Nur entwerteten Fahrzeugbrief vorhanden.
Habe eine ligier Optima gekauft. (Mopedauto mit ,50ccm Motor,1993)
Nun habe ich nur einen entwerteten Fahrzeugbrief(untere Ecke rechts abgeschnitten) mitbekommen. Der Vorbesitzer ist immer mit dem und einem Versicherungskennzeichen gefahren.
Gibt es eine andere Möglichkeit an gültige Papiere zu kommen als eine Vollabnahme?
Der Hersteller stellt nämlich keine COC oder neue Papiere aus und der Vorbesitzer hat das Fahrzeug bereits ohne BE gekauft.
Ich vermute das Fahrzeug wurde 2009 als leicht-kfz zugelassen und dementsprechend der Fahrzeugbrief entwertet. Zumindest steht auf dem Brief gekritzelt eine Einzelabnahmenummer und vom Verkehrsamt eine Stilllegung.
31 Antworten
Joa. OK. Also muss ich dann im Endeffekt eine Einzelabnahme machen lassen?
Wie viel würde sowas kosten? Der TÜV will da keine Angaben machen.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 16. Februar 2022 um 12:44:49 Uhr:
Ebenfalls war es von Anfang an zulassungsfrei.
Wann wurde denn in §18 StVZO a.F. die Nummer 4b in Absatz 2 eingefügt?
Ich habe hier die 1988er Fassung vorliegen, da war sie nicht drin. Deswegen vermute ich, dass das Fahrzeug 1993 ganz normal der Zulassungs- und Kennzeichenpflicht unterworfen war und deswegen ja auch als "PKW geschlossen" genehmigt wurde.
Zitat:
2009 wurde das Fzg abgemeldet und anstelle des dabei ungültig gemachten Briefes einen Monat später eine neue EBE ausgestellt , damit wurde anschliessend das Fzg mit einem Vers.KZ gefahren.
Vermutlich wurde es dabei auch von "PKW geschlossen" auf 26 0400 "4-RAEDR.KFZ Z.PERS-BEF." umgeschlüsselt.
Zitat:
Es handelt sich um ein Fzg , mit dem die Zul.stelle in aller Regel soviel zu tun hat wie mit einem Fahrrad.
Das ist so nicht ganz richtig:
Die Zulassungsstelle ist auch bei diesen Fahrzeugen für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständig. Ob und wie lange das dann in welchen Registern gespeichert wird mögen aber andere beantworten...
Zitat:
@Gabrielml618 schrieb am 16. Februar 2022 um 13:09:51 Uhr:
Also muss ich dann im Endeffekt eine Einzelabnahme machen lassen?
Nur, wenn kein Nachweis der vorhandenen Einzelgenehmigung mehr zu erlangen ist.
Sollte das allerdings am nicht zu führenden Eigentumsnachweis scheitern sieht es schhlecht aus: Den wirst du für eine neue EBE wohl ebenfalls brauchen.
Zitat:
Wie viel würde sowas kosten?
Wie @nogel schon gleich im ersten Antwort-Posting schrieb:
Grundsätzlich ist das keine große Sache, ich würde mal mit unter 300 Euro rechnen. Dazu kommen dann noch die Kosten von der Zulassungsstelle für die eigentliche Erteilung der Betriebserlaubnis (und halt ggf. die Kosten für die Erklärung an Eides Statt, die KBA- oder BKA-Auskunft (?) bezüglich der Unbedenklichkeit usw.).
Allerdings würde im Rahmen der Einzelabnahme auch eine Untersuchung im Umfang einer Haptuntersuchung gemacht werden, das Fahrzeug müsste also technisch 100% in Ordnung und vorschriftsmäßig sein. Kosten für die Behebung evtl. festgestellter Mängel kämen also noch dazu.
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. Februar 2022 um 17:01:54 Uhr:
. Ob und wie lange das dann in welchen Registern gespeichert wird mögen aber andere beantworten...
Im örtlichen und so lange, bis jemand die Löschung beantragt.
Darum mein Tip bei der Zulassungsstelle, die die EBE erfasst hat anzurufen und zu klären ob diesewmaag Abgabe einer EV eine neue ausdruckt, bzw in Verbindung mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und Eigentumsnachweis die örtliche Zulassungsstelle des TE diese ausdruckt.
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 16. Februar 2022 um 17:16:10 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. Februar 2022 um 17:01:54 Uhr:
. Ob und wie lange das dann in welchen Registern gespeichert wird mögen aber andere beantworten...
Im örtlichen und so lange, bis jemand die Löschung beantragt.
Darum mein Tip bei der Zulassungsstelle, die die EBE erfasst hat anzurufen und zu klären ob diesewmaag Abgabe einer EV eine neue ausdruckt, bzw in Verbindung mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung und Eigentumsnachweis die örtliche Zulassungsstelle des TE diese ausdruckt.
Aber die eidesstattliche Versicherung muss ja der machen,der die BE verloren hat. Und das Auto hatte schon x Vorbesitzer. Und die haben alle gemeint sie können mit dem entwerteten Fahrzeugbrief fahren
Zitat:
@Gabrielml618 [url=https://www.motor-talk.de/.../...zeugbrief-vorhanden-t7240894.html?...]schrieb am 16. Februar 2022 um 17:19:21
Aber die eidesstattliche Versicherung muss ja der machen,der die BE verloren hat. Und das Auto hatte schon x Vorbesitzer. Und die haben alle gemeint sie können mit dem entwerteten Fahrzeugbrief fahren
Vollkommen richtig, deshalb bei der Zulassungsstelle,die die EBE ausgestellt hat und Deiner mal anrufen.
Meinten sie, sie könnten mit fahren oder sind gefahren?
Vielleicht hat die Zulassungsstelle damals gar keine BE gedruckt und den entwerteten Brief als diese ausgegeben.
Wer den Vorgang bearbeitet hat, bekommt man im Fachverfahren ja noch raus. Evtl haben die ja schon damals ein Elektronisches Archiv gehabt,dann kann der Vorgang nachvollzogen werden.
Moin Moin !
Zitat:
Ein Fahrzeugbrief oder eine EBE sind niemals ein Eigentumsnachweis. Beim Brief steht’s sogar explizit drauf.
Formal gesehen hast du recht. In der Praxis wird das aber so gehandhabt. Wer sämtliche Papiere zu einem Fzg hat , braucht in aller Regel keinen weiteren Eigentumsnachweis.
Zitat:
Die EBE gab/gibt es auch in Form eines Fahrzeugscheines.
Ja, das gibt es . Nur ist eben genau diese nicht vorhanden , also verloren gegangen , dem Käufer nicht ausgehändigt worden.
Zitat:
Wann wurde denn in §18 StVZO a.F. die Nummer 4b in Absatz 2 eingefügt?
Ich habe hier die 1988er Fassung vorliegen, da war sie nicht drin. Deswegen vermute ich, dass das Fahrzeug 1993 ganz normal der Zulassungs- und Kennzeichenpflicht unterworfen war und deswegen ja auch als "PKW geschlossen" genehmigt wurde.
Stimmt , da hast du recht , in meiner Fassung (Stand 1997) ist dieses Fzg auch noch zulassungspflichtig , es sei denn , es liefe als Krankenfahrstuhl mit max. 300 kg Leergewicht.
Zitat:
Zitat:
Es handelt sich um ein Fzg , mit dem die Zul.stelle in aller Regel soviel zu tun hat wie mit einem Fahrrad.
Das ist so nicht ganz richtig:
Die Zulassungsstelle ist auch bei diesen Fahrzeugen für die Erteilung der Betriebserlaubnis zuständig.
Heute werden diese Fzge ja über eine ABE verfügen. Damals waren sie aber normal zulassungspflichtigh , als das wegfiel , hat dann die Zul.stelle anstelle des dabei entwerteten Briefes eine EBE ausgestellt.
Zitat:
Vielleicht hat die Zulassungsstelle damals gar keine BE gedruckt und den entwerteten Brief als diese ausgegeben.
Nein , das steht ja auf dem entwerteten Brief drauf , etwa 1 Monat nach regulärer Abmeldung wurde eine EBE mit der Nummer (rot unkenntlich gemacht) ausgestellt.
Zitat:
Zitat:
@Gabrielml618 schrieb am 16. Februar 2022 um 13:09:51 Uhr:
Also muss ich dann im Endeffekt eine Einzelabnahme machen lassen?
Nur, wenn kein Nachweis der vorhandenen Einzelgenehmigung mehr zu erlangen ist.
Sehe ich anders. Die technischen Daten liegen ja in Form des entwerteten Briefes vor. Das Ganze scheitert doch nur am Eigentumsnachweis. Daran ändert eine Einzelabnahme auch nichts.
MfG Volker
Der TE möchte (wenn ich es richtig verstehe) das Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen betreiben. Dafür braucht man doch keinen Eigentumsnachweis?!
Die Frage ist letztlich, welche Beweiskraft man dem entwerteten Brief noch zumessen möchte. Wenn er als Nachweis der technischen Daten taugen soll, warum nicht auch als Nachweis der Betriebserlaubnis?
Letztlich möchte der TE ja auch (wenn ich es eben richtig verstehe...) die Vorschrift des §4 Absatz 5 Satz 1 FZV erfüllen. Also die Verpflichtung, beim Führen des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen einen Nachweis der Betriebserlaubnis mitzuführen.
Zitat:
@hk_do schrieb am 18. Februar 2022 um 17:58:03 Uhr:
… Wenn er als Nachweis der technischen Daten taugen soll, warum nicht auch als Nachweis der Betriebserlaubnis? …
Weil sich diese ja geändert haben kann und die alte deswegen entwertet wurde. Vielleicht wurde das Autole als Krankenfahrstuhl zugelassen, vielleicht auf 25 km/h beschränkt, vielleicht … viele Möglichkeiten, dass der alte Fahrzeugbrief ungültig gemacht werden musste.
Das ist richtig. Allerdings taugt er mit dieser Argumentation dann auch nicht mehr als Nachweis der Fahrzeugdaten...
Völlig richtig. Ein entwertetes Dokument ist nun mal nicht gültig und kann immer nur einen Hinweis auf einen früheren Status geben.
Moin Moin !
Zitat:
Wenn er als Nachweis der technischen Daten taugen soll, warum nicht auch als Nachweis der Betriebserlaubnis?
Weil eine andere ausgestellt wurde. Und es kann nun einmal für ein Fzg nicht 2 Dokumente geben.
Zitat:
Weil sich diese ja geändert haben kann und die alte deswegen entwertet wurde. Vielleicht wurde das Autole als Krankenfahrstuhl zugelassen, vielleicht auf 25 km/h beschränkt, vielleicht … viele Möglichkeiten, dass der alte Fahrzeugbrief ungültig gemacht werden musste.
Zitat:
Das ist richtig. Allerdings taugt er mit dieser Argumentation dann auch nicht mehr als Nachweis der Fahrzeugdaten...
Sehe ich völlig anders und ich denke mal , auch du handelst täglich anders. nehmen wir mal an , jemand hat seine ZBI verloren und kommt mit einer ZBII zur HU , das Fzg ist vollständig verschlüsselt. Oder es handelt sich um eine Gebrauchtfzg eines Händlers , da hast du oft nur eine Kopie der ZBII, weil die Fzge zwischenfinanziert sind.
machst du jetzt eine Vollabnahme nach §21? (Es könnten ja Änderungen in der ZBI stehen)
Ich sehe nach wie vor nur das Problem des Eigentumsnachweises, möglicherweise könnte eine übervorsichtige Zul.stelle noch einen Nachweis fordern , dass das Fzg immer noch den Daten laut entwertetem Brief entspricht. Ist aber m.E. überflüssig , denn wie ich schon schrieb , normalerweise hat die Zul.stelle nie etwas mit diesem Fzg zu tun. Für die Einhaltung aller Vorschriften ist ausschliesslich der Halter zuständig und verpflichtet, eine Überwachung ist ausschliesslich durch die Polizei gefordert. Nur bei durch diese festgestellten unzulässigen Veränderungen kommen KFZ-Sachverständige und die Zul.stelle ins Spiel.
mfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 19. Februar 2022 um 22:55:15 Uhr:
Moin Moin !
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 19. Februar 2022 um 22:55:15 Uhr:
Zitat:
Wenn er als Nachweis der technischen Daten taugen soll, warum nicht auch als Nachweis der Betriebserlaubnis?
Weil eine andere ausgestellt wurde. Und es kann nun einmal für ein Fzg nicht 2 Dokumente geben.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 19. Februar 2022 um 22:55:15 Uhr:
Zitat:
Weil sich diese ja geändert haben kann und die alte deswegen entwertet wurde. Vielleicht wurde das Autole als Krankenfahrstuhl zugelassen, vielleicht auf 25 km/h beschränkt, vielleicht … viele Möglichkeiten, dass der alte Fahrzeugbrief ungültig gemacht werden musste.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 19. Februar 2022 um 22:55:15 Uhr:
Zitat:
Das ist richtig. Allerdings taugt er mit dieser Argumentation dann auch nicht mehr als Nachweis der Fahrzeugdaten...
Sehe ich völlig anders und ich denke mal , auch du handelst täglich anders. nehmen wir mal an , jemand hat seine ZBI verloren und kommt mit einer ZBII zur HU , das Fzg ist vollständig verschlüsselt. Oder es handelt sich um eine Gebrauchtfzg eines Händlers , da hast du oft nur eine Kopie der ZBII, weil die Fzge zwischenfinanziert sind.
machst du jetzt eine Vollabnahme nach §21? (Es könnten ja Änderungen in der ZBI stehen)Ich sehe nach wie vor nur das Problem des Eigentumsnachweises, möglicherweise könnte eine übervorsichtige Zul.stelle noch einen Nachweis fordern , dass das Fzg immer noch den Daten laut entwertetem Brief entspricht. Ist aber m.E. überflüssig , denn wie ich schon schrieb , normalerweise hat die Zul.stelle nie etwas mit diesem Fzg zu tun. Für die Einhaltung aller Vorschriften ist ausschliesslich der Halter zuständig und verpflichtet, eine Überwachung ist ausschliesslich durch die Polizei gefordert. Nur bei durch diese festgestellten unzulässigen Veränderungen kommen KFZ-Sachverständige und die Zul.stelle ins Spiel.
mfG Volker
Also kann ich dann einfach mit dem Brief fahren?
Was ist ein Eigentumsnachweis?
Ein Kaufvertrag wäre ein Eigentumsnachweis.
Mit dem entwerteten Brief kannst Du nicht einfach so fahren.
Du musst Dich um die BE kümmern.
Die Nummer und ausstellende Zulassungsstelle steht doch auf dem Brief.
Schon mal angerufen?
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 19. Februar 2022 um 22:55:15 Uhr:
, denn wie ich schon schrieb , normalerweise hat die Zul.stelle nie etwas mit diesem Fzg zu tun.
Dann hast Du es wiederholt falsch geschrieben.
Das ein Fahrzeug Zulassungsfrei ist, heißt nicht dass die Zulassungsstelle damit nichts zu tun hat.
Diese vergibt die EBE-Nummer(Listennummer-Erfasst die Betriebserlaubnis). Am Beispiel des TE doch auch schön zu erkennen.