Neuwagen-Anschlussgarantie beim Verkauf
Person A kauft einen neuen PKW und schließt innerhalb der ersten 2 Jahre die Neuwagenanschlussgarantie ab. Das heißt das Fahrzeug hat nun 5 Jahre Neuwagen Garantie
Nach 22 Monaten verkauft Person A das Fahrzeug an einen Händler. Laut AGB der Versicherung kann diese Garantie nur an eine Privatperson übertragen werden, jedoch meldet der Händler auf seinen Namen im Monat 26 einen Schaden beim Hersteller, daraufhin kündigt die Versicherung den Vertag und schreibt Person A den Betrag gut. Das wäre nicht passiert, wenn der Händler den Wagen an Person B verkauft hätte und der diesen Schaden dann gemeldet hätte.
Nun fordert der Händler bei Person A den Betrag von knapp 1000,- € ein, steht ihm das zu?
Versicherung hat an Person A den Betrag ausgezahlt.
Ist es nicht Grundwissen eines Händler, in wie weit Versicherungen übertragbar sind?
Kann eine Neuwagen-Anschlussgarantie noch im 26. Monat abgeschlossen werden?
Im Vertag steht nichts mit der Garantie, lediglich damals im Inserat. Was dem Händler wohl mitgegeben wurde, sind die Vertragsunterlagen für die Garantie als Kopie
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von flash_a666
Wenn man genau ließt, bekommt man doch mit das es hier um die Garantie geht, die abgeschlossen wurde und nicht an einen Händler übertragbar ist.Zitat:
Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8
[..]Das konnte ich nicht nur lesen, sondern sogar erfassen und mental verarbeiten.
Außerdem wird jeder Werkstattbesuch im System hinterlegt, mit Namen, Nummernschild, KM Stand, Datum etc.
Egal, Thema kann geschlpssen werden... mir wurde im anderen Forum geholfen... da hat man den selben Text sofort verstanden.
Mit anderen Worten, hier treiben sich nur Deppen rum, oder was willst Du damit sagen?
Trotzdem Danke
Weiteres Zitat von dir:
"...nun hat der händler nach paar monaten einen garantie fall gemeldet, wo nun die versicherung den vertrag gekündigt hat und meinem kumpel den betrag ausgezahlt hat ohne das er davon was wusste (hat sich natürlich gefreut)..."
Das Wert "den" bei Betrag macht es so konfus. Denn: Händler meldet Schaden, Versicherung kündigt daraufhin und zahlt den Betrag an den Anspruchssteller aus. Der wusste von gar nichts und freut sich über 1000,-€.
Hätte dort allerdings gestanden: Vers. zahlte die anteilige Prämie an den Kumpel zurück - wäre alles klar gewesen.
39 Antworten
So, nach dem ich mir gestern den Corsa "Lena" angesehen habe... 😁
Es gibt keine Änderungen bisher.
Und der Artikel selbst ist schon vom 10.08.10... vielleicht war/ist das so geplant, aber kein FOH hat dafür Unterlagen.
Das letzte was geändert wurde (Ende August) ist, daß die jährliche Aktivierung jetzt 10 € + jeweils gültige Mehrwertsteuer kostet. (Wer weiß wann die MWSt. wieder erhöht wird...)
Laut FOH ist es eher unwahrscheinlich, daß die Übertragbarkeit noch kommt, da es jetzt bald 6 Monate her ist seit der Einführung. Eventuell wenn sich bei einem Verkauf genug beschweren, aber das kann noch dauern.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Car Garantie übertragbar bei Privatverkauf' überführt.]
kumpel hat ein auto verkauft, welches 22 monate alt war, als extra wurde damals die garantie um 36 monate verlängert.
inseriert war es im netz mit den 36 monaten extra anschlussgarantie, ein händler hat das fahrzeug abgekauft.
im vertrag steht nichts über die garantie, ist ein normales dokument von autoscout.
nun hat der händler nach paar monaten einen garantie fall gemeldet, wo nun die versicherung den vertrag gekündigt hat und meinem kumpel den betrag ausgezahlt hat ohne das er davon was wusste (hat sich natürlich gefreut)
der händler fordert nun den betrag bei meinem kumpel ein, steht ihm das zu?
eine anschlussgarantie kann laut agb nicht an einen händler übertragen werden, der händler hätte den fall erst melden soll, sobald ein neuer besitzer eingetragen ist... dann wäre die sache kein problem oder sehe ich das falsch?
laut meinem freundlichen ist sowas für einen händler "grundwissen", daher steht ihm es nicht zu
danke und gruß
Wenn es überhaupt jemandem zusteht, dann eher dem Händler als Dir (ich meine natürlich Person A, den Kumpel).
Er hatte ja offensichtlich den Schaden.
Etwas anders würde ich das eventuell noch sehen, wenn der Händler Dich wegen exakt dieses Problemes um einen äquivalenten Betrag im Preis gedrückt hätte, aber das geht ja aus der Schilderung nicht hervor.
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Hi,
deinem Kumpel steht das Geld auf keinen Fall zu! Woher auch er hat das Auto mitsammt allen Rechten verkauft.
Ob dem Händler das Geld zusteht muß der Händler mit der Versicherung klären.
Um sauber aus der Sache rauszukommen sollte dein Kumpel das Geld an die Versicherung zurückzahlen und denen mitteilen das der Wagen vor 4 Monaten an einen Händler verkauft wurde.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von flash_a666
Person A kauft ....
Das wäre nicht passiert, wenn der Händler den Wagen an Person B verkauft hätte und der diesen Schaden dann gemeldet hätte....
das hätte aber glaube ich auch nicht funktioniert, denn
dumust der Versicherung der neuen Halter melden bzw. bestätigen.
So habe ich das zumindest in Erinnerung als ich mein Auto von meinem Vater übernommen habe.
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,deinem Kumpel steht das Geld auf keinen Fall zu! Woher auch er hat das Auto mitsammt allen Rechten verkauft.
Ob dem Händler das Geld zusteht muß der Händler mit der Versicherung klären.
Um sauber aus der Sache rauszukommen sollte dein Kumpel das Geld an die Versicherung zurückzahlen und denen mitteilen das der Wagen vor 4 Monaten an einen Händler verkauft wurde.
Gruß Tobias
genau, das Fahrzeug wurde mit allem komplett Verkauft.
Der Händler hat aber den Fehler gemacht und einen Garantiefall gemeldet, als Händler, da gab es noch keinen neuen Käufer.
Daher hat die Versicherung den Vertrag gekündigt. Daher wurde der Betrag an meinem Kumpel ausgezahlt, laut Versicherung muss der Betrag an den Versicherungssteller ausgezahlt werden (also meinen Kumpel).
Laut meinem freundlichen weiß jeder Händler so was und wartet bis ein Auto verkauft wird, dann greift die Versicherung wieder... ich sehe das eher als Eigenverschulden des Händlers oder nicht?
Hi,
aber für was will dein Kumpel das Geld kassieren? er hatte schließlich keinen Schaden und keine Kosten!?
Gruß Tobias
Hmm, dem Kumpel stehen die 1000€ eigentlichnicht zu, da der Schaden nach Verkauf entstanden ist. Ich nehme einfach mal an, dass es bei dem Betrag nicht um Restbeiträge geht.
Dem Händler stehen die 1000€ aber eigentlich auch nicht zu. Er hat den Wagen sicher unter Ausschluss der Gewährleistung gekauft, die Garantie war nach deinen Worten nie auf ihn übertragbar, außer auf ihn als Privatperson und ist andererseits nicht einmal Bestand des Kaufvertrages.
AAAber, es kann natürlich sein, dass durch den Umstand, dass die Versicherung nicht auf den Händler übertragbar war, der Kumpel bis zur Kündigung der Anspruchsberechtigte der Versicherung war. Dann stünde ihm mMn der Betrag zu.
Aaaber, wenn er beim Verkauf von dem Mangel wußte und verschwiegen hat, muss er dfür auch geradestehen. Dann stünden dem Händler auch die 1000€ zu.
Das wäre aber nur meine Meinung.
der Mangel wurde im Juli eingereicht, Fahrzeug wurde im Februar verkauft...
Da die 24 Monate im März vorbei waren, wurde der komplette Betrag an meinen Kumpel überwiesen... ist doch auch richtig oder nicht, denn der Vertrag ist nicht zu stande gekommen.
Daher steht das doch weder dem Händler noch dem neuem Käufer zu?!
Das mit der Neuwagen Anschlussgarantie und übertragung an Händler weiß ich erst, nach dem ich das hier bei einem Autohaus angefragt habe, laut Autohaus weiß das jeder freie Händler.
Zu dem steht in dem Kaufvertrag nichts über eine Garantie, also worauf will sich der Händler denn dann beziehen?
Zitat:
Original geschrieben von flash_a666
[...]Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
[...]Gruß Tobias
Laut meinem freundlichen weiß jeder Händler so was und wartet bis ein Auto verkauft wird, dann greift die Versicherung wieder... ich sehe das eher als Eigenverschulden des Händlers oder nicht?
Nein. Wenn der Händler das Fahrzeug ankauft und dann weiterverkauft, ist die Versicherung schon beim Ankauf raus, da der Händler ja Eigentümer wird. Eigentümer überspringen gibt es nicht, ist ja kein Mensch-ärgere-dich nicht-Spiel.
Wenn er das so machen wollte, dürfte er gar nicht im Kaufvertrag auftauchen. Sprich, er dürfte den Wagen vermitteln, aber nicht ankaufen und weiterverkaufen. Da er den Wagen aber gekauft hat, kann er ihn nicht mehr im Auftrag verkaufen, weil das unter anderem eine Umgehung des Gewährleistungsrechts wäre.
Um was für einen Schaden/Mangel geht es denn überhaupt?
Wusste oder konnte der Kumpel beim Verkauf von dem Schaden wissen?
Das ist ja hier wie Autofahren im dichtesten Nebel.
gerade mit nem freundlichen telefoniert, kann nur an einer rückrufaktion liegen... was anderes ist nicht eingetragen und dabei wurde es wohl bemerkt, dass der eigentümer ein händler ist.
Langsam wirds aber bunt und reichlich konfus hier.
Warum eierst Du hier rum und sagst nicht, worum es hierbei eigentlich genau geht?
Wenn der Hersteller eine Rückrufaktion startet, wird er sicher nicht die Garantieunterlagen prüfen. Wozu auch?
Garantiesachen haben nichts mit Rückrufaktionen zu tun.
Das mindestens zwei unterschiedliche abteilungen, wenn nicht gar (MEIST) Unternehmen.
Ein Händler, der einen Wagen aufkauft, steht nicht im Brief oder Schein drin. Somit gibt es für Werkstätten oder Hersteller erst einmal keinen Anhaltspunkt, dass er der Eigentümer ist.
sollte er ihn aber auf sich angemeldet haben, kann er das sogar als Privatperson tun, wenn er ihn ausschließlich privat nutzt.
Bin dann mal raus hier. Ich mag zwar Häppchen, aber nicht bei Informationen.