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Neuwagen Garantie und Werkstattbindung im Schadensfall
Hallo,
Ich brauche eine Aufklärung bzw vielleicht kennt sich jemand damit aus. AKTUELL stehe ich zwischen zwei Stühlen und nicht weiß was richtig ist, da sich Autoverkäufer mit der Vollkasko Versicherung anlegt und den Frust bekomme ich ab von beiden Seiten...
Mit Kauf eines Neuwagens Oktober 2020, habe ich durch den Autohändler eine kfz- Versicherung bei der Zurich abgeschlossen. Vollkasko mit 500€ Selbstbeteiligung. Werkstatt gebunden!
Ende Oktober 2022 kam es zu einem Schaden (Auffahrunfall mit Fahrerflucht). Nach Anzeige bei der Polizei, Meldung der Versicherung und co muss der Schaden behoben werden. Gutachten wurde auf ~3.500 € erstellt. Unfallverunsacher wurde nicht gefunden.
Jetzt bekomm ich aber von zwei Seiten unterschiedliche Aussagen und bin verwirrt bis zum geht nicht mehr.
1. Autohändler drängt mich den Schaden in seiner Werkstatt beheben zu lassen, da dieser PKW noch 2 Jahre Neuwagengarantie hat. Nur diese Werkstatt garantiert den Erhalt der Neuwagengarantie, "da es fachmännisch und der PKW Markenwertung entspricht"
Sie werfen vor das es sonst zu Gefährdung der Garantie kommen kann wenn ich den Schaden nicht in dieser Markenwerkstatt beheben lasse.
2. Versicherung schreibt vor das ich die Schadensbehebung in einer von Ihnen aufgeführten Werkstatt durchführen lassen muss, da ich eine vertragliche Werkstattbindung habe.
Lasse ich den Schaden wo anders beheben, wird der Fall eintreffen das ich den kompletten Betrag der Reparatur trotz Vollkasko (~3.500€) in private Rechnung gestellt bekommen werde bzw die Versicherung den zugesprochen Anteil nicht auszahlt.
Dazu kommt noch das ich eine selbstbeteiligung von 500€ habe und diese auch bei Reparatur aufbringen muss.
Aber der Autohändler (Markenwerkstatt) sagt, das ich in dem Fall 20% der Reparatur selbst tragen werde. (also ~690€)
Geht das so einfach? Ich meine, das eine Werkstatt den Selbstbeteiligungswert übersteigt und es so einfach bestimmt? Oder darf man sagen "500€ zahle ich, weil ich muss. Rest nicht"
Wer hat Recht? Wohin bringe ich nun das Auto zur Reparatur?
Ich möchte weder die Neuwagengarantie gefährden, noch will ich das ich eine private Rechnung trotz Vollkasko erhalte.
Kann mich jemand aufklären?
Danke
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65 Antworten
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 29. November 2022 um 18:45:38 Uhr:
Ich meine Generali gibt nur drei Jahre Garantie.
Nö.
Die geben auch 6 Jahre + Übernahme der Herstellergarantie.
"In der Regel gibt es wenig Vertragswerkstätten die auch Karosseriearbeiten selbst machen. Die bringen die Fahrzeuge zu Karosserie- und Lackierwerkstätten."
Dann sind wir hier wohl die Ausnahme. Wüsste keine Vertragswerkstatt, die die Karosseriearbeiten nicht selbst erledigt. Allerdings kenne ich nur eine, die auch die Lackierarbeiten selbst vornimmt.
Die großen Vertagsbuden mutieren ja immer mehr zu Ketten. Da wird dann alles aufgekauft und zentralisiert. Bei uns haben die dann "Lackierzentren" gebildet, dort werden alle Arbeiten aus den einzelnen Unternehmen hingesteuert.
Abgewickelt wird das immer mehr über ein Schadenmanagement, welches sich um die Rechnungen und deren Bezahlung kümmert.
Das Blöde ist ja, dass jene beauftragten Lackierereien auch nicht zwingend für Qualität stehen sondern kostengünstigst. Da trocknen Lack-Nasen, sind Luftbläschen im Lack ... Gena darum geh lieber zu meinem noname Schrauber und freue mich auf den Lackierer-Kumpel, zu dem der mein Auto schafft ... Hier existiert noch Herzblut!
Hallo Natalina,
wie hast Du Dich nun entschieden, nach diesen Beiträgen ?
Gruss
summercap
Ich muss mein Auto von der Werkstatt ja nicht abnehmen, wenn da gepfuscht wurde. Dann lasse ich den Sachverständigen das nochmal ansehen, wenn ich mir das nicht zutraue und zahle dem halt das Geld dafür. Wobei das meist so läuft, wenn alles okay ist, dann kriegt macht der das mündlich und kriegt sein Geld in die Hand und sonst muss es die Versicherung eh zahlen.