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Neuwagenkauf - Rücktritt vom Vertrag

Seat Leon
Themenstarteram 30. August 2017 um 14:32

Hallo liebe Community,

bin hier gerade ziemlich frisch registriert, und wollte mal Meinungen zu einem bestimmten Thema lesen, was mir gerade echt Bauchschmerzen macht.

Und zwar ist es bei mir so, dass ich über einen EU-Neuwagenhändler ein Auto mit individueller Konfiguration bestellt habe. Nichts gravierendes, eigentlich mehr oder minder ein paar Standardsachen und keine Extra-Würste (Navi, Voll-LED usw.). Das Angebot war ansich sehr gut, aber leider auch zeitlich begrenzt. Das Budget hat es bei mir jedoch hergegeben, also habe ich unterschrieben. Lieferzeit ist maximal ein halbes Jahr.

Ich muss jetzt dazu sagen, dass wir parallel ein Haus bauen wollen. Wir haben auch bereits das fast perfekte Grundstück gefunden, jedoch hat ein Bodengutachten ergeben, dass der Boden etwas verlehmt ist. Das Bauunternehmen muss dafür nun 15.000 - 20.000,- Euro mehr nehmen. Das Ergebnis des Gutachtens kam eine Woche später und traf mich dann natürlich wie ein Schlag. Das Geld war nicht unbedingt eingeplant, und wir kalkulieren bereits am Limit (haben damit aber fast alles abgedeckt). Nichtsdestotrotz ist das immer noch machbar.

Das Problem ist nun jedoch, dass ich mir dadurch das Auto eigentlich gar nicht mehr leisten kann. Ratenfinanzierung ist nicht (zumindest nicht zu einem machbaren Betrag), und gerade bei Familienplanung will ich mir da nichts aufbürden. Im Prinzip bin ich also komplett aufgeschmissen. Natürlich will ich das Grundstück nicht für ein Auto aufgeben, wäre ich ja schön blöd.

Also habe ich mich sofort mit dem Händler in Verbindung gesetzt. Ich habe ihm meine Situation geschildert, dass bei mir finanziell nichts mehr geht, und er hat es soweit auch alles verstanden. Jedoch meinte er, dass er bereits bestellt hat und dass er beim Lieferanten/Hersteller o.ä. nicht mehr stornieren kann. Ich könnte nun höchstens diese "Strafgebühr" von 15% zahlen, und er würde die Bestellung komplett auf das Autohaus ummodeln. Aber selbst diese Gebühr kann ich natürlich nichtmal eben aus dem Ärmel schütteln. Zumal wir das Geld derzeit ja gut für andere Dinge gebrauchen könnten.

Ich hab auch gefragt, warum das nicht mehr geht, da ja gerade mal ein paar Tage seit der Unterschrift vergangen sind, aber er meinte, dass der Lieferant da rigoros ist und es technisch schon nicht mehr ginge. Und sie selber haben wohl auch schon eine Auftragsbestätigung erhalten.

Meine Frage: Geht das wirklich nicht mehr? Kann doch eigentlich nicht sein, dass noch nichtmal die Schraube für den Wagen hergestellt wurde (überspitzt formuliert) und es trotzdem keinen Weg vorbei gibt? Ich mein, ich könnte es ja verstehen, wenn der Wagen bereits einen festen Termin hat und alles, aber gerade mal ein paar Tage nach der Unterschrift?

Klar, laut AGB bin ich rechtlich auf jeden Fall an den Vertrag gebunden. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass da nichts mehr geht. Ich hab dem Händler auch gesagt, dass ich da echt Angst um meine finanzielle Situation habe, aber wenigstens diese Gebühr will er haben, obwohl ihm ja eigentlich noch gar kein Schaden entstanden ist.

Ich weiß, dass ich da nichts machen kann. Und ja, ich war mit der Unterschrift blöd und zu vorschnell. Der Händler wollte mit dem Rabatt eben keinen Tag mehr warten. Jedoch hatte ich mit dem Ergebnis des Gutachtens echt nicht gerechnet. Mich würde nur interessieren, ob man als Händler da tatsächlich nichts mehr machen kann. Normal sollte doch ein Anruf genügen und gut. Aber vielleicht ist es bei Reimport-Händlern ja anders?

Echt doof gelaufen, zumal mir diese 15% jetzt auch ganz schön wehtun und ich immer noch nicht weiß, woher ich die nehmen soll :-/

Beste Antwort im Thema
am 30. August 2017 um 17:54

Mir fehlen echt die Worte ... sorry, aber wer sein Immobilienvorhaben mit so heißer Nadel strickt, dass die kleinste Ungereimtheit das Ganze zum Wackeln bringt, darf sich nicht wundern !! Und dann noch ein neues Auto ?

Jeder, der seinen Traum vom Haus verwirklicht, weiß - bzw. sollte wissen, dass es (fast) immer zu höheren Kosten kommt, als kalkuliert.

Sorry - das musste mal sein! Jetzt zu deinem Problem: Du kannst versuchen, jemanden zu finden, der in deinen Kaufvertrag einsteigt. Wenn der Preis, den du erzielt hast, so gut ist, wie du sagst, könnte das sogar klappen. Evtl. kann man bezüglich der Farbe oder der Ausstattung sogar noch in den Produktionsprozess eingreifen - müsste man mit dem Händler besprechen. Im Notfall einigt man sich mit dem neuen Käufer, so dass die 15% reduziert werden.

Alternativ kannst du auch versuchen, dich mit dem Händler darauf zu einigen, dass du die 15% bezahlst, er sie dir aber wieder anrechnet, wenn du innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder ein Auto bei ihm kaufst.

Egal wie, ich drück die Daumen !

15 weitere Antworten
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Erstmal Glückwunsch zum Hausbau! Auch ein Traum von mir. Mit 24 aber noch kein Geld :P

Soweit ich weiß kannst du innerhalb 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten!! kann dir aber leider nicht weiter helfen :(

Viel Glück!!

Themenstarteram 30. August 2017 um 14:58

Hausbau gestaltet sich ja gerade etwas schwieriger :-P

14 Tage gilt nur bei Online-Kauf, leider. Anders wäre es, wenn an den Kaufvertrag noch eine Finanzierung gekoppelt wäre, was aber nicht der Fall ist.

Aber danke!

Vielleicht eine Alternative wenn der Rabatt wirklich gut war, Versuch jemanden zu finden der deinen Vertrag übernimmt, evt mit nur 5% Verlust...

am 30. August 2017 um 17:54

Mir fehlen echt die Worte ... sorry, aber wer sein Immobilienvorhaben mit so heißer Nadel strickt, dass die kleinste Ungereimtheit das Ganze zum Wackeln bringt, darf sich nicht wundern !! Und dann noch ein neues Auto ?

Jeder, der seinen Traum vom Haus verwirklicht, weiß - bzw. sollte wissen, dass es (fast) immer zu höheren Kosten kommt, als kalkuliert.

Sorry - das musste mal sein! Jetzt zu deinem Problem: Du kannst versuchen, jemanden zu finden, der in deinen Kaufvertrag einsteigt. Wenn der Preis, den du erzielt hast, so gut ist, wie du sagst, könnte das sogar klappen. Evtl. kann man bezüglich der Farbe oder der Ausstattung sogar noch in den Produktionsprozess eingreifen - müsste man mit dem Händler besprechen. Im Notfall einigt man sich mit dem neuen Käufer, so dass die 15% reduziert werden.

Alternativ kannst du auch versuchen, dich mit dem Händler darauf zu einigen, dass du die 15% bezahlst, er sie dir aber wieder anrechnet, wenn du innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder ein Auto bei ihm kaufst.

Egal wie, ich drück die Daumen !

Es ist wohl ein Vermittler und kein Händler?

Du kannst leider nicht herausbekommen, ob der Vermittler nur eine reine Schutzbehauptung benutzt. Oder aber Du musst den Verkäufer herausbekommen und über den Klarheit schaffen.

Ich würde auch versuchen, den Wagen anderweitig an den Mann zu bringen. Ist nur ein rein vertragliches Problem zwischen Dir und dem anderen Käufer. Das kann aber auch gefährlich sein, wenn der Dich hängen lässt.

Manche Leute machen echt komische Sachen. Ich hab auch gebaut, das ist jetzt mehr als 20 Jahre her und mir wäre es im Traum nicht eingefallen ein neues Auto zu kaufen solange die Bude nicht bezahlt ist. Erst im letzten Jahr war es soweit und wir haben uns unser erstes neue Auto gekauft.

Zum eigentlichen Problem: alles was Du hier erfahren kannst sind vermutlich Halbwahrheiten. Hier gibt es aus meiner Sicht ausschließlich zwei Möglichkeiten:

1.) den Vertrag genau durchlesen, hier sollten Fristen, Rücktritt, Stornierung, etc. genau geregelt sein.

2.) jemanden fragen welcher in Vertragsrecht einen Plan hat, z.B. Anwalt, RS-Versicherung (kolo Erstberatung,...)

Ich wünsche Dir zwar gutes Gelingen, kann aber echt kaum glauben wie planlos manche Leute in der Welt umherlaufen.

Ich würd auch erst einmal den Vertrag durchlesen. Kulanz könnte, wenn überhaupt, nur der Händler geben, der den Wagen bei Seat auch bestellt. Dein Eu-Händler ist ja letztendlich der eigentliche Besteller bei dem Autohaus im Ausland und wenn er nur auf Bestellung liefert, wird er sich keinen Lagerwagen ans Bein binden, noch dazu wenn die Ausstattung nicht optimal ist.

Ich hab auch schon einen Hausbau hinter mir, ebenso wie meine Brüder. Eins kann man sicherlich sagen, 10 Prozent der kalkulierten Bausumme sollte man on top noch bereit halten, denn die Kosten werden nie eingehalten und irgendwas ist immer.

Außerdem, beim Bau ist ein altes Auto ganz praktisch, da isses egal wenn er dreckig wird ;)

Hallöle,

gehe zur Rechtsberatung, kostet ca. 15€. Dort sitzen Rechtsanwälte auch für Vertragsrecht.

Der kann Dir sagen was für Rechte Du hast.

Die Autohändler warten deswegen meistens immer diese 2 Wochen Wiederufsrecht ab, bevor sie Dir die Bestätigung Deiner Bestellung zu Dir raus schicken.

Ich glaube im allgemeinen Vertragsrecht ist diese 2 Wochen Wiederufsrecht immer geregelt.

Einen Artikel den Du bar gekauft hast kannst Du auch bei Nichtgefallen innerhalb dieser 2 Wochen zurückgeben.

Beim Autohändler wird abgewartet bis diese 2 Wochen verstrichen sind, ehe Du die Auftragsbestätigung bekommst, normalerweise, um ein Zürücktreten vom Vertrag zu vermeiden, bzw.abzwarten, erst dann wird der Wagen offiziell beim Lieferanten oder Hersteller in Auftrag gegeben.

Lass Dich nicht überrumpeln, oder Dir einen Bären aufbinden.

Sicherheitshalber die Rechtsberatung, oder einen, bekannten Anwalt von Dir, fragen, falls er netterweise Dir kostenlose Auskunft am Telefon gibt.

Anwälte, die für Dich schon mal tätig geworden sind und Dich persönlich kennen, und vertreten haben, geben Dir meistens netterweise eine kurze kostenlose Auskunft, falls er sich auf dem Gebiet auskennt.

Ich würde meinen, sogar bei einem Hausbau hat man auch 2 Wochen Wiederufsrecht bzw. Bedenkzeit falls man sich doch dagegen entscheidet, wegen einem Irrtum etc.

Und ein Haus mit Grundstück ist um einiges teurer als ein Seat.

Gruß,

OliOla

Schau mal hier: ADAC

Zitat:

@OliOla schrieb am 31. August 2017 um 11:43:44 Uhr:

...

Ich glaube im allgemeinen Vertragsrecht ist diese 2 Wochen Wiederufsrecht immer geregelt.

Einen Artikel den Du bar gekauft hast kannst Du auch bei Nichtgefallen innerhalb dieser 2 Wochen zurückgeben.

...

Falsch, aber viele Händler sind da sehr Kulant. Oft gibt es aber dann auch nur nen Gutschein.

Müssen tut der Händler da aber erstmal gar nichts ;-)

Die Angaben von OliOla sind so nicht zu gebrauchen. Einige Sachen gelten nur für Online-Abschlüsse und sind nicht unbedingt passend.

Maßgeblich ist der Vertrag zusammen mit den AGB. Und den hast Du unterschrieben. Ein pauschaler Ersatz von vergeblichem Aufwand ist durchaus üblich und rechtlich in Ordnung, wenn er nicht gegen die guten Sitten (zu hoch) verstößt oder aber Dich unangemesen benachteiligt.

Erschwerend kommt ninzu, dass Du offensichtlich keinen unmittelbaren Zugang zum liefernden Händler hast. Du hast, davon gehe ich mal aus, den Vertrag mit einem Vermittler geschlossen.

Hallöle,

was ich jetzt aber nicht verstehe, müsste der Vertrag bindend sein wenn er die Auftragsbestätigung in den Händen hält. Hat er davor nicht noch Zeit zu Wiedersprechen ? Darum Fehlkauf, oder Fehlinvestition wegen Überschätzung der finanziellen Lage, Irrtum ?

Egal ob Händler oder Vermittler. Dem Vermittler geht seine Provision flöten. Dem Händler der Verkauf eines Autos.

Darum wird doch "normalerweise 2 Wochen noch abgewartet" . Auch bei einer Kreditvergabe hat man zwei Wochen Wiederufsrecht bei den Banken. Steht in den AGB 's richtig. Müsste doch denke ich beim Autokauf auch so sein ? Sind die AGB 's da alle so unterschiedlich im Vertragsrecht oder dem Wiederufsrecht. Wiederufen kann man doch fast jeden Vertrag in einer gewissen Form, würde ich meinen. Bei ihm waren es doch nur ein paar Tage !?

Gruß,

OliOla

Einfach mal nachlesen!

Hallöle,

dann hoffe ich, dass er da noch was gedreht bekommt, sonst sitzt er erst mal richtig tief in der Sch...

Ansonsten mit etwas Verlust gleich wieder an den Mann bringen oder wie schon geschrieben, jemanden finden, der bereit ist den Vertrag zu übernehmen, wenn seine Referenzen stimmen und das so funktioniert.

Viel Glück und Erfolg, das da was zu kippen ist.

Gruß,

OliOla

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