Nur ärger bei BMW wäre ich doch lieber mal bei Opel geblieben....Rechtsfrage!!!
hallo leutz,
ich hab meine Vectra Car. bei BMW Verkauft , hab in der Zeit der Bewertung eine Irmscher Diesel Box verbaut gehabt, bei Fahrzeug abgabe habe ich diese ausgebaut.....Weil meiner Meinung ist das Zubehör was nicht zum Fahrzeug gehört, ist auch in den Papieren nirgends vermerkt....Jetzt macht der Händler zicken....was kann ich machen ? Bin ich verpflichtet diese Box mit dabei zu verkaufen?
gruss
Signum19der2te
Beste Antwort im Thema
Du musst das Fahrzeug selbstverständlich in dem Zustand übergeben, in dem Du es zur Bewertung vorgeführt hast.
Und was das mit BMW zu tun hat, erschließt sich mir nicht ganz. Den nachträglichen Ausbau von Zubehör lässt sich kein Käufer gefallen.
Gruß Wolfgang
19 Antworten
Bin zwar kein Jurist (und will hier auch keine Rechtsberatung abliefern), aber nach meiner Meinung musst Du ein leistungsgesteigertes Fahrzeug liefern, wenn Du dem Händler ein eben solches angeboten hast. Ich kann ja wohl auch nicht einfach meine (nachgerüstete) Hifi-Anlage auf Standardradio zurückrüsten, wenn ich das dem Käufer nicht vorher sage.
Ist denn bei Bewertung über die Box gesprochen worden?
Wenn die Box im Ankaufvertrag des Vectras steht, dann musst du sie mit abgeben.
Woher wissen die denn von der Box?
nein.....das Fahrzeug wurde von der Dekra Bewertet...und da ist die Box drin gewesen....
Es wurde nie ein Wort über die Box gesprochen...ich hab auch nie gesagt das eine drin ist...
gruss
Signum19der2te
im Ankaufvertrag steht bei mir nur gemäß Dekrabewertung...die Bewertung in sich hab ich nie gesehn...
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Zitat:
Original geschrieben von Signum19der2te
im Ankaufvertrag steht bei mir nur gemäß Dekrabewertung...die Bewertung in sich hab ich nie gesehn...
Dann muss ja was in der Bewertung gestanden haben, woher sollte der Händler sonst davon wissen? Ich denke, dann hast Du (leider) schlechte Karten und Du musst das Auto in dem Zustand abgeben, wie es zum Zeitpunkt der Bewertung war.
Wie gesagt: Laienmeinung.
Edit: Frag doch mal nach Einblick in die Dekra-Bewertung.
Moin, moin,
hat denn der Händler das Fahrzeug vor Ankauf nicht selber, also in eigener Werkstatt unter die Lupe genommen? Der wird ja wohl keine Katze im Sack kaufen wollen. Glaube nicht das er sich nur auf das DEKRA Gutachten verlassen hat.
Wer sich das Fahrzeug genau ansieht (und sich auskennt) wird schon feststellen das eine IBox drin war.
Und: Muß nicht eine IBox eingetragen werden? Weil Leistungssteigerung etc.???
Und noch: Was willst du denn noch mit der IBox?
mfg
Zitat:
Original geschrieben von vectra712
Moin, moin,hat denn der Händler das Fahrzeug vor Ankauf nicht selber, also in eigener Werkstatt unter die Lupe genommen? Der wird ja wohl keine Katze im Sack kaufen wollen. Glaube nicht das er sich nur auf das DEKRA Gutachten verlassen hat.
...
...naja, so ein DEKRA Gutachten hat einen großen Vorteil. Das Auto wird geprüft und alle Mängel aufgelistet. Sollte sich herausstellen, dass das Prüfunternehmen gepfuscht hat, stehen diese für den Schaden gerade.
Auch für Privatleute wärmstens zu empfehlen.
G
simmu
Zitat:
Original geschrieben von vectra712
Und noch: Was willst du denn noch mit der IBox?
Ich schätze, die wird er bereits jemand anderes verkauf(t hab)en. 😉
Der Händler stützt sich auf die Daten einer DEKRA Auswertung.
Warum sollte er das Fahrzeug auch nicht von einem Sachverständigen Bewerten lassen? Grade Wenn es um ein Fremdfabrikat geht.
Und wenn die Bewertung des Sachverständigen für den Vertrag bindend ist ("im Ankaufvertrag steht bei mir nur gemäß Dekrabewertung..."😉, dann hast Du den Signum mit der Box verkauft und musst diese folglich auch dem Händler überreichen.
Soweit meine Einschätzung.
Um solche Unklarheiten von vorn herein zu beseitigen empfiehlt es sich immer mit dem Händler darüber zu sprechen, bevor man sich über einen VK-Preis etc einigt, das gilt ja für nicht-Serienradio, -Boxen, -Felgen etc genau so.
Du musst das Fahrzeug selbstverständlich in dem Zustand übergeben, in dem Du es zur Bewertung vorgeführt hast.
Und was das mit BMW zu tun hat, erschließt sich mir nicht ganz. Den nachträglichen Ausbau von Zubehör lässt sich kein Käufer gefallen.
Gruß Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von Signum19der2te
hallo leutz,.... hab in der Zeit der Bewertung eine Irmscher Diesel Box verbaut gehabt, bei Fahrzeug abgabe habe ich diese ausgebaut.....
gruss
Signum19der2te
Servus signum19der2te,
wie du selbst schilderst, hattest du bei der Bewertung des Fahrzeugs die Box verbaut, d.h. der Händler hat diesen Mehrwert (I.D.Box) in die Gesamtbewertung mit einfliessen lassen. Dies hat sich sicherlich in einer Erhöhung des Abnahmepreises niedergeschlagen.
Bei der Übergabe des Fahrzeugs baust du (aus Gründen die nur dir bekannt sind) die Box aus, der Mehrwert ist sozusagen entnommen worden, ja du unterrichtest den Händler noch nicht einmal darüber sondern er kommt dir von selbst drauf.
Jetzt führst du an der Händler macht "zicken", gehts noch? 🙁 Über so ein Rechtsverständnis kann ich mich nur wundern. 🙄
Solltest du Zeit und Lust verspüren empfehle ich dir folgende Lektüre: BGB, zweites Buch, II. Gewährleistung wegen Mängel der Sache, insbesondere § 459 (1) S.1 u. (2) i.V.m. § 463.
Sei froh, daß der Händler lediglich den Rückbau verlangt und nicht auf andere Ideen kommt und sei damit zufrieden. Und kleiner Tip am Rande komm bitte nicht in Versuchung ein evtl. vorhandenes Sportfahrwerk oder eine Lederbestuhlung oder ähnliches mehr auch noch bei der Übergabe zu "downgraden"! 😉 😮
So Long!
PW
Zitat:
Original geschrieben von panzerwiesel
der Händler hat diesen Mehrwert (I.D.Box) in die Gesamtbewertung mit einfliessen lassen. Dies hat sich sicherlich in einer Erhöhung des Abnahmepreises niedergeschlagen.So Long!
PW
Das möchte ich jetzt mal bezweifeln.
Unabhängig davon, dass die Box ein vermarktbares Wirtschaftsgut ist, das dem BMW-Händler zusteht und das dieser zu Recht einfordert, ist der Wert es Fahrzeugs durch das Tuning gemindert worden. Und das sollte sich in einer Wertminderung niedergeschlagen haben.
Gruß Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von Nimm6
Das möchte ich jetzt mal bezweifeln.Unabhängig davon, dass die Box ein vermarktbares Wirtschaftsgut ist, das dem BMW-Händler zusteht und das dieser zu Recht einfordert, ist der Wert es Fahrzeugs durch das Tuning gemindert worden. Und das sollte sich in einer Wertminderung niedergeschlagen haben.
Gruß Wolfgang
Dein Zweifel in Ehren, aber Zweifel lassen keine Rechtsverbindlichkeiten ableiten. Ob es zutreffend und damit verbindlich ist, kann nur signum19der2te umfassend aufklären.
Das die I.D.Box für den Händler vermarktbar ist, ist unstrittig. Dahingehend stimme ich deiner Aussage uneingeschränkt zu.
Ob sich das Tuning in einer Wertminderung des Fahrzeugs niedergeschlagen hat kann bisher noch nicht festgestellt werden, da in signum19der2te keine konkreten Angaben abgegeben hat und alles andere lediglich auf Vermutungen gestützt ist.
Vielleicht beleuchtet er diese unausgeleuchtete Ecke ja noch etwas? 😉
So Long!
PW
Zitat:
Original geschrieben von panzerwiesel
Vielleicht beleuchtet er diese unausgeleuchtete Ecke ja noch etwas? 😉
Ich denke eher er ist ins schwitzen gekommen und versucht gerade verzweifelt die bereits verkaufte Box wieder zurück zu bekommen. 😁 😉
Aber sonst gebe ich alle Recht, natürlich gehört die Box dazu und der Händler fordert diesen zu Recht.
Du würdest ja auch nicht dem Händler dein Auto mit einem Doppel-DIN Touchscreen Autoradio anbieten, und dann beim tatsächlichen Tausch dann ein Auto ohne Radio abgeben. Da würde er dann auch darauf bestehen, es sei denn du hast vorher deutlich klar gemacht, dass das Radio nicht dazu gehört.
Zitat:
Original geschrieben von panzerwiesel
Ob sich das Tuning in einer Wertminderung des Fahrzeugs niedergeschlagen hat kann bisher noch nicht festgestellt werden, da in signum19der2te keine konkreten Angaben abgegeben hat und alles andere lediglich auf Vermutungen gestützt ist.
Klar, ist ja auch nicht die Kernfrage dieses Threads.
Aber wäre mal interessant zu erfahren, inwieweit ein Wertgutachten der Dekra auf diesen Punkt eingeht.
Gruß Wolfgang