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Neuwagen: Kündigung zum 30.11.?

Themenstarteram 31. Oktober 2013 um 21:22

Hallo,

ein Fall aus der Familie: Im August 2013 wurde ein Neuwagen telefonisch bei einer Gesellschaft (mehrfacher Testsieger) versichert, die sich jedoch als sehr unzuverlässig herausgestellt hat, z.B.:

- Die Versicherungsbestätigung (Haftpflicht) wurde nicht termingerecht an die Zulassungsbehörde gesandt, so dass die Behörde den Versicherungsnehmer anrief und ermahnte. Erst zahlreiche Telefonate bewegten die Versicherung die Bestätigung kurzfristig an die Behörde zu senden.

- Die telefonisch abgeschlossene Versicherung wurde nach einer Woche (im August) hinsichtlich der Zusatzleistungen angepasst (freie Werkstattwahl etc.). Die Versicherungspolice und Beitragsberechnung hierfür wurde trotz mehrmaliger Nachfragen erst im Oktober zugesandt.

Es steht die Frage im Raum, wie die Bearbeitung ablaufen soll, wenn mal ein Schadensfall eintritt. Daher will der Versicherungsnehmer die Versicherung zum 30.11. kündigen. Die Versicherungsgesellschaft lehnt jedoch ab, mit der Begründung, dass der Neuwagen mindestens ein Jahr (also in diesem Fall bis August 2014) versichert bleiben müsse.

Ich weiß, dass hier niemand den Vertrag kennt, aber kann das stimmen? Gibt es solche Klauseln und sind die gesetzlich zulässig?

Vielen Dank und Grüße,

Marie-Luise

Beste Antwort im Thema

Wer hatte jetzt wem das Förmchen geklaut?? :D :D

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Zitat:

Original geschrieben von marie.luise

Hallo,

 

ein Fall aus der Familie: Im August 2013 wurde ein Neuwagen telefonisch bei einer Gesellschaft (mehrfacher Testsieger) versichert, die sich jedoch als sehr unzuverlässig herausgestellt hat, z.B.:

Testsieger ist relativ, kommt eben darauf an, ob nur hinsichtlich billiger Beiträge getestet wurde.

 

- Die Versicherungsbestätigung (Haftpflicht) wurde nicht termingerecht an die Zulassungsbehörde gesandt, so dass die Behörde den Versicherungsnehmer anrief und ermahnte. Erst zahlreiche Telefonate bewegten die Versicherung die Bestätigung kurzfristig an die Behörde zu senden.

Soweit mir bekannt ist, gibt für die Zulassung eines KFZ eine sogenannte eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), die bei der Zulassung u.a. benötigt wird, sonst wird das KFZ gar nicht zugelassen.

 

- Die telefonisch abgeschlossene Versicherung wurde nach einer Woche (im August) hinsichtlich der Zusatzleistungen angepasst (freie Werkstattwahl etc.). Die Versicherungspolice und Beitragsberechnung hierfür wurde trotz mehrmaliger Nachfragen erst im Oktober zugesandt.

unglücklich

 

Es steht die Frage im Raum, wie die Bearbeitung ablaufen soll, wenn mal ein Schadensfall eintritt.

Stimmt

Daher will der Versicherungsnehmer die Versicherung zum 30.11. kündigen.

Kündigen geht erst dann, wenn das Versicherungsjahr (Hauptfälligkeit, steht in der Police) abgelaufen ist.

Die Versicherungsgesellschaft lehnt jedoch ab, mit der Begründung, dass der Neuwagen mindestens ein Jahr (also in diesem Fall bis August 2014) versichert bleiben müsse.

Dann ist wohl lt Police das Versicherungsjahr im August 2014 erst zu Ende (und nicht der 01.01.14)

 

Ich weiß, dass hier niemand den Vertrag kennt, aber kann das stimmen? Gibt es solche Klauseln und sind die gesetzlich zulässig?

Hat mit Klauseln nichts zu tun, gekündigt werden kann erst immer zum Ablauf des Versicherungsjahres (wie in der Police angegeben).

 

Vielen Dank und Grüße,

Marie-Luise

Irgendwie hört sich das für mich alles als Märchenstunde an.

Solche Abläufe wie hier beschrieben, sind gar nicht möglich.

Ein Zulassung vom Auto ist ohne EVB erst gar nicht möglich.

Eine Behörde ruft nicht an. Die schicken ein Schreiben und drohen die Zwangsstillegung an.

 

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Irgendwie hört sich das für mich alles als Märchenstunde an.

 

Eine Behörde ruft nicht an. Die schicken ein Schreiben und drohen die Zwangsstillegung an.

Doch Bernd, wenn die vorläufige Deckungszusage von dem Versicherer widerrufen wurde, weil kein Antrag/Vertrag Zustande gekommen ist.

 

Hast du jemals schon erlebt, dass die Behörde einen deiner Kunden angerufen hat?

Ich noch nie.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Hast du jemals schon erlebt, dass die Behörde einen deiner Kunden angerufen hat?

 

Ich noch nie.

Ich habe mal erlebt, dass ein Kunde sich eine eBV von der Service-Hotline geholt hat und ein KFZ zugelassen hat. Leider habe ich von der HV keine Mitteilung bekommen, dass ein Antrag aufgenommen werden soll (Komunikationsproblem, hat wieder einer gepennt), zwecks Fahrzeugwechsel, der Kunde hat sich bei mir auch nicht gemeldet.

Woher soll ich wissen, dass der VN ein neues KFZ hat ?

 

Erst als er ein Brief von der Zulassungsstelle erhalten hat, hat er angerufen (der Kunde glaubte, es geht alles automatisch).

Habe dann alles in die Wege geleitet und der Versicherer hat der Zulassungsstelle eine Haftpflichtdeckung elektronisch bestätigt.

Die Kosten für die Zulassungsstelle an dem Kunden hat der Versicherer übernommen.

 

So kann es laufen, wenn mal was schief geht.

Aber eben kein Anruf.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Aber eben kein Anruf.

Wer weiß, was da gelaufen ist.

 

So wie beschrieben, läuft das nicht.

Wenn ein Neuwagen angemeldet wird, dann braucht man dazu eine EVB zum Abruf und nicht zur Übermittlung.

Eine Versicherung braucht keine EVB verschicken, wenn ein Auto neu angemeldet wird.

Eine EVB wird auch nicht nach 1-2 Wochen vom Versicherer widerrufen, sondern erst nach 1-2 Monaten wenn kein Antrag zu Stande kommt.

Auch ist es technisch gar nicht möglich, dass ich bei der Versicherung telefonisch einen Kfz-Vertrag abschließe. Mir ist dazu jedenfalls nichts bekannt. In Zeiten von einem Beratungsprotokoll ist immer noch eine Unterschrift fällig.

Dann die Geschichte mit der Zulassungsbehörde die anruft.

Die dürfen rein rechtlich gar nicht anrufen. Damit würden die sich ja selber in Schwierigkeiten bringen, wenn mit einem nicht versichertem Auto ein Unfall passieren würde.

Die schicken, soviel ich weiß, sogar einen gelben Brief mit zumindest förmlicher Zustellung raus, um selber beweißen zu können, dass der Halter sofort bei Kennnis der Nicht-Versicherung angemahnt wurde.

Themenstarteram 31. Oktober 2013 um 23:44

Hallo,

danke für die erste Antwort von Corsadiesel. Mir ging es darum, ob die Versicherung nun zum 30.11. gekündigt werden kann oder nicht. Dass es auch abweichende Versicherungsjahre gibt wusste ich nicht - insofern danke für die Info :)

Die Kündigungsgründe waren nur beispielhaft genannt. Ich hätte sie wohl besser gar nicht erwähnen sollen, so wie manche sich an diesen Nebensächlichkeiten aufhängen. Mir wurde es auch nur so erzählt, deswegen gehe ich darauf gar nicht weiter ein.

Grüße

Marie-Luise

@Bernd

 

Du mußt nicht immer glauben, dass es so gelaufen ist, wie manche hier schreiben und nimm das nicht immer so ernst.

 

Wir wissen eben nicht, was da gelaufen ist und können daher auch nicht behaupten, was sein kann und was nicht.

 

Aber so in etwa mit der beschriebenen Änderung des Vertrages und die dann ggf zurückgezogene Deckungszusage bei der Zulassungsstelle wird es schon gewesen sein.

 

Du weißt doch, was in den Hauptverwaltungen läuft, die Rechte weiß nicht, was die Linke tut und schon gibt es ein Problem mit den Kunden.

 

Zitat:

Original geschrieben von marie.luise

Hallo,

 

danke für die erste Antwort von Corsadiesel. Mir ging es darum, ob die Versicherung nun zum 30.11. gekündigt werden kann oder nicht.

Zum 30.11. kann sowieso nicht gekündigt werden (sofern das nicht der Vertragsablauf ist) sondern normaler Weise nur zum 01.01. des darauf folgenden Jahres. Allerdings muß das Kündigungsschreiben bis zum 30.11. bei dem Versicherer sein, damit die Kündigung wirksam wird.

Die Kündigungsfrist für KFZ-Versicherungsverträge beträgt 1 Monat (für andere Sach/HU/RS - Verträge 3 Monate). D.h., diese Fristen sind zu beachten.

Aber natürlich kann ich schon vorher kündigen oder wenn bestimmte andere Kündigungsmöglichkeiten vorhanden sind (z.B. Sonderkündigungrecht oder nach bezahlen Schaden).

Dass es auch abweichende Versicherungsjahre gibt wusste ich nicht - insofern danke für die Info :)

Immer in die Police schauen, was als Vertragsablauf bzw Hauptfälligkeit steht, das ist maßgebend.

 

Die Kündigungsgründe waren nur beispielhaft genannt. Ich hätte sie wohl besser gar nicht erwähnen sollen, so wie manche sich an diesen Nebensächlichkeiten aufhängen. Mir wurde es auch nur so erzählt, deswegen gehe ich darauf gar nicht weiter ein.

 

Grüße

Marie-Luise

am 1. November 2013 um 9:08

Zitat:

Original geschrieben von marie.luise

Die Kündigungsgründe waren nur beispielhaft genannt. Ich hätte sie wohl besser gar nicht erwähnen sollen, so wie manche sich an diesen Nebensächlichkeiten aufhängen. Mir wurde es auch nur so erzählt, deswegen gehe ich darauf gar nicht weiter ein.

Die "Nebensächlichkeiten" können oft sehr entscheidend sein.

Also nächstes mal einfach keine Märchenstunde drauß machen, sondern einfach so erzählen wie es war.

Warum machtst du dir die Mühe einen rießen Text zu schreiben der nicht stimmt, wenn er dann bedeutungslos sein soll...

"Mensch Meier" ( ;) ) muss das denn immer sein, dass jeder Satz in der Luft zerrissen wird?

Die TE schrieb doch eindeutig, dass sie es so wiedergibt, wie sie es gehört hat.

Ganz klar, dass es da Abweichungen geben kann - spielen doch aber hier keine gravierende Rolle.

Bitte nicht immer allen gleich eine Lüge unterstellen.

Danke und Gruß

MartinSHL

MT-Moderation

am 1. November 2013 um 9:53

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Bitte nicht immer allen gleich eine Lüge unterstellen.

Nun ja.

Hier wird definitiv gelogen.

Warum, habe ich ja ausreichend erläutert.

Wenn man eine fachliche Auskunft haben möchte, dann sollte man halt auch so schreiben wie es war.

Warum erfindet man dazu eine Geschichte?

Warum schreibt man so eine Geschichte dazu, wenn sie keine Bedeutung hat?

Ich arbeite seit 20 Jahren in der Branche.

Ich weiß nicht, was du machst MartinSHL?

Aber ich habe in diesen 20 gelernt, dass wenn ich merke, dass mir jemand einen Bären aufbinden möchte, auch die normale Antwort meistens nicht die richtige ist.

Man erfindet nicht irgendwelche Geschichen, bei denen 2-3 Sachen überhaupt nicht stimmen, wenn sie keinen Einfluss auf die erhoffte Antwort haben sollen.

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