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Nichtz fachgerechte Reparatur durch Autowerkstatt

Themenstarteram 13. Februar 2016 um 12:52

Hallo liebe Leute, wenn man als Frau in eine Autowerkstatt geht, verstehen die meisten wohl nicht alles, was da erklärt wird.

Ich hatte im Dezember einen selbst verschuldeten Unfallschaden an meinem Auto auf einem Parkplatz. Ich hatte mich so festgefahren, daß ich gar nicht wußte, wie ich da wieder rauskommen sollte. Auf jeden Fall ist das Auto vorne und rechts mit Lackschäden demoliert und hinten mit 2 Beulen. Unten drunter ist auch etwas eingerissen an einer Seite. Nachdem ich da endlich raus war, habe ich versucht, in eine ganz kleine Lücke zwischen zwei Mauern zu parken und das war dann der letzte Rest. War vor einigen Tagen damit in der Werkstatt, Gutachter war da und so wie das aussah, sprach er von mehreren Schäden. Nun wollen die Gutachter die Unfallstelle begutachten. Bis dahin alles verstanden. Der Schaden beliefe sich lt. Werkstatt auf fast 10.000.- Euro.

Nun wurde ich gestern in der Werkstatt informiert, ich solle mir den Schaden auszahlen lassen und sie würden das dann durch eine "nicht fachgerechte Reparatur" wieder in Ordnung bringen. Sie sprachen vom Lack mit 5 mm, dann von 0,9 mm. Ich nehme an, daß der Lack dann nur ganz dünn aufgetragen wird?! Es handelt sich in erster Linie um Lackschäden. Natürlich will der gute Mann das Auto wiederhserstellen, als käme es gerade vom Autoband. Neue Spiegel, neue Türgriffe etc. wo wirklich nur ein Pünktchen zu sehen ist. Nun ist die Rede von ca. 6.500.- Euro und er meinte, daß ich vielleicht 4.500 Euro von der Versicherung bekäme und er dann nach Rücksprache mit mir reparieren würde.

Was muß ich mir unter einer "nicht fachgerechten Reparatur" in diesem Falle vorstellen? Vielleicht kann mich jemand aufklären, damit ich weiß, was ich tun soll.

Beste Antwort im Thema

Wünsche ich von meiner Werkstatt ausdrücklich ein Ausbeulen und Spachteln, sagen wir eines Kotflügel, eines Stossfängers oder einer Tür und diese führt den Auftrag aus, so ist dies keineswegs unseriös, kann aber nach aktuellem Stand der Technik durchaus nicht fachgerecht sein.

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Also zuerst musst du mal prüfen ob bei deiner Versicherung überhaupt eine sogenannte fiktive Abrechnung eines Kaskoschadens möglich ist. Dann solltest du wissen dass du pro Schadenfall (also pro Anstoss wenn du zb zuerst beim Vorwärtsfahren vorne getroffen hast und dann beim Rückwärtsfahren hinten getroffen hast und später noch mal eine Mauer touchiert hast) deine Selbstbeteiligung fällig wird.

Zum Reparaturweg: Mann kann anstelle von Neuteilen, natürlich auch die Teile aufbereiten und Verspachteln. Das ist dann je nach Spachteldicke später ein Problem. Weiter solltest du dann wissen dass die beschädigten Teile solange als Kaputt gelten bis sie Fachgerecht instand gesetzt wurden. Das bedeutet dass du bei weiteren Schäden an den gleichen Teilen nichts mehr vom Versicherer bekommst bis du nachgewiesen hast dass eben fachgerecht repariert wurde.

Ich hoffe das hilft dir zuerst mal weiter bei deinen Entscheidungen.

Grüße

Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 13. Februar 2016 um 14:37:39 Uhr:

Also zuerst musst du mal prüfen ob bei deiner Versicherung überhaupt eine sogenannte fiktive Abrechnung eines Kaskoschadens möglich ist.

Bei welchem Versicherer ist das nicht möglich?

Weil das in der Kasko eigentlich nicht möglich ist.

nicht fachgerechte Reparatur durch einen Reparaturbetrieb?????

das kommt sehr merkwürdig vor, was die werkstatt da treibt.

was wurde denn für einen Wiederbschaffungswert und restwert gutachterlich festgestellt?

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 13. Februar 2016 um 16:56:03 Uhr:

Weil das in der Kasko eigentlich nicht möglich ist.

Halte ich für ein Gerücht!

Ich weiß nicht, ob sich da in letzter Zeit was geändert hat, aber ich habe schon im September 1982 bei der HUK einen Hagelschaden fiktiv abgerechnet - 6127 DM inkl. MwSt.

Mein Bruder hat seinen selbstverschuldeten Totalschaden 2003 fiktiv über die VK abgerechnet - ohne MwSt. Weiß aber nicht bei welchem VS.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 13. Februar 2016 um 16:50:48 Uhr:

Zitat:

@steini111 schrieb am 13. Februar 2016 um 14:37:39 Uhr:

Also zuerst musst du mal prüfen ob bei deiner Versicherung überhaupt eine sogenannte fiktive Abrechnung eines Kaskoschadens möglich ist.

Bei welchem Versicherer ist das nicht möglich?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Im Gutachten steht doch alles drinnen, was die Werkstatt sagt ist doch erst mal unwichtig

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 13. Februar 2016 um 16:56:03 Uhr:

Weil das in der Kasko eigentlich nicht möglich ist.

Halte ich auch für ein Gerücht, letztes Jahr habe ich bei meinem damaligen Vectra einen Hagelschaden (1100,-) fiktiv abgerechnet.

Ich kann keinen Grund dafür erkennen, warum man fiktiv abrechnen sollte.

Ich würde zunächst mal klären, wie viele Unfälle die Versicherung aus dem Geschehen ableitet, sofern das nicht bereits geklärt ist.

Daraus ergibt sich dann die Anzahl der Selbstbeteiligungen und der SF-Rückstufungen.

Besteht eine Werkstattbindung?

Eine weitere Möglichkeit:

Es wird nur ein VK-Schaden fiktiv abgerechnet und die Werkstatt repariert für die Summe alle Schäden.

Das würde die "nicht fachgerechte Reparatur" erklären.

Dabei erfolgt auch nur einmal die Hochstufung.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich?

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 13. Februar 2016 um 17:00:34 Uhr:

nicht fachgerechte Reparatur durch einen Reparaturbetrieb?????

das kommt sehr merkwürdig vor, was die werkstatt da treibt.

Warum nicht, das ist doch ein vollkommen übliches Procedere bei einem Versicherungsschaden?

Nach Gutachten fiktiv abrechnen, die große Summe einstreichen und anschliessend irgendwo billig zusammenspachteln lassen.

"Spachteln statt tauschen", nicht fachgerecht eben.

Ist aber jetzt nicht so, als wäre der Fall der TE der erste dieser Art, der hier auftaucht oder?

Hier kommt halt noch dazu, dass mehrere Schadenfälle versicherungsgünstig zu einem gebündelt werden sollen.

Ich sehe hier nichts merkwürdiges, was nicht auch anderorten tagtäglich praktiziert werden würde.

Ich hatte den Eindruck, dass es der TE darum geht, ihr Fahrzeug einwandfrei instand zu setzen und nicht irgendwo ein paar Euros einzusparen, bzw. Geld über zu behalten.

Zitat:

@Matsches schrieb am 15. Februar 2016 um 07:09:14 Uhr:

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 13. Februar 2016 um 17:00:34 Uhr:

nicht fachgerechte Reparatur durch einen Reparaturbetrieb?????

das kommt sehr merkwürdig vor, was die werkstatt da treibt.

Warum nicht, das ist doch ein vollkommen übliches Procedere bei einem Versicherungsschaden?

Nach Gutachten fiktiv abrechnen, die große Summe einstreichen und anschliessend irgendwo billig zusammenspachteln lassen.

"Spachteln statt tauschen", nicht fachgerecht eben.

Ist aber jetzt nicht so, als wäre der Fall der TE der erste dieser Art, der hier auftaucht oder?

Hier kommt halt noch dazu, dass mehrere Schadenfälle versicherungsgünstig zu einem gebündelt werden sollen.

Ich sehe hier nichts merkwürdiges, was nicht auch anderorten tagtäglich praktiziert werden würde.

naja ist es ein unterschied, ob man günstiger - gar in (teilweiser) Eigenleistung - oder nicht fachgerecht repariert.

repariert eine werkstatt nicht fachgerecht ist diese in meinen augen unseriös.

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