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Neuling benötigt Hilfe mit digitalem Tachograph

Themenstarteram 18. Oktober 2012 um 10:49

Hallo zusammen,

ich bin Neuling auf diesem Gebiet und bräuchte dringend Hilfe in Sachen Bedienung des digi. Tachographen. Es hat sich endlich ein Unternehmer gefunden der mich ( mit 0km Fahrpraxis ) Nebenberuflich angestellt hat. Bei diesem Unternehmer kann ich 2-3 mal die Woche eine 200km Tour fahren. Ich finde das ist genau richtig zum anfangen bzw. lernen. Soweit so gut. Nur bin ich mit der Bedienung des digi. Tachos nicht vertraut.

Muss ich jedesmal wenn ich fahre ( z.b: Dienstag Abend, 18:00 Uhr fahre ich los ) die Zeit zwischen den Fahren nachtragen, oder reicht es wenn ich nur die Karte einstecke?

Beispiel:

1. Fahrt Dienstag 18:00 Uhr --> Rückkehr Dienstag 21:00 Uhr

2. Fahrt Mittwoch 18:30 Uhr --> Rückkunft Mittwoch 21:30 Uhr

muss ich die Zeit zwischen diesen Schichten ( Di. 21:00 Uhr bis Mi. 18:30 Uhr )nachtragen, wenn ja wie??

Sorry für die vielen Fragen, aber ich möchte nichts verkehrt machen.

Danke schonmal für eure Hilfe.

MfG

Beste Antwort im Thema

Bitte schön

 

Einfacher gehts aber mit jeweils einer bescheinigung vom Unternehmer über die Tage an denen du nicht gefahren bist.

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28 Antworten
am 20. Oktober 2012 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von 18.430

Trag um Gottes Willen nur Pause nach. Nicht die Zeit von deiner "normalen" Arbeit !!!

Dieser Beitrag ist ja nun schonmal völlig falsch.

Beispiel:

Ich übernehme mein Fahrzeug weder am Betriebssitz, noch vor meiner Haustür.

Das wird z.B. allen Unternehmern so gehen, deren Fahrzeuge bei

DACHSER, DHL, SCHENKER, GLS oder HERMES auf dem Hof übernommen werden.

Die Anfahrt zur Übernahme ist als Arbeitszeit nachzutragen.

Ich stecke meine Karte nicht sofort - sondern mache erst die Abfahrtskontrolle.

Diese Zeit ist als Arbeitszeit nachzutragen.

Ich komme um 6:00 auf den Hof - mein Auto aber erst um 7:00

Diese Zeit ist als Bereitschaftszeit nachzutragen.

Es wäre nicht das erstemal, das sich Zoll, BAG oder Polizei vor den o.a. Höfen positionieren

und Fahrzeugbewegungen protokollieren und mit Video aufzeichnen.

Da hat der eine oder andere schon bitter für löhnen müssen, weil er erst nach Erhalt aller Frachtpapiere

und dem Aufsatteln erst die Karte gesteckt - und dann sofort losgefahren ist.

 

am 21. Oktober 2012 um 0:24

Ist ja schön und gut, aber in meinem Fall steht das Fahrzeug vor meiner Haustür und ich bestätige die Arbeitszeit bzw. die Ladezeit auf der Karte.

Somit kann die Rennleitung kontrolieren wie sie will

am 21. Oktober 2012 um 3:50

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Wenn du die Karte immer stecken läßt, brauchst du dir keine Sorgen machen.

Du musst dir nur Sorgen machen, wenn der LKW aufgebrochen wird! So ein Tipp ist einfach lächerlich. Die Karte ist immer am Mann! Wenn die Schichtzeit zu Ende ist und die tägliche Ruhezeit nicht im LKW verbracht wird, ist die Karte zu ziehen! Rechtgrundlage: VO-EG 3821/85 Art. 15 Abs. 2, dort steht "...Das Schaublatt oder die Fahrerkarte wird erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen...".

Und es heißt dort weiter, dass manuell nachzubuchen ist:

"Wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhält und daher nicht in der Lage ist, das in das Fahrzeug eingebaute Gerät zu betätigen, müssen die in Absatz 3 zweiter Gedankenstrich Buchstaben b), c) und d) genannten Zeiträume,

a) ...

b) wenn das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät gemäß Anhang I B ausgestattet ist, mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgeräts auf der Fahrerkarte eingetragen werden."

Und wenn da ein digitaler Tacho von VDO, erste Generation, verbaut ist, wird nicht automatisch Ruhezeit aufgeschrieben, sondern Arbeitszeit. Also wenn mal vergessen wurde, hier manuell umzustellen, sind die Bußgeldtatbestände automatisch entstanden. Da kommen dann schon mal dreistellige Schichtzeiten ohne tägliche Ruhezeit heraus. Bei 4 Tagen sind das mal fix 1000 Euronen Bußgeld.

@Transportcampus

 

Langsam gehst du mir mit deinen Anfeindungen auf den pi........

Erst lesen dann rummbrüllen.

Das die Karte immer steckt war nicht mein Tip, sondern hatte der Themenstarter so geschrieben.

Und ob der Tacho automatisch bei Zündung aus auf Ruhezeit springt oder nicht, hat nichts mit erster und zweiter Generation zu tut, sondern mit der Software die dort aufgespielt wurde und deren Einstellung.

Und das der Mann wenn er das Auto verlässt selbstverständlich darauf achten muss ob der Tacho auf Pause geht oder er das noch selbst einstellen muss ist ja wohl klar. Oder für wie blöd hältst du deine Mitmenschen ??

am 21. Oktober 2012 um 9:34

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Das die Karte immer steckt war nicht mein Tip, sondern hatte der Themenstarter so geschrieben.

Ah ja, und deshalb kam dann auch deine Aussage: "Wenn du die Karte immer stecken läßt, brauchst du dir keine Sorgen machen."

Es bleibt dabei, diese Ausage ist einfach lächerlich, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Und wenn du einen guten Tipp hättest geben wollen, wäre der Hinweis auf die Verordnungslage sinnvoller gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von Transportcampus

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Das die Karte immer steckt war nicht mein Tip, sondern hatte der Themenstarter so geschrieben.

Ah ja, und deshalb kam dann auch deine Aussage: "Wenn du die Karte immer stecken läßt, brauchst du dir keine Sorgen machen."

Es bleibt dabei, diese Ausage ist einfach lächerlich, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Und wenn du einen guten Tipp hättest geben wollen, wäre der Hinweis auf die Verordnungslage sinnvoller gewesen.

Wo steht bitte in VO-EG 3821/85 Art. 15 Abs. 2 das die Karte nach Schichtende gezogen werden muss ??

Es steht dort das die Karte nur bei Schichtende gezogen werden darf und nur unter besonderen Umständen zwischendurch entnommen werden darf.

Und ja, wenn ins Auto eingebrochen wird, kann auch die Karte geklaut werden.............kann !!!

Man kann auch beim auch beim schei........en einen Schlaganfall bekommen.........man kann !!!

Wenn das Wörtchen WENN nicht wäre..................

Und wenn in meinen LKW eingebrochen werden würde mache ich mir um ganz andere Sachen ( Navi,Läppi,Fernseher.... um den Inhalt meines Kühlschrankes ) Sorgen, als um die blöde Fahrerkarte, da gibt es für ein paar Euronen nämlich einfach eine neue und gut is.

Themenstarteram 21. Oktober 2012 um 11:23

Hallo Leute, haut euch nicht gleich die Köppe ein..... :-)

Meine ursprüngliches Problem mit dem Nachtrag ist jedenfalls mehr als beantwortet worden. Vielen Dank für die nützlichen und ausführlichen Auskünfte.

Ich mache jetzt immer so:

Ankunft am z.b.: Dienstag: 19:00 Uhr

Abfahrt am z.b.: Mittwoch: 18:00 Uhr

somit trage ich "Zwischenzeit" als Ruhezeit bzw. Arbeitszeit ( je nachdem ob ich in meinem Hauptjob gearbeitet hab).

19:00 Uhr bis 08:00 Uhr = Ruhezeit

von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr = Arbeitszeit Hauptjob

14:00 Uhr bis 17:50 Uhr = Ruhezeit

17:50 Uhr bis 18:00 Uhr = Abfahrtskontrolle bzw. Arbeitszeit

mfg

 

Zitat:

Original geschrieben von A4-Pilot

Hallo Leute, haut euch nicht gleich die Köppe ein..... :-)

Meine ursprüngliches Problem mit dem Nachtrag ist jedenfalls mehr als beantwortet worden. Vielen Dank für die nützlichen und ausführlichen Auskünfte.

Ich mache jetzt immer so:

Ankunft am z.b.: Dienstag: 19:00 Uhr

Abfahrt am z.b.: Mittwoch: 18:00 Uhr

somit trage ich "Zwischenzeit" als Ruhezeit bzw. Arbeitszeit ( je nachdem ob ich in meinem Hauptjob gearbeitet hab).

19:00 Uhr bis 08:00 Uhr = Ruhezeit

von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr = Arbeitszeit Hauptjob

14:00 Uhr bis 17:50 Uhr = Ruhezeit

17:50 Uhr bis 18:00 Uhr = Abfahrtskontrolle bzw. Arbeitszeit

mfg

Verstehe ich das jetzt richtg ??

Du fängst um 8:00 an zu Arbeiten, und willst dann abends um 18:00 Uhr mit dem Lkw losfahren ???

Ja warum soll er das denn nicht tun 6 Std Arbeitszeit im Hauptjob dann noch mal 3 Stunden im Nebenjob auf dem LKW wo ist das Problem??? Damit ist er erst bei einer täglichen Arbeitszeit von 9 Std und das Ganze auch nur an 2 Tagen je Woche.

Alles volkommen legal.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Ja warum soll er das denn nicht tun 6 Std Arbeitszeit im Hauptjob dann noch mal 3 Stunden im Nebenjob auf dem LKW wo ist das Problem??? Damit ist er erst bei einer täglichen Arbeitszeit von 9 Std und das Ganze auch nur an 2 Tagen je Woche.

Alles volkommen legal.

Ja, selbstverständlich ist das so O.K

Wollte damit nur sagen, dass er , bei dem obigen Beispiel, den LKW dann am Mittwoch spätestens um 23:00 Uhr abgestellt haben muß.

Wenn er dann ab 8:00 Uhr Arbeitszeit nachträgt

am 22. Oktober 2012 um 6:04

Zitat:

Original geschrieben von tommmmes

Wo steht bitte in VO-EG 3821/85 Art. 15 Abs. 2 das die Karte nach Schichtende gezogen werden muss ??

Es steht dort das die Karte nur bei Schichtende gezogen werden darf und nur unter besonderen Umständen zwischendurch entnommen werden darf.

Wieder falsch, da steht weder etwas von muss oder darf. Da steht, sie wird "erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen...". Und das ist so faktisch, dass deine Interpretationen nicht greifen.

Weiterhin steht dann im 2. Satz des gleichen Absatzes:

"Wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug aufhält und daher nicht in der Lage ist, das in das Fahrzeug eingebaute Gerät zu betätigen, müssen die ...Zeiträume,

....mittels der manuellen Eingabevorrichtung des Kontrollgeräts auf der Fahrerkarte eingetragen werden."

Im Umkehrschluss muss er die Karte ziehen, wenn er das Fahrzeug verlässt, denn sonst würde er hiermit ja nicht zu verpflichten sein, manuelle Nachzuträge zu erfassen.

am 22. Oktober 2012 um 6:14

Zitat:

Original geschrieben von A4-Pilot

Ich mache jetzt immer so:

Ankunft am z.b.: Dienstag: 19:00 Uhr

Abfahrt am z.b.: Mittwoch: 18:00 Uhr

somit trage ich "Zwischenzeit" als Ruhezeit bzw. Arbeitszeit ( je nachdem ob ich in meinem Hauptjob gearbeitet hab).

19:00 Uhr bis 08:00 Uhr = Ruhezeit

von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr = Arbeitszeit Hauptjob

14:00 Uhr bis 17:50 Uhr = Ruhezeit

17:50 Uhr bis 18:00 Uhr = Abfahrtskontrolle bzw. Arbeitszeit

Und für die Zeit vom Mittwoch 21.30 bis zum Dienstag der nächsten Woche 17.50 Uhr eine Bescheinigung mit "Sonstige Arbeitszeit". Dann ist das lückenlos und du musst nicht noch am Dienstag rumfummeln und nachtragen.

oh leuts...

es macht echt echt laune zu lesen wie mancher für sich gesetzte interpretiert.

was schon mal blödsinn ist, das die FK immer am mann sein muss. das steht nirgendswo.

desweiteren wenn einer meinen LKW aufbricht und mich beklauen will, dann nimmt er bestimmt nicht die FK mit. und wieso nimmt er sie nicht mit??? weil sie im digitalen tachographen drin steckt und ich sie da ohne" zündung an" nicht rausbekomme.

entnahme der FK... hmmm. da treffen hier auch wieder 2 interpretationen aufeinander. nur wer hat recht???

@transportcampus

dir empfehle ich einmal den zusammenhang in den gesetzen zu erkennen. das was du zitierst, VO-EG 3821/85 Art. 15 Abs. 2, betrifft mögliche nachträge die entsprechend der tätigkeit nachzutragen sind, wenn der fahrer sich nicht im fahrzeug befindet und seine karte nicht gesteckt ist. welches auch mögliche ausnahmen betrifft, wo der fahrer keinen zugriff auf sein fahrzeug hat. also vieleicht jemand in seiner pause damit fahren sollte. solange der fahrer den alleinigen zugriff auf das fahrzeug hat, besteht keine verpflichtung die Fk herauszunehmen

 

Im Umkehrschluss muss er die Karte ziehen, wenn er das Fahrzeug verlässt, denn sonst würde er hiermit ja nicht zu verpflichten sein, manuelle Nachzuträge zu erfassen.

wenn man so etwas schon schreibt und so auf die gesetzte fixiert ist transportcampus, dann hättest du hier aber zufügen müssen "nach arbeitsende"

Art. 15 Abs. 2 beschreibt was ein fahrer zu machen hat, wenn er ein fahrzeug "übernimmt". ausserdem auch wann eine entnahme der FK erfolgen "darf"

lol... jetzt gibt es wieder schriftliche auseinandersetzungen darüber was der begriff "übernimmt" im rechtlichen sinne bedeutet.

das ist genau der punkt. zugriff und übernahme. ich kann nur dann etwas übernehmen, wenn ich keinen zugriff darauf bekomme. bei einem LKW habe ich solange zugriff, solange ich den schlüssel in der tasche habe. und, da der bei mir in der tasche ist, kann ich auch jederzeit zugriff auf den tachographen nehmen um gegebenfalls eine änderung meiner tätigkeiten am tachographen zu verändern. warum also die Fk entnehmen???

als kleine anregung. du schreibst "Da steht, sie wird "erst nach der täglichen Arbeitszeit entnommen...". gut... nur nach der arbeitszeit liege ich hinten auf meiner pritsche und mache bubu für 9 std. nach deiner aussage muss ich jetzt mit meiner FK zusammen mir die pritsche teilen, da ich sie ja am mann zu führen habe.

 

deshalb... sie muss nicht heraus die FK

und nun erwarte ich sehnsüchtig deine antwort (lol)

 

am 22. Oktober 2012 um 11:47

Man oh Man da habe ich ja was entfacht.

Aber es ist total spannend wie die ganze Sache inerpretiert wird.

Ich bin auch auf weitere Aussagen gespannt.

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