Nochmal Thema Feinstaubplakette - Anbringungsort

Ich bin jetzt etwas irritiert. War gestern bei ATU und bekam von einem Mitarbeiter den Hinweis, dass meine Plakette falsch angebracht ist und ich mit einer Strafe bei einer Kontrolle rechnen muss.
Die Plakette befindet sich Fahrerseitig unten. Mein Einwand, es ist ja nicht im "Sichtbereich" und außerdem sind dort noch gültige Mautplaketten (Österreich/Schweiz) angebracht, meinte er nur, dass Leute bereits mit 40 € + 1 Punkt abgestraft wurden. Diese gehöre angeblich auf die Beifahrerseite unten oder oben. Es wäre gesetzlich vorgeschrieben...

Nun bin ich echt ratlos, zumal die Plakette beim TÜV/ASU von der Werkstatt selbst dorthin geklebt wurde.

Was ist nun richtig bzw. weiß jemand die Rechtslage?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Oesianer


War gestern bei ATU

Und da ist schon der Fehler 😉

cheerio

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Hi,

bei mir klebt dieses "notwendige Uebel" oben hinter dem Innenspiegel, wo es mir nicht das Sichtfeld einschraenkt - bisher hat sich noch niemand daran gestoert!

Das Ding muss einfach nur an der Frontscheibe (von aussen sichtbar) "dran" sein, wenn man in diesen (IMHO, unsinnigen) "Frachtstaub-Zonen" von Innenstaedten unterwegs ist!

Von den Behoerden wird, fuer den Ort der Anbringung der Plakette, die untere rechte Ecke (von innen, in Fahrtrichtung gesehen) an der Frontscheibe empfohlen - nicht vorgeschrieben! - Alles andere sind Geruechte und Willkuermassnahmen von uebereifrigen "Amtspersonen" und sonstigen "Schlaumeiern" ... 😠

Auf meiner Plakette ist inzwischen, seit gut ueber zwei Jahren, auch die Kennzeichenangabe nicht mehr lesbar, weil sich die Zulassungsstellen - offensichtlich - keine UV-resistenten Schreibstifte dafuer "leisten" koennen oder wollen 🙄 - Also fahre ich jetzt - quasi - mit einer "Blanko-Plakette" rum! - Und das hat bis jetzt auch niemanden interessiert!

Ich freu mich schon drauf, dem "Ordnungshueter" samt zustaendiger Behoerde, einen "Schuss vor den Bug" zu verpassen, falls das zukuenftig mal beanstandet werden sollte!

("Unlesbare" Plaketten, sind im Gegensatz zu "unlesbaren" Kennzeichen (die durchaus beanstandet werden koennen, obwohl man sie - pflichtgemaess - nur am Auto spazieren faehrt), wofuer der Halter aber dennoch verantwortlich ist (und somit selbst dafuer zu sorgen hat), Aufgabe der ausstellenden Behoerde!).

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i


Ich freu mich schon drauf, dem "Ordnungshueter" samt zustaendiger Behoerde, einen "Schuss vor den Bug" zu verpassen, falls das zukuenftig mal beanstandet werden sollte!

("Unlesbare" Plaketten, sind im Gegensatz zu "unlesbaren" Kennzeichen (die durchaus beanstandet werden koennen, obwohl man sie - pflichtgemaess - nur am Auto spazieren faehrt), wofuer der Halter aber dennoch verantwortlich ist (und somit selbst dafuer zu sorgen hat), Aufgabe der ausstellenden Behoerde!).

Da sag ich dir jetzt schon, dass du daran keine Freude haben wirst, den Fall hatten wir hier letztens erst und ich bin mir sicher, dass da genau so auch in anderen Zulassungsbereichen entschieden werden wird. Du bist als Halter verantwortlich für die korrekte Anbringung und das richtige Kennzeichen. Ist eines von beiden nicht erfüllt, dann wirst du auch dafür zur Verantwortung gezogen, völlig egal wer den Fehler dann vorher getan hat 😉 Ich sags nur noch mal, verlass dich nicht drauf 😉 Dein so geliebter "Schuss vor den Bug" wird nach hinten losgehen...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von wbf325i


Ich freu mich schon drauf, dem "Ordnungshueter" samt zustaendiger Behoerde, einen "Schuss vor den Bug" zu verpassen, falls das zukuenftig mal beanstandet werden sollte!

("Unlesbare" Plaketten, sind im Gegensatz zu "unlesbaren" Kennzeichen (die durchaus beanstandet werden koennen, obwohl man sie - pflichtgemaess - nur am Auto spazieren faehrt), wofuer der Halter aber dennoch verantwortlich ist (und somit selbst dafuer zu sorgen hat), Aufgabe der ausstellenden Behoerde!).

Da sag ich dir jetzt schon, dass du daran keine Freude haben wirst, den Fall hatten wir hier letztens erst und ich bin mir sicher, dass da genau so auch in anderen Zulassungsbereichen entschieden werden wird. Du bist als Halter verantwortlich für die korrekte Anbringung und das richtige Kennzeichen. Ist eines von beiden nicht erfüllt, dann wirst du auch dafür zur Verantwortung gezogen, völlig egal wer den Fehler dann vorher getan hat 😉 Ich sags nur noch mal, verlass dich nicht drauf 😉 Dein so geliebter "Schuss vor den Bug" wird nach hinten losgehen...

Hi,

ich schreibe es gern nochmal:

a) Der Anbringungsort - unten rechts - an der Frontscheibe ist eine Empfehlung (im Grunde muss sie "nur" von aussen erkennbar, innen an der Frontscheibe angebracht sein) der ausstellenden Behoerden!

b) Klebt die Plakette, samt Siegel der ausstellenden Behoerde, erst mal vollflaechig (egal wo dort) an der Frontscheibe, bin ich persoenlich nicht dafuer haftbar, falls das urspruenglich von dieser - mit einem untauglichen Stift/Marker - dort eingetragene Kennzeichen, z.B. durch Sonneneinstrahlung, ueber die Zeit unlesbar wurde!
(Die ausstellenden Behoerden sind dazu angehalten, UV-bestaendige Beschriftungsmethoden dafuer zu verwenden! - Trifft das nicht zu, kann dem Halter - in dem Fall - auch keine "schuldhafte Nachlaessigkeit" vorgeworfen werden, was - durchaus - eine Voraussetzung fuer eine "Ordnungswidrigkeit durch unterlassen" darstellen koennte).

Das ist Fakt! - Und ich habe genug Rechtswissenschaftler in meiner Arbeitsumgebung, obwohl ich selbst "nur" EDVler bin, die meinen Standpunkt - im Fall der Faelle - garantiert fundiert zu vertreten wissen werden!
(Und, ich grins mir jetzt schon einen, wenn die Flachpfeifen "vom Amt" sich - wieder mal - in ihrem eigenen Durchfuehrungsverordnungs-Dschungel "verlaufen" haben sollten und dann, mit dem (unberechtigten) Vorwurf gegen mich, wieder vor Gericht - grandios - scheitern werden 😁 ).

Zitat:

Original geschrieben von wbf325i


b) Klebt die Plakette, samt Siegel der ausstellenden Behoerde, erst mal vollflaechig (egal wo dort) an der Frontscheibe, bin ich persoenlich nicht dafuer haftbar, falls das urspruenglich von dieser - mit einem untauglichen Stift/Marker - dort eingetragene Kennzeichen, z.B. durch Sonneneinstrahlung, ueber die Zeit unlesbar wurde!
(Die ausstellenden Behoerden sind dazu angehalten, UV-bestaendige Beschriftungsmethoden dafuer zu verwenden! - Trifft das nicht zu, kann dem Halter - in dem Fall - auch keine "schuldhafte Nachlaessigkeit" vorgeworfen werden, was - durchaus - eine Voraussetzung fuer eine "Ordnungswidrigkeit durch unterlassen" darstellen koennte).

Im Gesetz heißt es, das die Plakette gut

sichtbar/erkennbar

sein muss. Ich habe bis jetzt nirgendwo gefunden, das (die Schrift darauf)

lesbar

sein muss. Gesetzeslücke? 😁

Vergessen wir mal, das die Schrift mit der Zeit verblasst. Sie ist dann ja immer noch irgendwie zu sehen, denn sie verschwimmt ja nicht, wie bei nassem Papier. Es gibt Plaketten, die so undeutlich beschriftet sind, das mehrere Möglichkeiten bestehen, was drauf steht. Klar kann man es sich zusammendichten, wenn man das Nummernschild sieht, aber das kann ja jeder...

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Wo steht dass das Kennzeichen der Plakette mit dem Fahrzeugkennzeichen übereinstimmen mus?

Es steht im Gesetz, dass bei Ausgabe der Plakette das Kennzeichen des Fahrzeuges ein zu tragen ist. Anschließend ist die Plakette gut sichtbar in der Frontscheibe zu befestigen und fertig.

Damit bildet die Plakette eine Urkundeneinheit mit dem Fahrzeug. Für den weiteren Fahrzeuglebensverlauf ist das Kennzeichen vollkommen außen vor. Es gibt keine Verordnung welche sagt, dass nach dem Einkleben hinaus die Kennzeichen weiterhin übereinstimmen müssen oder das das Kennzeichen auf der Plakette weiter leserlich bleiben muss.

Man kann also die Plakette mit KZ des Vorbesitzers problemlos drin lassen und braucht diese nicht zu aktualisieren.

Das ist ja wiederum ein ganz interessanter Aspekt. Und bei unserer deutschen Rechthaberei, wäre dies natürlich anfechtbar. Aber wegen 5 €?

Zitat:

Original geschrieben von Oesianer


Das ist ja wiederum ein ganz interessanter Aspekt. Und bei unserer deutschen Rechthaberei, wäre dies natürlich anfechtbar. Aber wegen 5 €?

P.S. War, wie schon geschrieben gestern in Berlin. Hab mal drauf geachtet, wo die Plaketten kleben. also zu 98 % waren die rechts unten Beifahrerseite. Tja, kann sich jeder sein Teil denken...

Warum? Unsere kleben auch unter rechts, auch wenn es nicht muss. Finde sie da am besten aufgehoben.

Da stehen öfters Daten von der Scheibe. Oder die Scheibe ist geschwärzt, oder die Form nicht ideal.

Hinter dem Spiegel (wenn Platz ist) finde ichs am besten.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Hinter dem Spiegel (wenn Platz ist) finde ichs am besten.

Bei neuen Fahrzeugen ist dort aber meist eine "geriffelte" Fläche als Sonnenschutz 😉 Bei mir ist wegen Licht und Regensensor der Spiegelfuß auch noch etwas breiter, also könnte ich es komplett vergessen dort ne Plakette zu platzieren... bei beiden Fahrzeugen übrigens.

Die Grösse der Plakette entäuscht doch sehr. Denke XXL wäre angemessen. Die jetzige Grösse ist ja schon etwas behindert, aber dies kann doch nicht reichen. Beamten sollten dies aus 2 KM Entfernung erkennen, auch wenn Sie blind sind. Deshalb ist ist die jetzige Sehbehinderung schon ein Übel. 5 x grösser muss es seín. Und die Positionierung auf der Frontscheibe wird unwichtiger, je grösser das Ding ist.

... dies ist die Lösung.

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von wbf325i


b) Klebt die Plakette, samt Siegel der ausstellenden Behoerde, erst mal vollflaechig (egal wo dort) an der Frontscheibe, bin ich persoenlich nicht dafuer haftbar, falls das urspruenglich von dieser - mit einem untauglichen Stift/Marker - dort eingetragene Kennzeichen, z.B. durch Sonneneinstrahlung, ueber die Zeit unlesbar wurde!
(Die ausstellenden Behoerden sind dazu angehalten, UV-bestaendige Beschriftungsmethoden dafuer zu verwenden! - Trifft das nicht zu, kann dem Halter - in dem Fall - auch keine "schuldhafte Nachlaessigkeit" vorgeworfen werden, was - durchaus - eine Voraussetzung fuer eine "Ordnungswidrigkeit durch unterlassen" darstellen koennte).
Im Gesetz heißt es, das die Plakette gut sichtbar/erkennbar sein muss. Ich habe bis jetzt nirgendwo gefunden, das (die Schrift darauf) lesbar sein muss. Gesetzeslücke? 😁

Vergessen wir mal, das die Schrift mit der Zeit verblasst. Sie ist dann ja immer noch irgendwie zu sehen, denn sie verschwimmt ja nicht, wie bei nassem Papier. Es gibt Plaketten, die so undeutlich beschriftet sind, das mehrere Möglichkeiten bestehen, was drauf steht. Klar kann man es sich zusammendichten, wenn man das Nummernschild sieht, aber das kann ja jeder...

Hi,

bei meiner "Frachtstaub-Plakette" ist, das urspruenglich eingetragene KZ darauf, inzwischen wirklich nicht mehr sichtbar vorhanden! - Die sieht so aus, als wenn sie "nackig" an die Frontscheibe geklebt wurde, aber das "Dienstsiegel" der Zulassungsstelle "dazwischen" ist immer noch lesbar! :-D - Somit sollte sie, lt. den geltenden Verordnungen dazu, diesbzgl. den Anforderungen durchaus genuegen!
Und der "Ort", wo diese klebt, ist wohl - weiterhin - eher vernachlaessigbar 😉

Wenn ich mal in Umweltzonen unterwegs bin, dann hat sich noch niemand daran gestört, dass ich die Plakette nur bei Bedarf einfach in den Parkscheinhalter an der A-Säule eingeclipst habe. Die Plakette liegt dann richtig schön vollflächig vorne rechts außen an der Scheibe an.

Ist denn überhaupt irgendwo vorgeschrieben, dass die Plakette gerade festgeklebt werden muss? 

ja

Zitat:

Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.

http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/__3.html

Zitat:

Man kann also die Plakette mit KZ des Vorbesitzers problemlos drin lassen und braucht diese nicht zu aktualisieren.

Ich habe bei der Ummeldung mit neuem Kennzeichen einen neuen Aufkleber bekommen, also kann das so wohl nicht so ganz stimmen.

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