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Neuwagen gekauf, wie den alten Versichern bis er verkauft ist?

Themenstarteram 22. November 2019 um 20:57

Hallo liebe Autofreunde,

Bisher hat mich im Forum lesen immer weitergebracht aber jetzt bräuchte ich direkt Hilfe.

Hoffe ihr habt einen Tipp für mich :)

Hab mir einen neues Auto gekauft und muss meinen Alten privat verkaufen, was sicher ein paar Wochen dauern wird. Das neue Auto will ich umbedingt nächste Woche anmelden, will aber für eventuelle Probefahrten von Interessenten den Alten auch angemeldet und versichert lassen.

Der Neue ist natürlich künftig mein Hauptfahrzeug mit meiner guten Schadensfreiheitsklasse. Der Alte wäre demnach mein Zweitwagen und wie ich bisher gelesen habe schrecklich teuer in der Haftpflicht.

Was wäre eine bessere Möglichkeit? Wäre ein Saisonkennzeichen vielleicht was?

Besten Dank für jede Hilfe.

Mfg Stefan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kingmail schrieb am 22. November 2019 um 22:31:51 Uhr:

Wie lange der Verkauf dauert kann ich nicht schätzen. Für den VW Polo 4 meiner Frau habe ich 2019 trotz top Preis/Leistung fast zwei Monate gebraucht :/

Ich würde jetzt den Alten ab 01.01.2020 als Zweitwagen versichern und in der Garage lagern und meinen Neuen als Erstwagen. Hab es gerade bei Check24 durchgerechnet und der Zweitwagen kostet fast genau das doppelte, was aber eigentlich nur 70€ vierteljährlich wäre.

Gute Versicherer lassen auf einen Rabatt zwei Autos bis zu 6 Wochen laufen. Sollte der Verkauf in diesem Zeitraum nicht stattfinden, versicherst Du den alten mit SF2 (gute Versicherer SF3) nur mit Haftpflicht, niedrigste Jahresfahrleistung, Alleinfahrer, und monatliche Zahlweise.

Habt Ihr denn keine ordentlichen Berater, das Ihr immer auf Check 24 zugreift??

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Zitat:

@Crash O. schrieb am 29. November 2019 um 21:38:15 Uhr:

Auch die Aussage ist falsch, das darf die Versicherung nicht verhindern.

Da liegst du IMO falsch.

Wenn du aber eine rechtliche Grundlage für deine Behauptung benennen kannst, dann würde ich mich darüber freuen.

Z. B. die ADAC-Versicherung tauscht keine Schadenfreiheitsrabatte zwischen bestehenden Verträgen.

Die Huk auch nicht

Es ging hier um die Übertragung des Rabattes bei Neuanmeldung. Da kann es kein Problem sein, da ja das neue Auto das alte ersetzt. Der SFR gehört dem Vertragsnehmer, dieser entscheidet auch für welchen PKW er genutzt wird. Genau so kann man auch andere Vertragsbestandteile unterjährig ändern wie z.B. die Fahrleistung oder den Fahrerkreis. Mit dem Formular dürfe es bei keinem Versicherer ein Problem sein.

https://www.nafi.de/dienstleistungen/handbuecher/SFR_Ersa.pdf

Rabatttausch wenn ein weiteres Fahrzeug hinzukommt geht immer nur bei laufenden Verträgen geht das meistens nicht

Zitat:

@Kingmail schrieb am 25. November 2019 um 12:26:18 Uhr:

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 25. November 2019 um 09:20:38 Uhr:

Deine Frau braucht den Alten ja nur als Versicherungsnehmerin als Zeitwagen versichern; Halter kannst Du ja bleiben. Im Brief bleibst Du auch stehen! Ergo keine zusätzliche Hand!;-)

Ja das ist ja perfekt und würde alle Probleme lösen.

Sprich:

1. Altes Fahrzeug stillegen

2. Meine Versicherung wird automatisch gekündigt

3. Neues Auto mit meiner guten SF, neuer Versicherung und alten Kennzeichen anmelden.

4. Zweitwagenversicherung über meine Frau abschließen.

5. Altes Fahrzeug mit neuen Kennzeichen und der Versicherung meiner Frau wieder auf meinem Namen anmelden.

Meine alte Versicherung hat dann auch sicher keine Ansprüche den alten Vertrag fortzuführen? Normalerweise würden die das ja auch überhaupt nicht mitbekommen, richtig?

Nur mal so eine Überlegung:

Wenn die alte Kfz-Versicherung zum 31.12. gekündigt wurde, dann kann man doch den "alten" ab 01.01. bei einer anderen Versicherung als Zweitwagen mit entsprechenden Konditionen versichern, unabhängig von einer Abmeldung bzw. Stilllegung. Ich persönlich habe hier (https://www.verti.de/.../) ganz gute Erfahrungen gemacht, war preislich aus OK.

Ab 01.01. ist dann auch die SKF der alten versicherung frei, die dann für den neuen verwendet werden kann. Einzige Enschränkung an dieser Variante ist, dass der Neuwagen erst ab 01.01. angemeldet werden könnte, egal bei welcher Versicherung. Ist vielleicht eine Überlegung wert ....

P.S.: Um möglichst wenig Kunden zu verlieren, bieten manche Versicherungen etwas Kulanz und haben da auch ein gewisses Maß an Spielraum.

=> Einfach mal Kontakt aufnehmen und Situation schildern! Häufig machen die dann ein Angebot ...

Themenstarteram 13. Dezember 2019 um 10:08

Danke für die vielen hilfreichen Tipps.

Ich habe nun die einfachste Methode gewählt:

-Altes Auto abgemeldet

-Neues Auto angemeldet

-Probefahrten ohne Aufkleber am Kennzeichen

-Altes Auto nach einer Woche verkauft und keinen Kopf zerbrochen ;)

Mfg

Zitat:

@Kingmail schrieb am 13. Dezember 2019 um 11:08:19 Uhr:

-Probefahrten ohne Aufkleber am Kennzeichen

Da hst du echt Glück gehabt, dass du nicht erwischt wurdest oder was passiert ist. Ein Unfall kann einen ohne Versicherung für den Rest des Lebens finanziell ruinieren.

-> Nicht zur Nachahmung empfohlen.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 15. Dezember 2019 um 11:30:22 Uhr:

Zitat:

@Kingmail schrieb am 13. Dezember 2019 um 11:08:19 Uhr:

-Probefahrten ohne Aufkleber am Kennzeichen

Da hst du echt Glück gehabt, dass du nicht erwischt wurdest oder was passiert ist. Ein Unfall kann einen ohne Versicherung für den Rest des Lebens finanziell ruinieren.

-> Nicht zur Nachahmung empfohlen.

Na ja, wer sich billigst versichert kommt halt schon mal auf dumme Gedanken.....

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