Nötigung
Hallo werte Motortalk-Gemeinde,
Als ich gestern meinen Briefkasten öffnet flatterte mir ein Schreiben von der Polizei in die Hände und ich dachte: "So ein Mist, wo bist du denn jetzt schon wieder etwas zu schnell gewesen."
Aber der Schreck wurde noch größer als ich bemerkte, dass es sich nicht um einen Strafzettel handelte sonder um eine Anzeige ode besser um eine Anhörung zu einer Anzeige.
Ich war jemanden wohl nicht schnell genug nach recht ausgewichen und nun behauptete er ich habe mit 90 km/h !!!! auf der Autobahn überholt und ihn dabei genötigt.
Nun, wenn nicht gerade Stau oder eine Bausstelle ansteht fahre ich auf der Autobahn eigentlich nie unter 100 km/h- 130 km/h, eher im Gegenteil. (ich will ja nach hause)
Aber, was kann ich jetzt tun? Der Vorwurf ist eigentlich lächerlich, aber er ist ja nunmal da.
Ich denke mal ignorieren ist kein gutes Mittel in dieser Situation. Was ist mi Kosten (Rechstanwalt) die jetzt auf mich zukommen?
Ich hoffe Ihr könnt mir Rat geben.
Gruß.
Axel.
P.S.
Ich fahre wirklich nicht zu langsam. :-( Wirklich Nie Herr Richter
Beste Antwort im Thema
Ich bin weiß Gott niemand, der wegen jedem Scheiss zu Mami und Papi oder zur Polizei rennt, schließlich fahre ich 36tkm im Jahr, hätte anstonsen viel tun! Aber heute war die Kacke am Dampfen und zeigt auch das es andersrum gehen kann! 😠
Rechts überholen, ganz knapp zwischen LKW und meiner Stoßstange auf meine Spur bzw. in den Sicherheitsabstand zum Vordermann ziehen(1x Hupen und abbremsen als Reaktion meinerseits während dem rüberziehen), nach einer 60er Baustelle nicht beschleunigen, sondern bewusstes ABBREMSEN, nach Aufhebung der Tempobeschränkung kilometerweise neben einem LKW herfahren, nach Gesten bzw. Aufforderung(weder Hupe, noch Lichthupe) zu beschleunigen und rüberzufahren, kommt die Geste mit 2(!) Armen des Fahrers richtung LKW, er könne wegen dem LKW die Spur nicht wechseln! Vorn weit und breit kein Auto, hinter mir bereits eine ziemlich lange Schlange! Bei verlassen der Autobahn noch ein dämliches rüberlächeln!
Nach 7Jahren Führerschein, 0 Punkten und mittlerweile knapp 500tkm die erste Anzeige die ich je über irgendetwas gestellt habe! Ich lasse mir ja vieles bieten, lasse auch Leben, fahre schließlich jeden Tag Autobahn, aber irgendwann läuft das Fass über!
Bevor mir die Korinthenkacker etwas über Dauerlinksfahren und Hupen erzählen möchten, ihr habt die Situation weder erlebt, gesehen oder gehört!
88 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TimHendrik
Du machst hier aber nicht den Eindruck, als wärst du besonders ruhig 😉 immerhin ist das ganze eine Weile her und du bist immer noch recht hitzig. Unter Deeskalation stelle ich mir etwas anderes vor. Und diese hilft nun mal allen am meisten.
Ob etwas in Großbuchstaben geschrieben steht, hinter jedem Satz ein oder mehrere Ausrufezeichen stehen, es spiegelt nicht die Emotionen eines Verfassers wieder. Da man bei etwas gelesenem weder die Mimik und Gestik sieht, noch etwas hört. Wiederhole ich gern immer wieder. 😉
Der Beamte der die Anzeige aufgenommen hat, schätzt mich ganz anders ein, als Leute die Beiträge lesen. 😉
Kurzer Nachtrag: Ich konnte überhaupt nicht rechts rüber! Wegen durchgezogene Linien der Baustelle und einem LKW auf der rechten Spur. Wie gesagt, niemand der Leser hier war in dieser Situation anwesend.
Da hoffe ich mal auf einen Richter, der den anderen mal ordentlich verknackt und ihm den Lappen für längere Zeit bzw für immer (FEV, §11 (2)-> charakterliche Untauglichkeit) und mindestens 'ne MPU anordnet...
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Da hoffe ich mal auf einen Richter, der den anderen mal ordentlich verknackt und ihm den Lappen für längere Zeit bzw für immer (FEV, §11 (2)-> charakterliche Untauglichkeit) und mindestens 'ne MPU anordnet...
Ich vermute mal selbst wenn das so war wie der TE schreibt wird das mangels Beweisen höchstens ein Verstoß gegen das Gebot zügig zu Überholen. Alles andere wird nicht beweisbar sein. Eine Nötigung schon gar nicht.
Ist wie gesagt meine Vermutung.
@Linus und alle anderen:
Bei dichtem Verkehr ist man nicht in der Lage, zügig zu überholen, falls man das vorhaben sollte (und das haben sicher fast alle vor).
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Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ich vermute mal selbst wenn das so war wie der TE schreibt wird das mangels Beweisen höchstens ein Verstoß gegen das Gebot zügig zu Überholen. Alles andere wird nicht beweisbar sein. Eine Nötigung schon gar nicht.Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Da hoffe ich mal auf einen Richter, der den anderen mal ordentlich verknackt und ihm den Lappen für längere Zeit bzw für immer (FEV, §11 (2)-> charakterliche Untauglichkeit) und mindestens 'ne MPU anordnet...
Ist wie gesagt meine Vermutung.
Das glaubst du ja wohl selbst nicht!
So doof wie du denkst, sind unsere Richter und auch die Staatsanwälte nicht, es ist daher eher davon auszugehen, das §240 STGB anerkannt wird...
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Das glaubst du ja wohl selbst nicht!Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ich vermute mal selbst wenn das so war wie der TE schreibt wird das mangels Beweisen höchstens ein Verstoß gegen das Gebot zügig zu Überholen. Alles andere wird nicht beweisbar sein. Eine Nötigung schon gar nicht.
Ist wie gesagt meine Vermutung.So doof wie du denkst, sind unsere Richter und auch die Staatsanwälte nicht, es ist daher eher davon auszugehen, das §240 STGB anerkannt wird...
Ich denke da weniger an die Doofheit der Richter und Staatsanwälte sondern vielmehr an die Beweisbarkeit.
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ich denke da weniger an die Doofheit der Richter und Staatsanwälte sondern vielmehr an die Beweisbarkeit.
Es ist hierzulande noch immer so, dass Zeugenaussagen eine sehr hohe Beweislast haben. Wäre ja noch schöner, wenn das auch noch wie in den Staaten wäre.
Ganz klar muss man sehen, dass wir hier erst eine Aussage haben. Die des Geschädigten. Die Aussage des Beschuldigten haben wir nicht. Daher können wir uns auch gar kein Urteil drüber bilden.
In diesem Fall ist es dem Beschuldigten auch ratsam, sich zur Sache zu äußern, da er sonst garantiert seine Strafe bekommt 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ich denke da weniger an die Doofheit der Richter und Staatsanwälte sondern vielmehr an die Beweisbarkeit.Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Das glaubst du ja wohl selbst nicht!So doof wie du denkst, sind unsere Richter und auch die Staatsanwälte nicht, es ist daher eher davon auszugehen, das §240 STGB anerkannt wird...
Rein rechtlich wird der Richter eher dem Antragssteller als den Beschuldigten glauben schenken, denn ersterer muss die Wahrheit sagen, letzterer darf lügen bis die Balken brechen.
Dazu wird sich der Beschuldigte hier und da nochmal widersprechen und schon kann man von einer Schuld des Beschuldigten ausgehen.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Rein rechtlich wird der Richter eher dem Antragssteller als den Beschuldigten glauben schenken, denn ersterer muss die Wahrheit sagen, letzterer darf lügen bis die Balken brechen.Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Ich denke da weniger an die Doofheit der Richter und Staatsanwälte sondern vielmehr an die Beweisbarkeit.
Dazu wird sich der Beschuldigte hier und da nochmal widersprechen und schon kann man von einer Schuld des Beschuldigten ausgehen.
Um mal unnötige Konflikte zu vermeiden: wenn sich das exakt so zugetragen hat wie der TE schildert und Du Recht hast dann bin ich damit schon zufrieden.
Allerdings fürchte ich daß, wenn Du Recht hast, jede, oder zumindest fast jede -auch aus der Luft gegriffene- Anzeige zu einer Verurteilung führen müsste. Und gilt da nicht noch "testis unus, testis nullus"?
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Und gilt da nicht noch "testis unus, testis nullus"?
Ein Hoden, (ist) kein Hoden? 😁
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
"testis unus, testis nullus"?
Für die ganz ganz wenigen und ungebildeten Nicht-Lateiner unter uns:
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_lateinischer_Phrasen/T
PS: Kann auch im entgegengesetzter Richtung angebracht werden, dank www.
Zitat:
Original geschrieben von Tempomat
Für die ganz ganz wenigen und ungebildeten Nicht-Lateiner unter uns:Zitat:
Original geschrieben von Linus66
"testis unus, testis nullus"?http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_lateinischer_Phrasen/T
PS: Kann auch im entgegengesetzter Richtung angebracht werden, dank www.
Schon klar 😉
Hab nur einige Jahre nach dem großen Latinum noch dazulernen dürfen, dass "testis" (wird normalerwiese im Plural= testes verwendet) auch eine anatomische Bedeutung haben kann 😉 😁
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Und gilt da nicht noch "testis unus, testis nullus"?
1. Es liegt in dem Ermessen des Richters ob und wenn ja, wem er glauben schenkt!
Und auch wenn du 20 Zeugen hast, heißt das noch garnix, die Aussagen müssen auch irgendwie passen.
2. Sind unsere Richter nicht so doof, wie sie immer dargestellt werden!
Die dürften auch tagtäglich mit irgendwelchen Lügnern and so on zu tun haben, so dass sie, wenn sie wirklich gut sind, das entsprechend beurteilen können.
Zumal der Beschuldigte sich ja auch noch äußern kann und wohl auch wird, da ihm selbst keine Schuld bewusst ist, wird er sich auch selbst belasten, zumal derjenige auch keinen Schimmer hat...
Von daher sind die Chancen, das Oberlehrer verurteilt werden, relativ gut.
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Es ist hierzulande noch immer so, dass Zeugenaussagen eine sehr hohe Beweislast haben.
Was für eine Beweislast? Meinst du vielleicht Beweis
kraft?
Im Straßenverkehr hat JEDER auf andere Rücksicht zu nehmen. Will jemand gegen diesen Grundsatz seinen Willen durchsetzen so liegt ggf. eine Nötigung vor. Diese Nötigung ist in unserem Rechtstaat durch die Polizei zu beseitigen. Was aber wenn dies nicht geschieht? Wann ist Selbsthilfe erlaubt? Wenn der Genötigte im Rahmen der Selbsthilfe dem Nötiger eine Klebt, dann ist das Körperverletzung. Ist das eine Tat die von der Polizei verfolgt werden muss und wenn ja, was kann das kosten? In diesem Zusammenhang gefertigte Bildaufnahmen von anderen ist ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild. Muss auch gegen diesen Verstoß die Polizei im Zusammenhang mit einer Nötigung selbständig ermitteln? Nebenbei: was soll die Polizei noch alles machen. Wo soll das Personal, das ja auch Kosten für den Bürger erzeugt, her genommen werden?