Neuwagen erste Hauptuntersuchung
Guten Tag
Ich frage hier weil ich nichts dazu gefunden habe. Seit wann gibt es die Regelung, daß bei einem Neuwagen die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren stattfindet?
Gab's das schon immer oder wurde das in einem bestimmten Jahr eingeführt?
Vielen Dank
23 Antworten
Ja, haste Recht. Habe ich im Bundesanzeiger nun auch gefunden, hatte nur mein Programm nicht mehr angezeigt.
Nuja, ändert ja nichts an der Frist.
Es müsste 1988 gewesen sein,da wurde die STVZO geändert.
https://media.offenegesetze.de/.../bgbl1_1988_49_watermarked.pdf
Ich habe nichts gefunden was auf ein früheres Datum hindeutet.
Aus obigem Dokument:
Zitat:
Anlage VIII Abschnitt 2.1.2.1 (erste Hauptuntersuchung bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen) tritt in Kraft am 1. Oktober 1982. Für Personenkraftwagen, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt Anlage VIII in der vor dem 1. Juli 1982 geltenden Fassung.
Dann hat meine Zulassungsstelle das bei der EZ am 13.10.1982 wohl noch nicht gewusst.
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Im Oktober 1987 wurde ein Golf GTD auf mich zugelassen, der die erste HU 10/90 bekommen sollte.
Nur zwei Beiträge über deinem steht die Lösung......
Mach mich bitte schlau.
Ich habe das nicht verstanden, weil sich das auf ein Bundesgesetzblatt von Oktober 1988 bezieht.
Da steht, daß die Regelung ab Erstzulassung 1. Oktober 1982 besteht.
Auf der Seite 1862 beginnen die Übergangsvorschriften (ist immer der §72 in der StVZO)
Und darunter wird auf Seite 1873 genannt, daß die 3-Jahres-Frist ab 1982 gilt.
Okay, danke!