Nur entwerteten Fahrzeugbrief vorhanden.
Habe eine ligier Optima gekauft. (Mopedauto mit ,50ccm Motor,1993)
Nun habe ich nur einen entwerteten Fahrzeugbrief(untere Ecke rechts abgeschnitten) mitbekommen. Der Vorbesitzer ist immer mit dem und einem Versicherungskennzeichen gefahren.
Gibt es eine andere Möglichkeit an gültige Papiere zu kommen als eine Vollabnahme?
Der Hersteller stellt nämlich keine COC oder neue Papiere aus und der Vorbesitzer hat das Fahrzeug bereits ohne BE gekauft.
Ich vermute das Fahrzeug wurde 2009 als leicht-kfz zugelassen und dementsprechend der Fahrzeugbrief entwertet. Zumindest steht auf dem Brief gekritzelt eine Einzelabnahmenummer und vom Verkehrsamt eine Stilllegung.
31 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Februar 2022 um 08:27:18 Uhr:
Das ein Fahrzeug Zulassungsfrei ist, heißt nicht dass die Zulassungsstelle damit nichts zu tun hat.
Diese vergibt die EBE-Nummer(Listennummer-Erfasst die Betriebserlaubnis). Am Beispiel des TE doch auch schön zu erkennen.
spannend für den TE ist doch jetzt:
Wie lange (und ggf. wo) wird diese Erteilung der EBE denn gespeichert, und unter welchen Bedingungen kann eine Zweitschrift (und vor allem: für wen) erstellt werden?
Moin Moin !
Zitat:
Dann hast Du es wiederholt falsch geschrieben.
Das ein Fahrzeug Zulassungsfrei ist, heißt nicht dass die Zulassungsstelle damit nichts zu tun hat.
Diese vergibt die EBE-Nummer(Listennummer-Erfasst die Betriebserlaubnis). Am Beispiel des TE doch auch schön zu erkennen.
Du hast mich nicht verstanden! Üblicherweise haben diese Fzge eine ABE ! Und wenn sie eine EBE haben , dann hat die Zul.stelle nach deren Vergabe nichts mehr mit den Fzgen zu tun! Im Gegensatz zu anderen zulassungsfreien Fzgen wird diesen Fzgen kein Kennzeichen zugeteilt und sie sind nicht HU -pflichtig.
Ohne es zu wissen , nur mal logisch gedacht: jemand kauft sich so ein Teil , hat die ABE , rennt zum Vers.agenten , kauft da eine Jahresversicherung, bringt das Vers.schild am Fzg an und rast durch die Gegend.
Die Zul.stelle hat weder eine Kopie der ABE , noch irgendeine Kenntniss von dem gesamten Vorgang.
(ich vermute mal , die Vers.daten bzw. das Vers.schild wird dem KBA von der Versicherung gemeldet)
Warum sollte also eine Zul.stelle, nachdem der Vorgang des Erteilens einer EBE seit Jahren abgeschlossen ist , davon eine Kopie aufbewahren? Und wie sollte diese zuordnungsmöglich aufbewahrt werden ? Das wäre doch nur mit der FIN möglich , aber für wen ? Nur für den Fall , dass irgendwann mal einer kommt , der das Fzg zig Jahre später besitzt und die EBE verloren hat?
mfG Volker