Nicht zugelassene LED Lampen
Hallo,
in fast allen Onlineshops für Tuning kann man inzwischen LED-Lampen kaufen. Ich meine solche, die einen Sockel BA15s haben und obendrauf zwischen 4 und 19 LEDs haben.
Nun meine eigentliche Frage. Warum sind diese Lampen laut STVZO nicht zugelassen, wo doch viele Autohersteller ihre Autos inzwischen auch mit LED-Rückleuchten ausstatten?
Die LEDs sind doch eigentlich viel langlebiger.
Ich Danke schonmal für Antworten.
Beste Antwort im Thema
Re: Nicht zugelassene LED Lampen
Zitat:
Original geschrieben von Siegmund1000
Warum sind diese Lampen laut STVZO nicht zugelassen, wo doch viele Autohersteller ihre Autos inzwischen auch mit LED-Rückleuchten ausstatten?
weil sie nicht geprüft sind und weil sie nicht die ausleuchtung/lichtstärke haben wie das serienleuchtobst, nebenbei müsste auch der reflektor/linse getauscht werden....
131 Antworten
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. November 2016 um 20:06:17 Uhr:
Hier ist die Industrie gefordert, solche Basteleien konstruktionstechnisch zu erschweren.
Das ist kaum möglich, so lange die andere Forderung ganz klar besagt, dass das Leuchtmittel leicht tauschbar sein muss.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 22. November 2016 um 10:33:52 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. November 2016 um 20:06:17 Uhr:
Hier ist die Industrie gefordert, solche Basteleien konstruktionstechnisch zu erschweren.Das ist kaum möglich, so lange die andere Forderung ganz klar besagt, dass das Leuchtmittel leicht tauschbar sein muss.
Das gilt aber nicht für Leuchtmittel, die in dem Fahrzeug nix zu suchen haben!
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 22. November 2016 um 10:38:39 Uhr:
Das gilt aber nicht für Leuchtmittel, die in dem Fahrzeug nix zu suchen haben!
Schon klar, nur lässt sich das eine eben nicht aussperren ohne es für das andere genauso zu tun.
Da müsste man intelligente Leuchtmittel einsetzen, die sich durch kurze Datenübertragung erst beim Fahrzeug als echt und zulässig legitimieren müssen, ehe sie leuchten. Ist technisch machbar. Aber überlegt selbst, ob ihr das wollt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 22. November 2016 um 21:45:14 Uhr:
Da müsste man intelligente Leuchtmittel einsetzen, die sich durch kurze Datenübertragung erst beim Fahrzeug als echt und zulässig legitimieren müssen, ehe sie leuchten. Ist technisch machbar. Aber überlegt selbst, ob ihr das wollt.
Alle Lampen am Fahrzeug. welche nach aussen leuchten, haben sowieso die Überwachung am Hals. Steckt eine falsche Lampe, gibts ne Meldung im Display. Geht ein Blinker nicht, gibts ne Meldung.
Wozu also eine weitere Legitimierung ?
So so, und wie läuft das bei Fahrzeugen im Baujahr z.B. 1976 bis 1988?
(nur mal so gewählt)
Impedanzmessung. Da wird nur geprüft, ob eine (Glüh-)Lampe da ist.
@Gleiterfahrer: Was du meinst, ist die rein technische Funktionsprüfung, also die Fortführung des vorgenannten "Lampenwächters", der in Zeiten von LEDs und Xenonlampen nicht mehr so simpel funktioniert.
Meine obige Bemerkung bezieht sich dagegen auf eine Legitimationsprüfung, d. h. ob diese (individuelle) Lampe in der Leuchte zulässig ist. Praktisch sowas wie ein Austausch kryptografischer Schlüssel, der notwendig ist, damit die Lampe vom System erkannt und angesteuert wird. Damit kann der Hersteller die Verwendung von ihm zertifizierter Bauteile erzwingen, selbst dann, wenn eine Fremdlampe rein mechanisch reinpasst. Klingt exotisch, ist aber heute schon machbar und gar nicht mal so aufwendig.
Dann kannst du aber eben in den Seitenblinker keine Lampe aus dem Zubehör mehr einbauen, wenn die originale in den Leuchthimmel entschwunden ist, sondern musst zum 😁, der ins Apothekenregal greift und dir dazu eine halbe Stunde Arbeitszeit fürs notwendige softwaremäßige Anlernen berechnet. Ein Traum für die KFZ-Branche.
Dann klatsch ich das 1000 Lumen Standlicht halt ans Zündungsplus.
Können kann der Hersteller viel. Zum Glück macht er das nicht.
Sag ich ja.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 26. November 2016 um 12:24:32 Uhr:
So so, und wie läuft das bei Fahrzeugen im Baujahr z.B. 1976 bis 1988?
(nur mal so gewählt)
Gar nicht, da kannst Du reinstecken, was Du willst, da meldet sich keine Fehlermeldung.
Allerdings fällt da verbautes LED Obst auf, was einen von der Rennleitung zur Kontrolle verleiten würde.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 26. November 2016 um 16:07:57 Uhr:
@Gleiterfahrer: Was du meinst, ist die rein technische Funktionsprüfung, also die Fortführung des vorgenannten "Lampenwächters", der in Zeiten von LEDs und Xenonlampen nicht mehr so simpel funktioniert.
Nein, das mein ich nicht. Wenn ich bei meinem LED verbauen wöllte, müsste ich auch eine ganze Reihe von Vorwiderständen verbauen. Nur die LED-Leuchte würde wieder eine Fehlermeldung produzieren.
Es ist also nicht nur eine reine Funktionsprüfung. Der Lampenwächter erwartet jeweils einen bestimmten Wert, was allerdings dazu führt, dass auch korrekte Leuchtmittel eine Fehlermeldung provozieren können.
Sicherlich ist auch ein Lampenwächter der Weiterentwicklung unterworfen, die Frage ist nur, ob man sowas braucht ? Es wird dann soweit kommen, dass man nur noch Lampen von einem bestimmten Hersteller in einer bestimmten Form einbauen kann. Da bleibt einem dann keine Wahl mehr zwischen Osram oder Philips (Beispiele). Und man muss vielleicht, wie schon angesprochen, wegen einem simplen Leuchtenwechsel in die Werkstatt. Man braucht so zwar noch immer keine technische Hilfe beim Wechsel, aber leider hat nur die Werkstatt die gebrauchte Lampe im Angebot.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. November 2016 um 20:06:17 Uhr:
Hier ist die Industrie gefordert, solche Basteleien konstruktionstechnisch zu erschweren.
Mal ein allgemeiner Einspruch; würde die Industrie gleich praxistaugliche Lösungen in alle Fahrzeuge einbauen und(!) entsprechenden, zugelassenen Ersatz zum Nachrüsten anbieten, hätte es wohl erheblich weniger Basteleien zur Folge.
Auch darf man nunmehr fragen, warum es nicht bereits zugelassene, bezahlbare LED-Lampen jedweder Kfz.-Fassung zu kaufen gibt? Immerhin werden die einem für den Haushaltsbereich ja fast schon hinterhergeworfen.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 27. November 2016 um 18:06:04 Uhr:
Mal ein allgemeiner Einspruch; würde die Industrie gleich praxistaugliche Lösungen in alle Fahrzeuge einbauen und(!) entsprechenden, zugelassenen Ersatz zum Nachrüsten anbieten, hätte es wohl erheblich weniger Basteleien zur Folge.Zitat:
@Drahkke schrieb am 21. November 2016 um 20:06:17 Uhr:
Hier ist die Industrie gefordert, solche Basteleien konstruktionstechnisch zu erschweren.Auch darf man nunmehr fragen, warum es nicht bereits zugelassene, bezahlbare LED-Lampen jedweder Kfz.-Fassung zu kaufen gibt? Immerhin werden die einem für den Haushaltsbereich ja fast schon hinterhergeworfen.
Das Problem ist, dass eine Lampe im Haushaltbereich keine Zulassung benötigt. Niemand testet dort wie sich das Licht verhält, alle Siegel beziehen sich auf die elektrische Sicherheit. Beim Auto ist e sabbert wichtig, wie sich das Lichtverhalt. Daher werden immer nur Leuchten, also Reflektor, Abdeckung und Leuchtmittel zusammen zugelassen. Der Hersteller von LED-Birnen kann niemals eine allgemeine Zulassung für seine Birnchen im Kfz-Bereich bekommen. Nur der Produzent der Lampen kann eine Zulassung für sein Produkt zusammen mit bestimmten LED-Birnen bekommen.
Eine allgemeine Zulassung für alle LED Birnchen ist nie möglich, da es einfach zu viele Möglichkeiten gibt mit LEDs Licht zu erzeigen. Du bekommst heute etwa 30 völlig unterschiedliche Produkte, um eine 60 Watt Glühbirne zu ersetzen. Die LED Varianten unterscheiden sich untereinander im Hinblick auf die Lichtfarbe und den Abstrahlwinkel. So einfach ist das mit der Zulassung im Kfz-Bereich nicht.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 27. November 2016 um 18:06:04 Uhr:
Auch darf man nunmehr fragen, warum es nicht bereits zugelassene, bezahlbare LED-Lampen jedweder Kfz.-Fassung zu kaufen gibt? Immerhin werden die einem für den Haushaltsbereich ja fast schon hinterhergeworfen.
Weil der Gesetzgeber die Austauschbarkeit von LED-Leuchtmitteln verboten hat....dementsprechend sind die LED-Leuchten der diversen Autos als geschlossene Einheit konstruiert,die keine Reparatur oder Austausch einzelner Elemente zuläßt.
Aus diesem Grund sind auch sämtliche LED-Funzeln in bekannten Glühlampenfassungen am Kfz für Außenbeleuchtung als Ersatz ausgeschlossen.Da kann man dich schon für LED-Soffitten in den Kennzeichenleuchten für f...en,wenn du an den falschen Herren in Blau/geblendeten und geschädigten Autofahrer geraten bist....
Greetz
Cap
Zitat:
@CaptainFuture01 schrieb am 28. November 2016 um 00:38:57 Uhr:
Weil der Gesetzgeber die Austauschbarkeit von LED-Leuchtmitteln verboten hat....dementsprechend sind die LED-Leuchten der diversen Autos als geschlossene Einheit konstruiert,die keine Reparatur oder Austausch einzelner Elemente zuläßt.
Das stimmt so nicht.
Austauschbare Lichtquellenmodule sind auch für LED zulässig. Nur gibt es hier keine genormten Bauweisen mit universeller Genehmigung.