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Auto selbst beschädigt - Vollkasko mit SB

Themenstarteram 3. Juni 2008 um 10:16

Hallo zusammen,

folgendes ist mir heute zugestoßen. Ich habe heute morgen, noch halb verschlafen, den Wagen aus der Garage gefahren, allerdings nicht wie jeden Tag einwandfrei und unbeschädigt, sondern diesmal mit einer Delle und mehreren Kratzern. An der Garage ist nichts vorzufinden, nur mein Auto hat einen Schaden abbekommen. Ich habe dies der Versicherung gemeldet und die meinten nun, ich solle aus irgendeiner Werkstatt nach freier Wahl einen Kostenvoranschlag holen. Meine Frage wäre wie das ganze nun gehandhabt wird. Muss ich mein Auto auch wirklich dort reparieren lassen, wo ich den Kostenvoranschlag her habe oder kann die Summe an mich ausgezahlt werden und ich kann mir dann die Werkstatt selbst aussuchen?

Meine zweite Frage zu diesem dummen Vorfall wäre. Ich hatte bisher keinen Unfall und habe somit die Versicherung auch nie belastet. Werde ich trotzdem bei den SF zurückgestuft?

Lohnt es sich überhaupt bei einem Schaden von 900 Euro ( 1 Werkstatt) oder 600 Euro ( 2 Werkstatt), so unterschiedlich schätzen beide Werkstätte den Unfallschaden ein, die Vollkasko mit SB von 300 Euro zu belasten?

Fragen über Fragen. Der Laie ist auch nur ein Mensch. Bitte um Verständnis :-)

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17 Antworten
am 3. Juni 2008 um 10:32

frage 2: also wenn der 2. KVA bei 600EUR liegt UND du davon 300EUR trägst, wird es sich sehr selten lohnen.

(rechnet dir aber deine VS gerne aus)

damit ist frage 1 ggf schon erledigt ;)

Harry

Themenstarteram 3. Juni 2008 um 10:40

Und wenn wir von 900 Euro ausgehen? Wie wird das Ganze ablaufen? Und welche Änderungen werden sich an der Versicherung ergeben?

KVA erstellen(schriftlich) kostet meist Geld und wird nur einmal von der Versicherung gezahlt. Du solltest dir dort den KVA erstellen lassen wo du reparieren lässt, alles andere hat einen merkwürdigen Beigeschmack!

Wenn du verlässliche Zahlen willst gäbe es dann auch noch die Möglichkeit eines "Kurzgutachtens" Was du aber vorher mit der Versicherung besprechen solltest da bei einem Kaskoschaden der Versicherer das recht hat den Gutachter zu wählen!

Grüße

Steini

am 3. Juni 2008 um 10:44

dann hast du durch hochstufung der VK den eigentlichen betrag von 600EUR auch oft schnell verbraucht.

aber "rabattretter" oder die hochstufungstabellen findest du in deiner police.

je nach jetziger SF einstufung und VS gibts da grosse unterschiede, also ruf an und bitte ums ausrechnen.

Harry

Themenstarteram 3. Juni 2008 um 10:54

Bei meiner Versicherung wird ein Gutachter ab einem Schadenswert von 2000 Euro losgeschickt. Wird der Betrag denn nun an mich ausgezahlt oder nicht? Ansonsten werde ich eine andere Werkstatt aufsuchen, die auch auf Smart- Repair spezialisiert ist.

Hmm Smartrepair ist natürlich auch ne Möglichkeit, aber stell doch mal ein Bild vom Schaden zur Verfügung, dann kann man eher was dazu sagen. Nachher wird bestimmt noch der ein oder andere Profi über den Thread stolpern und dann vielleicht durch Dellenzählen etwas zur Höhe des Schadens sagen können :D

 

Grüße

Steini

Themenstarteram 3. Juni 2008 um 11:17

Mir geht es gerade nicht um die Einschätzung des Schadens. Ich würde ganz gerne einmal erfahren, ob ich den Betrag ausbezahlt kriege? Ich möchte unbedingt diese SB umgehen, weil ich das Geld diesen Monat nicht aufbringen kann. Ich bedanke mich auf jeden Fall für die bereits beantworteten Fragen.

am 3. Juni 2008 um 11:27

ausbezahlen ohne dein einbringen deiner SB geht nicht ( oder wuerde mich arg wundern).

und auch wenn.... die hochstufung bleibt und duerfte sich kaum rechnen.

dann warte eben 1-2 mon ? ein kurzkredit duerfte deutlich billiger sein.

Harry

Ausbezahlt wird der Schaden abzüglich deiner SB und abzüglich der MwSt.

Grüße

Steini

am 3. Juni 2008 um 11:55

@steini und wissende..

kann er auch bei VK nicht auch den schaden regulieren lassen und innerhalb von 6-12M zurueckkaufen?

wenns grade mal einen engpass gibt ?

Harry

Themenstarteram 3. Juni 2008 um 11:57

Zitat:

ausbezahlen ohne dein einbringen deiner SB geht nicht ( oder wuerde mich arg wundern).

und auch wenn

Zitat:

Ausbezahlt wird der Schaden abzüglich deiner SB und abzüglich der MwSt.

Hmm...Jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Was stimmt nun ? Das sind zwei unterschiedliche Aussagen.

am 3. Juni 2008 um 11:59

Zitat:

Original geschrieben von AutoPassion

Zitat:

ausbezahlen ohne dein einbringen deiner SB geht nicht ( oder wuerde mich arg wundern).

und auch wenn

Zitat:

Original geschrieben von AutoPassion

Zitat:

Ausbezahlt wird der Schaden abzüglich deiner SB und abzüglich der MwSt.

Hmm...Jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Was stimmt nun ? Das sind zwei unterschiedliche Aussagen.

jain

deine SB bleibt IMMER. (im regulierungsfall)

und abzueglich mwst ist, weil auch keine mwst zur rep. angefallen ist.

Harry

Also ich denk Harry hat sich etwas verquer ausgedrückt, er meinte deine SB wird immer abgezogen, wenn du ausbezahlen lässt kommt das Geld ja direkt zu dir und die SB wird ja nicht hin und her überwiesen....wär ja saublöd ;) Bei ner Reparatur musst du die SB natürlich an die Werkstatt zahlen weil denen ja sonst deine SB "fehlt"

Alles Klar ;)

Grüße

Steini

am 3. Juni 2008 um 12:59

und wie siehts mit dem rueckkauf aus, steini ?

Harry

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