Neuwagen Garantie und Werkstattbindung im Schadensfall

Hallo,
Ich brauche eine Aufklärung bzw vielleicht kennt sich jemand damit aus. AKTUELL stehe ich zwischen zwei Stühlen und nicht weiß was richtig ist, da sich Autoverkäufer mit der Vollkasko Versicherung anlegt und den Frust bekomme ich ab von beiden Seiten...

Mit Kauf eines Neuwagens Oktober 2020, habe ich durch den Autohändler eine kfz- Versicherung bei der Zurich abgeschlossen. Vollkasko mit 500€ Selbstbeteiligung. Werkstatt gebunden!

Ende Oktober 2022 kam es zu einem Schaden (Auffahrunfall mit Fahrerflucht). Nach Anzeige bei der Polizei, Meldung der Versicherung und co muss der Schaden behoben werden. Gutachten wurde auf ~3.500 € erstellt. Unfallverunsacher wurde nicht gefunden.

Jetzt bekomm ich aber von zwei Seiten unterschiedliche Aussagen und bin verwirrt bis zum geht nicht mehr.

1. Autohändler drängt mich den Schaden in seiner Werkstatt beheben zu lassen, da dieser PKW noch 2 Jahre Neuwagengarantie hat. Nur diese Werkstatt garantiert den Erhalt der Neuwagengarantie, "da es fachmännisch und der PKW Markenwertung entspricht"
Sie werfen vor das es sonst zu Gefährdung der Garantie kommen kann wenn ich den Schaden nicht in dieser Markenwerkstatt beheben lasse.

2. Versicherung schreibt vor das ich die Schadensbehebung in einer von Ihnen aufgeführten Werkstatt durchführen lassen muss, da ich eine vertragliche Werkstattbindung habe.
Lasse ich den Schaden wo anders beheben, wird der Fall eintreffen das ich den kompletten Betrag der Reparatur trotz Vollkasko (~3.500€) in private Rechnung gestellt bekommen werde bzw die Versicherung den zugesprochen Anteil nicht auszahlt.

Dazu kommt noch das ich eine selbstbeteiligung von 500€ habe und diese auch bei Reparatur aufbringen muss.

Aber der Autohändler (Markenwerkstatt) sagt, das ich in dem Fall 20% der Reparatur selbst tragen werde. (also ~690€)

Geht das so einfach? Ich meine, das eine Werkstatt den Selbstbeteiligungswert übersteigt und es so einfach bestimmt? Oder darf man sagen "500€ zahle ich, weil ich muss. Rest nicht"

Wer hat Recht? Wohin bringe ich nun das Auto zur Reparatur?

Ich möchte weder die Neuwagengarantie gefährden, noch will ich das ich eine private Rechnung trotz Vollkasko erhalte.

Kann mich jemand aufklären?

Danke

65 Antworten

In der Regel gibt es auf die Reparatur der Werkstatt 6 Jahre Garantie.

Diese 500 Euro SB waren schonmal blöd. Mehr als 300 Euro SB unterschreibt man nicht für die VK.
Die Zürich sollte kein Recht haben, Dir die Werkstatt vorzuschreiben. Grundbedingung ist keine Werkstatt der Zürich sondern eine Vertragswrkstatt des Herstellers. Auf der anderen Seite steht die Versicherung - Werkstattbindung ist vertraglich festgelegt worden. Schau mal in den Vertrag, ob dort auch irgendwie die Klausel Neuwagengarantie (o.ä., aber Wortteil "Neuwagen" inkludiert) mit angeklickt wurde. Dann nämlich kann man Dir von der Versicherung zwar eine Werkstatt vorgeben, es muss aber auch hier eine Vertragswerkstatt des Herstellers sein. Du hast den Unfall ja nicht selbst verschuldet und somit auch Anspruch auf solch eine "qualitativere" Reparaturleistung (wobei ich das aus eigener Erfahrung grundsätzlich in Frage stelle - die freien Werkstätten geben sich mehr Mühe und auch die Lackierer arbeiten gründlicher - aber ist nur meine persönliche Meinung). Jede Werkstatt mit Bindung an eine Versicherung ist angewiesen, so schnell und preiswert als machbar zu arbeiten - Pfusch ...
Hast Du eine RSV? Dann ab zum Anwalt mit dem Problem. Nur die 500 Euro Miese, die kannst Du nicht abschütteln.
Keine Zeugen, nichts? Dann wird man de Verursacher vermutlich nie finden ... Sowas wünscht man niemandem!

Zitat:

@NDLimit schrieb am 28. November 2022 um 06:51:07 Uhr:


Das ist eine billige Unterstellung deinerseits.

Nur eine Vermutung.

Aber erklär doch mal, warum du es wissen willst?

Weil da ganz offensichtlich ein Argument für die Preisverhandlung drinsteckt, wenn man bei der Händlerwerkstatt bleiben möchte. Kann man drauf kommen ohne um fünf Ecken zu denken.

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So ein klein bisserl Erpressung?

Hallo Anatalina,
Aus Erfahrung meine Empfehlung:
Nehme die Werkstatt, die die Versicherung vor gibt.
Du hast anschließend 6 Jahre Garantie auf die
Reperatur.
Gruss
summercap

"Diese 500 Euro SB waren schonmal blöd. Mehr als 300 Euro SB unterschreibt man nicht für die VK."

Kommt auf den Prämienunterschied an und wie oft ich die VK in Anspruch nehmen möchte.

So ist es wie bei jeder Versicherung. Aber ganz schwer zu verstehen.

Ich MÖCHTE eine VK NIE in Anspruch nehmen. Habe sie aber trotzdem abgeschlossen.

Zitat:

@Magouman schrieb am 27. November 2022 um 21:02:24 Uhr:


Wenn ich als Händler mit eigener Werkstatt habe, die keinen Vertrag mit der Versicheurng hat, dann verkaufe ich doch diesen Baustein Werkstattbindung nicht, sondern streiche den aus dem Versicherungsantrag raus...

Du hast noch nie mit Autoverkäufern zu tun gehabt, oder? Die interessiert Vorrangig ihr Verkauf und ihre Provision und nicht der Umsatz der eignenen Werkstatt, davon haben sie nichts.

Im kleinen Autohaus wo womöglich der Inhaber verkauft ist das was anderes, in großen Autohäusern ...

Die Werkstatt die die Versicherung vorgibt für die paar € im Jahr? Sorry, dafür kenne ich zu viele von den Partnerwerkstätten. Da wird ab und an mal ein Auto bei einem Vertragshändler repariert damit die Versicherung schöne Fotos für die Werbung hat welche tollen Partnerwerkstätten sie so hat, ich kenne hier so ein paar größere Betriebe die fast ausschließlich als Partnerbetriebe für Versicherungen arbeiten, die würden mein privates Auto niemals sehen.

Die tolle Garantie ist auch was für den .... Fängt ja schon damit an dass der Reparaturbetrieb gar kein Vertragspartner des Autobesitzers ist und der Autobesitzer dort gar keine Ansprüche geltend machen kann, kein Recht auf Nachbesserung, nichts. Er ist immer darauf angewiesen dass die Versicherung das genauso wie er sieht und die dann die Nachbesserung einfordern. Sagt die Versicherung "für uns ist das ok" dann viel Spaß.

Beim älteren Auto ok wenn man das Totalverlustrisiko günstig versichern will, da kann man jeden Rabatt mitnehmen der geht. Beim (fast) Neuwagen?

Bei uns in der Firma wurden alle Schäden an den Firmenwagen von den Vertragswerkstätten des Fleetmanagements repariert. Und da war es egal, wer am Unfall Schuld war. Die Werkstatt erfuhr das nicht mal. Das Fleetmanagement hat dann hinterher mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet und dabei regelmäßig einen Gewinn gemacht. Der Vertragspartner in der Region war ein großer Opelhändler, der hat dann auch die Mercedes, BMW, Ford, VW instandgesetzt. Da gab es nie Probleme mit Gewährleistung

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 28. November 2022 um 20:08:41 Uhr:


Bei uns in der Firma...
...Da gab es nie Probleme mit Gewährleistung

Es ist aber ein riesiger Unterschied, ob du als Privatmann mit vielleicht 1-2 Autos etwas von einem Vertragshänder / Hersteller haben willst oder ob du als Firma mit einem einigermaßen großen Fuhrparkt dort anfrägst.
Bei einem Kunden mit ein paar hundert Fahrzeugen wird da über so manches hinweg gesehen.

Zitat:

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. November 2022 um 22:12:39 Uhr:


Oh nein... schon wieder dieser Rechtschreibverweigerer....
Werde es nie verstehen, dass die Verweigerung der NUB seitens der Moderation derart toleriert wurde.

OT entfernt Moorteufelchen Moderator

Immerhin gabs auch zwei oder drei Beiträge auf den 3 Seiten die für die TE hilfreich waren. Muss man aber danach suchen.

Zitat:

@Natalina schrieb am 27. November 2022 um 18:51:43 Uhr:


Ich möchte weder die Neuwagengarantie gefährden, noch will ich das ich eine private Rechnung trotz Vollkasko erhalte.

Einen Tod wirst du sterben.

Die Entscheidung welchen kann dir keiner abnehmen.

Ich würde das von der Art des Schadens, der Werkstatt zu der man mich schicken möchte und der verfügbaren Liquidität abhängig machen.

Im Zweifel gänge ich in die Markenwerkstatt.

Und vielleicht beim nächsten mal nicht auf das Gelaber von irgendwelchen Versicherungsmenschen hereinfallen und einen Tarif ohne Werkstattbindung für dreifuffzich p.a. mehr abschließen.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 28. November 2022 um 22:08:29 Uhr:


Und vielleicht beim nächsten mal nicht auf das Gelaber von irgendwelchen Versicherungsmenschen hereinfallen und einen Tarif ohne Werkstattbindung für dreifuffzich p.a. mehr abschließen.

Welche Versicherungsmenschen?

Es wird ja keiner gezwungen die Werkstattbindung abzuschliessen.
Die Ersparnis sind nicht dreifuffzich,
sondern 20% vom Kaskobeitrag und das können schon 100 Euro sein. Dann wird das abgeschlossen und wenn nach ein paar Jahren ein Schaden passiert, rumgejammert
das die Versicherungsmenschen ihm das aufgeschwatzt haben

Als ob das im Interesse von einem Versicherungsvertreter wäre, wenn der Kunde Werkstattbindung abschließt.

Welchen Vorteil sollte der davon haben?
Weniger Provision und Ärger im Schadensfall?

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