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Nicht gemeldeter Unfallschaden - Ausschlusskriterium?

BMW

Moin,

bei meiner Suche nach einem G20 bin ich auf einen vernünftig ausgestatteten Wagen (deutscher Ausführung, kein Import) gestoßen – Laut BVfK qualifiziertem Händler/Werkstatt wurde einmal die Frontschürze gewechselt. Mehr Infos konnte oder wollte man mir nicht zu dem Unfall geben. Die Fahrgestellnummer hat keine Unfallmeldung ergeben.

Ich bin ein absoluter Noob auf diesem Gebiet. Ist das „normal“ bzw. nicht verdächtig, oder sollte ich von dem Auto lieber die Finger lassen? Ansonsten ist das Auto 1ter Hand, Checkheftgepflegt sowie große Inspektion samt Zündkürzen wurden im April gemacht.

Bitte um kurze Einschätzung, ob das seriös klingt.

Beste Grüße

19 Antworten

Hallo zusammen

Selbstverständlich handelt es sich um einen Unfallwagen.
Niemand wechselt Anbauteile aus Spaß an der Freud.

Die deutsche Rechtsprechung ist da mittlerweile sehr deutlich. Alle Schäden über ca. 1000€ sind keine Bagatellschäden mehr und müssen angegeben werden.

Bei der Angabe einer vorrangegangenen Reparatur sind die Händler meist sehr vage. In der Form „der hatte da mal was oder die Verkleidung wurde gewechselt“. Ohne das Zahlen auf den Tisch kommen und die Angabe wer repariert hat ist dies alles unseriös und mittlerweile auch strafbar.

Die Verharmlosung von Unfallschäden ist strafbar.

Es lässt sich nicht nachvollziehen ob die Reparatur fachmännisch und sachgerecht ausgeführt wurde.
Falls es in Zukunft zu einem weiteren Schaden an der Front kommt kann die regulierende Versicherung den Nachweis einer fachgerechten Reparatur des Vorschadens verlangen.

Ansonsten gibt es Abzüge bei der Schadensregulierung.

Ob da jetzt nur für 3000€ die Kunststoff Verkleidung gewechselt wurde oder vielleicht auch noch ein oder zwei Scheinwerfer plus ein wenig Blech, ist aus den Angaben des Händlers nicht ersichtlich.

Somit könnte der Schaden zwischen 3000€ oder 15000€ gelegen haben. Man weiß es nicht.

Das Fahrzeug mag klasse sein, der Händler ist es nicht.

Also Finger weg.

Grüße

Zitat:

@fisirota schrieb am 21. Juni 2024 um 07:34:11 Uhr:


Bei der Angabe einer vorrangegangenen Reparatur sind die Händler meist sehr vage. In der Form „der hatte da mal was oder die Verkleidung wurde gewechselt“. Ohne das Zahlen auf den Tisch kommen und die Angabe wer repariert hat ist dies alles unseriös und mittlerweile auch strafbar.

Bitte benenne die Rechtsgrundlage im Strafrecht, dass Händler exakte Zahlen zu allen Arbeiten präsentieren müssen und für die Fahrzeughistory "wer repariert hat" einstehen müssen.

So hast du es doch gemeint, oder?

Wie soll das überhaupt gehen?

Auch beim Vertragshändler bekommt man da oft nur sehr vage Angaben. Im Zweifel gehen die auch einfach mit dem Lackprüfer ran, weil sie es selbst nicht besser wissen oder schon selbst die Erfahrung gemacht haben, dass die Kunden mal schnell was haben woanders reparieren lassen. Wenn sie keine Zweifel haben, prüfen sie auch nicht.

Der Händler soll bedingungslose Unfallfreiheit und die Halteradresse rausrücken, und wenn er das nicht macht, ist er unseriös. Das ist doch Unsinn.
Wegen der Stoßstange ist der Wagen in Laiensprache unfallfrei, nach Rechtsprechung natürlich nicht mehr. Vielleicht gab es auch andere Schäden, die der Händler gar nicht kennt.
Und die Halteradresse darf der Händler allein schon aus Datenschutzgründen nicht nennen. Ferner wird selbst ein BMW Händler auch zur Reparaturhistorie aus Datenschutzgründen nichts sagen. Sprich der Händler macht meiner Meinung alles richtig.

Zitat:

@VentusGL schrieb am 21. Juni 2024 um 08:21:47 Uhr:


Ferner wird selbst ein BMW Händler auch zur Reparaturhistorie aus Datenschutzgründen nichts sagen.

Wenn man ein bisschen einen "Draht" zu einem Händler hat, sollte das eigentlich kein Problem sein. Vor Kauf meines AMGs habe ich die Historie mittels VIN von einem ortsansässigen Händler checken lassen.

Ohne Angabe von Namen/Haltern o. ä., nur ob die Dokumentation "einwandfrei" ist. War kein Ding. Klar, ist nur bedingt aussagekräftig, da Arbeiten von Fremdwerkstätten hier i.d.R. nicht mit erfasst werden. Aber es war zumindest ein Anhaltspunkt.

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Vergleichbare Systeme, auf die jeder Händler und BMW Mitarbeiter zugreifen kann, gibt's natürlich auch bei BMW. Da steht auch die Service- und Reparaturhistorie des Fahrzeugs ohne Kundendaten drin. Natürlich nur so lange es bei einem BMW Partner gemacht wurde.

Wie hier schon gesagt, ist ein Unfallwagen bei einer fachgerechten Reparatur nicht automatisch ein no go. Aufgrund der Bagatellgrenze fällt da ja de facto fast jede Art der Reparatur drunter, wie Austausch der Frontschürze, etc. Wahrscheinlich wäre selbst ein Austausch der Windschutzscheibe schon über den 1000 EUR.

Also muss man sich immer den Einzelfall anschauen. Ich hatte mir auch einen G21 mit einem sehr großen Hagelschaden angeschaut. Zwar alles fachgerechet repariert und getauscht worden. Allerdings gibt BMW auf "angefasste" Blechteile keine Rostgarantie mehr und das hätte bei dem Fahrzeug dann jedes lackiert Teil betroffen. Da habe ich dann auch die Finger von gelassen.
So ode so: Die Händler müssen damit einfach transparent umgehen.

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