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Neuwagen Garantie und Werkstattbindung im Schadensfall

Hallo,
Ich brauche eine Aufklärung bzw vielleicht kennt sich jemand damit aus. AKTUELL stehe ich zwischen zwei Stühlen und nicht weiß was richtig ist, da sich Autoverkäufer mit der Vollkasko Versicherung anlegt und den Frust bekomme ich ab von beiden Seiten...

Mit Kauf eines Neuwagens Oktober 2020, habe ich durch den Autohändler eine kfz- Versicherung bei der Zurich abgeschlossen. Vollkasko mit 500€ Selbstbeteiligung. Werkstatt gebunden!
Ende Oktober 2022 kam es zu einem Schaden (Auffahrunfall mit Fahrerflucht). Nach Anzeige bei der Polizei, Meldung der Versicherung und co muss der Schaden behoben werden. Gutachten wurde auf ~3.500 € erstellt. Unfallverunsacher wurde nicht gefunden.
Jetzt bekomm ich aber von zwei Seiten unterschiedliche Aussagen und bin verwirrt bis zum geht nicht mehr.
1. Autohändler drängt mich den Schaden in seiner Werkstatt beheben zu lassen, da dieser PKW noch 2 Jahre Neuwagengarantie hat. Nur diese Werkstatt garantiert den Erhalt der Neuwagengarantie, "da es fachmännisch und der PKW Markenwertung entspricht"
Sie werfen vor das es sonst zu Gefährdung der Garantie kommen kann wenn ich den Schaden nicht in dieser Markenwerkstatt beheben lasse.
2. Versicherung schreibt vor das ich die Schadensbehebung in einer von Ihnen aufgeführten Werkstatt durchführen lassen muss, da ich eine vertragliche Werkstattbindung habe.
Lasse ich den Schaden wo anders beheben, wird der Fall eintreffen das ich den kompletten Betrag der Reparatur trotz Vollkasko (~3.500€) in private Rechnung gestellt bekommen werde bzw die Versicherung den zugesprochen Anteil nicht auszahlt.
Dazu kommt noch das ich eine selbstbeteiligung von 500€ habe und diese auch bei Reparatur aufbringen muss.
Aber der Autohändler (Markenwerkstatt) sagt, das ich in dem Fall 20% der Reparatur selbst tragen werde. (also ~690€)
Geht das so einfach? Ich meine, das eine Werkstatt den Selbstbeteiligungswert übersteigt und es so einfach bestimmt? Oder darf man sagen "500€ zahle ich, weil ich muss. Rest nicht"
Wer hat Recht? Wohin bringe ich nun das Auto zur Reparatur?
Ich möchte weder die Neuwagengarantie gefährden, noch will ich das ich eine private Rechnung trotz Vollkasko erhalte.
Kann mich jemand aufklären?
Danke

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65 Antworten

Was hat denn die Werkstattbindung mit der SB zu tun.
Irgendetwas hast du wohl nicht richtig verstanden.

Zitat:

@Boppero schrieb am 27. November 2022 um 21:02:04 Uhr:


.... und den vollen Beitrag müsste man auch nicht selbst zahlen.

Das ist lieb, dass du für den TE die für ihn geltenden AKB seiner Versicherung studiert hast?

Zitat:

@situ schrieb am 27. November 2022 um 21:13:23 Uhr:



Zitat:

@Boppero schrieb am 27. November 2022 um 21:02:04 Uhr:


.... und den vollen Beitrag müsste man auch nicht selbst zahlen.
Das ist lieb, dass du für den TE die für ihn geltenden AKB seiner Versicherung studiert hast?

Online 2 Minuten in den Zürich AKBs. Aber klar, dass hier wieder von Unfähigen provoziert wird.

"Folgen bei Nichtbeachtung der Werkstattbindung Wir ziehen von den für die Reparatur erforderlichen Kosten (max. Höhe des Wiederbeschaffungswerts) 15 %, mindestens 50,– EUR ab, wenn – Sie sich vor der Reparatur, aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht mit uns zur Vermittlung der Partnerwerkstatt in Verbindung gesetzt haben; – Ihr Fahrzeug aus Gründen, die Sie zu vertreten haben, nicht in der von uns vermittelten Werkstatt repariert wird. "

rede doch einfach mit dem händler, ob er zu den konditionen der partnerwerkstatt der zurich reparieren würde. wenn ja, dann rede mit der versicherung, ob die das abnicken würden. letztlich win-win für alle.. händler verdient immer noch genug an der reparatur, die versicherung hat weiterhin einen zufriedenen kunden und am ende nicht mehr oder weniger bezahlt als erforderlich. dir würde ich aber empfehlen, die werkstattbindung aus dem vertrag nehmen zu lassen.

Oh nein... schon wieder dieser Rechtschreibverweigerer....

@ TE
Wie war es konkret mit der Vermittlung der VS?

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. November 2022 um 22:12:39 Uhr:


Oh nein... schon wieder dieser Rechtschreibverweigerer....

Werde es nie verstehen, dass die Verweigerung der NUB seitens der Moderation derart toleriert wurde.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. November 2022 um 22:12:39 Uhr:


Oh nein... schon wieder dieser Rechtschreibverweigerer....

Hab schon zum x tenmal geklingelt, jedoch scheint der User einen Freifahrtschein zu haben.

@germania47
Ich sehe genau EINEN Alarm von dir, heute 22.55 Uhr.
Bitte schicke mir den Verstoß gegen die NUB per PN.
Danke.
Gruß
Zimpalazumpala , MT-Moderator

Zitat:

@NDLimit schrieb am 27. November 2022 um 22:13:28 Uhr:


@ TE
Wie war es konkret mit der Vermittlung der VS?

Meinst du im Schadensfall oder bei Vertragsabschluss?

Er wollte wohl melden, dass bei dem User die Feststelltaste nicht funktioniert. :p

Sakrileg aber auch :eek:
Ich hebe dann mal den Finger und verweise auf die Beitragsregeln
bezüglich „themenbezogenen Antworten“.

Zitat:

@Natalina schrieb am 27. November 2022 um 23:19:06 Uhr:


Meinst du im Schadensfall oder bei Vertragsabschluss?

Er will wohl darauf hinaus, dass du den Händler verklagen sollst, weil er dir eine Versicherung mit Werkstattbindung vermittelt hat.

Zitat:

@MartinKa. schrieb am 27. November 2022 um 23:29:45 Uhr:



Zitat:

@Natalina schrieb am 27. November 2022 um 23:19:06 Uhr:


Meinst du im Schadensfall oder bei Vertragsabschluss?
Er will wohl darauf hinaus, dass du den Händler verklagen sollst, weil er dir eine Versicherung mit Werkstattbindung vermittelt hat.

Das ist eine billige Unterstellung deinerseits.

Zitat:

@Boppero schrieb am 27. November 2022 um 22:01:53 Uhr:



Online 2 Minuten in den Zürich AKBs. Aber klar, dass hier wieder von Unfähigen provoziert wird.

Da bist du wohl doch nicht so ein wirklich Lieber, wenn du ein so liebevolles Kompliment nicht akzeptieren magst.

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