Nötigung

Hallo werte Motortalk-Gemeinde,

Als ich gestern meinen Briefkasten öffnet flatterte mir ein Schreiben von der Polizei in die Hände und ich dachte: "So ein Mist, wo bist du denn jetzt schon wieder etwas zu schnell gewesen."
Aber der Schreck wurde noch größer als ich bemerkte, dass es sich nicht um einen Strafzettel handelte sonder um eine Anzeige ode besser um eine Anhörung zu einer Anzeige.
Ich war jemanden wohl nicht schnell genug nach recht ausgewichen und nun behauptete er ich habe mit 90 km/h !!!! auf der Autobahn überholt und ihn dabei genötigt.
Nun, wenn nicht gerade Stau oder eine Bausstelle ansteht fahre ich auf der Autobahn eigentlich nie unter 100 km/h- 130 km/h, eher im Gegenteil. (ich will ja nach hause)

Aber, was kann ich jetzt tun? Der Vorwurf ist eigentlich lächerlich, aber er ist ja nunmal da.

Ich denke mal ignorieren ist kein gutes Mittel in dieser Situation. Was ist mi Kosten (Rechstanwalt) die jetzt auf mich zukommen?

Ich hoffe Ihr könnt mir Rat geben.

Gruß.
Axel.

P.S.
Ich fahre wirklich nicht zu langsam. :-( Wirklich Nie Herr Richter

Beste Antwort im Thema

Ich bin weiß Gott niemand, der wegen jedem Scheiss zu Mami und Papi oder zur Polizei rennt, schließlich fahre ich 36tkm im Jahr, hätte anstonsen viel tun! Aber heute war die Kacke am Dampfen und zeigt auch das es andersrum gehen kann! 😠

Rechts überholen, ganz knapp zwischen LKW und meiner Stoßstange auf meine Spur bzw. in den Sicherheitsabstand zum Vordermann ziehen(1x Hupen und abbremsen als Reaktion meinerseits während dem rüberziehen), nach einer 60er Baustelle nicht beschleunigen, sondern bewusstes ABBREMSEN, nach Aufhebung der Tempobeschränkung kilometerweise neben einem LKW herfahren, nach Gesten bzw. Aufforderung(weder Hupe, noch Lichthupe) zu beschleunigen und rüberzufahren, kommt die Geste mit 2(!) Armen des Fahrers richtung LKW, er könne wegen dem LKW die Spur nicht wechseln! Vorn weit und breit kein Auto, hinter mir bereits eine ziemlich lange Schlange! Bei verlassen der Autobahn noch ein dämliches rüberlächeln!

Nach 7Jahren Führerschein, 0 Punkten und mittlerweile knapp 500tkm die erste Anzeige die ich je über irgendetwas gestellt habe! Ich lasse mir ja vieles bieten, lasse auch Leben, fahre schließlich jeden Tag Autobahn, aber irgendwann läuft das Fass über!

Bevor mir die Korinthenkacker etwas über Dauerlinksfahren und Hupen erzählen möchten, ihr habt die Situation weder erlebt, gesehen oder gehört!

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Also, wie auch alle anderen sagen; bitte Rechtsanwalt.

Wenn von der anzeigenden Seite keine hinreichend passende Personenbeschreibung vorliegt, dann .... ist die Sache eigentlich schon am Ende, weil du dann nicht gefahren bist und du keine belastende Anzeige gegen nächste Angehörige machen musst, die mglw. gefahren sind.

Also,

Rechtsanwalt sagt: Vorsicht, kann ganz böse nach hinten losgehen. (wurde hier ja auch schon erwähnt)

Am Besten wäre es wirklich wenn das ganze Ding eingestellt werden würde. Naja, da arbeite ich dran.

Thema Rechstschutzversicherung:
Das können wir total vergessen. Die Vorwürfe beinhalten beide den Vorsatz und bei Vorsatz muß die RSV nicht eintreten.

Also muß ich Geld in die Hand nehmen weil irgend ein Penner gefrustet war.
Am besten man sitzt zu hause vor dem TV mit einer Flasche Bier inner Hand und kassiert Harz4, dann hat man all diese Probleme nicht. Und selbst wenn, dann kriegt man Prozesskostenhilfe.

Viele Grüße.

Zitat:

Original geschrieben von axl0815


Thema Rechstschutzversicherung:
Das können wir total vergessen. Die Vorwürfe beinhalten beide den Vorsatz und bei Vorsatz muß die RSV nicht eintreten.

Sie tritt aber in Vorleistung, noch bist Du ja nicht abgeurteilt. Nur falls Du verknackt wirst, stellt sie Dir alles in Rechnung.

Ist der Anwalt auf Verkehrsrecht/Strafrecht spezialisiert? Wobei Strafrecht hier fast wichtiger wär....
Wenn nein, sofort anderen nehmen.
So aussichtslos klingt Deine Sache ja nun wieder nicht.....

Und vor allem soll der mal Akteneinsicht nehmen, damit man überhaupt erstmal genau weiss, was vorliegt........

Zitat:

Also muß ich Geld in die Hand nehmen weil irgend ein Penner gefrustet war.

Am besten man sitzt zu hause vor dem TV mit einer Flasche Bier inner Hand und kassiert Harz4

So ist das nunmal, wenn man den ganzen Tag von Linksfahrern genötigt wird. Ausserdem was willst du mit dem Harz? Das Geld heißt Hartz4 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von axl0815



Thema Rechstschutzversicherung:
Das können wir total vergessen. Die Vorwürfe beinhalten beide den Vorsatz und bei Vorsatz muß die RSV nicht eintreten.

Keine Panik! Es ist erst einmal .... nichts bewiesen und darum geht es ja.

BTW: HAst du schon einen `Verkehrsanwalt´ ausfindig gemacht, respektive ihm ein Mandat erteilt?!

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan



Zitat:

Also muß ich Geld in die Hand nehmen weil irgend ein Penner gefrustet war.

Am besten man sitzt zu hause vor dem TV mit einer Flasche Bier inner Hand und kassiert Harz4

So ist das nunmal, wenn man den ganzen Tag von Linksfahrern genötigt wird. Ausserdem was willst du mit dem Harz? Das Geld heißt Hartz4 🙄

*Erbsenzählermodus an*

Das Geld heißt ALG 2 und faßt die ehem. ALH und Sozialhilfe zusammen. Hartz 4 ist die Umgangsbezeichnung für das betreffende Gesetz und ein Teil des Hartz-Konzeptes.

Weil man immer hört "der kriegt Hartz 4". Stimmt ja in dem Sinne nicht 🙂
*Erbsenzählermodus aus*

cheerio

Krümelkacker😁

Zitat:

Das Geld heißt ALG 2

Das stimmt natürlich aber der Kollege hat ja mit Harz angefangen 😛

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan



Zitat:

Das Geld heißt ALG 2

Das stimmt natürlich aber der Kollege hat ja mit Harz angefangen 😛

Pass nur auf daß Dir jetzt niemand die Definition von "Kollege" um die Ohren schlägt...😁

um hier mal richtig Erbsen zu zählen:

Zitatvon Där Kapitän: faßt die ehem. ALH und Sozialhilfe zusammen

Die Sozialhilfe gibt es immer noch. ALG2 wird auf staatlicher Ebene zur Auszahlung gebracht, Sozialhilfe auf kommunaler. Hartz4 sind die Leute, die arbeiten könnten, wenn sie wollten und was bekommen
Sozialhilfe sind die leute, die nicht können auch wenn sie wollen ( z.B. Krankheit )

Die Kommunen haben sich damals sehr gefreut, dass viele Sozialhilfeempfänger in Hartz4 umgeschichtet wurden - schont die Stadtkasse

So, habe mich jetzt genug mit gefährlichen Halbwissen aus dem Fenster gelehnt und OT war es, denke ich, auch genug

Hinsichtlich des Vorfalls: würde auch den Anwalt nehmen. Was mich aber in die Versuchung bringt ihn nicht zu nehmen ist die Tatsache, dass es eine falsche Ortsbeschreibung und Uhrzeit ist. Wenn man jetzzt noch nen Einkaufzettel, Parkschein oder sonstwas hat, der beweisen würde, dass man unmöglich dort gewesen sein kann - perfekt und Thema erledigt - so meine Meinung als Durchschnittslaie

Meine Ma hatte mal nen Anhörungsbogen für nen Strafzettel bekommen - für ein Auto was ihr nicht gehört und in einem ganz anderen Zulassungsbezirk gemeldet war- auch nett 😁

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15


Meine Ma hatte mal nen Anhörungsbogen für nen Strafzettel bekommen - für ein Auto was ihr nicht gehört und in einem ganz anderen Zulassungsbezirk gemeldet war- auch nett 😁

War das zufällig einer aus den NL?

Die haben da nämlich das Problem, das die ja andere Trennungen im Kennzeichen haben wie in D und somit allen nur als Folge eintippen können.

Wenn jetzt z.B. "AB C 123" falsch geparkt hat, ist es nicht unwarscheinlich das der Strafzettel bei "A BC 123" ankommt und somit in Augsburg statt in Aschaffenburg landet.

Gab es wohl schon öfters, ist dann immer nervig für die fälschlicherweise Beschuldigten weil die nachweisen müssen das sie es nicht waren, denn sonst wird das Geld auch hier eingezogen.

Für Holland wird noch nichts bei uns eingezogen. Was nichts dran ändert, das man (so man´s war🙂 ) trotzdem zahlen sollte.....

Ein entsprechendes Abkommen sollte derzeit nur mit A bestehen. Sollte sich das in letzter zeit geändert haben, lerne ich gern dazu.

Also, ich würde das auch nicht so auf die leichte Schulter nehmen.
Ich musste leider, weil ein 2765 jähriger Opa nachts mit seinem alten Benz auf der mittleren Spur mit 80 km/h fuhr, meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Hinzu kamen noch 4 Punkte und eine saftige Geldstrafe. Bin mir aber nicht mehr sicher, wie hoch die Strafe war aber ich meine, dass es um die 250€ gewesen sind.
Gefahren bin ich mit der M-Klasse von meinem Schwiegervater (in Spê).

Das ganze verlief wie folgt:

Es war gegen 0 Uhr auf der A2 richtung Heimat. Zu dem Zeitpunkt, war es ein drei-spuriger Abschnitt der Autobahn.
Schwiegervaters Auto hat nunmal ganz viele PS und ich dachte mir, lässte den Wagen mal brüllen.

So.
Irgendwann hatte ich dann mal die glohreiche Marke von 230 km/h erreicht und weit und breit waren keine Autos zu sehn, bis auf dieser eine Fahrer, der auf der mittleren Spur seine Reise weiterverfolgte. Ich dachte mir nichts dabei, hatte den Wagen aber weiterhin beobachtet.

Auch hier ist wieder zu erwähnen, es war drei spurig, nachts und kein Wagen weit und breit zu sehen, ausser der Opa und ich.

Plötzlich, als wäre er vom Teufel gebissen, zog er nach links und ich musste KRÄFTIG in die Pedale.
Leider kam in diesem Augenblick eine Brücke dazu, womit das ganze auch noch geknippst wurde.
Bei Tempo 160 in etwa, wurde ich dann, wie schon gesagt, fotografiert und laut Gutachten waren zwischen seiner Heckstange und der Frontstange des Wagens meines Schwiegervaters (in Spê), knappe 100cm Abstand.

Naja, da solche Apperate mehrere Bilder machten, wurde das ganze auf fehlverhalten von dem opa bezüchtigt...ABER...
voller schreck, schweißgebadet und schönem Adrenalinpegel, fing ich an zu fluchen, machte hierbeliege Bewegungen und schoss eine Lichthupe nach der anderen auf diesen Wagen... (wären es doch nur Raketen gewesen).

Das ganze wurde dann auch noch, zu meinem Pech, dass ich sowieso schon hatte von irgendwelchen Polizisten, die irgendwo an irgend einer Stelle im verborgenen an der Autobahnstrecke parkten, gesehen und wie sollte es anschliessend kommen...? Richtig!

Sie machten ihre blaue Werbung an und fuhren mir hinterher. Klasse...
Da die beiden Hühner, den Verlauf davor nicht mitbekommen hatten, wurde ich als DRÄNGLER abgestempelt und, ich zitiere einen der beiden Hühner:
Ihnen sollte man den Führerschein auf Lebenszeiten entziehen. Das wird ausserordentliche Folgen für Sie haben.

Als ich den beiden Polizisten dann die Lage schildern wollte, warum ich dieses denn getan hatte, wendeten sie sich von mir ab und wollten nichts davon wissen.
Einer machte sich dann zum übel noch eine Zigarette an und der andere wär am liebsten an die Wäsche gegangen.
Als ich dann meinen Führerschein und die Fahrzeugpapiere vom Wagen zeigte, wurde ich an den Wagen gedrückt und es hiess dann...
Zitat:
So haben wir es doch gerne. Ein Auto gestohlen und dann auch noch auf deutschen Autobahnen gestoppt. So Lobe ich mir meine Arbeit. <- für mich hörte sich das ein wenig Rassistisch an, da ich kein deutscher bin.
Leider hatte ich voller Aufregeung vergessen zu erwähnen, dass es nicht mein Wagen sei, sondern von meinem Schwiegervater (in Spê). Das schöne an der ganzen Sache war, dass das Auto nicht einmal gestohlen gemeldet war und die beiden Affen trotzdem diese These aufstellten.

Anschliessend wurde dann bei meinem Schwiegervater angerufen, mit der DURCHSAGE.
Zitat:
Herr XYZ, ihr Wagen wurde über Nacht gestohlen aber wir haben den Täter gefasst...
so in etwa, hiess es am Telefon.
Als mein Schwiegervater (in Spê dann den Polizisten anschrie, der an der anderen Leitung saß, laut Aussage meiner Schwiegermutter (in Spê) liesen diese mich dann nach einigen Minuten passieren, natürlich mit dem Vorwand, mich auf einiges gefasst zu machen!

Na ja, lange Rede kurzer Sinn.
Die Polizisten haben sich gegenseitig gedeckt, der Opa hat keine Strafe bekommen und ich, weil ich wegen der Aktion des Opas die Lichthupe betätigte und angeblich drängelte, durfte meinen Lappen, wie oben schon geschrieben abgeben. Trotz Anwalt und allem schnickschnack, FEHLANZEIGE, ich blieb, dank der Missachtung der StvO eines anderen PKW-Führers, auf den Kosten sitzen und wurde dafür bestraft.
ES LEBE DIE GERECHTIGKEIT.

In diesem Sinne, möge mir der Opa nachts nicht über den Weg laufen.

Zum eigentlichen Thema.
Ein Anwalt ist zwar immer von Vorteil aber nicht immer die beste Lösung, da man auf den Kosten sitzen bleibt, wenn man für SCHULDIG gesprochen wird.
Hoffentlich hast Du bald ein angenehmeres Ende zu erwarten, als ich damals.

Gruss aus BI
Dr.Oglu

Zitat:

Original geschrieben von dr.oglu


Ein Anwalt ist zwar immer von Vorteil aber nicht immer die beste Lösung, da man auf den Kosten sitzen bleibt, wenn man für SCHULDIG gesprochen wird.
Hoffentlich hast Du bald ein angenehmeres Ende zu erwarten, als ich damals.

Aber man erhöht sich MIT Anwalt ganz erheblich die Chancen, NICHT schuldig gesprochen zu werden.

Zitat:

Aber man erhöht sich MIT Anwalt ganz erheblich die Chancen, NICHT schuldig gesprochen zu werden.

Das ist richtig, keine Frage.

Ich wollte eigentlich damit nur Ausdrücken, dass wenn man für Schuldig gesprochen wird, der doofe ist, auch wenn man nichts dafür kann!

Wie ist es eigentlich bei dir weitergegangen oder läuft das alles noch?
Würd mich mal interessieren. 🙂
Gruss
Dr.Oglu

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