Neuwagen bestellt, 3 Monate altes Auto bekommen
Hallo zusammen,
Meine Frau hat heute unseren „neuen“ Hyundai Tucson abgeholt.
Bestellt haben wir ein Neufahrzeug und bekommen haben wir ein Fahrzeug mit Erstzulassung 11.10.2018 und 120 km Laufleistung. (eventuell Vorführwagen)?
Vereinbarter Kaufpreis war 28.700€ (1.6 T-GDI Benziner mit 177 PS, Doppelkupplungsgetriebe, Navigation, Rückfahrkamera, Panoramadach, Sitzheizung, Lichtsensor und 18-Zoll-Felgen).
Ich strebe eine Minderung des Kaufpreises an. Welche Höhe haltet Ihr für realistisch und wie gehe ich am besten vor?
Besten Dank im Voraus
Gruß Christian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@NeoHazard schrieb am 17. Januar 2019 um 08:04:08 Uhr:
Also hier hätte ich mind. 2-3 Inspektionen ausgehandelt und die Reifen dann lieber selbst woanders geholt.
Genau, weil das Leben ja ein Wunschkonzert ist. Man braucht nur sagen was man möchte und schwupp.........schon bekommt man es.
80 Antworten
Nicht nur das. Sie akzeptieren auch nicht die Entscheidung/Lösung, die ein TE für sich getroffen/gefunden hat.
es ist nur wie immer die halbe Wahrheit, mich ärgert nur Naivität der Menschen und dass die Händler machen was sie wollen...
sagen wir so ich habe leichte Auto-Händler Allergie....sie verkaufen neben Autos auch Angst und Paranoia 😁
Zitat:
@A346 schrieb am 19. Januar 2019 um 10:26:53 Uhr:
Nicht nur das. Sie akzeptieren auch nicht die Entscheidung/Lösung, die ein TE für sich getroffen/gefunden hat.
Sinnloses Nachkarten und uralte Bei-mir-war-es-damals-zwar-ganz-anders-aber-ich-musste-mein-Erlebnis-auch-loswerden-Geschichten gehören ebenfalls dazu.
naja was wir wissen: Das Auto war schonmal angemeldet und eben nicht Fabrikneu.
Bestellt war aber ein fabrikneues Auto.
Ergeniss: Falsche Ware geliefert. Und das mit Absicht = Betrug.
(Vorausgesetzt die Angaben des TE stimmen zu 100%)
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Fabrikneu?
Interessant was immer wieder für neue Definitionen, die der TE angeblich im Vertrag stehen hat, erfunden werden.
Zumal der anfängliche Vertrag ja sowieso einvernehmlich aufgehoben wurde und der TE dann den Vorhandenen Wagen genommen hat über dessen Eigenschaften offenbar nichts bestimmtes vereinbart worden war ;-)
Ich würde sagen, dass Thread kann zu.
Er hat über einen Importeur einen EU-Neuwagen bestellt, hier ist die Rechtssprechung folgend, dass ein Wagen bis zu 150km auf dem Tacho haben kann sowie eine Zulassung im Ausland vorhanden ist, die sich vermutlich auch nur auf einen Tag beschränkt, um nach geltendem EU Recht diesen Wagen in DE günstiger verkaufen zu können.
Sobald der Wagen zugelassen werden muss, um als EU Neuwagen in DE verkauft werden zu können, ist es doch logisch, dass mit dem Tag der Zulassung der Garantieuhr läuft, er ist immerhin nach gültigem Recht zugelassen.
Aufgrund dessen wird man, bis der Wagen in DE abholbereit ist, bei einem EU Neuwagen davon ausgehen müssen, i.d.R. bei diesem System folgende Eckdaten bei Abholung zu haben:
Wagen geht in 2. Hand
Garantie läuft schon
bis 150km auf dem Tacho
Wenn ich das nicht möchte, muss ich mich vom EU Neuwagen verabschieden, dass sind nunmal die gültigen Regelungen, der Kunde will in DE den besten Preis aber sich nicht damit beschäftigen, was in den Regelungen hierzu steht. Dann kauft lieber bei VW und fahrt nach Wolfsburg, da wird vom Aufpreis auch die Autowelt finanziert und suggeriert dem Kunden, hier ja was ganz exklusives zu erhalten, im Showroom wird einem aber auch nicht mitgeteilt, dass dieser Wagen Probleme mit der Abgasnorm hat oder aber die Steuerketten noch nicht auf Haltbarkeit getestet worden sind.
Was mit der Zulassung und Euro 6 oder Euro 6d zu tun hat, wäre der einzigste Grund bisher, hier nachzuhaken, aber auch hier gilt, zuerst die Statuten der EU Neuwagenregelung zu studieren.
Aber das Thema ist durch, was und wo er wie was bekommt hat der TE geregelt und ist jetzt hoffentlich mit dem Tucson glücklich, dass ist nämlich ansich ein tolles Auto! Und bei Hyundai muss man auch nicht so eine Angst haben, 3 Monate von der Garantie zu verlieren, weil an dem Wagen einfach ein Preis-Leistungs-Statement abgeliefert wurde. Deutsche Premiumhersteller verkaufen ein Auto für 50.000€ und liefern gleich Motorenprobleme mit, aber im Showroom schmeckt der Kaffee ja super, dann unterschreibt man auch mal ne Rechnung die nicht sein müsste...
@b_s_quak was für ein Quark!
Falls du es nicht mitbekommen haben solltest, es geht um einen Neuwagen der 3 Monate alt ist.
Nicht um VW, Wolfsburg, Steuerketten und Abgasmanipulation.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 20. Januar 2019 um 10:54:18 Uhr:
@b_s_quak was für ein Quark!
Falls du es nicht mitbekommen haben solltest, es geht um einen Neuwagen der 3 Monate alt ist.
… und der offenbar lt. Rechtsprechung sogar bis zu 12 Monate alt sein darf. Rein vom Alter her kann man also nicht schliessen, dass es sich nicht um einen Neuwagen handelt.
Auch eine Tageszulassung (auf den ausländischen ausländischen Händler) steht nicht im direkten Widerspruch zum Begriff "EU-Neufahrzeug".
https://www.iww.de/.../...e-beim-verkauf-von-eu-neuwagen-achten-f39806Zitat:
Nicht um VW, Wolfsburg, Steuerketten und Abgasmanipulation.
da stimme ich absolut zu
das herstellungsdatum hat allerdings nix mit der erstzulassung zu tun. ich habe auch ein importwagen und es gab keine vorherige anmeldung. auf jeden fall stimmt die erstanmeldung des fahrzeuges mit meiner tag an der zulassungsstelle überein. richtig ist allerdings, das das fahrzeug zwischen herstellung und auslieferung eine gewisse zeit irgendwo rumstehen kann. das hat auch papiertechnische gründe. das fahrzeug wurde zwar in deutschland gebaut, aber fürs ausland die papiere ausgestellt. nach den reimportieren mussten die deutschen papiere erstmal erstellt werden (coc, brief), was auf amtswegen halt mal nen monat dauert.
wenn ich ein fahrzeug mit bestimmten extras bei vw oder ähnliches bestelle, kann er mir gar nix vom lager anbieten, da er unmöglich genau die konfiguration liegen hat.
im fall hier hat der TE so halbwegs zugestimmt, das er nun ein fahrzeug aus der halle bekommt. bei den fernoftfahrzeugen geht das auch einfacher, da die weniger individuelle ausstattungen haben, sondern auf pakete setzen.
Das COC hat mit den Amtswegen nichts zu tun, das erstellt der Fahrzeughersteller vor der ersten Auslieferung, egal an wen ausgeliefert wird. Gerade das COC beschreibt europäisch einheitlich die Daten des Fahrzeuges uns das COC lässt eine europaweite erste Zulassung problemlos zu.