen angeschaut, und bat mich, mit ihm eine Probefahrt zu unternehmen. Klar kein Problem.
Bei der Probefahrt bemerkte er, das wohl das Differenzial in den ersten 2 Gängen etwas "pfeift". Ich selber habe das Auto vor 6 Monaten auch so gekauft, und ihm gesagt das er das schon immer machte, und mir auch so verkauft wurde. Wird wohl nicht weiter tragisch sein.
Nach der Probefahrt bedankte er sich für das bringen, und Bezahlte den kompletten Preis in Bar.
Bin dann nach Hause gefahren, und für mich war die Sache erstmal erledigt.
2 tage später bekam ich eine nette Email, aus der hervorgeht, das er bei BMW in der Werkstatt war, und dieses Pfeifen ein Differenzialschaden sei.
Ausserdem hätte der Wagen einen Hagelschaden.
Jetzt möchte er von mir, das ich 1000€ Rücküberweise für die Reperatur, oder ich solle das Fahrzeug zurücknehmen.
Er habe mit einem Anwalt gesprochen, der ihm sagte, das ich das Fahrzeug zurücknehmen muss, sowie alle weiteren Kosten tragen soll.
Desweiteren meinte er im Recht ist, und er ein 14 Tägiges Recht zur Rückgabe habe, und ich 1 Jahr Gewährleistung geben muss, von dem er nun Gebrauch machen will.
Nach einigem Schriftwechsel (letzer gestern!) per mail setzte er eine Frist bis heute, (sollte sich keine Einigung finden) wird er den PKW bei BMW kostenpflichtig "parken" und sich einen Leihwagen nehmen. Diese Kosten soll ich ebenfalls übernehmen.
Und nun meine Frage?!
Was soll ich tun?
Kaufvertrag ist ein standart Vertrag von kfz-auskunft.de.
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung wird in diesem mit aufgeführt.
Zusätzlich wurde der Privatverkauf vermerkt, sowie das dass Fahrzeug als Bastlerfahrzeug, so wie angeschaut verkauft wird.
Hinzukommend möchte er noch eine Anzeige wegen Betruges machen!!!!
Was soll ich nun tun?
Ich hoffe auf einige gute Tipps!
Grüße
gezzi
Beste Antwort im Thema
Moin,
Also ...
Ein 14-Tägiges Rückgaberecht gibt es in Deutschland nicht gesetzlich geregelt (Ausnahme bestimmte Geschäftsformen), das viele Ketten dies anbieten ist eine Form individueller Kulanz.
Also : Darauf kannst du ihm einen husten. Diese Behauptung seinerseits ist falsch.
Kommen wir zum zweiten Punkt :
Ein Kaufvertrag zwischen Privatpersonen ist Rückabwickelbar, wenn eine Täuschung oder ein Irrtum vorliegt. Eine Täuschung läge vor, wenn du Mängel wissentlich verheimlichst, die du kennen müsstest (z.B. Unfallschaden, aber auch gedrehter Tacho, nicht vorhandene TÜV Eintragungen etc.pp.). Das liegt hier, soweit ich das beurteilen kann, ebenfalls nicht vor. Der Hagelschaden ist SEIN Pech ... das ist ein offenkundiger Mangel, den man sehen kann (auch als Laie). Für diesen Punkt gilt : Hagelschaden oder auch ein schlechter Lackzustand sind keine Wandlungsgründe. (Dazu gibt es auch ein sehr eindeutiges Urteil).
Der Kaufvertrag und den Gewährleistungsausschluss der dort vermerkt ist, ist meiner Erfahrung nach korrekt und richtig geschrieben. Der Gewährleistungsausschluss ist meiner Meinung nach gültig.
Die Interessante Frage ist : Hast du das jaulende Differential mit draufgeschrieben unter BEKANNTE Mängel ? Das wäre in dem Fall vermutlich notwendig gewesen ! Hier bist du ... etwas im Nachteil. Aber im Zweifel nur dann ... wenn der Käufer einen Zeugen hat, der bestätigt, dass du die Geräusche gehört hast.
Eine Anzeige wegen Betruges ?! Alleine DAS sollte dir zeigen, dass der Käufer unter Garantie mit KEINEM Anwalt gesprochen hat ! Denn du bist ganz sicher nicht des Betruges schuldig. Denn du hast dem Käufer ein Auto verkauft und einen zeitwerten Geldbetrag dafür erhalten. Er erhielt die Leistung, die dem gezahlten Geld entspricht. Wenn das Auto seiner Meinung nach, wegen eines Mangels zu teuer war, ist dies KEIN Betrug.
Mein Rat an dich ...
1.) Wenn der Käufer dich anruft : Stelle klar, dass er KEIN 14 Tägiges Rücktrittsrecht hat, weil er das Fahrzeug persönlich von dir gekauft vor Ort gekauft hat und unter diesen Umständen KEIN Rücktrittsrecht besteht, was sein Anwalt ja eigentlich wissen müsse. Beim Kauf per Fax wäre es etwas schwerer ... da könnte man ein Fernabsatzgeschäft VERMUTEN, aber der Vertrag ist ja nicht zustandegekommen, da der Käufer die Leistung nicht erbracht hat.
2.) Stelle fest, dass der Gewährleistungsausschluss so wie er getroffen wurde Gültigkeit besitzt, da du Privatperson und Privatverkäufer und kein Gewährleistungspflichtige Person bist und er doch bitte seinen Kaufvertrag noch einmal komplett lesen möge.
3.) Stelle fest, dass eine Anzeige wegen Betruges lächerlich ist, da kein Betrug vorliegt.
4.) Stelle fest, das der Verkäufer dich nicht mehr belästigen soll, da du ihn ansonsten wegen Belästigung bzw. Stalkings belangen wirst.
5.) Danach WARTEST Du ab. Wenn er sich doch per Anwalt meldet ... dann nimmst du dir EBENFALLS einen, läßt dich von diesem juristisch komplett und umfassend beraten. Einen passenden Anwalt findest du z.B. über den ADAC. Ich würde aber NICHT erwarten, dass noch irgendwas kommt. Der Junge möchte nur den Preis des Autos noch etwas drücken. Das einzige was man hoffen kann ... ist das er nicht einen unterbeschäftigten Anwalt in der Familie hat, der da total über das Ziel hinnausschießt und meint mit einem Anwaltsbrief könnte man schnell nen Euro verdienen. Gibt es leider.
Also ... bleib' erstmal ruhig ... und warte ab. Wenn er irgendwas WILL und irgendwelche Ansprüche GELTEND macht ... dann lass dich beraten. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast ... würde ich mir da eh keine großen Gedanken machen, die kennen schon den RICHTIGEN Anwalt für dich.
MFG Kester
101 Antworten
Lass liegen. Er hat dir ja keine Fristen gesetzt. Und vor allen Dingen, lass die Gegenseite nicht mitbekommen wie das bei dir finanziell aussieht. Zumindest jetzt noch noch nicht.... 😉
Um dann was zu tun?? Es wird keine Folge genannt😉 Beim Pokern würd ich sagen...der Blufft 😁. Am interessantesten find ich das du schon Angeboten hast zurückzunehmen und der Käufer abgelehnt hat und jetzt bietet es der Anwalt des Käufers an 😉
Evtl hilft hier auch schon für kleines geld diese Seite (frage-einsatz-antwort) oder so.
Grüße
Steini
Trozdem, lass es liegen. Der Pokert und will dir Angst machen.
Ruhig Blut, in der Ruhe liegt die Kraft.. 😁
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@steini
2 Doofe ein Gedanke 😉
Glaube auch das der Blufft.
Würde das Schreiben aber wie schon vorgeschlagen mit einen 2-Zeiler beantworten.
Z.B.
Sehr geehrte Herr RA,
ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom..... Bezugnehmend auf Ihren Sachvortrag teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre Forderung der Höhe und dem Grunde nach ablehne.
mfg
Falls er doch Klagen sollte, kannst Du immernoch einen Anwalt beauftragen oder Dich sogar selbst vertreten.
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom..... Bezugnehmend auf Ihren Sachvortrag teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre Forderung der Höhe und dem Grunde nach ablehne.
mfgoder so 😁
Zitat:
Original geschrieben von BicMäc
Glaube auch das der Blufft.
Würde das Schreiben aber wie schon vorgeschlagen mit einen 2-Zeiler beantworten.Z.B.
Sehr geehrte Herr RA,
ich bestätige Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom..... Bezugnehmend auf Ihren Sachvortrag teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre Forderung der Höhe und dem Grunde nach ablehne.
mfg
Falls er doch Klagen sollte, kannst Du immernoch einen Anwalt beauftragen oder Dich sogar selbst vertreten.
Nö, dann kann der Anwalt mit den nächsten Schritten anfangen, wenn nichts bei ihm eingeht kann er den TE auch nicht einschätzen.
@Delle....... 😁
Grüße
Steini
Ich hab schon langsam keine Lust mehr.
Werde ihm Formlos antworten in etwa:
"Ohne Annerkenntnis eines Verschulden teile ich Ihnen hiermit mit, dass der Kaufvertrag mit Ihrem Mandanten unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geschlossen wurde und in keinster Weise betrügerisch gehandelt habe sowie mir keiner Schuld bewusst bin". Sollten Sie weiterhin auf die Forderung beharren werde ich einen Rechtsbeistand auf die Kosten ihres Mandanten hinzuziehen.
Sollte ich bis zum "frist 1 Monat" nichts von Ihnen hören, betrachte ich diese Angelegenheit als erledigt." Hochachtungsvoll xxxx
oder
Sehr geehrter Herr X
Sollten sie die Auffassung vertreten, dass Ihre Rechtsansichten hier den Tatsachen entsprechen, sehe ich ihrem weiteren Handeln mit der hier erforderlichen Gelassenheit und mit Interesse entgegen
Mit freundlichen Grüßen
Hab ihm damals ja angeboten, das er die ganzen Nummern der anderen Käufer haben kann, um den Wagen weiterzuveräussern. Ich schreib mir bei sowas ja immer die Nummern auf, falls mal einer Abspringt.Hat er aber abgelehnt.
Zitat:
Original geschrieben von gezzi
Werde ihm Formlos antworten in etwa:"Ohne Annerkenntnis eines Verschulden teile ich Ihnen hiermit mit, dass der Kaufvertrag mit Ihrem Mandanten unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geschlossen wurde und in keinster Weise betrügerisch gehandelt habe sowie mir keiner Schuld bewusst bin". Sollten Sie weiterhin auf die Forderung beharren werde ich einen Rechtsbeistand auf die Kosten ihres Mandanten hinzuziehen.
Sollte ich bis zum "frist 1 Monat" nichts von Ihnen hören, betrachte ich diese Angelegenheit als erledigt." Hochachtungsvoll xxxx
Dass lass bitte sein !!
Der Anwalt wird dich auslachen
...kann mir nicht vorstellen, dass der gegnerische Anwalt "aufgibt", wenn der TE nette Briefe schreibt, oder abwartet was passiert... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Blackmen
...kann mir nicht vorstellen, dass der gegnerische Anwalt "aufgibt", wenn der TE nette Briefe schreibt, oder abwartet was passiert... 🙄
und was soll er deiner Meinung nach tun ? Zahlen oder was ?
...wie schon von mir geschrieben, soll er sich anwaltliche Hilfe suchen...
Wenn der TE wie geschrieben keinen Dukatenesel hat oder ein sonstiger Rosinenpicker ist, dann sollte er z.B. zur Verbraucherberatung gehen, da bekommt er für wirklich kleines Geld gute fachliche Rechtsberatung (sind ja Rechtsanwälte...).
Und er sollte damit nicht warten bis irgendwas in den Brunnen fiel...
Das Problem mit dem nicht-reagieren besteht darin, dass er durch das Verstreichen der Frist erstmal automatisch in Verzug geraet.
Meine Erfahrung: Wenn der Dir mit 'nem Anwalt kommt, dann nimm Dir selber auch einen. Und ja nix selber antworten, dass kann nur nach hinten losegehen.
Check mal Deine Privathaftplicht. Ich glaube mich zu erinnern, dass meine einspringt falls mich irgendjemand verklagen will (bin mir da aber nicht ganz sicher).
Alles Gute
As.
Die Formulierung von Delle ist die sinnvollste, weil damit jegliches Handeln (oder eben nicht) auf den Gegner abgeschoben wird. Punktum.
Vermeide jede Form von Eigenaktion.
~