Nur entwerteten Fahrzeugbrief vorhanden.

Habe eine ligier Optima gekauft. (Mopedauto mit ,50ccm Motor,1993)
Nun habe ich nur einen entwerteten Fahrzeugbrief(untere Ecke rechts abgeschnitten) mitbekommen. Der Vorbesitzer ist immer mit dem und einem Versicherungskennzeichen gefahren.
Gibt es eine andere Möglichkeit an gültige Papiere zu kommen als eine Vollabnahme?
Der Hersteller stellt nämlich keine COC oder neue Papiere aus und der Vorbesitzer hat das Fahrzeug bereits ohne BE gekauft.
Ich vermute das Fahrzeug wurde 2009 als leicht-kfz zugelassen und dementsprechend der Fahrzeugbrief entwertet. Zumindest steht auf dem Brief gekritzelt eine Einzelabnahmenummer und vom Verkehrsamt eine Stilllegung.

31 Antworten

Die "Vollabnahme" beim TÜV ist keine große Sache. Du bringst das Fzg. dort hin uns man stellt dir eine neue Betriebserlaubnis aus, Grundlage sind die Daten aus dem entwerteten Brief (wenn nichts offenkundig falsch ist, wird alles einfach "abgeschrieben"😉

Mich würde ein (anonymisiertes) Bild des Briefes interessieren.

Nicht dass der Brief trotz Entwertung noch Nachweis der BE ist?

wirklich Bj 1993? dann haste den aber bestimmt geschenkt bekommen?
ne gute Freundin von mir und ihr Freund haben 2 Microcar MGo2 Bj 2016 und 2019 und die rosten vorne am Motorrahmen schon fleißig, wie mag deine Tupperdose da aussehen?
wieviel km hat der eigentlich runter?

oh man, https://lepori.de/forum/viewtopic.php?f=9&t=9790

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Zitat:

@blue-shadow schrieb am 15. Februar 2022 um 23:13:57 Uhr:


wirklich Bj 1993? dann haste den aber bestimmt geschenkt bekommen?
ne gute Freundin von mir und ihr Freund haben 2 Microcar MGo2 Bj 2016 und 2019 und die rosten vorne am Motorrahmen schon fleißig, wie mag deine Tupperdose da aussehen?
wieviel km hat der eigentlich runter?

Der hat einen Plastik Karosserie?? also nicht viel zu rosten.

Hier sind auch Bilder von papieren

Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Februar 2022 um 22:14:45 Uhr:


Nicht dass der Brief trotz Entwertung noch Nachweis der BE ist?

Ja, diese Vorgehensweise habe ich auch schon kennengelernt.

Wenn ein zulass.-pflichtiges Fzg. umgeschrieben wurde in ein nicht-zulassungspflichtiges (z.B. Ackerschlepper ---> selbsfahrende Arbeitsmaschine Bandsäge unter 20 km/h), dann wurde keine BE erstellt, sondern der alte Brief diente als BE/Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit.

Zitat:

@nogel schrieb am 16. Februar 2022 um 07:32:46 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 15. Februar 2022 um 22:14:45 Uhr:


Nicht dass der Brief trotz Entwertung noch Nachweis der BE ist?

Ja, diese Vorgehensweise habe ich auch schon kennengelernt.

Wenn ein zulass.-pflichtiges Fzg. umgeschrieben wurde in ein nicht-zulassungspflichtiges (z.B. Ackerschlepper ---> selbsfahrende Arbeitsmaschine Bandsäge unter 20 km/h), dann wurde keine BE erstellt, sondern der alte Brief diente als BE/Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit.

Und wenn er entwertet ist?

Wenn er entwertet ist, hat er keine Gültigkeit mehr, kann daher natürlich auch nicht als irgendein "Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit" oder Betriebserlaubnis dienen.
Ein entwerteter Brief kann aber Grundlage für die Ausstellung eines neuen Briefs oder einer Betriebserlaubnis etc. sein.

Es wurde doch eine EBE Nummer vergeben.
Mit dieser einfach mal in Oschersleben anrufen und nachfragen ob am 28.05.09 eine BE gedruckt und deshalb die Ecke abgeschnitten wurde.
Sollte der Kfz Brief als BE dienen, wäre das abschneiden der Ecke suboptimal. Den bei einer etwaigen Kontrolle, würde das genau wie jetzt, Fragen aufwerfen.

Wenn der am 30.04.09 außer Betrieb gesetzt wurde, dann muss auch der Fahrzeugschein noch vorhanden sein.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 16. Februar 2022 um 08:33:39 Uhr:


Es wurde doch eine EBE Nummer vergeben.
Mit dieser einfach mal in Oschersleben anrufen und nachfragen ob am 28.05.09 eine BE gedruckt und deshalb die Ecke abgeschnitten wurde.
Sollte der Kfz Brief als BE dienen, wäre das abschneiden der Ecke suboptimal. Den bei einer etwaigen Kontrolle, würde das genau wie jetzt, Fragen aufwerfen.

Wenn der am 30.04.09 außer Betrieb gesetzt wurde, dann muss auch der Fahrzeugschein noch vorhanden sein.

OK. Dann rufe ich an und frage ob am....2009 eine BE für das Fahrzeug xy ausgestellt wurde.
Und wenn ja? Können die mir dann eine Kopie schicken? Aber dafür bräuchte ich doch dann eine eidesstattliche Versicherung von dem,der die BE verloren hat.

Zitat:

@Gabrielml618 schrieb am 16. Februar 2022 um 09:32:45 Uhr:



Aber dafür bräuchte ich doch dann eine eidesstattliche Versicherung von dem,der die BE verloren hat.

Das wäre unter Umständen möglich.

Die Kiste ist ja nicht vom Himmel gefallen. Was sagt der Verkäufer/letzte Besitzer.

Ein Versicherungskennzeichen ist keine Zulassung. Daher die Frage, was man denn tatsächlich braucht?
Immer vorausgesetzt, das Ding hat eine gültige Betriebserlaubnis, nur der Papier-Nachweis fehlt.

Vielleicht mal im Moped- und Roller-Forum hier auf MT nachfragen?

Moin Moin !

Das Fzg hatte von Anfang an eine Einzelbetriebserlaubnis.
Ebenfalls war es von Anfang an zulassungsfrei.
Es bestand und besteht immer noch die Möglichkeit, ein zulassungsfreies Fzg zuzulassen. Das ist hier mit dem Neufzg geschehen. Es wurde also anstelle mit einem Vers.KZ mit einem "normalen" KZ bewegt.

2009 wurde das Fzg abgemeldet und anstelle des dabei ungültig gemachten Briefes einen Monat später eine neue EBE ausgestellt , damit wurde anschliessend das Fzg mit einem Vers.KZ gefahren.

Das Problem ist wohl , dass diese EBE nicht vorliegt , diese ist natürlich der aktuelle Eigentumsnachweis.

Zitat:

Aber dafür bräuchte ich doch dann eine eidesstattliche Versicherung von dem,der die BE verloren hat.

Genau so ist es !

Zitat:

Wenn der am 30.04.09 außer Betrieb gesetzt wurde, dann muss auch der Fahrzeugschein noch vorhanden sein.

Nein ! Da es sich um eine freiwillige Zulassung handelte, ist dieser eingezogen worden und der Brief entwertet. Dafür wurde ja wieder eine EBE ausgefertigt , diese und ein Vers.nachweis reichen ja zum Betrieb des Fzges. Es kann ja nicht für ein Fzg 2 verschiedene, gültige Dokumente geben.

Zitat:

OK. Dann rufe ich an und frage ob am....2009 eine BE für das Fahrzeug xy ausgestellt wurde.

Und wenn ja? Können die mir dann eine Kopie schicken?

Kann ich mir nicht vorstellen! Abgesehen vom fehlenden Eigentumsnachweis , wo sollten denn die Daten gespeichert worden sein? Es handelt sich um ein Fzg , mit dem die Zul.stelle in aller Regel soviel zu tun hat wie mit einem Fahrrad.

MfG Volker

Augenfreundliche Darstellung

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 16. Februar 2022 um 12:44:49 Uhr:


… Das Problem ist wohl , dass diese EBE nicht vorliegt , diese ist natürlich der aktuelle Eigentumsnachweis.

Ein Fahrzeugbrief oder eine EBE sind niemals ein Eigentumsnachweis. Beim Brief steht’s sogar explizit drauf.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 16. Februar 2022 um 12:44:49 Uhr:



Zitat:

Wenn der am 30.04.09 außer Betrieb gesetzt wurde, dann muss auch der Fahrzeugschein noch vorhanden sein.


Nein ! Da es sich um eine freiwillige Zulassung handelte, ist dieser eingezogen worden und der Brief entwertet. Dafür wurde ja wieder eine EBE ausgefertigt , diese und ein Vers.nachweis reichen ja zum Betrieb des Fzges. Es kann ja nicht für ein Fzg 2 verschiedene, gültige Dokumente geben.

Die EBE gab/gibt es auch in Form eines Fahrzeugscheines.

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