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Neuwagen erste Hauptuntersuchung

Guten Tag

Ich frage hier weil ich nichts dazu gefunden habe. Seit wann gibt es die Regelung, daß bei einem Neuwagen die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren stattfindet?

Gab's das schon immer oder wurde das in einem bestimmten Jahr eingeführt?

Vielen Dank

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23 Antworten

Gibt es schon sehr lange.

Ich weiß, dass es vor 29 Jahren diese Regelung schon gab.

War das jemals anders?

Weiß auch nicht wann das eingeführt wurde aber schon recht lange.

Wollte mal kurz recherchieren und bin erstaunt über diese Aussagen das die EU beschlossen hat, die Frist ab 2018 auf 4 Jahre fest zu setzen. Nur wir haben nicht mitgemacht und bleiben bei den 3 Jahren.

Aha?🙁

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 4. Mai 2025 um 09:05:55 Uhr:


Weiß auch nicht wann das eingeführt wurde aber schon recht lange.

Wollte mal kurz recherchieren und bin erstaunt über diese Aussagen das die EU beschlossen hat, die Frist ab 2018 auf 4 Jahre fest zu setzen. Nur wir haben nicht mitgemacht und bleiben bei den 3 Jahren.

Aha?🙁

Wenn dann aber auch dabei bleiben, ältere Autos weiterhin alle zwei Jahre zur HU, dann ist das doch ok. 🙂

Das wäre mal wieder „Typisch Deutsch“, wird was angenehmer für den Normalverbraucher machen wir nicht mit, werden Deutsche Bürger schlechter gestellt, da sind wir solidarisch umd dabei. 🙂
Beispiel: unsere 50 km/h Grenze für 50 ccm Zweiräder haben wir zugunsten der idiotischen 45 kmh der zuliebe wieder einkassiert.
Bei der FS Regelung, das PKW FS Besitzer auch unkompliziert 125 ccm Zweiräder bewegen können, haben wir uns ewig verweigert. Erst mit Andy Scheuer vor paar Jahren kam der B 196 Zusatz und selbst der ist unnötig teuer und kompliziert ausgefallen, im Vergleich zu anderen EU Mitgliedsstaaten.

Zum Thema:
1982 gab es das anscheinend noch nicht, kann mich an meine Lehrstelle und Lehrzeit noch erinnern, wie der Sohn vom Chef Anfang 1982 einen nagelneuen Benz bekam. Der hatte eine HU Plakette in Blau drauf für Februar 1984 als nächsten HU.Termin.
Kann mich deswegen daran erinnern, weil ich damals für meine Hercules Ultra KKR auch TÜV machen musste zu der Zeit. Ist irgendwie im Kopf hängengeblieben weil Blau auch meine Lieblingsfarbe war.

Das ist schwierig zu recherchieren. Im Bundesgesetzblatt stand zur Einführung der HU-Pflicht Ende 1951 noch drin, dass die Fristen Ländersache sind. Wann es in die StVZO aufgenommen wurde und wann die 3-2-Regelung eingeführt wurde, habe ich jetzt auf die Schnelle nicht herausgefunden.

Rainer, das hast du allerdings Recht. Ist ja grad Diskussion in vieler Munde.

Danke.

Ich habe im Oktober 1982 ein Neufahrzeug gekauft, das musste nach 2 Jahren zur ersten HU. Das im Januar 1992 gekaufte Neufahrzeug musste nach 3 Jahren zur ersten HU.

Demnach wurde die Umstellung auf 3 Jahre zur HU nach Erstzulassung irgendwann dazwischen eingeführt.

Zitat:

@ktown schrieb am 4. Mai 2025 um 09:01:08 Uhr:


War das jemals anders?

Ja, bis irgendwann in den späten achtzigern. Da war man der Meinung, daß neue Autos inzwischen so gut sind, daß die Mehrzahl nicht nach 2 Jahren als verkehrsunsicher vom Gelände geschleppt werden müssen. Eine äußerst risikoreiche Entscheidung, so etwas würde heute keiner mehr verantworten wollen.

Die Frist mit 3 Jahren muß es seit Mitte der 1980er geben. Mein Vater kann sich auch erinnern, daß der 1980 neu gekaufte Mazda 626 bereits 1982 zu ersten HU mußte und 1986 waren dann zur HU größere Schweißarbeiten nötig. Beim 1976 gekauften Passat war das schon zur ersten HU 1978 nötig.

In der StVZO ist die erste Anl. VIII 1988 mit den Fristen bei der 1. HU nach 36 Monaten gelistet.

Vorher gab es keine Anl. VIII, was nicht heißt, dass es irgendwo anders stand..

Meine Vermutung ist, dass es tatsächlich ab 01.07.1988 mit der 36 Monatsfrist losging.
(Verweis auf BGBl. I 1974, 3282, diese galt bis zu dem Datum)

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Mai 2025 um 12:20:50 Uhr:


In der StVZO ist die erste Anl. VIII 1988 mit den Fristen bei der 1. HU nach 36 Monaten gelistet.

Vorher gab es keine Anl. VIII, was nicht heißt, dass es irgendwo anders stand..

Meine Vermutung ist, dass es tatsächlich ab 01.07.1988 mit der 36 Monatsfrist losging.
(Verweis auf BGBl. I 1974, 3282, diese galt bis zu dem Datum)

Nein, das ist falsch.

Ich habe hier "Die technische Überwachung von Kfz und ihren Anhängern" aus dem Kirschbaum-Verlag, die Ausgabe von 1960.

Und da gibt es bereits die Anl. VIII

Unter 4 (1) 6. ist dort die zweijährige Frist für PKW genannt.

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