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mit 18 auf Auto der Eltern versichern...

Themenstarteram 14. Dezember 2014 um 19:44

Hallo Leute

Ich hab mal eine Frage zur Versicherung eines Fahranfängers, wie mir, auf ein Auto der Eltern.

Bis jetzt fahre ich noch mit BF17 aber im Februar werde ich 18. Solange ich nur den BF17-Führerschein habe zahlen wir für mich als zusätzlich Versicherten nichts. Aber mit 18 würde die Versicherung dann fasst 50% teurer werden, nur weil ich auf das Auto meines Vaters versichert bin.

Ich hab einen Kumpel der schon 18 ist und er fährt sämtliche Autos aus seiner Familie; das vom Opa, Vater, Mutter, etc. aber er ist auf keines der Autos versichert. Er meinte man muss nicht auf das Auto versichert sein. Nur der Farzeughalter, also der Versicherungnehmer, muss damit einverstanden sein das man das Auto fährt.

Stimmt das? Könnte ich wirklich unser Auto mit 18 alleine fahren wenn meine Eltern sagen, ja du darfst? Bei einem Unfall würde dann mein Vater haften bzw den Schaden übernehmen. Also seine Versicherung würde dann zahl obwohl ich nicht auf den Wagen versichert bin? Kann das stimmen??

Vielleicht könnt ihr mir das mal genauer erläutern. :)

mfg

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19 Antworten

Warum fragst Du nicht Deinen Kumpel um welche Versicherung es sich handelt, rufst dort morgen an und fragst, wie das funktioniert?

Oder frag ihn wie sein Makler heißt, der kann Dir sicher auch weiter helfen. Ich glaube nicht, dass es sowas bei Online-Versicherern gibt.

Die Situation kenne ich. Die Versicherung ist erstmal verpflichtet zu zahlen wen was passiert. Sie kann aber eine Strafzahlung oder Nachzahlung verlangen, weil ihr euch nicht an den Vertrag gehalten habt. Ich war auch auf das Auto meiner Mutter versichert, das hat ca 50€ mehr im Jahr gekostet.

Die Versicherung berechnet den Versicherungsbeitrag nach dem Risiko, das der Versicherungsnehmer angibt. Wenn der nicht angibt, daß Fahrer unter 25 mit dem Fahrzeug fahren, kann also die Versicherung auch kein entsprechendes Risiko berechnen. Solange nichts passiert, ist dies wurscht. Wenn aber was passiert: Die Haftpflichtversicherung für das entsprechende Auto zahlt einem geschädigten Dritten den durch den (vom Halter) berechtigten Fahrer verursachten Schaden. Dem geschädigten Dritten kann also egal sein, wer gefahren ist. Aber die Versicherung des von Dir gefahrenen Autos wird fragen, wer gefahren ist. War der Fahrer nicht im Versicherungsantrag angegeben, wird sie zumindest den Versicherungsbeitrag nachfordern, der bei dessen Angabe im Vertrag angefallen wäre, je nach AKB auch das Doppelte des Jahresbeitrags, sie könnte je nach AKB auch kündigen. Wenn Du im Vertrag nicht angegeben bist, fahr also äußerst vorsichtig!

Du musst als Fahrer bei der Versicherung für jedes Auto eingetragen werden. Meist wird für 18 jährige Fahrer ein erheblicher Zuschlag fällig.

Es ist doch im Moment Wechselzeit. Falls die Beitragserhöhung noch kein Monat her ist könnt ihr noch kündigen. Rechnet eure Fahrzeuge doch mal bei der BGV.

Dort gibt es die Möglichkeit, dich nicht wie sonst üblich bei allen Fahrzeugen anzumelden, sondern die Autos ohne dich zu versichern. Die Beiträge sind dann entsprechend günstig.

Du musst dafür dann einen "Fahrervertrag" dort abschließen und zahlst rund 250 € im Jahr. Dafür darfst du dann alle Fahrzeuge in der Family nutzen die dort versichert sind. Deine Eltern / Oma / Opa sparen sich aber die Prämie für einen 18 Jährigen Fahrer. Und für dich ist das mit gut 20 € im Monat eine finanzierbare Sache. Außerdem erfährst du dir in dieser Zeit einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt der allerdings nur bei der BGV gilt.

Von anderen Versicherern kenne ich keine derartige Lösung.

Themenstarteram 15. Dezember 2014 um 18:53

Ahh... apropo Schadenfreiheitsklasse.

Wie ist das denn wenn ich auf ein Auto meiner Eltern versichert bin, sinkt da auch meine Schadenfreiheitsklasse oder nicht?

Wenn ich mir mein eigenes erstes Auto kaufe und das als 2. Wagen auf meine Mutter zulasse und mich als 2. Fahrer eintragen lasse, sinkt da SF-Klasse oder müsste ich dasAuto direkt auf mich versichern?

Solange du keinen Unfall baust sinkt sie, später kannst du dir den SFR übertragen lassen.

Wobei man prüfen sollte, ob dies wirklich günstiger ist, als gleich mit SF 1/2 selbst anzufangen.

Grüße

Klaus

Wenn du nur mit dem Auto deiner Eltern fährst sinkt deine Klasse nicht. Ein Auto = ein SFR.

Hat dein Vater ein Auto und deine Mutter ein Auto, dann hat jeder deiner Eltern auch einen SFR. Diesen könnten Sie später zwar auf dich anhand deiner Führerscheindaten übertragen, dann haben sie aber selber keinen SFR mehr.

läuft z.B. auf deinen Vater ein 2. Auto welches du fährst, dann baut sich dein Vater einen 2. SFR auf. Wenn er diesen nicht braucht kann er ihn auf dich übertragen. Mit seinem "erst SFR" wird er das nicht machen, da er sonst neu anfangen müsste.

Ausnahme ist soweit mir bekannt nur die BGV. Hier erfährst du durch die Mitbenutzung einen eigenen SFR. Aber dieser gilt nur bei der BGV und wird von anderen Versicherungen gewöhnlich nicht übernommen. Sozusagen eine Art Sondereinstufung. Erst wenn du ein eigenes Auto darauf anmeldest werden die tatsächlichen Jahre gezählt und sind später übertragbar.

Themenstarteram 16. Dezember 2014 um 19:41

Also müsste ich mein erstes Auto direkt auf mich laufen lassen und nicht als Auto von meiner Mutter bei dem ich als 2.Fahrer eingetragen bin um die SF-Klasse zu senken...

Geht auch auf deine Mutter

Meine Freundin hat ihr Auto auch auf ihre Mutter versichert. Nach 16 Jahren hat sie dann ihr Auto auch mal auf sich versichert. Daher wurde sie in SF 15 eingestuft, also das Maximale, was sie erfahren konnte.

Lohnt sich abwr nur, wenn deine Mutter schon einen Schadenfreiheitsrabatt hat.

Bei mir hat die Versicherrung einen weiteren Rabatt gewährt weil ich mein Auto auf mich versichert habe. Hätte ich dies über meine Mutter laufen lassen wäre es teurer geworden.

ich glaube einige bringen das was durcheinander:

Nehmen wir an, Deine Mutter hat ein Auto oder Deine Eltern haben 2 Autos, je eines auf jeden Elternteil zugelassen. Jetzt könnte ein Elternteil ein weiteres Auto auf sich als Halter und Versicherunsgnehmer anmelden und gibt Dich als weiteren Fahrer an. Der Elternteil erhält - z.B. etwa weil er im öffentlichen Dienst ist oder/und weil er schon einen schönen SF-Rabatt hat - einen sehr günstigen Zweitwagenrabatt, günstiger als wenn Du selbst anfängst. Wenn Du mit diesem Auto unfallfrei fährst, kannst Du nach einigen Jahren das Auto auf Dich anmelden und erhältst den SF-Rabatt, den Du während der Zeit Deiner Fahrerlaubnisinhaberschaft Dir hast erarbeiten können. Du hast Dir dann jedenfalls die hohen Prämien zu Beginn Deiner Fahrerkarriere erspart.

Eralten Deine Eltern/teile aber keinen günstigen Zweitwagenrabatt auf ein weiteres Fahrzeug, kann es sinnvoller sein, das Auto gleich auf Dich anzumelden. Da mußt Du die ersten Jahre halt relativ viel zahlen.

Oder - wie oben schon erwähnt - Dein Elternteil meldet das Auto als Zweitwagen an, gibt Dich nicht als Fahrer an, Du hast keinen Unfall, so daß die Versicherung nie erfährt, daß Du jemals gefahren bist, und Du meldest in gereifterem Alter ein Auto auf Dich an, da kann die Prämie wegen des höheren Alters dann niedriger sein als jetzt, Du hast aber keinen SF-Rabatt erworden.

Oder der TE spricht endlich mal mit seinem Kumpel und fragt, wie er das mit seinen Eltern geregelt hat. Die Konstellation wie er sie dort beschreibt funktioniert nämlich ganz legal.

Zitat:

@soringer schrieb am 17. Dezember 2014 um 00:59:28 Uhr:

 

Oder - wie oben schon erwähnt - Dein Elternteil meldet das Auto als Zweitwagen an, gibt Dich nicht als Fahrer an, Du hast keinen Unfall, so daß die Versicherung nie erfährt, daß Du jemals gefahren bist, und Du meldest in gereifterem Alter ein Auto auf Dich an, da kann die Prämie wegen des höheren Alters dann niedriger sein als jetzt, Du hast aber keinen SF-Rabatt erworden.

....Oder - Du hast einen Unfall und ihr zahlt eine satte Vertragsstrafe, habt ja auch das höchste Rikiko verschwiegen dann geht das voll in die Hose

am 17. Dezember 2014 um 6:51

Wenn es keine Altersbeschränkung gibt, darfst du das Auto fahren. Wenn was passiert zahlt die Versicherung des Versicherungsnehmers.

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