Neuwagen: Kündigung zum 30.11.?
Hallo,
ein Fall aus der Familie: Im August 2013 wurde ein Neuwagen telefonisch bei einer Gesellschaft (mehrfacher Testsieger) versichert, die sich jedoch als sehr unzuverlässig herausgestellt hat, z.B.:
- Die Versicherungsbestätigung (Haftpflicht) wurde nicht termingerecht an die Zulassungsbehörde gesandt, so dass die Behörde den Versicherungsnehmer anrief und ermahnte. Erst zahlreiche Telefonate bewegten die Versicherung die Bestätigung kurzfristig an die Behörde zu senden.
- Die telefonisch abgeschlossene Versicherung wurde nach einer Woche (im August) hinsichtlich der Zusatzleistungen angepasst (freie Werkstattwahl etc.). Die Versicherungspolice und Beitragsberechnung hierfür wurde trotz mehrmaliger Nachfragen erst im Oktober zugesandt.
Es steht die Frage im Raum, wie die Bearbeitung ablaufen soll, wenn mal ein Schadensfall eintritt. Daher will der Versicherungsnehmer die Versicherung zum 30.11. kündigen. Die Versicherungsgesellschaft lehnt jedoch ab, mit der Begründung, dass der Neuwagen mindestens ein Jahr (also in diesem Fall bis August 2014) versichert bleiben müsse.
Ich weiß, dass hier niemand den Vertrag kennt, aber kann das stimmen? Gibt es solche Klauseln und sind die gesetzlich zulässig?
Vielen Dank und Grüße,
Marie-Luise
Beste Antwort im Thema
Wer hatte jetzt wem das Förmchen geklaut?? 😁 😁
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Nun ja.
Hier wird definitiv gelogen.
Warum, habe ich ja ausreichend erläutert.
Meine Fresse.
Die Frage war doch eindeutig gestellt. Der Beweggrund, warum man kündigen möchte, ist Unzufriedenheit, und die Einzelheiten sind doch völlig nebensächlich.
Deine Korinthenkackerei in diesem Thread ist echt nervig.
Die Frage wurde beantwortet und alles ist gut.
Hallo Elchsucher.
Mal wieder nur am sich über andere aufregen?
Zum Thema hast du ja mal wieder Nichts beigetragen.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Zum Thema hast du ja mal wieder Nichts beigetragen.
Warum auch. Die Frage wurde bereits mit der ersten Antwort im vollen Umfang beantwortet. Dem gibt es nichts hinzuzufügen.
Siehste, dann brauchst du jetzt ja nicht weiterhin den Wichtigmacher spielen.
Fachliche Kompetenz hast du eh keine, wie wir ja schon öfters hier im Forum festgestellt haben.
Für jemanden, der nicht mal weiß, was "weiche Tarifmerkmale" sind, spielst du dich immer furchtbar wichtig auf.
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Ich hab jetzt keine Lust die erste Antwort nochmal zu zitieren. Lies sie einfach durch und dann geh raus spielen bei dem schönen Wetter.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Für jemanden, der nicht mal weiß, was "weiche Tarifmerkmale" sind, spielst du dich immer furchtbar wichtig auf.
Erstmal ist es ganz schlechter Stil, seine Beiträge im Nachhinein zu editieren und Teile zu löschen.
Zweitens ist mir der Begriff "weiches Tarifmerkmal" schon seit Jahren bekannt. Den von dir erfundenen Begriff " weiches Versicherungsmerkmal" kannte ich zu dem Zeitpunkt aber nicht.
Wenn ihr ein Problem miteinander habt dann klärt das per PN oder mit der Ignorieren Funktion.
Den Grundton solltet ihr beide noch verbessern.
Grüße
Steini
Schau dir halt mal an, was er einzig und allein in dem Thread macht.
Der ist nur zum stänkern hier.
Zum Thema hat der doch überhaupt nichts bei zu tragen.