Neues vom TÜV

VW Käfer 1200

Nur mal ne kleine Info.
Sowas ist natürlich erfreulich ,wenn man bedenkt das der Käfer im November zum TÜV muss.
So fährt man erst im Frühjahr hin und bekommt eine frische Plakette für 2 Jahre.

Auszug:

Kundenfreundliche Regelung bei der Datierung

Kundenfreundlicher wird künftig auch die Datierung der Prüfung. Wer beispielsweise den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Das macht es künftig aber wieder möglich, bei der HU "Zeit zu schinden"

15 Antworten

sorry,
das kann ich nicht glauben😕

Kannst du ruhig,aber das wird derzeit wohl in jedem Bundesland anders geregelt.
Google mal "Tüv Rückdatierung" da wirst du erschlagen .
Ev schreib noch das Bundesland dahinter.

Vari

Die neuen Regelungen sollen wohl schon ab April gelten.
Sie müssen nur noch vom Bundesrat genehmigt werden,was als reine Formsache gelten soll.

Wir werden sehen.....gut wäre es ja!

so wie ich das verstanden habe gilt das nur wenn bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen und bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen keine Rückdatierung erfolgen soll, wenn in der Zeit, in der die Fahrzeuge vorübergehend stillgelegt sind bzw. nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen dürfen, eine HU fällig wäre. In diesen Fällen soll die Frist für die nächste HU nicht mit dem Monat der zuletzt durchgeführten HU, sondern mit dem Monat, in dem die neue HU durchgeführt wird, beginnen.

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Zitat:

...nur wenn bei vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen und bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen...

Das war auch bisher schon so.

Ich habe auch bei uns gehört, das keine Rückdatierung bei Fristüberschreitung mehr gehandhabt wird.

Uwe

Na, dann mach ich das wie früher: stell mich doof, überschreite den termin um 3 Monate und verlängere die Zeit alle 2 Jahre. Und das soll wieder gehen? Ohne Strafgebühren🙄 ??

Also die Nachricht ist wohl noch relativ frisch.Hier kann man das lesen.
http://auto.t-online.de/.../index

😁 tuev-die-50-originellsten-ausreden-bei-der-hu/id_44902918/tid_embedded/sid_40855832/si_0/index

Also doch:
"allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. "Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird"
Das muss ich nicht riskieren!

Also mein Gedanke war auch nicht das jemand sich auf der Strasse ohne TÜV aufhält.Da gab es immer Bussgelder und wird es auch immer geben.Und das ist auch völlig korrekt so.

Ich dachte eher an den Winterschlaf.Warum soll ich ein halbes Jahr vorher hinfahren wenn der Käfer eh schlummert.Und das Bussgeld verteilt ja nicht der Tüv sondern eigentlich die Rennleitung.

Uwe hat doch geschrieben, dass wäre bisher auch schon so😕
Sorry, kann da nicht mitreden, da ich mit dem H-kennzeichen immer "online" bin😉

Uwe hat geschrieben bei vorrübergehend stillgelegten und Saison-Kennzeichen.
Es gibt auch Fahrer, die lassen ihren Käfer angemeldet in den Winterschlaf gehen.

Dann kann man sofort starten wenn die Sonne anfängt zu scheinen.....
Kleine Ausfahrt zum Tüv und der Spass kann beginnen.

Naja,solls jeder so handhaben wie er lustig ist.

Wie es bisher war:
Die Moppeds habe ich ja auf Saisonkennzeichen 10/3 zugelassen. Bei dem von meiner Tochter lag der TÜV-Termin in der Ruhezeit. Da wurde die neue Plakette auf März geklebt.

Bei einer neuen Zulassung von einem Mopped für meinem Sohn war der TÜV schon länger abgelaufen.
Das bekam vollen-frischen TÜV, da es ja "vorrübergehend Stillgelegt" war, wenn auch nur ein paar Tage.

Zwei extreme erwähnenswerte Geschichten bzgl. Terminüberschreitung hatte ich mal.
1. Bei meinem Hänger war der Termin mal 1+3/4 Jahr überschritten, weil ich überhaupt nicht dran gedacht hab + da er zu der Zeit nur selten bewegt wurde, auch nicht hingeschaut.
Da sollte die Plakette für 3Monate geklebt werden. Also habe ich gleich nochmals bezahlt.
2. Nun aber der Hammer! Nachbars Hänger war 4,5Jahre abgelaufen. Da hatte ich schlimmste Befürchtungen. Und was war? Der bekam bei einmaliger Zahlung frischen 2Jahre TÜV, da eine Plakette nicht auf "schon abgelaufen" geklebt werden konnte.

Das die Nichteinhaltung der Prüfpflicht bei zugelassenen Fzg, auch wenn es selbst nicht im öffentlichen Verkehrraum steht oder sogar in einer Garage, theoretisch lt. STVZO auch Bußgeld bewährt ist, hatten wir schon mal mit Frank diskutiert.
Das soll auch nicht geändert werden + somit hat die Rennleitung weiterhin die Handhabe Schindluder zu begrenzen.

Uwe

Moin! Irgendwie ist das nicht einheitlich geregelt, jedes Bundesland wie's mag. Lutz wird sich noch erinnern: beim Kauf von Hermine war der TüV ja auch seit 4/2010 abgelaufen. Hätte der Verkäufer sie getüvt, OHNE sie vorher abzumelden, dann hätte ich jetzt TüV bis 4/2012 gehabt. Durch Lutz super Idee aber bekam sie 2 volle Jahre bis 9/2013.

Gruss
Ingo

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