Notstand?
Welche Situationen fielen z.B. unter den sog. Notstand, dann z.B. das Übertreten des Tempolimits nachts auf freier Landstraße legitim wäre?
Nächtliche Herzrhythmusstörungen eines Familienmitglieds?
Beste Antwort im Thema
Merkt es denn keiner? Der TE, der u.a. die Auflistung der unlimierten BAB-Strecken ins Leben gerufen hat, sammelt hier Begründungen=Ausreden für Tempo-Orgien, falls er mal full speed in einen limitierten Bereich geraten sollte. Da muss der Grund fürs Rasen schon Hand und Fuß haben. Vielleicht prämiert er die beste aller Ausreden😁
112 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Was ist an diesem Urteil "Stammtischgefasel"? 😕
Hier noch mal zum Nachlesen das "Stammtischgefasel"...😉
Selbst wenn der Betroffene auf dem Weg zu einem Notfallpatienten ist, darf er nicht sämtliche Geschwindigkeitsbeschränkungen außer Acht lassen und rasen so schnell wie er will, denn die Verkehrsvorschriften gelten für alle, auch für Ärzte.
Da haben wir zunächst enmmal die Terminologie. "Rasen" mag für die BILD eine angemessene Ausdrucksweise sein, für ein AG ist es das ganz bestimmt nicht. Und das man nicht so schnell fahren darf, wie man will, versteht sich von selbst. Auch mit Sonderrechten darf man schließlich nur so schnell fahren, wie es ohne andere zu gefährden möglich ist. Mit Geschwindigkeitsbeschränkungen hat das nicht das Geringste zu tun.
[...]
Solche Fahrzeuge sind mit Blaulicht und Martinshorn ausgerüstet und sind dazu in der Lage, im Falle eines erforderlich werdenden Geschwindigkeitsverstoßes andere Verkehrsteilnehmer durch diese Signale zu warnen. [...] Dies ist bei dem Betroffenen mit seinem normalen PKW nicht der Fall. Es ist äußerst gefährlich, wenn Fahrzeuge erheblich zu schnell fahren und die Geschwindigkeiten überschreiten. Die anderen Verkehrsteilnehmer können schließlich nicht sehen, ob in dem Audi des Betroffenen ein Arzt sitzt, der auf dem Weg zum Notfallpatienten ist.
Auch dem Richter eines AG sollte bekannt sein, daß für die Inanspruchnahme von Sonderrechten, die ja auch eine Überschreitung der zHG beinhalten, keine SoSi notwendig sind. Der Gesetzgeber ist also keineswegs der Ansicht, Geschwindigkeitsübertretungen seien nur in Verbindungen mit SoSi zulässig.
Die Geschwindigkeitsbeschränkungen stehen üblicherweise nicht spaßeshalber an der Autobahn oder sonstwo, sondern weil die besondere Verkehrssituation dieses erfordert. Daher hat der Betroffene sich auch daran zu halten. Für Notfälle dieser Art sind Krankenwagen da, aber nicht irgendwelche Ärzte.
Das ist der Gipfel der weltfremden Phantasterei. Jeder Kraftfahrer weiß, daß die überwältigende Mehrzahl der Tempolimits allein dazu dient, die Autofahrer zu gängeln und abzukassieren. Die Art wie der Richter hier von "irgendwelchen Ärzten" faselt legt den Verdacht nahe, daß er selbst gerne eine medizinische Laufbahn eingeschlagen hätte, ihm aber leider die dafür notwendigen Voraussetzungen fehlen.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Merkt es denn keiner? Der TE, der u.a. die Auflistung der unlimierten BAB-Strecken ins Leben gerufen hat, sammelt hier Begründungen=Ausreden für Tempo-Orgien, falls er mal full speed in einen limitierten Bereich geraten sollte. Da muss der Grund fürs Rasen schon Hand und Fuß haben. Vielleicht prämiert er die beste aller Ausreden😁
Nein, es geht ganz einfach darum, dass meine Mutter nach einer Herzoperation (als sie anch der Reha schon wieder zu Hause war) nachts Herzstolpern bekam und teilweise die Kontrolle über Ihren Körper verlor, und dazu in ein Krankenhaus was 35km weg ist gebracht werden musste. Der Mann in der ILS (leitstelle) meinte, ich solle, wenn es geht, selber fahren, da ein RTW länger braucht und effektiv eh nur im KH geholfen werden kann.
Bei uns auf der Landstraße ist fast nichts los, und dadurch bin ich dann teilweise mit bis zu 200 über die Geraden gefahren....
Wenn ich jetzt geblitzt worden wäre, wollte ich einfach wissen, inwiefern ich mich auf den Notstand hätte berufen können, da ja das Telefonat mit der Leitstelle und die Einlieferung in das Krakenhaus bestätigt gewesen wären. (und die Straße natürlich frei war)
Also erstmal denken, bevor man geistigen Dünnpfiff produziert, und meint, die Psychoanalytik mit Löffeln gefressen zu haben.
Rechtfertigender Notstand für die Missachtung von Verkehrsregeln ist ein schwierig Ding. Eie pauschale Aussage ist unmöglich.
Unter dieser Prämisse einen Tempoverstoß zu legitimieren ist nahezu unmöglich. Selbst Einsatzfahrzeuge des DRK, auch als NAW und RTW bekannt, die ohne Sondersignal einen Tempoverstoß begehen, werden zur Kasse gebeten und diese Gelder werden gezahlt. Diverse Rechtsstreitigkeiten gingen zuungunsten des DRK aus, daher wurde dann zumindest in dem von mir betreuten Einsatzgebiet von Einsprüchen abgesehen. Dass eventuell einzelne Einsprüche erfolgreich waren, kann durchaus sein, ist aber die Ausnahme.
Noch schwieriger wird es als Privatperson, die im Rahmen der Ausübung ihres ärztlichen Berufes tätig wird. Es wird dann grundsätzlich auf das Vorhandensein von Rettungsdiensten verwiesen, die unter Nutzung ihrer Sonderrechte, kenntlich zu machen durch Nutzen der Sondersignale, unter besonderer Rücksichtnahme Verkehrsregeln brechen dürfen. Ich möchte ausdrücklich auf den Passus "unter besonderer Rücksichtnahme" verweisen. Blaues Licht und lautes Horn berechtigen nicht zum blindwütigen "Rambo-Gebaren". Verursacht ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen beispielsweise einen Unfall duch Befahren einer Kreuzung bei "Rot", ist mindestens eine Teilschuld fällig.
Ganz private Regelverletzungen sind sicher so gut wie aussichtslos in den Versuchen der Rechtfertigung. In den Siedlungsgebieten, von denen wir hier reden, ist eine flächendeckende Versorgung durch Rettungsdienste gewährleistet. Ich darf ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern - der Anspruch in der Bereitstellung von Rettungswachen ist dergestalt, dass jeder urbane Einsatzort in maximal 15-20 Minuten erreichbar ist. Und wir wollen nicht vergessen - dann ist ein ARZT vor Ort, der sofort die medizinische Versorgung sicherstellen kann. Ehe der brave ungeübte Bürger die schnaufende übergewichtige Oma vom Bett über die Stiege bis in den Kleinwagen gewuchtet hat, hat er ganz gewiss dreimal die Notruf-Nummer gewählt und ist die schnelle Eingreiftruppe in den Stiefeln und auf dem Weg.
Da kann man sich jetzt an bestimmten Termini einzelner Urteile, Begriffsbestimmungen oder gelegentlicher andersartiger Urteile ergötzen, an der Grundaussage des zitierten Urteils wird sich nichts ändern und das ist auch gut so.
Sonst schießen dann die Threads wie Pilze aus dem Kuhfladen "Wurde geblitzt, soll ich sagen, meine Katze bekam Junge, meine Oma war schwanger oder mein Bruder hatte kein Bier mehr im Haus?"
Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Bei uns auf der Landstraße ist fast nichts los, und dadurch bin ich dann teilweise mit bis zu 200 über die Geraden gefahren....
Ohne das jetzt werten zu wollen, aber auch unter Sonderrechten würde ein RTW-Fahrer (wenn er es könnte) nicht mit bis zu 200 Km/h über eine Landstrasse fahren. Egal wie leer sie ist, das Risiko wäre einfach zu hoch.
Ciao!
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@ moggenmorle
ich würde mit so aktionen aufpassen. Der von der Leitstelle kann das nicht endscheiden und wenn es knallt dann bist du schuld! Sicher das du auf der Leitstelle angerufen hast und nicht beim ärztlichen Bereitschaftsdienst? Die tätigen manchmal so aussagen. Nicht mal ich darf mir nix dir nix über die Landstraße jagen auch wenn ich einen beifahrer mit einem Herzinfarkt habe. Bin vom Ausbildungsstand RS und KP.
Ob deiner Mutter schneller geholfen wird wage ich sehr zu bezweifeln. Erst darfste die Krankenkassenkarte zücken dann 10€ abdrücken, erstmal im wartebereich warten bis sich die NA beruhigt hat und endlich ein Arzt mal die Patienten weggearbeitet hat. Und erst dann wird Blut abgenommen Ekg geschrieben etc.
Zitat:
Original geschrieben von Kamazfreak
@ moggenmorle
ich würde mit so aktionen aufpassen. Der von der Leitstelle kann das nicht endscheiden und wenn es knallt dann bist du schuld! Sicher das du auf der Leitstelle angerufen hast und nicht beim ärztlichen Bereitschaftsdienst? Die tätigen manchmal so aussagen. Nicht mal ich darf mir nix dir nix über die Landstraße jagen auch wenn ich einen beifahrer mit einem Herzinfarkt habe. Bin vom Ausbildungsstand RS und KP.Ob deiner Mutter schneller geholfen wird wage ich sehr zu bezweifeln. Erst darfste die Krankenkassenkarte zücken dann 10€ abdrücken, erstmal im wartebereich warten bis sich die NA beruhigt hat und endlich ein Arzt mal die Patienten weggearbeitet hat. Und erst dann wird Blut abgenommen Ekg geschrieben etc.
Mein Mutter hat von dem Prof. der Station in dem Krankenhaus einen ärztlichen Brief auf deutsch und englisch bekommen, wenn man den herzeigt, wird sie sofort auf so eine stroke unit oder wie die heisst durchgeschoben...
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Ohne das jetzt werten zu wollen, aber auch unter Sonderrechten würde ein RTW-Fahrer (wenn er es könnte) nicht mit bis zu 200 Km/h über eine Landstrasse fahren. Egal wie leer sie ist, das Risiko wäre einfach zu hoch.Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Bei uns auf der Landstraße ist fast nichts los, und dadurch bin ich dann teilweise mit bis zu 200 über die Geraden gefahren....Ciao!
Naja, bei 3 spuren schnurgeradeaus ohne Verkehr.....
Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Also erstmal denken,
und das sagt einer, der mit 200 über die landstraße ballert... 🙄
tempoverstöße sind selbst für fahrzeuge der bos MIT eingeschaltetem sosi ein zweischneidiges schwert...grob gesagt ist es so, das bei überschreitungen von 20-30kmh (sofern die verkehrssituation dies zulässt) noch ein bzw. zwei augen zugedrückt werden...
...mit deinen 200 wirst du deinen führerschein allerdings los sein!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
und das sagt einer, der mit 200 über die landstraße ballert... 🙄Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Also erstmal denken,tempoverstöße sind selbst für fahrzeuge der bos MIT eingeschaltetem sosi ein zweischneidiges schwert...grob gesagt ist es so, das bei überschreitungen von 20-30kmh (sofern die verkehrssituation dies zulässt) noch ein bzw. zwei augen zugedrückt werden...
...mit deinen 200 wirst du deinen führerschein allerdings los sein!
Auch wenn es wie gesagt, Nacht ist, und ich absolut niemanden gefährde?
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Merkt es denn keiner? Der TE, der u.a. die Auflistung der unlimierten BAB-Strecken ins Leben gerufen hat, sammelt hier Begründungen=Ausreden für Tempo-Orgien, falls er mal full speed in einen limitierten Bereich geraten sollte. Da muss der Grund fürs Rasen schon Hand und Fuß haben. Vielleicht prämiert er die beste aller Ausreden😁
leider kann ich dir nur einen daumen geben ...... hättest 10 verdient ....
you made my day
Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Auch wenn es wie gesagt, Nacht ist, und ich absolut niemanden gefährde?
jop...
inwieweit die reichweite deiner scheinwerfer in relation zum anhaltweg und deiner geschwindigkeit stehen, kannste dir ja selbst ausrechnen...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
jop...Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Auch wenn es wie gesagt, Nacht ist, und ich absolut niemanden gefährde?
inwieweit die reichweite deiner scheinwerfer in relation zum anhaltweg und deiner geschwindigkeit stehen, kannste dir ja selbst ausrechnen...
Aha, also du meint, falls ein anderes Auto kommt, das kein Licht anhat, und welches ich trotz Bi-Xenon-Fernlicht zu spät sehe oder wie?
Zitat:
Original geschrieben von JOE 666
leider kann ich dir nur einen daumen geben ...... hättest 10 verdient ....Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Merkt es denn keiner? Der TE, der u.a. die Auflistung der unlimierten BAB-Strecken ins Leben gerufen hat, sammelt hier Begründungen=Ausreden für Tempo-Orgien, falls er mal full speed in einen limitierten Bereich geraten sollte. Da muss der Grund fürs Rasen schon Hand und Fuß haben. Vielleicht prämiert er die beste aller Ausreden😁you made my day
Vor allem, weil man auch über die Autobahn zu einem Krankenhaus führe.... Mensch, vielleicht erstmal überlegen???
Wenn ich extra nach unlimitierten Autobahnen frage, wieso sollte ich dann auf der Landstraße ohne Grund zu schnell fahren.???
Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
oder wie?
auch wenn das deinen geistigen horizont anscheinend übersteigt...es gibt noch mehr dinge die auf der straße unterwegs sind, als unbeleuchtete autos!
dazu zählen u.a. fußgänger die mitten auf der straße laufen, tiere wie rehe/füchse die die straße queren, verlorene ladung u.ä...
und bei 200 nutzt dir selbst ein flakscheinwerfer nichtsmehr, denn in dem moment wo du das hinderniss erkennst, hats bereits gekracht!
Zitat:
Original geschrieben von Moggemorle
Vor allem, weil man auch über die Autobahn zu einem Krankenhaus führe.... Mensch, vielleicht erstmal überlegen???Zitat:
Wenn ich extra nach unlimitierten Autobahnen frage, wieso sollte ich dann auf der Landstraße ohne Grund zu schnell fahren.???
der kandidat hat 100 punkte ..... überleg mal etwas, bevor du in die tastatur hämmerst ....... 🙄