Neuwagen-Anschlussgarantie beim Verkauf
Person A kauft einen neuen PKW und schließt innerhalb der ersten 2 Jahre die Neuwagenanschlussgarantie ab. Das heißt das Fahrzeug hat nun 5 Jahre Neuwagen Garantie
Nach 22 Monaten verkauft Person A das Fahrzeug an einen Händler. Laut AGB der Versicherung kann diese Garantie nur an eine Privatperson übertragen werden, jedoch meldet der Händler auf seinen Namen im Monat 26 einen Schaden beim Hersteller, daraufhin kündigt die Versicherung den Vertag und schreibt Person A den Betrag gut. Das wäre nicht passiert, wenn der Händler den Wagen an Person B verkauft hätte und der diesen Schaden dann gemeldet hätte.
Nun fordert der Händler bei Person A den Betrag von knapp 1000,- € ein, steht ihm das zu?
Versicherung hat an Person A den Betrag ausgezahlt.
Ist es nicht Grundwissen eines Händler, in wie weit Versicherungen übertragbar sind?
Kann eine Neuwagen-Anschlussgarantie noch im 26. Monat abgeschlossen werden?
Im Vertag steht nichts mit der Garantie, lediglich damals im Inserat. Was dem Händler wohl mitgegeben wurde, sind die Vertragsunterlagen für die Garantie als Kopie
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von flash_a666
Wenn man genau ließt, bekommt man doch mit das es hier um die Garantie geht, die abgeschlossen wurde und nicht an einen Händler übertragbar ist.Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
[..]Das konnte ich nicht nur lesen, sondern sogar erfassen und mental verarbeiten.
Außerdem wird jeder Werkstattbesuch im System hinterlegt, mit Namen, Nummernschild, KM Stand, Datum etc.
Egal, Thema kann geschlpssen werden... mir wurde im anderen Forum geholfen... da hat man den selben Text sofort verstanden.
Mit anderen Worten, hier treiben sich nur Deppen rum, oder was willst Du damit sagen?
Trotzdem Danke
Weiteres Zitat von dir:
"...nun hat der händler nach paar monaten einen garantie fall gemeldet, wo nun die versicherung den vertrag gekündigt hat und meinem kumpel den betrag ausgezahlt hat ohne das er davon was wusste (hat sich natürlich gefreut)..."
Das Wert "den" bei Betrag macht es so konfus. Denn: Händler meldet Schaden, Versicherung kündigt daraufhin und zahlt den Betrag an den Anspruchssteller aus. Der wusste von gar nichts und freut sich über 1000,-€.
Hätte dort allerdings gestanden: Vers. zahlte die anteilige Prämie an den Kumpel zurück - wäre alles klar gewesen.
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von flash_a666
der Mangel wurde im Juli eingereicht, Fahrzeug wurde im Februar verkauft...Da die 24 Monate im März vorbei waren, wurde der komplette Betrag an meinen Kumpel überwiesen... ist doch auch richtig oder nicht, denn der Vertrag ist nicht zu stande gekommen.
Daher steht das doch weder dem Händler noch dem neuem Käufer zu?!
OK, das ist jetzt eine komplett andere Geschichte, das war aus dem Eingangspost nicht so heraus zu lesen.
Die Anschlussgarantie ist also überhaupt nicht zustande gekommen, weil die Voraussetzungen nicht mehr gegeben waren. Der bereits gezahlte Beitrag ist deshalb zurückerstattet worden, als die Versicherung das bemerkt hat.
Da würde ich jetzt gefühlsmäßig auch sagen: Glück gehabt, behalten.
(Wenn es allerdings ernst wird, würde ich das nochmal mit einem Anwalt besprechen, immerhin wurden ja Dokumente bzgl. Garantie übergeben ;-) )
Im Eingangspost hatte ich (und auch alle anderen, vermute ich) verstanden, daß der Händler einen Schaden gemeldet hatte und dieser Schaden an den vorherigen Halter ausbezahlt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
Langsam wirds aber bunt und reichlich konfus hier.Warum eierst Du hier rum und sagst nicht, worum es hierbei eigentlich genau geht?
Wenn der Hersteller eine Rückrufaktion startet, wird er sicher nicht die Garantieunterlagen prüfen. Wozu auch?
Garantiesachen haben nichts mit Rückrufaktionen zu tun.
Das mindestens zwei unterschiedliche abteilungen, wenn nicht gar (MEIST) Unternehmen.
Ein Händler, der einen Wagen aufkauft, steht nicht im Brief oder Schein drin. Somit gibt es für Werkstätten oder Hersteller erst einmal keinen Anhaltspunkt, dass er der Eigentümer ist.
sollte er ihn aber auf sich angemeldet haben, kann er das sogar als Privatperson tun, wenn er ihn ausschließlich privat nutzt.
Bin dann mal raus hier. Ich mag zwar Häppchen, aber nicht bei Informationen.
warum rumeiern.. die Überschrift sagt doch schon so einiges.
Außerdem, welche Versicherung kündigt einen Vertrag und reguliert trotzdem den Schaden? 😁
Wenn man genau ließt, bekommt man doch mit das es hier um die Garantie geht, die abgeschlossen wurde und nicht an einen Händler übertragbar ist.
Außerdem wird jeder Werkstattbesuch im System hinterlegt, mit Namen, Nummernschild, KM Stand, Datum etc.
Egal, Thema kann geschlpssen werden... mir wurde im anderen Forum geholfen... da hat man den selben Text sofort verstanden.
Trotzdem Danke
Hallo,
auch wenn es für Dich nicht mehr interessant ist, gebe ich mal meinen Senf dazu.
Wenn aus dem Kaufvertrag zweifelsfrei zu erkennen war, daß der Kaufvertrag zwischen einem Privatmann als Verkäufer (dein Kumpel) und einem gewerblichen Wiederverkäufer (Käufer) geschlossen wurde, dann endete die Garantieverlängerung mit Vertragsabschluß, vielleicht auch erst mit Übergabe des Fahrzeugs an den gewerblichen Wiederverkäufer.
Sodann wäre es logisch, daß ein Teil der zuviel gezahlte Versicherungsprämie an den Verkäufer erstattet würde.
Nicht logisch wäre, daß die Versicherung danach noch Schäden reguliert.
Also nehme ich an, daß es sich bei dem Geld, das die Versicherung an den Verkäufer (dein Kumpel) gezahlt hat, nicht um die Regulierung eines Schadens, sondern um die Erstattung der anteiligen Versicherungsprämie handelt.
Liebe Grüße
Herbert
Zitat:
Original geschrieben von Oetteken
Hallo,auch wenn es für Dich nicht mehr interessant ist, gebe ich mal meinen Senf dazu.
Wenn aus dem Kaufvertrag zweifelsfrei zu erkennen war, daß der Kaufvertrag zwischen einem Privatmann als Verkäufer (dein Kumpel) und einem gewerblichen Wiederverkäufer (Käufer) geschlossen wurde, dann endete die Garantieverlängerung mit Vertragsabschluß, vielleicht auch erst mit Übergabe des Fahrzeugs an den gewerblichen Wiederverkäufer.
Sodann wäre es logisch, daß ein Teil der zuviel gezahlte Versicherungsprämie an den Verkäufer erstattet würde.
Nicht logisch wäre, daß die Versicherung danach noch Schäden reguliert.Also nehme ich an, daß es sich bei dem Geld, das die Versicherung an den Verkäufer (dein Kumpel) gezahlt hat, nicht um die Regulierung eines Schadens, sondern um die Erstattung der anteiligen Versicherungsprämie handelt.
Liebe Grüße
Herbert
genau, es geht hier nur um die Präme bzw. dem Beitrag für die abgeschlossere Versicherung.
Im Kaufvertrag steht noch kleingeschrieben:
II. Gewährleistung
Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten
des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen
Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.
und da wurde nichts Zugesichert.
Unterschrift vom Käufer des Autohauses ist drauf.
Es wurden lediglich die Schreiben von der Versicherung in Kopie mitgegeben, wo drin stand das die eine Verlängerung abgeschlossen wurde.
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Hallo,
jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
Beansprucht der Käufer eine Prämienerstattung aus einem Vertrag, der für ihn nie bestanden hat 😕
Möchte der vielleicht auch noch die Steuer- und die Haftpflicht-Versicherungserstattungen haben 🙄
IMO hat das mit der Gewährleistung auch nichts zu tun.
Liebe Grüße
Herbert
genau, er meint der Wagen wurde damals ja mit einer Garantie verkauft.
Nun muss er eine neue Garantie für den neuen Kunden abschließen und will das mein Kumpel den Betrag den er von der Versicherung zurückerhalten hat, ihm überwiesen wird, damit er damit eine neue Versicherung abschließen kann.
Zu dem geht das gar nicht mehr, wenn man einmal raus ist, gibt es nur noch die normale Baugruppen Garantie soviel ich weiß und keine Neuwagen Anschlussgarantie
Zitat:
Original geschrieben von flash_a666
Wenn man genau ließt, bekommt man doch mit das es hier um die Garantie geht, die abgeschlossen wurde und nicht an einen Händler übertragbar ist.Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
[..]Das konnte ich nicht nur lesen, sondern sogar erfassen und mental verarbeiten.
Außerdem wird jeder Werkstattbesuch im System hinterlegt, mit Namen, Nummernschild, KM Stand, Datum etc.
Egal, Thema kann geschlpssen werden... mir wurde im anderen Forum geholfen... da hat man den selben Text sofort verstanden.
Mit anderen Worten, hier treiben sich nur Deppen rum, oder was willst Du damit sagen?
Trotzdem Danke
Weiteres Zitat von dir:
"...nun hat der händler nach paar monaten einen garantie fall gemeldet, wo nun die versicherung den vertrag gekündigt hat und meinem kumpel den betrag ausgezahlt hat ohne das er davon was wusste (hat sich natürlich gefreut)..."
Das Wert "den" bei Betrag macht es so konfus. Denn: Händler meldet Schaden, Versicherung kündigt daraufhin und zahlt den Betrag an den Anspruchssteller aus. Der wusste von gar nichts und freut sich über 1000,-€.
Hätte dort allerdings gestanden: Vers. zahlte die anteilige Prämie an den Kumpel zurück - wäre alles klar gewesen.
Hi,
ja so wird das alles logischer.
DIe Versicherungsprämie für die Vertragsverlängerung wurde ja bei Kauf des Wagens bezahlt. Vielleicht nicht direkt ersichtlich aber halt im Kaufpreis miteinberechnet.
Da die Versicherung nicht genutzt wird zahlt die Versicherung die Prämie zurück und zwar an deinen Kumpel.
Soweit also alles korrekt.
Ob dem Händler jetzt gegebenenfalls das Geld zusteht kommt auf den Kaufvertrag an. Spontan würde ich aber sagen nein.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von flash_a666
genau, er meint der Wagen wurde damals ja mit einer Garantie verkauft.Nun muss er eine neue Garantie für den neuen Kunden abschließen und will das mein Kumpel den Betrag den er von der Versicherung zurückerhalten hat, ihm überwiesen wird, damit er damit eine neue Versicherung abschließen kann.
Zu dem geht das gar nicht mehr, wenn man einmal raus ist, gibt es nur noch die normale Baugruppen Garantie soviel ich weiß und keine Neuwagen Anschlussgarantie
Entscheidest du dich mal für einen Anspruch den der Händler nun tatsächlich stellt? Hier will er die zurück erstattete Versicherungsprämie. Im Ausgangspost wollte er scheinbar das Geld für den Schaden den er über die Versicherung abzurechnen versuchte.
Im Grunde dürfte ihm beides nicht zustehen, denn als Händler müssten ihm die Bedingungen für solche Garantieversicherungen bekannt sein.