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Neues Mopped, zu doof für Eintragungen

Themenstarteram 18. Oktober 2023 um 17:11

Hallo,

habe seit heute ein neues Mopped, und habe keine Lust auf Ärger mit den Herren in Grün. Bisher hat mich das wenig interessiert weil mein altes Bike für die Herren einfach uninterresant war.

Jetzt sind an diesem Mopped ein paar gängige Umbauten gemacht, mit denen ich keinen Ärger haben möchte. Der Verkäufer hat mich leider "nur" auf die E Nummern verwiesen

- komplette Abgasanlage (einziges Teil wo ich vom Hersteller eine Komologationsbescheinigung habe=

- Blinker

- Bremshebel

- Lenkerendenspiegel

- kurzes Heck

Da ich weiß, wie die Herren an einschlägigen ticken, möchte ich auf Nummer sicher gehen und "mehr" haben als ein paar E Nummern. Außerdem habe ich keine Lust ständig ABEs mitzuschleppen.

Kann ich also einfach zum TÜV gehen und "alles einmal eintragen" sagen und die mache mir das?

Was muss ich vorlegen? ABEs für jedes Teil? Reichen bei z.B. Blinkern und Spiegeln einfach nur die E Nummern? Für die Abgasanlage habe ich "nur" die Homologationsbescheinigung, keine ABE oder Ähnliches, reicht das auch?

Wäre froh wenn ihr mir hier mit etwas Klarheit helfen könntet.

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44 Antworten

Zitat:

@Haasinger schrieb am 18. October 2023 um 20:17:00 Uhr:

Ne mt09 rn43. Freitag wird geholt und direkt eingemottet. Die Kombination aus gutem Preis und nur 30km Entfernung waren für mich unschlagbar

Ein sehr schönes Motorrad. Viel Spass damit.

PS. In er Schweiz ist das viel mehr als ein Moped (= 50 ccm mit gelber Nummer).

Mopped => > 50 ccm

Moped => < 50 ccm

Das ist so unser Slang, hier.

Leider ist die Regelung für das Mitführen, bzw. Nachweispflicht für nachträgliche Anbauteile an Möpp und Auto nicht bundeseinheitlich geregelt und auch die Rennleitung (besonders in Bayern) legt das gern mal nach Gusto aus.

An meiner HP4 sind bei der Competition ab Werk von Gilles Brems-/Kupplungshebel und eine verstellbare Rastenanlage verbaut, in einer Kontrolle drohte man mir mit Beschlagnahme und den üblichen Verdächtigungen weil ich den Beweis der Serie nicht führen konnte; erst eine alte Verkaufsbeschreibung von BMW hat denen dann gezeigt, dass sie falsch lagen und sowas nannte sich dann Kradgruppe (Nähe Rosenheim) :mad:

Bei meiner ZX12R war die AGA von Akra eingetragen, weil es die als Serie für das Modell nicht gab, Thema durch, nie Ärger gehabt. Die Hebel waren von Motea mit KBA Nummer, genauso wie die Stahlflexleitungen von Melvin mit ABE, LED Blinker mit E* Nummer, Bodykit hinten mit ABE, Scheibe von MRA mit ABE.

Ich hatte immer den kompletten Packen unterm Bürzel und hab den beim TÜV dann präsentiert, bzw. in der Kontrolle desgleichen. Mir war es am Ende des Tages egal, ob ich eine Nachweispflicht einhalten muß oder nicht, ich war es einfach müde, jedes Mal sinnlos zu diskutieren, hab denen dann den Packen gegeben und mich nebenbei hingesetzt.

Was nicht eingetragen werden muß, sollte wegbleiben, weil wenn Du mal Deine Meinung änderst, müssen auch die Papiere erneut nachgeführt werden und die Kosten kann man sich ja sparen.

Themenstarteram 19. Oktober 2023 um 9:38

Zitat:

@Nogolf schrieb am 19. October 2023 um 10:04:37 Uhr:

@Haasinger

... aber noch ein anderer Aspekt ... alles was nicht eintragungspflichtig ist und nicht eingetragen ist, muss auch nicht in der Zulassungsbescheinigung aus- oder umgetragen werden, wenn es kaputt geht und durch etwas anderes ersetzt wird oder ersatzlos wegfällt ;)

Stimmt, das hatte ich nicht bedacht. Denke ich werde schauen wie kompakt ich die ABEs machen kann und schauen ob ich das in der Maschine unterbringen kann.

 

Womit wir wieder bei meiner Ausgangsfrage wären, was muss ich eintragen lassen?

Das bringt doch nichts mit dem ganzen Stapel von ABE,s mit sich herum zu schleppen. Wenn du nicht gerade an Profis geräts von der Rennleitung stehst du 30 Minuten in der Prallen Sonne bis die alles gescheckt haben.

Wir geben soviel Geld für unsere Flitzer mit Zubehör aus da kommt es auf die Paar Kröten auch nicht mehr darauf an zum TÜV zu fahren und anschließend bei der Zulassungsstelle es in die Papiere eintragen zu lassen.

Bei uns im Großraum Düsseldorf egal bei welchem TÜV ob Nord, Süd oder Dekra usw. die haben bei mir bei der HU noch nie einen Blick auf die ABE geworfen, die Notieren sich immer die E und KBA Nummer und verschwinden dann gefühlt 20 Minuten in ihrem Häuschen um die Nummer dann an ihrem PC mit ihrer Datenbank ab zu gleichen

Zitat:

@Haasinger schrieb am 19. October 2023 um 11:38:34 Uhr:

Womit wir wieder bei meiner Ausgangsfrage wären, was muss ich eintragen lassen?

Wenn du für alles ABE's hast reicht es meistens wenn du die mitschleppst. Aber ich persönlich würde lieber einmal das Geld in die Hand nehmen und den Kram dann in die Papiere eintragen lassen. Ein Fahrzeugschein ist kompakter als 48 Seiten ABE. Eigentlich müsste ich die für den Lenker der ZZR auch mitführen, dass ist aber für die Kombination aus Lenker und Gabelbrücke so viel Papierkram das ich gar nicht weiß wo ich den hintun soll. Da bemühe ich mich lieber um die Eintragung, dürfte deutlich stressfreier sein.

Zitat:

@Dynamix schrieb am 19. October 2023 um 12:13:19 Uhr:

Zitat:

@Haasinger schrieb am 19. October 2023 um 11:38:34 Uhr:

Womit wir wieder bei meiner Ausgangsfrage wären, was muss ich eintragen lassen?

Wenn du für alles ABE's hast reicht es meistens wenn du die mitschleppst. Aber ich persönlich würde lieber einmal das Geld in die Hand nehmen und den Kram dann in die Papiere eintragen lassen. Ein Fahrzeugschein ist kompakter als 48 Seiten ABE. Eigentlich müsste ich die für den Lenker der ZZR auch mitführen, dass ist aber für die Kombination aus Lenker und Gabelbrücke so viel Papierkram das ich gar nicht weiß wo ich den hintun soll. Da bemühe ich mich lieber um die Eintragung, dürfte deutlich stressfreier sein.

Genauso sieht es aus, Topp !

In manchen ABE steht auch drin, dass die nur an einem, ansonsten unveränderten Fahrzeug gelten. Wenn es mehr als eine Änderung am Fzg. gibt, sind die dann streng genommen ungültig.

Themenstarteram 14. November 2023 um 16:11

Ehrlich.... Hab ne originalendtopf besorgt. Erstens hab ich festgestellt dass die falsche Homoligationsbescheinigung beiliegt. Zweitens hab ich nach etwas Recherche festgestellt dass die tröte mit der Anlage 5db lauter ist als original.

am 15. November 2023 um 6:20

Zitat:

@muhmann schrieb am 14. November 2023 um 16:39:41 Uhr:

In manchen ABE steht auch drin, dass die nur an einem, ansonsten unveränderten Fahrzeug gelten. Wenn es mehr als eine Änderung am Fzg. gibt, sind die dann streng genommen ungültig.

Gibt einerseits Sinn, wenn man berücksichtigt, dass der Hersteller des Auspuffs nicht alle möglichen Kombinationen für die Zulassung testen kann.

Zeigt andererseits den Blödsinn auf, wenn man bedenkt dass eine wirkliche Leistungssteigerung mit einem Auspuff nur möglich ist, wenn noch weitere Anpassungen des Motors bzw. der Gemischaufbereitung an das neue Abgassystem gemacht werden.

Hab jetzt nicht alles gelesen.

 

Wollte aber zum Mopped gratulieren, geile Farbkombi!

 

Bzgl. der Teile:

 

Blinker und Spiegel brauchen nur eine E-Nr.

Ein KZH braucht nix dergleichen, solange sonstige Vorschriften der StVZO eingehalten werden.

Also grundsätzliche Vorgaben für Beleuchtung und Kennzeichenpositionierung z.B..

 

Für Bremshebel brauchst ein Gutachten, der sollte auch eine KBA-Nr. aufgedruckt haben.

 

Kupplungshebel ist egal.

Themenstarteram 21. November 2023 um 16:42

Gutachten? Muss ich damit zum TÜV oder reicht's die ABE mitzuführen?

Wenn das betroffene Teil ne ABE hat, reicht mitführen. Wenn du dir den Papierkrieg sparen willst kannst du es auch eintragen. Mag die kostspielige Variante sein, dafür musst du dann auch keine 15 Seiten ABE mitführen.

Wenn das Teil nur ein Teilegutachten hat, musst du es definitiv eintragen lassen.

Jepp, kommt drauf an ob ABE oder "nur" Teilegutachten. Wie @Dynamix geschrieben hat.

Themenstarteram 21. November 2023 um 21:16

Hab die Nummer nicht gecheckt aber sind offizielle mit E Nummer von titax. Muss im Frühjahr dann Mal recherchieren wo die ABE zu bekommen ist. Denke nicht dass ich da ein Teilegutachten brauche

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