Neuwagenpreiserstattung!?! Tageszulassung! Volle Erstattung bei Vollkasko?
Guten Tag.
Ich suche für meinen zukünftigen Neuwagen
(Tageszulassung! Wird für 4 Wochen auf den Händler angemeldet sein)
eine Vollkaskoversicherung mit 300E SB und guter Neuwagenpreiserstattung
bei einem evtl. Totalschaden im ersten Jahr!
Wer kann mir hier Tips geben?
-Bekommt man innerhalb dieser Zeit den kompletten Neuwagenpreis (also was ich jetzt zahlen werde)?
Oder wird etwas abgezogen (z.B. SB, Nutzung etc.)???
-Zählt mein Wagen überhaupt (da Tageszulassung) überhaupt dann als Neuwagen?
-Gibt es eine Mindest bzw. Max. Zeitraum, wo eine solche Versicherung greift?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von stbufraba
Wie siehst Du das also bei einem vereinbarten Rabattretter: kann man den zunächtst nur theoretischen Nachteil irgendwie in Geld ausdrücken und einfordern?
Das geht m.E. nicht, denn es können immer nur tatsächlich entstandene Schäden ersetzt verlangt werden. Solange kein "zählbarer" Nachteil entstanden ist, gibt es keinen ersatzfähigen Schaden.
Das ist auch das Problem beim Geltendmachen des Prämienschadens. Der wird, wie bereits geschrieben, immer erst am Ende des Jahres fällig, weil Dir bis dahin ja kein Schaden entstanden ist.
Du musst also eigentlich jedes Jahr aufs Neue die Mehrprämie nachweisen.
Das ist für Dich und für die Versicherung lästig, daher wird das in der Praxis oft mit einem pauschalen Betrag einmalig abgegolten.
Das ist ein Risikovergleich, bei dem beide Seiten etwas nachgeben. Die Versicherung zahlt vielleicht zuviel, weil Du ja nächstes Jahr einen abgetretenen SFR bekommen könntest oder kein Auto mehr hast usw. usw.
Auf der anderen Seite bekommst Du vielleicht nicht den vollen Betrag bis zum Ende aller Tage.
Im Ergebnis fahren so beide Seiten gut.
In der Regel lässt man sich von seiner Versicherung den Prämienschaden ausrechen und legt das dem Gegner vor.
Hier kommt jetzt Deine Besonderheit zum tragen: Durch den Rabattretter gibt es eigentlich nichts, was man Dir ausrechnen kann. Somit hast Du eigentlich auch keinen Schaden. Und darum kann es auch sein, dass am Ende nichts bezahlt wird für den Prämien"schaden"...
SB, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Unkostenpauschale gibt es aber trotzdem.
Da kann Dein Anwalt jetzt kreativ verhandeln. Lass uns wissen, was dabei rauskommt.
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stbufraba
Schon am frühen Nachmittag ging von ihm ein sehr ausführliches und gut begründetes Schreiben an die gegenerische Versicherung, bei der Polizei war Akteneinsicht beantragt, ein Gutachter bestellt, ...
Das sehe ich ja jetzt erst.
Ist das mit der Kaskoversicherung abgesprochen?
Wenn nicht, sehe ich hier ein Problem.
Du hast als Geschädigter grundsätzlich das Recht, selbst einen Gutachter zu bestellen, aber nur der gegnerischen Versicherung gegenüber. Die Kasko möchte nur eigene Gutachten.
Der von Dir beauftragte SV wird ein Gutachten unter KH Gesichtspunkten erstellen, also ermittelt er den Wiederbeschaffungswert, nicht den Neupreis.
Der Kaskoversicherer würde zwar den Neupreis erstatten aber in der Regel nicht den von einem fremden SV ermittelten.
Das solltest Du schnellstens klären...
Ok. Ich halt mich jetzt raus.
Aber lass uns wissen, was aus der Sache geworden ist.
Wie ich die Sache einschätze, habe ich ja schon geschrieben.
Bin gespannt.
Danke für die ausführlichen Erläuterungen.
Soweit ich mich bisher in die Thematik eingelesen habe, muss die KH einen Rückstufungsschaden so lange ausgleichen, bis die ursprüngliche Schadensfreiheitsklasse wieder erreicht ist. Ohne Rabattschutz (ich hatte vorne von "Rabattretter" geschrieben, was wohl etwas anderes ist) würde meine Frau in der Kasko von SF27 in SF17 gestuft. Somit müsste zehn Jahre lang jährlich die Differenz ausgeglichen werden. Ein hübsches Sümmchen käme da schon zusammen. Dass es in der Praxis anders gehandhabt wird, ist mir klar und recht so.
Dass dieses Sümmchen nicht zulasten der gegnerischen KH geht, liegt am vereinbarten Rabattschutz. Den Aufwand dafür kann man aber sehr wohl zählen, er kostet 54 EUR im Jahr. Und da unser Anwalt ja kreativ scheint, soll er eben zehn mal 54 EUR als "notwendige Vorweg-Aufwendungen" wegen des ansonsten unvermeidbaren und sicher höheren Rückstufungsschadens fordern.
Sorgen macht mir etwas ganz anderes: 1. die Asstel gewährt den Rabattschutz während der ganzen Vertragslaufzeit insgesamt nur zweimal in Haftpflicht oder Kasko, dann wird er dauerhaft ausgeschlossen. 2. Einem Nachversicherer wird auf jeden Fall die SF-Klasse mitgeteilt, wie sie ohne Rabattschutz erreicht worden wäre. Für mich sind das massive Nachteile, die mich/uns zögern lassen, die Kasko in Anspruch zu nehmen für einen Schaden, an dem meine Frau wie festgestelt keinerlei Schuld trägt. Wie also kann man das regeln?
Bezüglich Sachverständigen meine ich, dass unser Anwalt das richtig macht. In der Diskussion hatte ich ihn zunächst auch so verstanden, dass er keinen SV beauftragt. Nun hat er es doch getan.
Bislang hat er den Schaden allerdings auch nur der gegnerischen KH angezeigt. Die KH muss sich die Beauftragung eines Sachverständigen durch den Geschädigten gefallen lassen und diese Kosten hier auch zahlen.
Der Sachverständige hat sich das Fahrzeug heute angesehen. Mündlich erfuhren wir, dass die Reparaturkosten sicher über 70 % vom genannten Neupreis liegen und damit über der Grenze, ab der die Kasko die Neupreisentschädigung überhaupt erst zahlt. Wenn der Kasko das Gutachten dieses SV nicht als Beweis dafür reicht, dass das Fahrzeug zerstört ist, soll sie halt selbst noch einen weiteren Gutachter schicken. Für die Neupreisermittlung braucht es den aber nicht. Ich habe hier mit der Einholung eines Angebots für ein völlig identisches Fahrzeug zu Marktpreisen schon genug Vorarbeit geleistet.
Noch ist nicht klar, ob wir die Kasko in Anspruch nehmen (wegen der massiven Nachteile oben). Das hängt ganz davon ab, welche Summen die KH zur Regulierung bietet und wieviel mehr wir für ein Neufahrzeug zahlen müssen.