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Nummernschild gefunden - ist es überhaupt für eine Partei vorteilhaft?

Auch wenn es zu dem Themenkomplex schon viele Threads gibt (Leider sind manche Antworten schon älter als 10 Jahre), stelle ich mir folgende Fragen:

Kann überhaupt jemand, weil ich das Nummernschild gefunden habe und beim Fundbüro abgegeben habe - war nur drei Straßen entfernt -, daraus Vorteile ziehen?

Polizei

Weil der Verbleib des abhandengekommenen Nummernschildes geklärt ist, kann es "aus der Fahndung genommen" werden?

Zulassungsstelle

Weil der Verbleib des abhandengekommenen Nummernschildes geklärt ist, muss es nicht länger gesperrt bleiben und kann neu vergeben werden?

Fahrzeughalter

Hier ist wohl relevant, wie viele Tage zwischen dem Verlust und dem Wiederauffinden liegen. Wenn man darauf angewiesen ist, das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen / abzustellen, dann kann man wohl nicht tagelang darauf warten, dass es doch noch gefunden wird und man ist gezwungen die Papiere umschreiben zu lassen, so dass man durch das gefundene Nummernschild keine Vorteile hat, da einem bereits ein neues Kennzeichen zugeteilt wurde?

 

Gefundenenes Nummernschild
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43 Antworten

Wenn ich ein Nummernschild finde, gebe ich das doch nicht im Fundbüro ab, sondern rufe einfach die Polizei an. Die kann ermitteln, wer der Halter des Fahrzeugs ist und ob das Fahrzeug überhaupt noch zugelassen ist. Ist das Fahrzeug zugelassen, so informiert die Polizei den Halter und gibt deine Kontaktdaten (dein Einverständnis vorausgesetzt) an den Halter weiter. Der wird sich dann bei dir melden.

Ist das Fahrzeug nicht mehr zugelassen, wird dir die Polizei schon sagen, wie zu verfahren ist.

Die Meldung bei der Polizei ist schon deshalb richtig, weil es sich ja auch um ein gestohlenes Fahrzeug oder an einem Unfall beteiligten (mit Unfallflucht) handeln könnte.

In deinem Fall, indem das Fundbüro ganz in der Nähe war, ist die Abgabe dort ja in Ordnung, aber eine Meldung bei der Polizei ist trotzdem sinnvoll. Die kann dem Halter dann sagen, dass er im Fundbüro unter Vorlage der Fahrzeugpapiere abholen kann.

Ob wer, wie, was Vorteile draus ziehen kann, hängt davon ab, was mit dem Fahrzeug ist und warum es kein Nummernschild mehr hat. Das ist aber alles nicht mehr dein Problem.

 

Gruß

Uwe

Würde das bei der Polizei abgeben.

Dem Eigentümer wird es sehr recht sein, wenn er sein Fahrzeug nicht umkennzeichnen muss.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 21. Februar 2021 um 16:22:39 Uhr:

Wenn ich ein Nummernschild finde, gebe ich das doch nicht im Fundbüro ab, [...]

Die Dame hätte mich ja auch wegschicken können. Ich denke, die Mitarbeiter wissen schon wie bei solch einem Fundgegenstand zu verfahren ist. Spätestens, wenn daraus ein Fall für XY wird, wäre es "peinlich", wenn die Sache einfach so unter den Teppich gekehrt worden wäre. ;)

Ich wollte mal den Diebstahl des vorderen Kennzeichens anzeigen, auf der örtlichen Wache zog der Beamte dann die Tafel unter dem Tisch hervor, sie wurde schon abgegeben, ich hatte sie verloren.

...das Nummernschild war bestimmt auch wieder nur in so einem labbrigen Plastikhalter gesteckt...weil keiner mehr 2 oder 4 Löcher bohren will/kann, damit man das Schild ordentlich festschrauben kann...was dann auch ordentlich hält ! :)

Hab letztens auch eins gefunden (derjenige war in der Waschanlage, und 300 m weiter hat er's dann verloren; haben die Waschbürsten wohl zu arg dran gerüttelt und die Halteschiene des Plastikhalters abgerissen). Polizei angerufen, die haben den Halter informiert, der kam auch schnell vorbei und war zwar heilfroh....aber zu einem Finderlohn konnte er sich dann doch nicht durchringen...nur ein kurzes "Danke" und weg war er...

Umkennzeichnung hätt' ihm bestimmt 100 € gekostet...naja...also klär das mit dem Finderlohn lieber vorher ;-)

Hab vor paar Jahren sogar mal ein Schild samt diesem Plastikhalter gefunden :D

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 21. Februar 2021 um 16:50:06 Uhr:

...das Nummernschild war bestimmt auch wieder nur in so einem labbrigen Plastikhalter gesteckt...weil keiner mehr 2 oder 4 Löcher bohren will/kann, damit man das Schild ordentlich festschrauben kann...was dann auch ordentlich hält ! :)

Ich habe noch nie in meine Nummernschilder Löcher gebohrt um sie zu befestigen weil ich das hasse.

Seit ich denken kann, ääh - autofahren kann - habe ich noch nie ein Nummernschild verloren.

Wenn das richtig in einer Halterung befestigt ist kann das, meiner Ansicht nach, auch nicht passieren.

Hallo, Uwe Mettmann,

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 21. Februar 2021 um 16:22:39 Uhr:

Ist das Fahrzeug zugelassen, so informiert die Polizei den Halter und gibt deine Kontaktdaten (dein Einverständnis vorausgesetzt) an den Halter weiter. Der wird sich dann bei dir melden.

wenn der Finder eine Belohnung haben möchte, werden die Kontaktdaten weitergegeben, das ist richtig.

Das Kennzeichen wird die Polizei aber in jedem Fall vom Finder holen (oder ihn bitten, es vorbeizubringen).

Ganz allgemein: Ist das Kennzeichen noch zu gebrauchen und wohnt der Verlierer in der Nähe, kann er das Kennzeichen dann bei der Polizei abholen.

Ist es dagegen verbogen oder anderweitig beschädigt oder wohnt der Halter/Fahrer sehr weit entfernt von der Polizeidienststelle, bietet es sich an, dass der Beamte das Kennzeichen nach Rücksprache mit dem Halter ordnungsgemäß vernichtet und dies so per Fax oder Mail der Zulassungsstelle mitteilt, denn dann kann der Halter in aller Regel das gleiche Kennzeichen umgehend neu besorgen und bei der Zsst siegeln lassen.

Gerade bei Wunschkennzeichen hat sich dies oft schon bewährt.

Viele Grüße,

Uhu110

Ein geschraubtes Kennzeichen wird seltener entwendet oder verloren als ein in eine mehr oder weniger gut angeschraubte Halterung geclipstes.

Ein vernietetes Kennzeichen nochmal seltener.

Auch die Verlustgefahr bei Unfall oder Waschstraße ist wesentlich geringer - insofern halte ich dieses "in die Halterung clipsen" für einen eigentlich blödsinnigen "Trend".

Aber zum Thema: Gefundene Kennzeichen einfach bei der nächstbesten / auf dem Weg liegenden Polizeidienststelle abgeben... zumindest wird es dann "entsperrt" und kann wieder zugeteilt werden bzw. zugeteilt bleiben.

Zitat:

@Blackmen schrieb am 21. Februar 2021 um 16:31:06 Uhr:

...

Dem Eigentümer wird es sehr recht sein, wenn er sein Fahrzeug nicht umkennzeichnen muss.

...bei einem normalen Fahrzeug ists schon gut, wenn man es nicht umkennzeichnen muß, aber wenn es sich erst um ein Fahrzeug handelt, das mit Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO und §29 / §46 StVO ausgestattet ist, wo durch eine Umkennzeichnung auch noch die Genehmigungen geändert werden müssen... da ist das richtig was wert ein verlorenes Kennzeichen zurück zu bekommen.

So ein Genehmigungsbescheid der Regierungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes (§70) kann schon mal 4-6 Wochen dauern... danach die Änderung der Ausnahmen nach §29 / §46 der unteren Straßenverkehrsbehörde übers VEMAGS kann je nach Genehmigung zwischen wenigen Minuten bis hin zu 14 Tagen dauern.

Die Kosten sind dabei gegenüber den Problemen, dass das Fahrzeug nicht eingesetzt werden kann nebensächlich.

Als Fuhrparkleiter hab ich damals bei sämtlichen LKWs, die mit solchen Genehmigungen ausgestattet waren... entgegen dem "Ästhetik" Verständnis des Geschäftsführers die Kfz-Kennzeichen dieser Fahrzeuge zusätzlich zum normalen Plastikhalter mit Firmenwerbeaufdruck von unserer Werkstatt festschrauben lassen, damit da bloß keines verloren geht.

Ich habe beides schon hinter mir.

Einmal verschwand ein Nummernschild auf einem Hotelparkplatz. Da es noch da war als ich den Wagen dort abstellte bin ich direkt zur Polizei und habe Anzeige erstattet und musste den Wagen die folgenden Tage ummelden.

Lauferei und ~100€ verballert.

Jahre später stand mal sonntagmorgens die Polizei vor der Tür, ob ich Samstag in Bremen war. Dort läge mein Kennzeichen auf der Wache. War zum Glück ein verkaufsoffener Sonntag im dortigen Outletpark. Da waren wir zwar erst, aber so war die zweite Tour nicht völli& vertan.

Mir sind letztes Jahr beide Schilder, da Benzindiebstahl geplant war, gestohlen worden.

Umkennzeichnung hat 10 Wochen gedauert.

Die neuen Schilder sind folglich geschraubt, da der Täter sich ein anderes Opfer suchen wird.

Was hat Benzindiebstahl mit den Nummernschildern zu tun?

Versteh ich jetzt nicht ganz.

Ein halbwegs denkfähiger Benzindieb nutzt nicht sein eigenes Kennzeichen beim Tanken ....

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Februar 2021 um 00:06:29 Uhr:

Ein halbwegs denkfähiger Benzindieb nutzt nicht sein eigenes Kennzeichen beim Tanken ....

Deswegen scheidet haritoba schon mal aus :D

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