Nötigung

Hallo werte Motortalk-Gemeinde,

Als ich gestern meinen Briefkasten öffnet flatterte mir ein Schreiben von der Polizei in die Hände und ich dachte: "So ein Mist, wo bist du denn jetzt schon wieder etwas zu schnell gewesen."
Aber der Schreck wurde noch größer als ich bemerkte, dass es sich nicht um einen Strafzettel handelte sonder um eine Anzeige ode besser um eine Anhörung zu einer Anzeige.
Ich war jemanden wohl nicht schnell genug nach recht ausgewichen und nun behauptete er ich habe mit 90 km/h !!!! auf der Autobahn überholt und ihn dabei genötigt.
Nun, wenn nicht gerade Stau oder eine Bausstelle ansteht fahre ich auf der Autobahn eigentlich nie unter 100 km/h- 130 km/h, eher im Gegenteil. (ich will ja nach hause)

Aber, was kann ich jetzt tun? Der Vorwurf ist eigentlich lächerlich, aber er ist ja nunmal da.

Ich denke mal ignorieren ist kein gutes Mittel in dieser Situation. Was ist mi Kosten (Rechstanwalt) die jetzt auf mich zukommen?

Ich hoffe Ihr könnt mir Rat geben.

Gruß.
Axel.

P.S.
Ich fahre wirklich nicht zu langsam. :-( Wirklich Nie Herr Richter

Beste Antwort im Thema

Ich bin weiß Gott niemand, der wegen jedem Scheiss zu Mami und Papi oder zur Polizei rennt, schließlich fahre ich 36tkm im Jahr, hätte anstonsen viel tun! Aber heute war die Kacke am Dampfen und zeigt auch das es andersrum gehen kann! 😠

Rechts überholen, ganz knapp zwischen LKW und meiner Stoßstange auf meine Spur bzw. in den Sicherheitsabstand zum Vordermann ziehen(1x Hupen und abbremsen als Reaktion meinerseits während dem rüberziehen), nach einer 60er Baustelle nicht beschleunigen, sondern bewusstes ABBREMSEN, nach Aufhebung der Tempobeschränkung kilometerweise neben einem LKW herfahren, nach Gesten bzw. Aufforderung(weder Hupe, noch Lichthupe) zu beschleunigen und rüberzufahren, kommt die Geste mit 2(!) Armen des Fahrers richtung LKW, er könne wegen dem LKW die Spur nicht wechseln! Vorn weit und breit kein Auto, hinter mir bereits eine ziemlich lange Schlange! Bei verlassen der Autobahn noch ein dämliches rüberlächeln!

Nach 7Jahren Führerschein, 0 Punkten und mittlerweile knapp 500tkm die erste Anzeige die ich je über irgendetwas gestellt habe! Ich lasse mir ja vieles bieten, lasse auch Leben, fahre schließlich jeden Tag Autobahn, aber irgendwann läuft das Fass über!

Bevor mir die Korinthenkacker etwas über Dauerlinksfahren und Hupen erzählen möchten, ihr habt die Situation weder erlebt, gesehen oder gehört!

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Zitat:

Original geschrieben von Hurt_Hunter


Wenn also der Gegner nichts in der Hand hat, sollte das Verfahren nicht mal eröffnet werden.

Es ist auch kein Verfahren eröffnet worden. Es handelt sich um eine polizeiliche Anhörung und nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Hurt_Hunter


Es ging nicht um eine Bagatelle, sondern um eine echte Gefährdung.

Das kannst doch weder du noch irgendwer sonst hier (außer dem TE) beurteilen. Also mal hier nicht die Pferde scheu machen...

~

Zitat:

Original geschrieben von axl0815


Leider war für uns dieser Vorgang so nichtig, dass wir uns kaum daran erinnern.

Also war da doch was und es ist sogar ein Zeuge vorhanden !?

Ansonsten weiß keiner, was da war - außer derjenige, der dich angezeigt hat und sein/e Zeuge/n (hätte er den/die nicht, dann wäre die Anzeige sinnlos).

Wenn man allerdings schon angezeigt wird, nur weil man jemandem nicht schnell genug fährt, halte ich das für sehr bedenklich.
In Zukunft hupe ich nichtmehr (wodurch ich ja im Grunde genommen selbst eine OWI begehe) sondern zeige den anderen einfach an 😉.

Kann man in diesem Falle eigentlich nicht einen "Vegleich" oder so "heraushandeln" ?
(^^ ist kein Juristendeutsch und im Strafrecht wohl nicht anwendbar - ich weiß)

Wenn zu diesem Zeitpunkt viel los war und du ihm definitiv nicht vor die Schnauze gezogen bist sondern er einfach zu schnell dran war, dann hat er dich doch unter Umständen genauso genötigt und die übrigen Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Zitat:

Original geschrieben von LSirion


Wenn man allerdings schon angezeigt wird, nur weil man jemandem nicht schnell genug fährt, halte ich das für sehr bedenklich.

Nicht schnell genug (für einen Überholvorgang oder auf einspuriger Straße für die Verkehrsverhältnisse) ist eine Sache, wenn das ganze aber durch ein dauerhaftes Missachten des Rechtsfahrgebotes begleitet wird, ist das schon etwas happig. Ich denke, hier ist einfach das "Fass übergelaufen", weil das wahrscheinlich nicht der erste Linksspurblockierer an diesem Tag war.

Besser als extremes Drängeln (damit meine ich keinen Lichthupeneinsatz aus sicherer Entfernung zum Aufwecken) ist so eine Anzeige allemal. Und wenn ich mir angucke, was auf deutschen Straßen abgeht, bin ich auch nicht selten verleitet, so jemanden mal zur Rede zu stellen. Bei einer waschechten Gefährdung/Nötigung würde ich mir jedenfalls immer das Nummernschild notieren und mir anschließend in Ruhe überlegen, ob man sowas melden sollte.

Zitat:

Ich denke, hier ist einfach das "Fass übergelaufen", weil das wahrscheinlich nicht der erste Linksspurblockierer an diesem Tag war.

Mein Reden!! Nichts anderes wird passiert sein.

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vielleicht haben wir doch hier den videobeweis 😁
habe es gerade aus einem anderen forum. fährst du nen fiesta??? und war es ein bmw??? siehe video, fiestafahrer fand es auch nicht so schlimm, wenn er nicht in den rückspiegel geguckt hat

Ich schätze die Lage als nicht allzu prekär für den TE ein. Solche Anzeigen erreichen die Polizei spätestens seit der Möglichkeit der Online-Anzeigen täglich tausendfach. Und irgendwann muss m. E. doch mal gefiltert werden in der Flut...aber erst nach dem sie ihre MindestPFLICHT -nämlich der Anhörung und Stellungnahme des Angezeigten- nachgegangen sind. Das machen sie jetzt bei dir.
Ich habe in einem Radsportforum oft von solchen Konflikten gelesen, welche in der Tat wahren "Sprengstoff" hatten, aber trotzdem überraschenderweise wegen "Gringfügigkeit" und "mangelnden öffentliches Interesses" eingestellt wurden, obwohl in diesen Fällen oft schon Handgriflichkeiten -also noch viel mehr- passiert sind.
Aber: Der Teufel ist ein Eichhörnchen....

Nur eine Frage:

Eine Anzeige ohne irgendwelche Beweise bringt vermutlich nichts, oder? Also, steht der Anzeige nur eine Aussage des "Genötigten" gegenüber, so wird vermutlich nicht viel passieren, da es sich nicht wirklich nachvollziehen resp. beweisen lässt. Nur die alleinige Intepretation eines genervten Fahrers heisst noch nicht, dass es rechtswidrig war.

Hallo,

Vielen Dank für die reichlichen Kommentare.
Hier ein paar Einwürfe von mir.

Nein ich fahre keinen Fiesta !!

Ich fahre eigentlich nie 90 km/h (ausgenommen Auf-, Abfahrten, Baustellen, AB-Kreuze) --dann würde ich etwa doppelt so lang nach hause brauchen wie normal.

Natürlich ist keiner von uns frei von Fehlern, oder nur ganz wenige, ich jedenfalls nicht. Und es es auf jeden Fall so, dass ich nicht mit der maximal möglichen Geschwindigkeit überholt habe.
Aber ich bin kein "Oberlehrer" oder will irgenjemand meinen Fahrstil aufzwingen.

Ich glaube ich werde das meinem Anwalt überlassen und vielleicht den Spieß umdrehen. Ich glaube, als er zu dicht aufgefahren ist hat er die Lichthupe benutzt. Ich fühlte mich da ganz schön unter Druck gesetzt. Wenn ich mich recht errinnere. Böse Raser.

Alles wieder Stress und Ärger.

Noch eine andere Frage zum gleichen Thema:
Es stimmt jetzt weder der "Tatort" noch die "Tatzeit" in der Anhörung. Kann ich daraus vielleicht Vorteile ziehen?

Vielen Dank.

Zitat:

Original geschrieben von axl0815


 
Noch eine andere Frage zum gleichen Thema:
Es stimmt jetzt weder der "Tatort" noch die "Tatzeit" in der Anhörung. Kann ich daraus vielleicht Vorteile ziehen? 

Vorteile nicht - aber vielleicht handelt es sichum einen weiteren "delikt", an den du dich jetzt gar nicht erinnerst und bisher nur dachtest, dass es sich auf den von dir bemerkten vorfall handelt?

Nein, so meine ich das nicht.

Den Ort gibt es auf der Strecke und in ganz Deutschland (laut Map24) nicht und zu der Tatzeit kann ich unmöglich an dem Ort, der wohl gemeint ist (nach meiner Vermutung), gewesen sein.

Und, hey.
Der Kläger scheint zwar etwas senil zu sein, aber ich bin es bei weitem noch nicht. :-)

Viele Grüsse.

Also um das mal klarzustellen. Wenn du einen Anhörungsbogen von der Polizei bekommst, steht explizit drin, warum du angehört wirst. Also als Zeuge, Betroffener (Owi-Verfahren) oder Beschuldigter (Strafverfahren). Wenn in beiden letzteren Fällen, dann ist das Verfahren bereits am Laufen und kann frühestens von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden. Als Betroffener oder Beschuldigter kannst du Aussagen aber du musst nicht. Eine entsprechende Belehrung steht in dem Brief.

Geh noch mal in dich und überleg mal genau was los war. Wenn du Beschuldigter sein solltest, geh zu einem Anwalt, erklär ihm das und der wird dann alles weitere machen.

Und wenn Du keine Angaben zum Fahrer machst, müssen Sie Deine Fahrereigenschaft erstmal beweisen, zugeben darfst Du das von vornherein mal nicht.

Ansonsten sofort zum Anwalt, selber würd ich da aus eigener Erfahrung gar nichts veranlassen......

Im Notfall sogar ohne RV, denn hier geht es um die Fleppe, und zwar nicht nur mal ein Monat laufen.....

Hier kann vom Freispruch bis zum FE-Entzug alöles drin sein, je nachdem wie der Kläger argumentiert und der Richter/in an dem Tag drauf ist.

Nehm das nicht auf die leichte Schulter, ich hatte mir das selbst leichter vorgestellt (auch Anzeige w/Nötigung, halbes Jahr Streit incl. Gerichtsverhandlung).

PS: Den "Vergleich", den Du nachgefragt hast, gibt es fast: Einstellung gg. Auflagen (i.d.R. Zahlung einer Geldsumme an etwas gemeinnütziges..... Ich selbst hab mit 300 € unseren Tanzverein gesponsort🙂

Ansonsten weiß keiner, was da war - außer derjenige, der dich angezeigt hat und sein/e Zeuge/n (hätte er den/die nicht, dann wäre die Anzeige sinnlos).

Vieleicht bekommt aber auch der Fahrer XY alle zwei Moinate Anzeigen wegen Nötigungen von diversen Bürgern. Dann sollte sich schonmal jemand fragen was da los ist.

Zitat:

PS: Den "Vergleich", den Du nachgefragt hast, gibt es fast: Einstellung gg. Auflagen (i.d.R. Zahlung einer Geldsumme an etwas gemeinnütziges..... Ich selbst hab mit 300 € unseren Tanzverein gesponsort

Ohne RV und mit den Auflagen war ich ganz schnell bei 1250€. Und das, wo man die Beschuldigung auch hätte leicht umkehren können.

Und wieder mal sieht man, wie schnell eine Rechtsschutz wichtig werden kann......

PS: Nutzt allerdings nicht bei einer Verurteilung, da dann Vorsatz unterstellt wird. Dann ist man ganz der Dumme.

Zitat:

Original geschrieben von axl0815


Nein, so meine ich das nicht.

Den Ort gibt es auf der Strecke und in ganz Deutschland (laut Map24) nicht und zu der Tatzeit kann ich unmöglich an dem Ort, der wohl gemeint ist (nach meiner Vermutung), gewesen sein.

Und, hey.
Der Kläger scheint zwar etwas senil zu sein, aber ich bin es bei weitem noch nicht. :-)

Viele Grüsse.

Wenn es den Ort nicht gibt gibt es auch die Tat nicht.

Sorry, aber soviel Ordnung muss auch in einem deutschen Verfahren sein. Wenn der anzeigende nicht exakt angeben kann, wo und wann was passiert ist dann wird ihn jeder mittelmässige Anwalt in der Luft zerpflücken.

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