Nicht genutzter Behindertenparkplatz

Hallo Zusammen,

bei uns an der Straße gibt es häufig Parkplatzmangel (Auch aufgrund von nicht sozialem Parkverhalten). Vor etwa 1-1,5 Jahren, wurde ein Behindertenparkplatz auf dem Gehweg eingerichtet (Parken auf Gehweg erlaubt) und seitdem steht dieser Parkplatz leer.

Erst vor kurzem hat mich ein älterer Herr angesprochen, ob ich denn nicht mehr Platz zum Behindertenparkplatz lassen könnte, da ich mit dem Heck genau an der Parkplatzmarkierung geparkt habe (Da er sowieso nicht genutzt wird, um mehr Parkraum zu ermöglichen).
Meine Frage ob ihm der Parkplatz gehöre bejahte er.

Weiß jemand ob man irgendwie dagegen vorgehen kann?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Was ein Kindergarten.

Fahr einfach ein paar cm vor und gut ist das.

Ob ein Parkplatz gebraucht wird oder nicht liegt nicht in deiner Entscheidungsgewalt.

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Ich will dir doch deinen Platz nicht nehmen - sollte insgesamt klar geworden sein hoffe ich.

Aber nehmen wir an, jemand wäre 4-6 Monate im Jahr auf GranCanaria im Ferienhaus. Braucht der in der Zeit einen nummerierten Behindertenparkplatz?

nein braucht er nicht und hier geht es auch nicht um teddy seinen parkplatz.

er bringt seinen Platz auch immer wieder mit rein.
Und eigentlich diskutieren wir uns hier über etwas ganz klares zu Tode. Die Plätze sind berechtigt.

TE hat schon zugegeben, er wills überprüfen lassen ob noch eine Nutzung vorliegt und er weiß auch an wen er sich wenden muß. Alles weitere...

Wir können höchstens noch diskutieren ob eine Überprüfung der Nutzung/des Bedarfs legitim ist.
Ich sage ja.

Ja gut, wenn in so einem Fall ein Behindertenparkplatz monatelang oder noch länger nicht benutzt wird, dann frag ich auch auf der Behörde nach und das berechtigterweisse.
Folgedessen sollte das dann auch der Behindertenparkplatznutzer akzeptieren.... warum da nachgefragt wurde.
a: Ist er umgezogen ?
b: lebt er noch ?
c: hat er einen anderen Parkplatz für sein Fzg. gefunden ?

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Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert



Zitat:

Original geschrieben von ichtyos


Dann ist doch in Deinem Fall alles okay. Auch 3 - 6 Wochen Urlaub sind da kein Problem.

Aber wenn jemand die Stiefmütterchen schon von unten betrachtet, sollte die Frage schon gestattet sein, ob er den Parkplatz noch wirklich braucht.

Entschuldige bitte die etwas drastische Formulierung - aber im Fall des TE könnte der Fall eventuell vorliegen.

Zum Rest sag ich mal nichts.

Ebenso ist wäre es aber auch möglich das der jenige schon angeschrieben wurde.
Er beanansprucht den Parkplatz weiterhin.
Soll der Parkplatz jetzt etwa rund um die Uhr bewacht werden ob da der Berechtigte auch wirklich steht.
Wenn ja. Wie lange ? Nach deiner Ansicht bis 6 Wochen. Danach wird ihm die Parkberechtigung für den Parkplatz entzogen.
Über solche Ansichten denke ich mir meinen Teil.
Im Falle eines Bekannten von mir wäre er den Parkplatz schon los. Der würde den dann nur in den Wintermonaten nutzen. Im Frühjahr Sommer ist er in seinem Ferienhaus in Portugal.
Aber keine Sorge der hat keinen eigenen Behindertenparkplatz,sondern eine eigene Garage.

Warum reagierst Du so angepisst? Wenn er weiter dort wohnt, ist doch alles okay. Die 6 Wochen sollten nicht die Grenze zum Entzug des Parkplatzes darstellen, sondern die Grenze zur Nachfrage. Und wenn jemand ein halbes Jahr (oder so) im Ausland weilt, braucht er in der Tat keinen reservierten Parkplatz.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos



Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert


Ebenso ist wäre es aber auch möglich das der jenige schon angeschrieben wurde.
Er beanansprucht den Parkplatz weiterhin.
Soll der Parkplatz jetzt etwa rund um die Uhr bewacht werden ob da der Berechtigte auch wirklich steht.
Wenn ja. Wie lange ? Nach deiner Ansicht bis 6 Wochen. Danach wird ihm die Parkberechtigung für den Parkplatz entzogen.
Über solche Ansichten denke ich mir meinen Teil.
Im Falle eines Bekannten von mir wäre er den Parkplatz schon los. Der würde den dann nur in den Wintermonaten nutzen. Im Frühjahr Sommer ist er in seinem Ferienhaus in Portugal.
Aber keine Sorge der hat keinen eigenen Behindertenparkplatz,sondern eine eigene Garage.

Warum reagierst Du so angepisst? Wenn er weiter dort wohnt, ist doch alles okay. Die 6 Wochen sollten nicht die Grenze zum Entzug des Parkplatzes darstellen, sondern die Grenze zur Nachfrage. Und wenn jemand ein halbes Jahr (oder so) im Ausland weilt, braucht er in der Tat keinen reservierten Parkplatz.
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Ach ja ! 😕 Es ist allso legitim zu beurteilen das ein Parkplatz der nur der beispielweise nur 6 Monate benutzt wird einfach zu entfernen. Eine Lösung ist da sicherlich was durchaus möglich wäre den Parkplatz die restlichen 6 Monate frei zu geben.
Hier zu beurteilen wann ein Mensch mit Behinderung braucht ist für mich zumindest nicht nachvollziehbar.
Wo soll er dann parken wenn es keine andere Möglichkeit gäbe für ihn.😕

Na, wenn er in Portugal lebt, braucht er in Deutschland keinen reservierten Parkplatz.

Außerdem hat keiner gesagt der Platz wäre bei 3-6 Monaten komplett zu entfernen.
Ich hab über die Lösung nachgedacht, daß man den Platz solange zu einem allgemeinen Behindertenparkplatz umfunktioniert. Ist ja nur ein Zusatzschild weg. Und später wieder hin.

Ist doch jetzt auch völlig egal.
Wenn ich sehe, dass ein (Behinderten)Parkplatz über längere Zeit nicht be oder genutzt wird, dann hinterfrage ich das berechtigterweisse. Fertig aus.

Man kann Alles hinterfragen.
Aber ob es dann auch zum erwünschten Erfolg führt steht allerdings auf einem anderen Blatt.
So einfach ist das 😛

Der erste Schritt sollte doch immer sein mit der Person zu sprechen für die der Behindertenparkplatz eingerichtet wurde.
Einfach auch mit dem Hinweis, dass es für die Behinderten nicht förderlich ist einen entsprechenden Parkplatz zu haben aber ihn nicht zu nutzen.
Wie kann diese Situation am besten gelöst werden?

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert


Man kann Alles hinterfragen.
Aber ob es dann auch zum erwünschten Erfolg führt steht allerdings auf einem anderen Blatt.
So einfach ist das 😛

Ja gut, der Beweis, dass der Platz noch genutzt wird hat der Eigentümer zu erbringen, indem er dort einfach seinen Wagen des öfteren wieder abstellt.

"Wer" da am Ende Erfolg hat steht nicht auf einem anderen Blatt.

Die Nachbarn eines Kumpels von mir hatten sich beim Amt für öffentliche Ordnung beschwert (zig private Gespräche brachten nichts), weil der Wohnwagen meines Kumpels (absichtlich) so abgestellt wurde um den Nachbarn die Einfahrt in den Hof zu erschweren. Als die Stadt dann sich erkundete wurde schnell ein Zugfahrzeug an den Wohnwagen angekuppelt.... so unter dem Motto "abfahrbereites Gespann" (wie war das 14 Tage ?). Als das Gespann aber nach über einem Monat noch immer so da stand, wollte der Nachbar wissen, was da los ist.
Das Amt für öffentliche Ordnung hat dann, nachdem längere Zeit nachgeprüft wurde ob das Gespann bewegt worden ist, letztendlich veranlasst, dass der Wohnwagen woanders abgestellt werden muss.

Ein Gespann darf genau wie ein Auto so lange stehen wie man will.

Nur Anhänger allein unterliegen der 14 Tage Regel.

Kann irgendwas nicht stimmen an der Geschichte oder es fehlt was.

@Archduchess:

GD - mit den

Zitat:

Nachbarn eines Kumpels

ist das immer so eine Sache. 😉

Das ist wie mit Kollege eines Schwagers? 😁

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