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Neuwagen gekauft und jetzt Händler "insolvent"

Themenstarteram 22. April 2010 um 8:17

Moin,

ein Kollege von mir hat sich bei einem VW Autohaus einen Golf Kombi gekauft und diesen auch in Wolfsburg abgeholt (mit Kurzzeitkennzeichen).

Jedoch kann er den Wagen nicht auf sich zulassen, da der Händler nicht das Geld hat um den Wagen bei VW auszulösen, der Brief wird also nicht an den Händler geschickt.

So sie Aussage vom Verkäufer.

Der Wagen wird zum Großteil über die VW Bank finanziert.

Hat mein Kollege eine Möglichkeit irgendwie anders an die Papiere zu kommen als über den Händler.

z.B. VW kontaktieren, dass die den Brief an die Zulassungstelle schicken, dann Wagen zulassen damit die Finanzierung überhaupt mal aktiviert wird?

 

Hat eine von euch schonmal so einen Fall gehabt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von shgfa

Beim Anwalt war er schon, dieser hat aber im Endeffekt den Tip gegeben ruhig zu bleiben und zu hoffen, dass der Händler irgendwie die Fahrzeugpapiere auslösen kann.

Hier ist dem Kollegen nur zu empfehlen, schnellstens einen anderen (hoffentlichen kompetenten) Rechtsanwalt aufzusuchen.

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Ich erinnere mich an eine Fernsehreportage, die einen vergleichbaren Sachverhalt geschildert hat. Die Käufer mussten den Wagen sogar vor der Bank des Autohauses verstecken, da diese die Herausgabe oder (nochmalige) Zahlung des Kaufpreiseses verlangte. Das Auto war wohl sicherungsübereignet. Dauerte lange, bis es ein Einsehen gab und die fahren konnten. War dann wohl auch ein Ergebnis der Fernsehreportage.

 

am 25. April 2010 um 5:20

Hat der Händler Geld bekommen ?

Er muß mit dem Konkursverwalter des Händlers Kontakt aufnehmen.

Ich kenne leider ähnliche Fälle, wo alles weg war.

Hier wurde auch schon viel darüber geschrieben.

Ansprechpartner ist der Verkaufende Händler,nun dessen Konkursverwalter.

Wenn garnichts geht, und kein Geld geflossen ist,das Rücktrittsrecht der Finanzierung wahrnehmen.

Stell dem Händler das Auto auf den Hof.

Geh zum nächsten Händler und bestelle neu.

Ich habe gehört, ich glaube oder noch schlimmer ich habe mal im TV gesehen etc...

Alles Mist und das im Quadrat, is keine echte HILFE...

Geh aber ganz schnell zu einem Anwalt, sonst brüllen alle "sofort zum Anwalt" aber hier nicht :eek:

Hier brauchst du echten Rechtsbeistand sonst geht es bestimmt in die Hose und du bist viel Geld los...

Themenstarteram 25. April 2010 um 6:09

Der Händler ist nicht offiziell insolvent, sondern halt nur nicht solvent genug um die Fahrzeugpapiere bei VW auszulösen.

Das einzige was bisher durch meinen Kollegen geleistet wurde, war halt dass er seinen Altwagen bereits abgegeben hat bei dem Händler.

Beim Anwalt war er schon, dieser hat aber im Endeffekt den Tip gegeben ruhig zu bleiben und zu hoffen, dass der Händler irgendwie die Fahrzeugpapiere auslösen kann.

Zitat:

Original geschrieben von shgfa

Der Händler ist nicht offiziell insolvent, sondern halt nur nicht solvent genug um die Fahrzeugpapiere bei VW auszulösen.

Dies wäre für mich Grund Nr. 1 keinen Wagen bei diesem Händler zu kaufen. Wenn dann nur Geld + Altwagen gegen Auto + Brief, so kauft man ein Auto.

Zitat:

Original geschrieben von shgfa

Das einzige was bisher durch meinen Kollegen geleistet wurde, war halt dass er seinen Altwagen bereits abgegeben hat bei dem Händler.

Was meinst du damit? Gab es eine Inzahlungnahme? Bei Rücktritt geht der Wagen wieder an ihn zurück...

Zitat:

Original geschrieben von shgfa

Beim Anwalt war er schon, dieser hat aber im Endeffekt den Tip gegeben ruhig zu bleiben und zu hoffen, dass der Händler irgendwie die Fahrzeugpapiere auslösen kann.

Was hat dann dein Freund davon, er hat keinen (alt) Wagen und bekommt seinen neuen nicht weil der Händler kein Geld hat. Klasse aussage (wenn es überhauüt ein Anwalt war), hilft ihm ungemein. Wie lange soll er denn warten ???

Ich würde direkt vom Kaufvertrag zurücktreten (Kann ja Ware nicht liefern) und mir einen neuen (solventen) Händler suchen !!!

Wieviel ist denn der Altwagen wert?

Wie hoch die Finanzierung?

Der Händler muss doch nicht den Finanzierungsbetrag vorstrecken???

Direkt an VW wenden. Sonst wirklich zügig Altwagen abholen, neuen wieder hinstellen und woanders kaufen.

 

BEN

Zitat:

Original geschrieben von shgfa

Beim Anwalt war er schon, dieser hat aber im Endeffekt den Tip gegeben ruhig zu bleiben und zu hoffen, dass der Händler irgendwie die Fahrzeugpapiere auslösen kann.

Hier ist dem Kollegen nur zu empfehlen, schnellstens einen anderen (hoffentlichen kompetenten) Rechtsanwalt aufzusuchen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von shgfa

Beim Anwalt war er schon, dieser hat aber im Endeffekt den Tip gegeben ruhig zu bleiben und zu hoffen, dass der Händler irgendwie die Fahrzeugpapiere auslösen kann.

Hier ist dem Kollegen nur zu empfehlen, schnellstens einen anderen (hoffentlichen kompetenten) Rechtsanwalt aufzusuchen.

Das sehe ich ganz genau so..... Sollte Insolvenzantrag gestellt werden ist es viel zu spät etwas zu erreichen. Dann sind erst mal Neufahrzeug (wenn Eigentumsübergang nicht nachgewiesen werden kann - Stichwort COC Fahrzeugbrief) und Anzahlung (Gebrauchtfahrzeug) weg! Wenn der Händler das Fahrzeug nicht mehr freibekommt besteht meines Erachtens eine sehr hohe Insolvenzgefahr!

Und bitte für alle Tipgeber nochmals gesagt: Beim Fahrzeugkauf beim Händler besteht kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Der Finanzierungsvertrag kann widerrufen werden. Dann entseht aber Schadensersatzpflicht. Lasst doch einfach den Schmarrn mit den Tips zu Rücktritt oder Wiederruf! Vor allem in diesem Fall. Bei einem ungültigen Widerruf verliert der Kumpel des TE schlichtweg alles.....

Also nochmals mein Tip: Ab zu einem guten Anwalt und den Händler sofort rechtswirksam in Lieferverzug bringen um ihn folgend zur Herausgabe der COC zu zwingen. Dann ist recht schnell erkennbar wie es weitergehen kann ........

Themenstarteram 26. April 2010 um 9:05

hm,hm

Vermutlich wäre es das Beste, bei der VAG Bank anzurufen und den Händler zu wechseln. Mal abgesehen davon das die aktuelle Situation dann bereinigt ist hat man zur Fälligkeit der Schlußrate auch die Möglichkeit, den Wagen zurückzugeben, falls vereinbart.

Themenstarteram 26. April 2010 um 10:02

Er wird heute eine Email an VW schreiben und dann mal sehen was die vorschlagen.

Ich habs zwar schon geschrieben, aber ich sag es noch mal ausdrücklich: Dein Kollege muß sich darüber bewußt sein, daß im Fall der Insolvenz/Geschäftsaufgabe keine Fahrzeugrückgabe möglich ist. Die Schlussrate ist nach Ablauf der Laufzeit sofort in voller Höhe an die Bank fällig!

Verbrieftes Rückgaberecht: Sie geben das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand an Ihren ausliefernden Volkswagen Partner zurück und suchen sich einfach ein neues aus. Dieses Rückgaberecht wird Ihnen von Ihrem Autohaus - weshalb es natürlich auch nur dort gelten kann - sogar ausdrücklich verbrieft. Das bedeutet für Sie, Ihr Volkswagen Partner trägt das Gebrauchtwagenrisiko und begleicht für Sie bei uns die Schlussrate.

Themenstarteram 26. April 2010 um 12:51

Bis es zur Rückgabe des Wagens kommt daurt je noch ein bißchen und bis dahin wird noch viel Wasser die Weser hinunter fliessen.

Wer kann heute schon mit Sicherheit sagen welche Autohäuser in 3 oder 4 Jahren noch bestehen.

Zitat:

Original geschrieben von LC5L

Vermutlich wäre es das Beste, bei der VAG Bank anzurufen und den Händler zu wechseln. Mal abgesehen davon das die aktuelle Situation dann bereinigt ist hat man zur Fälligkeit der Schlußrate auch die Möglichkeit, den Wagen zurückzugeben, falls vereinbart.

Mutige Aussage. Vertagspartner ist der Händler. Da hat VW im ersten Schritt gegenüber dem Endkunden nichts aber auch gar nichts damit zu tun. Wenn der Kumpel des TE jetzt nochmal einen Kaufvertrag unterschreibt hat er am Ende ziemlich wahrscheinlich zwei rechtsgültige Verträge......

Auch die Finanzierung läuft nur in Verbindung mir genau diesem bisherigen und gültigen Kaufvertrag. Stichwort "Kombinationsgeschäft". Aber: Es sind zwei Verträge: Das eine ist der Kaufvertrag und das andere der Verbraucherkreditvertrag. Und der Kaufvertrag ist mit genau diesem klammen Händler!!!!

Ich würde dringend empfehlen den Altwagen wieder zu holen. Sollte ein Insolvenzverwalter eingesetzt werden ist es sehr zweifelhalft jemals wieder auf das Fahrzeug zugreifen zu können.

Nochmals dringend zu empfehlen: Guter Anwalt. Er muss den Händler umgehend in Lieferverzug setzen. Mit Frist. Nur so ist vielleicht schnell etwas zu erreichen oder bei Nichteinhaltung der Frist eine Anfechtung des Kaufvertrages möglich.

 

 

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