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Spezialfall - Anzahl der Vorbesitzer im Fahrzeugbrief

Themenstarteram 19. Juli 2017 um 11:02

Danke für Euere Zeit bei Beachtung meiner Frage.

Folgender Fall:

1. Im Jahr 1982 kaufte Johannes Meier ein Auto

2. Im Jahr 1986 kaufte Franz Musterman das Auto von Johannes Meier

3. Im Jahre 1992 bot Paula Bauer Franz Mustermann einen "billigen, mit guten Prozenten ausgestatteten" PKW-Versicherungsvertrag an und Franz Mustermann nahm das Angebot an. Dafür ist jetzt seit 1992 Paula im Kraftfahrzeugbrief an dritter Stelle eingetragen. Paula hat selbiges Kennzeichen behalten wie das Franz Mustermann hatte. Das Auto und der Kraftfahrzeugbrief+Kraftfahrzeugschein bleibt immer "im Besitz" von Franz Mustermann.

4. 1994 ist Franz Mustermann müde und meldet das Auto ab und parkt es in seiner Garage.

5. Irgendwann 1995 zieht Franz Mustermann von Hamburg nach München

6. 2017 erinnert sich Franz Mustermann an sein altes Auto und beantragt bei der für ihn jetzt zuständigen Zulassungsstelle ein H-Zulassung mit Ausstellung von Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II).

Zusatz:

Obiger Vorgang ist soweit dokumentiert (original Fahrzeugbrief vorhanden). Abmeldebescheinigungen vorhanden. Fahrzeug wird diese Tage beim TÜV vorgefahren mit dem Ziele neue HU/AU und H-Gutachten für die Zulassungsstelle zu erhalten. Danach soll das Fahrzeug auf den Namen von Franz Mustermann angemeldet werden.

Frage:

Wie viele Vorbesitzer werden in der neu zu erstellenden ZB II eingetragen und warum ist dem so?

- ein Vorbesitzer (bester Fall)

- zwei Vorbesitzer (Johannes, Franz und Paula) Das Fahrzeug wird jetzt erneut von Franz angemeldet

- drei Vorbesitzer (Johannes, Franz und Paula) weil es irrelevant ist, daß Franz bereits seit 1986 Besitzer des Fahrzeugs ist.

Ggf. welche (Umzugs-)Bescheinigungen wären der Zulassungsstelle vorzulegen um den amtlichen Nachweis zu erbringen, daß Franz seit 1986 Besitzer des Fahrzeugs ist.

Nochmals Danke für eine sachliche und genaue Antwort

VG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Karl_W schrieb am 19. Juli 2017 um 13:02:11 Uhr:

....für eine sachliche und genaue Antwort

Es wird nicht die Anzahl der Besitzer, sondern die Anzahl der Halter auf die das Fahrzeug zugelassen war eingetragen!

 

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Dort werden die in den bisherigen amtlichen Papieren (alter Fahrzeugbrief) eingetragenen 3 Vorbesitzer vermerkt. So funktionieren Behörden nunmal in Deutschland.

Zitat:

@Karl_W schrieb am 19. Juli 2017 um 13:02:11 Uhr:

....für eine sachliche und genaue Antwort

Es wird nicht die Anzahl der Besitzer, sondern die Anzahl der Halter auf die das Fahrzeug zugelassen war eingetragen!

 

am 19. Juli 2017 um 11:23

Richtig, daher heißt der Eintrag auch "Anzahl der Vorhalter".

:o = 3 ! :)

Themenstarteram 19. Juli 2017 um 12:42

Sure??

0 = Johannes

1 = Johannes und Franz

2 = Johannes, Franz und Paula

Wer soll da drei sein, wenn Franz jetzt wieder das Auto anmeldet?

1 (0) = Johannes

2 (1) = Franz

3 (2) = Paula

Ergibt 3 Halter. Effektiv kann Franz jedoch sagen, dass das Fahrzeug im Zeitpunkt seit der Auslieferung ausser ihm noch 2 zusätzliche Halter (Johannes und Paula) hatte.

 

Aber ehrlich: Spielt die Anzahl der Halter eine Rolle bei einem Oldtimer mit H-Kennzeichen ?

Themenstarteram 19. Juli 2017 um 13:15

Nun ja, ich will den Oldtimer nicht verkaufen. Aber es macht für mich schon einen kleinen Unterschied ob das Fahrzeug aus zweiter oder aus vierter Hand kommt, auch wenn ich die zweite Hand mit dem original Papieren belegen kann.

Und so sage ich derweil Danke

Na, für Dich persönlich kommt das Fahrzeug doch aus erster Hand ( Johannes ), da Paula scheinbar den Wagen ja überhaupt nicht genutzt hat.

Und kleiner Tip: Daumen hoch bei den entsprechenden Beiträgen fürs Danke wäre supi ;-)

Themenstarteram 19. Juli 2017 um 14:22

Got it :-)

Die Anzahl der Vorhalter wird "2" sein, wenn die Zulassungsstelle alles richtig macht und sonst keine hier unbekannten Sachverhalte auftauchen. Und NICHT "3"...wer es genauer wissen will oder das bezweifelt, möge im Leitfaden des KBA zur Ausfüllung der ZB II nachlesen...

Themenstarteram 19. Juli 2017 um 20:07

Franz Mustermann hat diesen Freitag für sein Fahrzeug einen Termin beim TÜV für HU/AU und § 23 StVZO. Die Zulassungsstelle hat Franz Mustermann aufgetragen, daß dann spätestens am folgenden Montag seine Vorwegzuteilung für sein H-Fahrzeug ungültig wird, bzw. nur um ein paar Tage verlängert werden kann.

Meine Auffassung ist auch, daß hier bei "Anzahl Vorhalter: 2" in deren Computersystemen und im Ausdruck gesetzt wird und durchsetzbar ist.

Franz Mustermann wird über sein Erlebnis hier berichten...

am 19. Juli 2017 um 20:41

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 19. Juli 2017 um 21:41:03 Uhr:

Die Anzahl der Vorhalter wird "2" sein, wenn die Zulassungsstelle alles richtig macht …

Das heißt, dass nur vom eigenen Namen abweichende Halter als Vorhalter gelten, egal wann und in welcher Reihenfolge sie Halter waren?

Nicht immer. Eigentlich würde man bei einem Halterwechsel wie hier vorliegend einfach +1 zählen. Da aber ja anscheinend zusätzlich noch neue Papiere ausgestellt werden, muss die Anzahl der Vorhalter korrekt ermittelt werden und man kommt auf "2".

Themenstarteram 20. Juli 2017 um 5:33

@ Tecci6N

Sollte Franz Mustermann einen Nachweis der Meldestelle besitzen, der ihm besagt, daß er der Franz Mustermann ist, welcher bereits im Kraftfahrzeugbrief eingetragen ist? Die Zulassungsstelle monierte im Vorfeld bei der Besorgung der Vorwegzuteilung, daß sie doch nicht weiß, daß Franz M. aus Hamburg (dort wohnte er bis 1995) der Franz M. ist der heute die neuen Papiere für das Fahrzeug möchte und zwischenzeitlich in München wohnt.

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