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Niederländische Exportkennzeichen für Import nach Deutschland

Themenstarteram 23. April 2019 um 12:44

Hallo Forum,

folgende Situation: Ich habe ein Auto in den Niederlanden gekauft. BJ 2013, hat CoC und gültige APK (niederländische HU/AU).

Eigentlich hatte ich vor, das Auto zu Zweit holen zu Fahren, auf eigener Achse mit Niederländischen Exportkennzeichen zu überführen und dann hier vor Ort gemütlich die Abnahme beim TÜV machen zu lassen.

Der (Marken-)Händler hat jetzt beim RDW angefragt, die haben ihm gesagt, dass das 14 Tage Exportkennzeichen nur in den Niederlanden gültig wäre. Jetzt bin ich etwas verwirrt, da ich dachte, dass die auch bei uns hier anerkannt werden.

Info auf Englisch gibt es unter https://www.rdw.nl/.../...g-a-vehicle-with-a-dutch-registration-number - da steht das auch so:

Zitat:

The registration certificate part II allows you to drive on public roads in the Netherlands for a maximum of a further 14 days, but for no longer than the PTI is valid. The following conditions apply:

- the vehicle is insured for these 14 days (or for as long as the PTI is valid);

- you put the existing licence plate numbers on to white plates using black indelible ink [...]

Habt ihr da weitergehende Infos? Ich kann auf die Schnelle nix belastbares finden, aber war mir, wie gesagt, relativ sicher, dass ich irgendwo gelesen hätte, dass die Niederländischen Exportkennzeichen hier bei uns auch anerkannt werden (weil EU und so).

 

Ja, falls das wirklich nicht geht, muss ich hier vor Ort Kurzzeitkennzeichen holen und dann am Grenzübergang auf deutschem Boden die Kennzeichen wechseln (-> vermeidung einer unzulässigen Fernzulassung). Die Mehrkosten sind vernachlässigbar, aber der Aufwand steigt damit natürlich immens: KZK beantragen/abolen, dann an der Grenze direkt zum nächsten TÜV wegen HU/AU (wobei die Rechtslage hier ja etwas unklar ist ob TÜV an der Grenze oder TÜV bei mir im Landkreis -- das soll aber hier nicht Thema sein), und dann erst ab nach Hause.

Vielen Dank,

Sebastian

Beste Antwort im Thema

Man Leute. Ich finde es traurig, dass meine Kollegen an der Grenze das nicht wissen.

KZK gibt es nur mit gülitger HU, diese dürfen nur angebracht werden, wenn sich das Auto in Deutschland befindet

Ausfuhrkennzeichen(Zollkennzeichen) eines anderen EU Staates werden in DE anerkannt, diese müssen aber in den Niederlanden geholt werden. Also keine Deutschen...

Transitkennzeichen geht nicht bzw. gibt es in DE nicht.

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Kann es sein, dass Exportkennzeichen mit Kurzzeitkennzeichen NL verwechselt wurde?

https://www.iten-online.ch/.../niederlande.htm#ausfuhr

und noch eine Hilfe:

https://www.car-go.nl/.../

Auf keinen Fall darf hier ein nur im Inland geltendes Kurzzeitkennzeichen mit dem Ausfuhrkennzeichen verwechselt werden.

Nach dieser Information darf ein Auto mit niederländischem Ausfuhrkennzeichen auch außerhalb der Niederlande gefahren werden.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 23. April 2019 um 13:41

Schwer zu sagen. Ich hab mal was rumtelefoniert:

1. RDW sagt: Gilt nur in NL -> Okay, die müssen ja auch nicht wissen, wie welcher Staat was anerkennt

2. Zoll sagt: Fragen Sie die Bundespolizei

3. BPol sagt: Fragen Sie eine Polizei an der Grenze

4. Die Polizei Viersen (an der Grenze) sagt: Mit Exportkennzeichen die Grenze, da dann Wechsel auf KZK (wobei er sich nicht sicher war, wie das mit KZK ohne TÜV ist)

Meine Zulassungsbehörde vor Ort hier in Saarbrücken hat natürlich nur von 12 bis Mittags offen (ok, 7:30 - 12:00). Das Service-Center der Verwaltung war der Meinung, ohne TÜV garkein KZK (was ich bezweifle). Die Zulassungsstelle in Viersen (Außenstelle Kempen) geht nicht ans Telefon, obwohl die noch 20 Minuten offen haben.

@trouble01: Deinen Link hab ich auch gesehen - aber die Info kann natürlich furchtbar veraltet sein :(

edit, da warst du schneller:

@ostelch: Aaaah, ja, dieses "offiziell" aussehende Dokument hatte ich auch schon gesehen, aber gerade nicht auf anhieb gefunden. Darauf basierte in der Tat auch meine Annahme. Das Problem ist leider, wenn die Polizei vor Ort nicht weiß, dass ich das darf, dann nutzt mir so ein PDF leider auch nix...

edit2: Ich frag nochmal explizit nach Transitkennzeichen.

und finaler edit3:

Der RDW sagt, dass die Transitkennzeichen lediglich für den Transit gedacht sind. Wenn das Fahrzeug aber bereits Niederländischhe Kennzeichen hatte, dann bekomme ich die nicht. Lediglich die Export Kennzeichen - und die dürfen eben nur bis an die Grenze.

Man Leute. Ich finde es traurig, dass meine Kollegen an der Grenze das nicht wissen.

KZK gibt es nur mit gülitger HU, diese dürfen nur angebracht werden, wenn sich das Auto in Deutschland befindet

Ausfuhrkennzeichen(Zollkennzeichen) eines anderen EU Staates werden in DE anerkannt, diese müssen aber in den Niederlanden geholt werden. Also keine Deutschen...

Transitkennzeichen geht nicht bzw. gibt es in DE nicht.

Themenstarteram 23. April 2019 um 18:09

Hm, ja, sieht tatsächlich alles so aus, als ob man das darf - bzw. zumindest ohne Probleme einfach tun kann. Bei meinem Glück bin ich dann aber der Depp, der angehalten wird und das Gegenteil beweist. Insofern wäre ein Paragraph oder eine Verordnung wohl hilfreich, aus der das ganz klar hervor geht.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 23. April 2019 um 15:39:05 Uhr:

Nach dieser Information darf ein Auto mit niederländischem Ausfuhrkennzeichen auch außerhalb der Niederlande gefahren werden.

Das ist im Grunde genommen ja auch der Sinn eines Ausfuhrkennzeichens. ;)

am 23. April 2019 um 19:32

Das ist das Problem mit so englischen Texten. Der Haendler ist aber auch ein Trottel.

 

Gemeint ist, dass man nicht mehr laenger als 14 Tage in NL fahren darf. Damit wird vermieden, dass jemand NL-Steuer spart, indem er ewig auf Exportkennzeichen fährt. Das steht auch so im originalsprachigen NL Text (dort steht: es darf NOCH 14 Tage in NL gefahren werden um das Auto ins Ausland zu bringen).

 

Natuerlich darfst du damit nach D. Alle anderen (deutschen) Kennzeichen sind illegal, weil die nicht fuer die Richtung NL -> D gelten.

 

Ergo: Exportkennzeichen drauf und ab nach D. Kein Problem. Ach ja - das NL-Kennzeichen und die Papiere musst du zum RDW mitbringen. Und das Auto muss versichert sein (das sollte fuer NL der Haendler noch machen, du bekommst in D keine Versicherung fuer das Auto, solange es auf NL-Exportkennzeichen steht).

 

Nebenbei: Wie blöd ist man eigentlich, wenn man einen Gebrauchtwagen in NL kauft? Bekommst du wenigstens die BPM anteilig ausgezahlt oder kassiert der Haendler die?

 

Amen

am 23. April 2019 um 19:46

Hier:

https://www.anwaltonline.com/verkehrsrecht/paragraphen/3318/§-1-internationale-und-auslaendische-zulassungsscheine

die Rechtsgrundlage fuer die Gueltigkeit des Kennzeichens/Zulassung in D.

am 23. April 2019 um 19:54

Und hier:

https://autovoorexport.nl/tijdelijke-exportverzekering/

oder hier:

https://www.diks.nl/exportverzekering/

eine Haftpflichtversicherung (WA - wettelijke aansprakelijkheid)

Themenstarteram 23. April 2019 um 20:19

Danke für die Infos @Amen, und ey... selber Blöd ;-) Ist ein Volvo V60 D6 Plugin Hybrid "fast volle Hütte". Gibt es hier leider kaum, vor allem nur selten direkt vom Volvo Händler für einen vernünftigen Preis (und guter Ausstattung und ein volles Jahr Garantie).

Das mit der BPM ist eine interessante Frage. Kann ich bei Abholung mal Ansprechen. Ich mein, der braucht dafür ja auch meine deutsche Zulassungsbestätigung, oder etwa nicht?

am 23. April 2019 um 20:21

Ich hab meine Volvo vor 2 Jahren von NL nach Ö mit Ausfuhrkennzeichen gefahren. Hat glaube ich 160€ gekostet inklusive Versicherung. Ging schnell und unkompliziert. Und völlig legal.

Themenstarteram 23. April 2019 um 20:23

Kosten trägt eh der Händler. Ich sag ihm dann, er soll die Export Kennzeichen drauf machen und ich komm dann entweder zu Zweit mit einem anderem Auto oder er holt mich am Bahnhof ab (war beim Verkaufsgespräch "kein Problem"). Je nachdem, ob er es diese Woche noch schafft oder nicht.

& Vielen Dank nochmal für alle Infos

am 23. April 2019 um 20:31

BPM kostete der damals keine, daher die Hype in NL fuer die PHEV. Waren extrem steuergünstig und sind alle als Firmenwagen gelaufen. Inzwischen wohl alle im Ausland.

Ansonsten: Genau so vorgehen.

soweit mir bekannt ist, benötigst du für diese art von kennzeichen eine grüne versicherungskarte. es gibt auch diese blauen garagenkennzeichen. das sind händlerkennzeichen. kann der händler dir nicht so ein kennzeichen leihen?

damit fahren hier, am niederhein, mehrere mit rum.

peso

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