Nockenwellen ausgeschlagen

Mercedes C-Klasse W203

Hi
Es geht um c280 von 2006. den habe ich Anfang der Woche gekauft. Auf der Heimreise, nach ca 100 km leuchtetet das motorwarnsignal auf. Auslesen i d Werkstatt (freie WSt, kein freundlicher) ergab Fehlercode 1200 bzw 1208: Störungen Elektromotor. Der Mechaniker meinte jedoch, dass das an ausgeschlagenen Nockenwellen liegen kann. Fehler gelöscht. Nach 150 km erneute Anzeige
Kann das sein? Nach 155 tkm? Keine besondere Belastung (keine AHK) scheckheft lückenlos.
Tipps?
Ratschläge?
Danke, Grüße
Martin
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23 Antworten

Ich verstehe das "Nanana" nicht ganz. 😮
Ich denke mal, dass unstrittig ist, dass in diesem Fall ein Sachmangel vorliegt. Dafür gibt es relativ klare Regelungen im BGB (433 ff).
Ich habe jetzt keine Lust, hier ein juristisches Thema draus zu machen. Ich habe sowas alles schon durch und daher kann ich aus Erfahrung sagen, es wäre besser sich mit dem Verkäufer auf eine (privatrechtliche) Rückabwicklung oder Rücknahme - wie auch immer man es nennen mag - zu einigen. Das erspart eine Menge Ärger, Zeit und Nerven.

Beste Grüße und alles Gute
Carsten

Danke noch mal an alle.
Ich werfe noch in die Runde, dass VK angibt, selber Kfz-Mechaniker zu sein. Telefonisch gab er mir die Zusage, sich um das Problem kümmern zu wollen.
Er wolle das Auto an meinem Wohnsitz abholen lassen und der Reparatur zuführen.
Ich weiß noch nicht, was ich davon halten soll, dass da jemand mit meinem Fzg quer durch die Republik fährt.
Seltsamerweise sprach er davon, die nächsten 2 1/2 Wochen (jetzt nur noch 1 1/2 Wochen) im Urlaub zu sein…
Ich weiß insgesamt nicht, was ich von der Sache halten soll.
Hinzu kommt, dass a e durch das lange Stehen, die Bremsen stark rubbeln, was sich nach 600 km eigentlich eingelaufen haben sollte, hier aber nicht. Noch so ein Fall für Gewährleistung…

Zitat:

@CkCommander schrieb am 3. März 2023 um 19:08:02 Uhr:


Ich verstehe das "Nanana" nicht ganz. 😮
Ich denke mal, dass unstrittig ist, dass in diesem Fall ein Sachmangel vorliegt. Dafür gibt es relativ klare Regelungen im BGB (433 ff).
Ich habe jetzt keine Lust, hier ein juristisches Thema draus zu machen. Ich habe sowas alles schon durch und daher kann ich aus Erfahrung sagen, es wäre besser sich mit dem Verkäufer auf eine (privatrechtliche) Rückabwicklung oder Rücknahme - wie auch immer man es nennen mag - zu einigen. Das erspart eine Menge Ärger, Zeit und Nerven.

Beste Grüße und alles Gute
Carsten

Wir sind uns total einig, dass ein Sachmangel vorliegt. Daraus resultiert aber im ersten Schritt in der Regel kein einseitiges Recht auf Rückabwicklung. Der Verkäufer schuldet ein mängelfreies Fahrzeug und der Käufer das Geld.
Im vorliegenden Fall hat der Verkäufer erstmal das Recht auf Nachbesserung.
Eine sofortige Rückabwicklung ist SICHER das einfachste, wenn beide Seiten einverstanden sind.

Richtig, richtig!
Mit der Novellierung des BGB ist diese Nachbesserung zwar nicht mehr explizit in jedem Fall einzuräumen, jedoch würde hier sicherlich so entschieden. Also zumindest ein Versuch der Nachbesserung.
Die Beweislastumkehr hat sich im Übrigen auf 1 Jahr verlängert.

Sagen wir mal so, sollte der Rechtsweg bestritten werden, könnte es sich alles lang hinziehen und davon hat keiner wirklich was.

@manteblau
Im diesem konkreten Fall muss ich sagen, ich glaube nicht an solche Zufälle! Wenn der Verkäufer ja Kfz'ler ist, dann weiß er auch wie man den Fehler löscht 😉
Und jetzt will er den Wagen abholen und "reparieren ". Bitte versuche dich zu einigen und gib den Wagen zurück. Dann kann der Verkäufer ganz in Ruhe basteln oder den Wagen ohne Gewährleistung an einen Gewerbetreibenden oder Export veräußern.

Beste Grüße
Carsten

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Vielen Dank an alle. Ob ich schriftlich an den Herrn herantrete? Bislang mündlich (ein Mann, ein Wort)

Schriftlich kannste auch mit nem vergesslichen Mann Geschäfte machen.

Kannst es ja erst mal mündlich versuchen, falls in Ende der Woche nicht erledigt ist halt schriftlich.

Zitat:

@manteblau schrieb am 4. März 2023 um 10:23:49 Uhr:


Vielen Dank an alle. Ob ich schriftlich an den Herrn herantrete? Bislang mündlich (ein Mann, ein Wort)

Alles schriftlich.

Sinnvollerweise per Einschreiben. So hast du einen Nachweis mit Datum.

Zitat:

@manteblau schrieb am 3. März 2023 um 15:02:00 Uhr:


PS. Gekauft vom Händler, der mir noch eine Garantie mitgegeben hat.

Die Garantie ist in deinem Fall eigentlich sinnlos da bei dem vermutlich hohen Kilometerstand einiges an Eigenbeteiligung auf dich zukommen würde. Hier ist die Sachmängelhaftung für dich besser. Und die hast du ja sowieso und dazu kostenlos.

Es wäre gut wenn du nachweisen könntest dass der Händler von dem Fehler gewusst hat. Dann könntest du den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabwickeln. Frag doch mal beim Vorbesitzer nach.

Habe jetzt bei dem Mercedes Autohaus, wo der Wagen seit es ihn gibt, in Wartung war angefragt. Da hieß es, der Virbesitzer, also der Händler, müsse der Herausgabe von Informationen zustimmen. Kann das sein? Der Wagen und damit alle Informationen sind doch jetzt MEIN Eigentum.
Und: zwischen den Zeilen: der Wagen wurde wohl aus einem gewissen Grund verkauft…
Was sagt man dazu?…

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