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Neuwagenbestellung wird nicht benötigt & Rücktritt nicht möglich

Themenstarteram 25. April 2017 um 9:08

Hallo zusammen,

ich warne vor "Frau & Auto", jetzt kann also noch jeder bei dem Thema "aussteigen" :rolleyes:

Letztes Jahr ließ ich mich dazu überreden, einen Neuwagen zu bestellen als alternative zu meinen Skoda Superb Combi (L&K) - Diesel. Hintergrund hierzu ist, mein Skoda ist ein Diesel & hat besagte Software. Da ich in einem Patchwork-Konstrukt lebte & mein damaliger Partner (mit Kind & Kegel) seinen nicht familientauglichen Boxter GTS fährt, hatte ich mich damals für eine Familienkutsche entschieden.

Im Januar 2017 habe ich dann aufgrund seines "Rates & Drängen" (ich sollte an das Dieselverbot denken was kommt, der Verkaufswert des alten Skodas sinkt täglich - bis hin zum Nichtverkauf....) für die Bestellung eines neuen Skoda Superb Sportline Combi entschieden. Ursprünglich sollte ich die Differenz zwischen des Verkaufs meines "Alten" & Neuwagenpreis als zinslosen Darlehen bei ihm bekommen, so der Deal... Tja Ich habe mich getrennt und jetzt sitze ich auf der Bestellung eines Wagens den ich als Einzelperson nicht benötige. Der Skodahändler würde 15% des Listenpreises (nicht des rabattierten Kaufpreises) verlangen, wenn ich zurücktrete. Utopisch!!! Das Auto wird ja jetzt erst gebaut und Ende August soll es dann ausgeliefert werden. Besteht die Möglichkeit, dass ich den Wagen weiterverkaufen kann? Kann ich den Wagen inserieren und nur den Kaufvertrag als Grundlage nehmen, sollte ich Händler in meinem Umkreis anfragen oder es lieber privat versuchen. Darf ich das rechtlich? Oder muss ich erst den Wagen annehmen?! Auf den Listenpreis habe ich knapp 17% Nachlass bekommen, ich will an dem Fahrzeug nichts verdienen und einfach nur aus der Verpflichtung kommen. Bin für jeden Hinweis & Ratschlag dankbar...!!!

Im Voraus herzlichen Dank :)

Gruß

Cora

Beste Antwort im Thema
am 25. April 2017 um 17:54

Zitat:

@Berba11 schrieb am 25. April 2017 um 19:07:53 Uhr:

Wenn sie nicht irgendeinen Riesenbock geschossen hat, und davon gehe ich jetzt einfach mal aus, dann ist das ne ziemlich miese Nummer von diesem Typ! :mad:

Man sollte bei solchen Geschichten niemals ein Urteil fällen, wenn man nicht beide Seiten gehört hat.

Das Forum war bislang echt gut, dein Beitrag war der erste "Schlechte".

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Kaufverträge mit Lieferterminzusage kann man durchaus verkaufen. Kam damals beim Legendären W201 häufiger vor, weil die mitunter lange Lieferzeiten hatten.

Ansonsten mein Tipp:

Unbedingt Anwaltlich beraten lassen! Lieber hier ein paar Euro investieren, als unnötig Geld zu verbrennen!

Privat einen Käufer suchen und den Wagen ablösen

Wird sehr schwer werden mit +/- Null herauszukommen. Warum sollte jemand Dir Dein Auto abkaufen zum selben Preis, wie er ihn auch im Autohaus mit genauso viel oder mehr Rabatt bekommen kann und das dann auch mit der Ausstattung die er will und nicht die, die Du ausgesucht hast? ;)

Das Autohaus wird auch auf die 15% bestehen, warum auch nicht. Die müssen den Wagen auch dem Werk abnehmen und haben Arbeit in die Sache investiert.

Du kannst den Wagen ja in verschiedenen Protalen inserieren und gucken, was dabei herumkommt. Aber rechne mal mit dem einen oder anderen Tausender Verlust :(

Einfach mal inserieren mit deiner Ausstattung, wenn du Glück hast findet sich ja jemand der bereit ist deinen Preis zu zahlen um weniger Lieferzeit in Kauf zu nehmen. Warum jetzt warten wenn du den Wagen bereits kostenlos und problemlos inserieren (mobile, autoscout, kleinanzeigen) kannst?

Auch minimaler Nachlass, also z.B. 5% beim Weiterverkauf an Privat wären ja noch i.O. und wäre ich evtl. bereit einfach hinzunehmen, wenn das Problem sich dann schnell löst. Der Weg über den Anwalt kostet dich im Zweifelsfall so viele Nerven, dass fraglich ist, ob es die Summe auch für dich wert ist.

am 25. April 2017 um 11:39

Naja, problematisch, dein Geld ist genauso viel Wert wie das eines anderen, folglich würde ich denken das auch jeder andere 17 % auf den Listenpreis bekommt. Zum selben Preis wieder verkaufen halte ich nicht für möglich.

Auch 1-2 Riesen weniger ist nur mit Glück zu schaffen, du musst bedenken das jemand der neu bestellt sich die Karre so zusammenstellt wie er möchte. Du hast nun deine Konfiguration und da geht vll. das ein oder andere Feature ab was jemand anders will, oder umgekehrt, du hast etwas, was ein anderer nicht braucht. Dieser jemand würde also beim Neukauf weniger zahlen und hätte sein Wunschfahrzeug (Auch noch in Wunschfarbe !).

Der Superb ist aber ein gutes Auto, vll. überlegst du dir den einfach zu fahren ? Kombis sind in Deutschland einfach Trend, du wärst nicht die einzige Einzelperson die einen Kombi fährt.

Leider warst du wohl etwas zu blauäugig - wenn er ein Kind mitbringt, dann hätte wohl auch er ein Familienauto kaufen sollen (oder sich zumindest am gemeinsamen Familienauto beteiligen).

Meine laienhafte Meinung ist jetzt schon, dass du wohl alleine den Kaufvertrag unterzeichnet hast. Möglicherweise bekommst du wo eine günstige anwaltliche Erstberatung, ich glaub aber nicht, dass da viel zu holen sein wird.

Ich denke mal, 15% werden irgendwas im Bereich 4.000 bis 5.000€ sein - vielleicht kannst du da schon noch mal mit dem Händler reden, ob man sich auf beispielsweise 10% einigen kann. Wenn du das Auto übernimmst (nicht anmeldest) und direkt privat weiter verkaufst, dann wirst du auch mit ein paar tausend Euro Verlust rechnen müssen.

Was ist jetzt mit dem Ex-Partner? Will sich der hier völlig unbeteiligt aus der Affäre ziehen? Du hättest das Auto ja für alle gekauft und nicht nur für dich (primär auch für das Kind) - also soll er sich hier doch an der Pönale beteiligen. Wenn er dir die Differenz als zinsloses Darlehen gegeben hätte, muss er wohl auch genug Reserven haben. Vor allem hat er dir auch den Fahrzeugtausch eingeredet (der Diesel hätte dir in den nächsten paar Jahren wohl kaum Probleme bereitet).

Ich sehe es ähnlich.

Ein Versuch das Auto vor Auslieferung über die üblichen Portale loszuwerden kostet nichts. Derartige Inserate würde ich auf jeden Fall schalten.

am 25. April 2017 um 14:04

Es gibt hier 2 Aspekte, nur 1 ist wichtig und das ist der rechtliche.

Du hast einen Vertrag geschlossen und musst Dich daran halten.

Der 2. ist der moralische Aspekt und Dein jetzt Exfreund. Da wird aber nichts zu holen sein, da die Beziehung beendet wurde.

Ich würde wie einige der Vorschreiber den Wagen inserieren und versuchen, jemanden zu finden, um fast schadlos heraus zu kommen. Klappt das nicht, entweder Fahrzeug abnehmen oder in den sauren Apfel (15%) beißen.

am 25. April 2017 um 14:15

Ich fürchte es wird bitter werden.

Am Ende weiß ich auch nicht, was die Tipps mit dem Anwalt immer sollen. Ohne eine rechtliche Angriffsmöglichkeit wird auch ein Anwalt nicht viel tun können, außer Geld zu kosten.

Klar kann man es auf verschiedenen Portalen versuchen, aber ohne einen massiven Preisabschlag wird es wohl nicht funktionieren. Denn sich darauf einzulassen, da muss es schon ein richtiges Schnäppchen sein. Und wer solche Schnäppchen jagt, der schaut erst einmal, wie viel Rabatt bekomme ich woanders (war mein erster Gedanke). Es sind um die 22% (http://apl.de/neuwagen/skoda/superb_combi2/preisliste.php?i=878).

Darum fürchte ich, dass du auch bei einem solchen Verkauf in die Richtung der 15% rutschen wirst.

Mit dem Ex-Partner und/oder dem Händler kann man natürlich noch einmal versuchen zu reden, erzwingen lässt sich da aber wahrscheinlich nichts.

Jetzt bereits den Wagen inserieren und immer, wenn ein Lieferdatumupdate vom VK kommt, dieses einpflegen. Dein großer "Vorteil" wäre die, im Vgl zu anderen bestellten Neuwägen, die rel. kurze Lieferzeit. Das war´s dann aber auch schon mit Vorteilen für Dich. Du kannst nur hoffen, dass jemand "Deinen" Wagen dringend benötigt. Solange Du den Neuwagen nicht direkt anmeldest, hast Du auch keinen Wertverlust, soweit die Theorie. Erkundige Dich bei Skoda, wie lange der Wagen (zur Nor) unangemeldet stehen kann, ohne Einbußen bei der Herstellergarantie zu befürchten. Alternativ würde ich mir schon mal Gedanken zur Finanzierung machen. Wurde Dein jetziger Wagen als Anzahlung bewertet? Solltest Du diesen beim VK abgeben?

Moin,

Einen Anwalt braucht es hier tatsächlich nicht. Ja, du kannst den Kaufvertrag weiterverkaufen, das geht ohne weiteres, aber NUR wenn es keinen Kredit bei der Sache gibt. Der würde es ja wegen der Besitz- und Sicherheitsregelungen zumindest merklich verkomplizieren. Aber ich denke, dass die 15% dabei als Schaden vermutlich "besser" für dich sein werden. Vielleicht macht es ja Sinn, mit dem Autohaus eine Regelung zu finden - und ein anderes, auf deinen Bedarf besser zugeschnittenen Wagen zu nehmen. Und im Ernst - wenn der neue keinen finanziellen Kollaps für dich als Single bedeutet - dann nimmst du ihn halt. Aber das kann ich natürlich schwer bewerten.

LG Kester

am 25. April 2017 um 16:20

Ich würde mal abklären wie lange und was (nur Farbe/Ausstattung oder auch Motor) noch änderbar ist. Wenn der potentielle Übernehmer des Vertrages noch was ändern kann dann findet sich bestimmt leichter jemand.

 

Bis August ist ja noch ein bisschen Zeit.

 

Was steht denn im Kaufvertrag? Die genannten 15%? Sofern Rechtschutz vorhanden würde ich mal die Frage klären ob der Händler Anrecht auf die Summe hat auch wenn ihm ein geringerer Schaden entsteht, weil er ihn 1000€ unter dem ursprünglich vereinbarten Preis verkauft.

am 25. April 2017 um 16:47

Hallo Cora,

 

als erstes wäre mal zu prüfen, ob überhaupt ein wirksamer Kaufvertrag besteht.

Du schreibst von einer Bestellung.

Wenn Du keine Bestätigung erhalten hast, kannst Du jetzt davon zurücktreten.

Sofort machen! Per Einwurf-Einschreiben.

Wenn Du, was ich vermute, eine erhalten hast, müsste man mal genau wissen, was alles vertraglich vereinbart wurde.

Die pauschale Behauptung, Du könntest den Kaufvertrag veräußern, ist nicht unbedingt zutreffend.

Es gibt zum Beispiel häufig die Verpflichtung, die Zulassung auf den benannten Endkunden nachzuweisen, andernfalls zahlt der Händler Strafe.

Daher steht in manchen Verträgen, dass die Übertragung der Zustimmung des Verkäufers bedarf.

Als nächstes kann man bei einer Nichtabnahme durchaus über die 15% streiten.

Zum einen müssen die wirksam vereinbart worden sein.

Das ist längst nicht immer so.

Zum anderen wurden 15% des öfteren von Gerichten abgelehnt.

10% sind eher unstreitig.

Vom Kaufpreis, wohlgemerkt.

15% vom Listenpreis dürften auf jeden Fall unwirksam sein.

Und wenn die Klausel unwirksam ist und wenn keine andere gültige Vereinbarung getroffen wurde, kann es sein, dass Du sogar kostenlos aus der Nummer rauskommst.

Dafür müsste man aber den Inhalt des Vertrags kennen.

Auf jeden Fall würde ich sofort inserieren.

Wenn jemand Deine Ausstattung und Farbe will, sind 17% gar nicht so uninteressant, wenn er dann nicht sechs, sondern nur drei Monate warten muss.

Unabhängig von allen rechtlichen Ratschlägen hier - mal wieder schön zu merken, wie hilfsbereit und schnell dieses Forum teilweise ist - möchte ich mein K.tzen über dieses erneute Beispiel von Werteverfall und zunehmenden Verlust von Verantwortungsbewusstsein zum Ausdruck bringen! :mad:

Wenn sie nicht irgendeinen Riesenbock geschossen hat, und davon gehe ich jetzt einfach mal aus, dann ist das ne ziemlich miese Nummer von diesem Typ! :mad:

Trennung ist natürlich immer aus verschiedenen Gründen möglich und normal. Aber sich an mündliche Abmachungen zu halten und den anderen mit dieser offensichtlich für die Familie getroffenen Bestellung nicht im Regen stehen zu lassen, sollte mindestens genauso normal und selbstverständlich sein!!

Ich wünsch dir viel Glück und maximal mögliche Schadensbegrenzung!

Und künftig: Augen auf und alle Sinne an bei der Partnerwahl und Vorsicht vor Entscheidungen mit Tragweite. Wenn dann solche Entscheidungen/Absprachen immer schriftlich vereinbaren/absichern.

Alles gute!

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