Neues von der Rennleitung

Audi A6 C6/4F

Sollte heute Morgen in Frankfurt 60,-€ spenden weil ich angeblich telefoniert habe, was ich natürlich bestritten habe und auch beweisen konnte, da man mit einem Philips-Rasierer schlecht telefonieren kann.

Das haben die zwei mit den Mützen auf dem Kopf zwar eingesehen, aber das Geld wollten sie trotzdem haben, weil das Rasieren angeblich auch ablenken kann und eine Anzeige mindestens das Doppelte kosten wird.

Habe trotzdem nicht bezahlt. Denke, wenn sie schon abzocken wollen, dann können sie dafür auch bisschen schreiben.

Sind sie jetzt alle bekloppt geworden?
Ich esse und trinke im Auto und benutze oft das Diktiergerät oder spiele am Navi... alles verboten. Bin ich also ein Verbrecher?

Die Hände sollen ans Lenkrad, hat mir das Äffchen erklären wollen
Dass man die Hände auch zum Schalten, Knöpfe-drücken, Rauchen oder Nase-Bohren braucht, hat sich scheinbar bis zur der Rennleitung noch nicht rumgesprochen oder muss man jetzt immer wenn man sich irgendwo kratzen will, rechts ranfahren?

Ein Glück, dass man keine Waffen tragen darf. Ich hätte vor Wut schiessen können.

Wie gehe ich am besten vor wenn die Anzeige kommt?
Wegen dem Schwachsinn einen Anwalt zu bezahlen, finde ich auch bisschen albern

41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von atahualpa


Durchsetzungsfähig bleibt nur ein 5€ oder sogar 10€ teurer Tatbestand, da du nicht BEIDE Hände am Lenkrad hattest.

Im Tatbestandskatalog ist lediglich dieser eben genannte Tatbestand und das Telefonieren aufgelistet.
...Preise und Folgen sind ja bekannt...

Und Vorsicht:

Das bloße in der Hand halten ist schon 40€ wert und durchsetzungsmäßig. Also voll und ganz auf das Handy bezogen.
Deswegen: lasst es dort liegen wo es liegt.
Ach noch etwas:
Wenn ihr bei laufendem Motor irgendwo steht, ...auf der Strasse, an der Strasse, neben der Strasse, überall dort, wo es öffentlich ist, kostet es,
...ihr ratet es schon...
40€ und ´nen Punkt!!!
Analog wie Trunkenheit, untrascharf geregelt.

Ist auch Käse. Siehe mein oberer Beitrag

Zitat:

Original geschrieben von 6502


Aber dieses Urteil hier erscheint mir vernünftig. Alles, was man mit einer Hand blind machen kann, gehört je nach Situation nicht verboten. Wenn ich alleine auf einer breiten, geraden Straße mit 30 oder 50 km/h fahre, muß ich nicht beide Hände am Steuer haben.....beim Schalten hab ich das ja auch nicht...und wenn ich mich irgendwo kratze ebenso.... Umlegen sollte also erlaubt sein.

Auch die Bentuzung beim Parken am Straßenrand bei laufendem Motor gehört nicht verboten, sondern sollte gerade deshalb erlaubt sein, um die Leute dazu zu bewegen anzuhalten. Und aus Umweltschutzgründen hier den Motor auszuschalten zu müssen, ist bei einem 2 minütigen Halt auf einer z.B. einstündigen Fahrt auch etwas überzogen....da sollen dann zuerst mal die ganzen Diesel-LKWs mit Rußfilter ausgestattet werden, das bringt mehr.

Genau das ist es ja, wenn man Blinkt oder des Schiebedach aufgemacht hat oder früher die Scheiben mit der Kurbel runtergelassen hat, verursachte das mehr Lenkradschlenker als das "blind" rasieren.

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem


Es ist mir auch schleierhaft, wieso das Rasieren teurer sein soll als z.B. Telefonieren und von Beamtenbeleidigung kann auch keine Rede sein, da die Frage, ob er sich von seinem Beifahrer am Sack kratzen lässt, wenn ihn da was juckt, rein informativ gestellt war und nicht als Andeutung auf seine Sexualorientierung gedacht war

*LOL*

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem


Das kann man langsam wirklich als Wegelagerei bezeichnen, nachdem ich auch in Ösistan zwei Mal unschuldig zur Kasse gebeten wurde.

Ist bei uns leider immer wie mehr auch das Problem. Es wird nicht um Morgens um 02:00 Radar gemacht sondern um 07:00 der Berufsverkehr ausgebremst.

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem


Da haben zwei Dorfgendarmen tatsächlich behauptet ic wäre durch rot gefahren, obwohl sie HINTER der Kreuzung standen und hinter mir noch mindestens 3-4 Autos durchgefahren sind die nicht angehalten wurden.

Es besagt leider nichts aus, wie viel nach Dir noch durchgefahren sind, ob bei Dir schon rot war oder nicht. Vor dem Richter ist dann allerdings fraglich, wann der Gegenverkehr kam und ob es dann whrscheinlicher ist dass Du bei Grün oder noch bei Orange durchgefahren bist. Vielleicht haben sich die Polizisten auch verkuckt. Würde da auf jeden Fall eine Einsprache machen..

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem


Als ich im Oktober 2005, 20,-€ zahlen dürfte, weil ich kein Abblendlicht beim Sonnenschein an hatte und das TFL dem Blödmann nicht gut genug war, hat es mir auch nix genutzt, dass das Gesetz noch gar nicht im Kraft war.

dito.

Zitat:

Original geschrieben von Nilrem


Die 60,-€ werde ich jedenfalls kampflos nicht bezahlen, zumal ich die 1-2 Punkte auch nicht gebrauchen kann. (die kommen sicherlich auch noch dazu)

Genau Kopf hoch und Durch. Ich behalte seid ca. 10 Jahren auch nach so einem Kampf gegen Windmühlen alle Parkzettel auf und konnte so bereits 3x meine Unschuld beweisen so korrupt sind die Polizisten und Politessen :-( Eigentlich schade dass es so ist. Die Ricjhter waren jedes mal erstaunt als ich mit 2 Kartonkisten Parkzettel ankam.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von 6502


http://verkehrsanwaelte.de/...iltelefons_keine_ordnungswidrigkeit.html

Weiß nicht, ob das Urteil rechtskräfitg wurde. Und wie die nächste Instanz oder ein anderes Gericht urteilen würde.

Aber dieses Urteil hier erscheint mir vernünftig. Alles, was man mit einer Hand blind machen kann, gehört je nach Situation nicht verboten. Wenn ich alleine auf einer breiten, geraden Straße mit 30 oder 50 km/h fahre, muß ich nicht beide Hände am Steuer haben.....beim Schalten hab ich das ja auch nicht...und wenn ich mich irgendwo kratze ebenso.... Umlegen sollte also erlaubt sein.

Auch die Bentuzung beim Parken am Straßenrand bei laufendem Motor gehört nicht verboten, sondern sollte gerade deshalb erlaubt sein, um die Leute dazu zu bewegen anzuhalten. Und aus Umweltschutzgründen hier den Motor auszuschalten zu müssen, ist bei einem 2 minütigen Halt auf einer z.B. einstündigen Fahrt auch etwas überzogen....da sollen dann zuerst mal die ganzen Diesel-LKWs mit Rußfilter ausgestattet werden, das bringt mehr.

6502

Da gebe ich dir recht, aber hier geht nicht darum was sollte und was nicht...

Ich habe das auch nur niedergeschrieben, um E U C H vor unliebsamen Überraschungen zu warnen.

Mir mir aus könnte dies auch jeder dem Vorsitzenden vor Gericht erzählen...

Dann schreibt aber, denn dies interessiert mich dann !!

Zum obigen Absatz sei angemerkt, dass alles einhändige erlaubt sei, was nicht "übermäßig" ablenkt opder die Konzentration mindert.
Der Unterschied zwischen telefonieren und kratzen dürfte wohl eindeutig sein.
Trotzdem ist es mit 5€ ahnbar, rein theoretisch und wenn man an einen Korintenschei.... gerät.

Wie bereits geschrieben: Letztendlich entscheidet der Richter...
Nur ob ich jemals vor einem Vorsitzenden in devoter Haltung sitzen muss, dies kann ich dann schließlich noch selbst beeinflussen!

Habe mir eben den Artikel Verkehrsanwälte durchgelesen.
Sicherlich darf ein Fahrzeugführer sein Handy umlegen.
Aber im Normalfall geht es doch um den Gebrauch, nicht um das "Wegschreiben".
Ein Hoch auf die Verkehrsanwälte, die Solidargemeinschaft trägt es ja, und sag jetzt nicht, du bezahlst ja auch Monat für Monat Beiträge.

*After Shave in die Hand nehmen und dem Polizisten freundlich zu Prosten* "Hicks" 😁

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Zitat:

Original geschrieben von atahualpa


Nur ob ich jemals vor einem Vorsitzenden in devoter Haltung sitzen muss, dies kann ich dann schließlich noch selbst beeinflussen!

Mit einem devoten Bürger rechnen die ja. Die meisten bezahlen ohne sich zu wehren. Daraufhin gibt es dann ein Gesetz für das und dann ist es auch für jene die sich gewehrt haben fact zum Zahlen.

Gruss

Wer rechnet mit einem devoten Bürger?? 😕
Die einschreitenden Männchen glaube ich nicht, die rechnen mit gar nichts.
Die sind nicht von dieser Welt... 😰
Die hätte ich schon vor Ort "ausgezogen".

nilrem, immer locker mann. willkommen im club der " ich nutze die fahrzeit zur arbeit sinnvoll aus"-männer. hatte damals mit 18 meinen ersten akku-rasierer gekauft und dann ab damit ins auto. einmal die woche reichte. wenn man kein bartträger ist, geht das ohne spiegel wunderbar.
jetzt aber zu deinem fall. hast du dich im gesicht rasiert? äh, naja könnte ja sein, daß....
andere these: du hast wirklich telefoniert und hast den rasierer nur zur tarnung im auto. wenn ich bulle gewesen wäre, hätte ich erstmal den akku kontrolliert, deínen bartwuchsstatus usw.
da kommt mir noch eine andere idee. wie wäre es, wenn man das rasierergeräusch auf's handy aufspielt und dann dem bullen die neueste handygeneration präsentiert. handy, foto, rasierer, alles in einem.
"hömma herr bullezist, hört sich so ein handy an? brrrrrrrrrrrrrrr...

Sich während der Fahrt (110 km/h) schminkende Frauen die aus diesem Grund zwei Fahrbahnen auf der Straße brauchen und dabei noch zeitweise in ihre Handtasche auf dem Beifahrersitz "eintauchen" bin ich ja schon gewöhnt.

Aber rasieren während der Fahrt... na ja, ich jedenfalls habe die Erfahrung gemacht, daß ich mir diesen ganzen Stress und Zeitaufwand mit Einspruch und Anwalt bei solchen Fällen nicht mehr antue. Die Zeit die man mit sowas verbringt kostet bei meinem Stundenlohn deutlich mehr als 60,- EUR. Also zahlen - und gut is!

Zitat:

Die Zeit die man mit sowas verbringt kostet bei meinem Stundenlohn deutlich mehr als 60,- EUR. Also zahlen - und gut is!

Hierauf wird gerne von den Behörden gebaut - bloß keinen Aufwand, "bringt sowieso nichts", u.s.w.. Ich nenne das Obrigkeitshörigkeit.

Der Hauptmann von Köpenik lässt schön grüßen 🙂

Ebenso im Falle der Geschwindigkeitsmessung: Blitzerfoto mit Bußgeldbescheid übersandt und alle denken, dass es schon seine Richtigkeit hat mit der Messung. Schönen Dank.
Gegen jeden Bescheid wird bereits aus Prinzip Einspruch eingelegt. Habe zu oft erlebt, dass Messungen o.Ä. einfach fehlerhaft und damit nicht verwertbar waren.

Aber es gibt ja genug beratungsresistente Leute, die den ordnungsbehördlichen Blödsinn unterstützen.

Das halte ich nun aber auch für überzogen.
Deswegen sind die Gerichte heutzutage auch überlastet, bzw. von solchen Prinzipienwidersprüchen überhäuft.

Aber in diesem von Nilrem beschriebenen Sachverhalt würde ich auch nichts einsehen.
Für mich entscheidend war die Art und Weise und das letztendliche aufzählen und / zur Verteuerung der Tatbestände.

Ich würde erst einmal den Bescheid abwarten.
Vielleicht sind "die" ja noch mal in sich gegangen... wer weiss

Keep cool

Hmmmm - alles eine Frage des Kosten-Nutzen-Aufwandes, oder?

.... oder des Restrisikos... wie auch immer... 😉

Zitat:

Original geschrieben von AudiStone


Sich während der Fahrt (110 km/h) schminkende Frauen die aus diesem Grund zwei Fahrbahnen auf der Straße brauchen und dabei noch zeitweise in ihre Handtasche auf dem Beifahrersitz "eintauchen" bin ich ja schon gewöhnt.

Aber rasieren während der Fahrt... na ja, ich jedenfalls habe die Erfahrung gemacht, daß ich mir diesen ganzen Stress und Zeitaufwand mit Einspruch und Anwalt bei solchen Fällen nicht mehr antue. Die Zeit die man mit sowas verbringt kostet bei meinem Stundenlohn deutlich mehr als 60,- EUR. Also zahlen - und gut is!

Ich sehe das nicht ein. Ich meine, ein paar Grundrechte müssen sie mir doch lassen.

Außerdem kann ich es nicht leiden, wenn mir zwei Kasperfiguren in Gendarmenuniform einen Vortrag halten, als hätten sie mich beim Ladendiebstahl erwischt.

Was habe ich denn schlimmes getan?
Vormittags um 11h auf der Hanauer Landstrasse in Frankfurt, kann man sich im Auto zum Tode langweilen oder die Bildzeitung lesen oder eben Nachrasieren, weil da nix geht.
Ich stand im Stau bzw. fuhr nur ganz langsam

Hätte ich z.B. am MMI rumgespielt, wäre das legal gewesen, obwohl das m.E. weitaus mehr ablenkt als das bisschen Rasieren.
Wo soll dieser Schwachsinn denn enden?

Werden in der Zukunft die Bußgeldkataloge mit Albernheiten erweitert?

Wie wär’s mit;

    Rasieren = 60,-€ + 2 Punkte
    Apfel-Beißen = 50,-€ + 1 Punkt
    Cola-Trinken = 20,-€
    Kaffee-Trinken = 10,-€
    Nase-Popeln = 15,-€
    Beifahrerin Befingern = 150,-€ + 4 Punkte + MPU

😁😁😁

1. Unter diesen Umständen würde ich es auch nicht einsehen..

2. Das ist eigentlich eine gar nicht so schlechte Idee ?!

Nur das Popeln sollte in der Höhe der Ahndung noch einmal überdacht werden. Hier wäre eine Heraufsetzung des Betrages durchaus gerechtfertigt.
😁

das ist ja Blödsinn mit den Bullen. Ich könnte die höchstens verstehen, wenn Du dich nass rasiert hättest 😁

Vielleicht waren die 2 auch nur mies drauf. vielleicht werden sie daheim von ihren Frauen drangsaliert und geben es dann an Autofahrer weiter. 😉

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