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Neues, gebrauchtes Auto hat viele Mängel, trotz "Tüv ohne Mängel" - was nun?

Themenstarteram 6. Dezember 2017 um 16:34

Hallo,

eine Freundin hat sich vor 4 Wochen einen Gebrauchtwagen von Privat gekauft. Der Wagen hat im Februar (oder März?) 2017 neuen Tüv ohne Mängel erhalten.

Nun hatte Sie die erste Reparatur in der Werkstatt, da das Traggelenk Geräusche machte. Der Meister in der Werkstatt schlug die Hände über dem Kopf zusammen und meinte das Auto ist nicht verkehrssicher!

Mängel die sie mir nannte:

- Bremsscheiben vorne unter Mindestmaß

- Bremse Tragbild vorne nicht ausreichend

- Bremsleitungen durchgerostet

- mehrere Gelenke und Gummis Vorder und Hinterachse ausgeschlagen

- Ölverlust

- weitere Dinge die ich gerade nicht mehr weiß

Auf jeden Fall meinte der Werkstattmeister, dass die Mängel schon länger bestehen müssen und auch im Februar oder März bei der Tüv-Prüfung vorhanden waren.

Nun hat meine Freundin ja keine Ahnung und dachte der Tüv ist fast neu, der Wagen macht optisch einen guten Eindruck. Gekauft von Privat mit einem ADAC-Kaufvertrag.

Kann man jetzt noch was machen? Also den Vorbesitzer belangen? Oder hat sie Pech gehabt?

Meinem empfinden nach, würde ich vorschlagen die Karre dem Vorbesitzer wieder hinzustellen und das Geld zurück zu verlangen. Könnte man das?

Oder was meint ihr?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 6. Dezember 2017 um 18:10:19 Uhr:

Aber für mich heißt eine Tüv-Plakette, daß der Wagen ab dem Zeitpunkt der HU noch 2 Jahre ohne das o.g. Teile ausgetauscht werden müssen durchhält.

Diese Annahme ist schlicht falsch. Eine solche Plakette bedeutet lediglich, dass der Wagen zum Zeitpunkt der Untersuchung verkehrssicher war. Eine TÜV-Untersuchung ist kein vollumfänglicher Technik-Check und gibt auch keine Prognose über zukünftige Reparaturen.

51 weitere Antworten
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51 Antworten

Die Geschichte kann einen natürlich zu Spekulationen anregen:

Das Auto wurde vor 9 Monaten getüvt mit der Absicht es weiter zu fahren (sonst hätte man es auch mit frischem TÜV direkt verkaufen können).

Ein paar Monate/1000e km später treten ein paar kostspielige Mängel auf und der Besitzer beschließt deshalb das Fahrzeug zu verkaufen.

Leider "vergisst" er dabei dem Käufer - also dem TE- von den Mängeln zu erzählen. Kann ja mal vorkommen.

Jetzt muss der TE dem Verkäufer das ganze nur noch nachweisen - was normalerweise leider schwierig bis unmöglich ist.

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 06. Dez. 2017 um 18:10:19 Uhr:

Aber für mich heißt eine Tüv-Plakette, daß der Wagen ab dem Zeitpunkt der HU noch 2 Jahre ohne das o.g. Teile ausgetauscht werden müssen durchhält.

Das heißt es eben nicht. Das heißt nur, dass zum Zeitpunkt der Prüfung eventuelle Mindestgrenzen noch nicht erreicht waren. Nicht mehr und nicht weniger.

 

Wenn z.B eine Bremsbelagstärke von 4 mm als Mindestmaß vorgegeben wäre und bei der Untersuchung sind es 4,1 mm, wäre dieser Prüfpunkt i.O. Dass das mit Sicherheit in einem überschaubar kurzem Zeitraum unterschritten werden wird, ist da nicht relevant.

Zitat:

@polofreund123 schrieb am 6. Dezember 2017 um 19:15:34 Uhr:

Zitat:

@mattalf schrieb am 6. Dezember 2017 um 17:43:44 Uhr:

Klingt als waere deine Freundin bei ATU gewesen.

Gemeint ist wohl GTÜ, nicht ATU!

...

Gemeint war wohl eher eine Werkstatt(kette), die Reparaturen anbietet, die zwar die Sicherheit erhöhen und den Fahrzeugwert steigern (gegen neue Bremsen ist doch nichts einzuwenden), aber aus Sicht eines Prüfers (noch) nicht unbedingt nötig wären.

Ist doch bei "alten" Autos, die im Alltag genutzt werden, der "normale" Zustand.

Eine Zweitmeinung kann man sich immer einholen, insbesondere wenn man keine Ahnung zu haben scheint.

Zitat:

Also eine billige Kiste unter 2.000 Euro ist es nicht...Kaufpreis 4.200 Euro.

 

Es wurde kein Neuwagen erwartet. Aber für mich heißt eine Tüv-Plakette, daß der Wagen ab dem Zeitpunkt der HU noch 2 Jahre ohne das o.g. Teile ausgetauscht werden müssen durchhält. Und bei einer verrosteten Bremsleitung oder eine Bremsscheibe die nicht mehr die Mindestdicke hat, sehe ich da schon Betrug.

Es wäre sehr schön, wenn dem so wäre. Das dies nicht so ist wurde dir ja schon dargelegt. Aber seht es mal anders rum: Wenn sie jetzt noch einmal 1000€ reinsteckt und danach 2 Jahre Ruhe hat ist das auch schon was wert. Sehr viele Leute kommen mit wesentlich teureren Kisten keine 2 Jahre am Stück ohne Reparaturen aus.

Die TÜV Plakette ist eigentlich nicht viel wert. Sobald du vom Hof fährst ist das schon wieder beinahe hinfällig, da es immer nur eine Momentaufnahme darstellt. Die einzige Sicherheit die du dabei hast: Du brauchst die nächsten 24 Monate nicht zur HU.

 

Zitat:

Die Geschichte kann einen natürlich zu Spekulationen anregen:

Das Auto wurde vor 9 Monaten getüvt mit der Absicht es weiter zu fahren (sonst hätte man es auch mit frischem TÜV direkt verkaufen können).

Ein paar Monate/1000e km später treten ein paar kostspielige Mängel auf und der Besitzer beschließt deshalb das Fahrzeug zu verkaufen.

Leider "vergisst" er dabei dem Käufer - also dem TE- von den Mängeln zu erzählen. Kann ja mal vorkommen.

 

Jetzt muss der TE dem Verkäufer das ganze nur noch nachweisen - was normalerweise leider schwierig bis unmöglich ist.

Spekulieren kann man viel. Aber wie du schon sagst, beweisen ist eine ganz andere Geschichte. Nur Anschuldigungen sollte man nicht voreilig öffentlich äußern - denn die können, wenn mal alles ganz doof läuft einfacher nachgewiesen werden.

Och man...mir blutet immer das Gebrauchtwagenherz bei sowas....Auto für 4200 Euro gekauft...x Monate vergangen, immerhin ein paar Tausend km gefahren...da kann man jetzt im Detail hinterfragen, wieviel davon bremsenmordendes Stop-and-go, wieviel rostfördernde Regenfahrten, wieviele hundert Schlaglöcher, Bordsteine etc. etc.

Oder der Guten einfach sagen: Kaufe/lease doch beim nächsten mal einen nagelneuen Dacia für kleines Geld, wenn der Groschen so zählt.

Mensch, man kann doch bei dem Kurs nicht erwarten, dass die Kiste ohne Investitionen ewig hält. 99prozentig kalkulierbare Kosten gibt's bei (Fast-)Neuwagen oder beim ÖPNV-Monatsticket :(.

Hier gibt's Leute, die haben für 12.000 Euro was gekauft, und nach 2 Monaten hat der Motor (Kosten für Überholung nahe dran) aufgegeben, der sauberen Historie des Fahrzeugs zum Trotz. DAS ist Pech.

Typisch deutsche Mentalität, nicht immer, aber doch oft: Irgend jemand (möglichst nicht ich selbst) muss doch jetzt dafür haften. "Ich" möchte mein Geld lieber in spassigere Dinge als die Unterhaltung eines Autos stecken...

Zitat:

@svendrae schrieb am 6. Dezember 2017 um 19:45:43 Uhr:

Zitat:

Also eine billige Kiste unter 2.000 Euro ist es nicht...Kaufpreis 4.200 Euro.

 

Es wurde kein Neuwagen erwartet. Aber für mich heißt eine Tüv-Plakette, daß der Wagen ab dem Zeitpunkt der HU noch 2 Jahre ohne das o.g. Teile ausgetauscht werden müssen durchhält. Und bei einer verrosteten Bremsleitung oder eine Bremsscheibe die nicht mehr die Mindestdicke hat, sehe ich da schon Betrug.

Es wäre sehr schön, wenn dem so wäre. Das dies nicht so ist wurde dir ja schon dargelegt. Aber seht es mal anders rum: Wenn sie jetzt noch einmal 1000€ reinsteckt und danach 2 Jahre Ruhe hat ist das auch schon was wert. Sehr viele Leute kommen mit wesentlich teureren Kisten keine 2 Jahre am Stück ohne Reparaturen aus.

Die TÜV Plakette ist eigentlich nicht viel wert. Sobald du vom Hof fährst ist das schon wieder beinahe hinfällig, da es immer nur eine Momentaufnahme darstellt. Die einzige Sicherheit die du dabei hast: Du brauchst die nächsten 24 Monate nicht zur HU.

Zitat:

@svendrae schrieb am 6. Dezember 2017 um 19:45:43 Uhr:

Zitat:

Die Geschichte kann einen natürlich zu Spekulationen anregen:

Das Auto wurde vor 9 Monaten getüvt mit der Absicht es weiter zu fahren (sonst hätte man es auch mit frischem TÜV direkt verkaufen können).

Ein paar Monate/1000e km später treten ein paar kostspielige Mängel auf und der Besitzer beschließt deshalb das Fahrzeug zu verkaufen.

Leider "vergisst" er dabei dem Käufer - also dem TE- von den Mängeln zu erzählen. Kann ja mal vorkommen.

 

Jetzt muss der TE dem Verkäufer das ganze nur noch nachweisen - was normalerweise leider schwierig bis unmöglich ist.

Spekulieren kann man viel. Aber wie du schon sagst, beweisen ist eine ganz andere Geschichte. Nur Anschuldigungen sollte man nicht voreilig öffentlich äußern - denn die können, wenn mal alles ganz doof läuft einfacher nachgewiesen werden.

Das stimmt - Beschuldigungen können nach hinten los gehen.

Aber man kann ja sagen: "ich fühle mich von ihnen betrogen" statt "sie sind ein Betrüger".;)

das geht natürlich :)

ich schätze mal, mehr als 90% der Autofahrer "da draußen" wissen sowieso nicht, wie es "untenrum" um ihr Auto bestellt ist.

Ich meine, man verlässt sich ja z.B. auch auf die Werkstätten, wenn man z.B. das Auto regelmäßig in die Inspektion gibt. Aber was da auch gerne so alles durchrutscht...

Letztes Jahr zur HU stellte sich bei meinem heraus, dass die Bremssättel hinten nicht mehr freigängig sind und daher immer leicht gebremst wird. Ist bei der regelmäßigen Inspektion sowie den halbjährlichen Reifenwechseln im AH auch nie aufgefallen (obwohl die Hinterräder von Hand kaum mehr zu drehen waren)... Ich hatte mich nur gewundert, warum die Beläge hinten schneller verschleißen als vorne.

Daher würde ich hier nicht mal von Absicht beim Verkäufer ausgehen.

am 6. Dezember 2017 um 20:06

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 6. Dezember 2017 um 18:00:44 Uhr:

Hier noch was zum Nachlesen:

http://www.rug-anwaltsblog.de/.../

Stichwort:

Beschaffenheitsvereinbarung

Aber nach einem 3/4 Jahr?

Der verlinkte Artikel schreibt etwas zur Amtshaftung.

Beschaffenheitsvereinbarung ist etwas ganz anderes. Da wird im Kaufvertrag ( und evt in der Fahrzeugbeschreibung im Inserat ) eine Beschaffenheit beschrieben.

KM stand Baujahr Unfallfrei eingebautes Zubehör usw.

TÜV auch aber in dem Sinne das das Fahrzeug TÜV hat bis zum XX.XX ist und nicht das nach einiger Zeit

Verschleissteile nicht mehr ok sind.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 6. Dezember 2017 um 21:06:09 Uhr:

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 6. Dezember 2017 um 18:00:44 Uhr:

Hier noch was zum Nachlesen:

http://www.rug-anwaltsblog.de/.../

Stichwort:

Beschaffenheitsvereinbarung

Aber nach einem 3/4 Jahr?

Der verlinkte Artikel schreibt etwas zur Amtshaftung.

Beschaffenheitsvereinbarung ist etwas ganz anderes. Da wird im Kaufvertrag ( und evt in der Fahrzeugbeschreibung im Inserat ) eine Beschaffenheit beschrieben.

KM stand Baujahr Unfallfrei eingebautes Zubehör usw.

TÜV auch aber in dem Sinne das das Fahrzeug TÜV hat bis zum XX.XX ist und nicht das nach einiger Zeit

Verschleissteile nicht mehr ok sind.

Folge dem Link und drück mal "Strg+F" und gib das Wort "Beschaffenheit" ein, dann landest du bei den Antworten weiter unten und das könnte hier wirklich entscheidend sein, da der Wagen erst vor 4 Wochen gekauft wurde.

Dann wär´s vielleicht sogar egal, wann die HU durchgeführt wurde. Aber es kommt auf den Vertrag an.

Nichts zu danken, ich helfe gerne weiter. :)

Mängel die sie mir nannte:

- Bremsscheiben vorne unter Mindestmaß

- Bremse Tragbild vorne nicht ausreichend

bremse = verschleißteil. du wirst niemals anchweisen können dass das vor 9 monaten bei verkauf noch nicht so war. ich meine dass das mindestmaß nicht heißt dass man die scheibe sofort austauschen muss sondern dass man auf einer solchen scheibe keine neuen beläge mehr montiert also die scheibe mit tauscht. sprich ich weiß nichtmal ob der tüv die scheibe bemängeln müßte wenn sie unter mindestmaß ist? er bemängelt sie weil das tragbild niicht mehr paßt eben scheibe eingelaufen, beläge verschlissen

-->neu machen und gut. ist doch beim gebrauchten meist eh irgendwann dran. ob nun heute oder in 3 jahren spielt bei ihrer jahresfahrleistung doch überhaupt keine rolle!

"- Bremsleitungen durchgerostet"

->rost an der bremsleitung kommt im alter schonmal vor. durchgerostet hieße da ist ein loch drin. das will ich kaum glauben es sei denn die karre ist wirklich uralt. bei oberflächigem rost die leitung mal genau anschauen. entweder sie taugt noch dann mal mit einem lappen fluid film oder so abwischen und das ganze sieht gleich viel freundlicher aus. wenn sie dagegen wirklich kritisch aussehen neu machen

->ich tippe anhand der rostigen bremsleitungen, dass die karre ohnehin unter 5000€ gekostet hat, vermutlich deutlich weniger. sprich altes auto.da muss man mit sowas rechnen.

->günstige werkstatt suchen, neu machen und gut. man sagt ja bremsleitungen ist furchtbares gefummel. stimmt auch bei den verbauten karren heutzutage wenn du die gesamte leitung machen möchtest. meistens ist die leitung aber in großen teilen noch gut und nur in einem bestimmtem bereich am unterboden angegammelt? dann diesen teil ersetzen und gut. meist komm man dort dann auch vernünftig ran.

"- mehrere Gelenke und Gummis Vorder und Hinterachse ausgeschlagen"

->kilometerbedingt ist das irgendwann der fall

->auch mal schauen was für reifen/felgen drauf sind, drauf waren. gabestel , tuning etc pp fördern sowas

->hier hilft nur geld in die hand nehmem und neu machen. schauen welche teile im zubehör vernünftiges preis/leistungsverhältnis haben. soll die karre noch lange fahren dann schon marke. bei billigkram halt vorm einbau genau schauen ob es trotzdem taugen könnte oder nicht

"- Ölverlust"

->auch hier. die karre hat vermutlich einiges gelaufen? kommt halt irgendwann vor. gerne bei kurzstreckenautos. das beste ist, wenn die karre jeden tag läuft und jeden tag warmgefahren wird. dann hast du sowas meist die ersten 10 jahre nicht selbst wenn da 350tkm auf der uhr stehen. ausnahmen bestätigigen die regel

->schauen wo es herkommt. gibt stellen da ist es easy. gibt stellen da ist es aufwändig (zahnriemensimmeringe...aber da ist der riemen dann meist eh überfällig da macht man das halt mit. kupplungsseitig kann auch böse arbeitszeit sein je nach fahrzeug)

"- weitere Dinge die ich gerade nicht mehr weiß"

naja kleinigkeiten können halt beim alten gebrauchten sein

-------------------

iich würds an ihre stelle als lehrgeld abhaken.

sie ist die karre 9 monate gefahren das ist doch schonmal was.

a)behalten:

->jetzt kostet die karre halt mal geld. und selbst wenn sie da jetzt 2000€ drin versenkt so ist das weniger als der wertverlust im erstem jahr beim neuwagen (mal billigstautos der unter 10t€ klasse ohne jegliche sonderaustattung ausgenommen)

wenn sie mit dem auto sonst zufrieden war und die karre für ihr nutzungsprofil usw taugt wird ich da jetzt nicht das risiko eingehen einen anderen in ähnlicher preisklasse zu kaufen.

b)abgeben:

andere variante ist eben die karre jetzt abgeben. kein geld reinstecken (bzw nur so dass er wieder aus der werkstatt fährt). exporteur anrufen. die zahlen gutes Geld (und halten die genannten mängel für lachhaft. da macht im ausland für wenige euro stundenlohnt mal einer einen tag arbeit und für 300, 400€ neuteile rein und gut). zahlen meist mehr als ein deutscher bereit sein würde zu zahlen (wenn er sich das fahrzeug vernünftig anschaut)

---------------

dem vorbesitzer jetzt nach 9 monaten nen strick drehen dürfte nicht gelingen. rechtsstreit gerichtsverfahren dauert lange, am ende gibt es einen vergleich, verdienen tun da nur die anwälte. durchstreiten bis zum gerichtsverfahren mit urteil werden die wenigsten.

->sofern sie keine rechtschutz hat ist das erstmal schlechtem geld (für das seit heute schlechte fahrzeug) gutes geld (für anwaltskosten, gutachterkosten) hinterherschmeissen. in meinen augen steckt man das besser direkt in die reperatur (auch wenn die vielleicht noch mehr kostet die reperarierten teile sind dann NEU) . und selbst wenn sie rechtschutz hat so kostet es mindestens die selbstbeteiligung (ok die erstberatung kann man ja mal machen die gibt es evtl gratis aber immer im hinterkopf dass so ein anwalt auch nur geld verdienen möchte und wenn sein nabel die rechtschutz dann eben auch deine selbstbeteiligung)

------------

für den nächsten fahrzeugkauf:

0. neue hu ist kein garant für ein gutes auto. und das möchte man ja kaufen (und nicht eines wo der prüfer seinen ermessenspielraum maximal ausgereizt hat). daher hilft wenn du nicht vom fach bist nur der nächste punkt:

1. nimmst die karre und fährst als probefahrt direkt in eine werkstatt oder auf eine prüfstelle. dort läßt du gut gucken. kostet keine 100€. auch der adac etc pp bieten sowas mitunter an. selbst wenn das 3 mal schiefgeht ist es immernoch besser als eben auf die fresse zu fallen. und mitunter nimmt man ja das fahrzeug trotzdem und der besitzer macht was im preis (insbesondere wenn man mängel findet die er gar nicht kennt)

2. für eine karre die älter 7 jahre ist nimmst du dir am besten direkt zur besichtigung jemand mit der sich explizit mit dem fahrzeug auskennt. bei frischen fahrzeugen ist meist das know how für baureihenspezifische details (welcher motor makt, welcher ist gut etc pp) noch nicht so ausgeprägt aber mit zunehmedem alter sind die schwachstellen der modellreihe bekannt. die klopf man ab, macht um bestimmte motoren/getriebe oder austattungen einen bogen und kauft dann ein vernünftiges auto

3. gebrauchtwagenkauf ohne fremde hilfe geht wirklich nur, wenn man vom fach ist. (oder man bereit ist lehrgeld zu zahlen....). schönen gruß an die dame. sie ist sicherlich nicht allein. aber der große trost an der sache ist doch: die karre fuhr 9 monate. die karre fährt auch weiter wenn sie bereit ist geld reinzustecken. und wenn nicht gibt es den exporteur oder schrauber der das fahrzeug kaufen wird.

4. ob sie stand heute meint zu viel bezahlt zu haben ist völlig irrelevant. sie war damals bereit dieses geld zu bezahlen. wenn die vielen mängel gewesen wäre hätte sie vermutlich gar nicht gekauft - aber irgend eine andere hätte mit vielleicht anderen mängeln (kofdichtung durch, getriebe müll, ex unfall ) oder wie auch immer erwischt

 

Zitat:

@newt3 schrieb am 6. Dezember 2017 um 22:27:58 Uhr:

...

iich würds an ihre stelle als lehrgeld abhaken.

sie ist die karre 9 monate gefahren das ist doch schonmal was.

...

Nein, 4 WOCHEN ist sie die Karre gefahren.

Wenn also im Vertrag stehen würde:

"HU neu" s. Link weiter oben... könnte... vielleicht... mit Anwalt und vor Gericht.

Oder eben wenn der Verkäufer sich auch so drauf einlässt (Fragen kostet nichts und es gibt so Leute mit zu viel Geld, Gewissensbissen...).

Aber letztlich alles Spekulation.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 6. Dezember 2017 um 17:37:46 Uhr:

Man müsste wissen, was für einen Wagen, Baujahr, Kaufpreis, Kilometerstand, etc.

Müsste man eigentlich nicht.

Der Verkäufer (privat) wird vermutlich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen haben.

Verschlissene Bremsen und Achsgelenke wird ihm vermutlich kein Richter als Arglist nachweisen können.

Dazu kommt, dass die letzte bestandene HU fast ein Jahr zurück liegt.

Somit ist der Verkäufer aus der Haftung raus und die Käuferin hat sich ganz einfach das falsche weil zu teure Auto ausgesucht.

Klingt hart, ist aber nun mal so.

Zitat:

@C 37 RS schrieb am 6. Dezember 2017 um 18:10:19 Uhr:

Es wurde kein Neuwagen erwartet. Aber für mich heißt eine Tüv-Plakette, daß der Wagen ab dem Zeitpunkt der HU noch 2 Jahre ohne das o.g. Teile ausgetauscht werden müssen durchhält.

Und da liegt dein Denkfehler.

Eine "TÜV-Plakette" besagt lediglich, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Begutachtung verkehrssicher war.

Was ein dreiviertel jahr danach ist? Wer weiss das schon, irgendwann gehen Dinge halt man kaputt.

Nimms mir nicht übel, nehmt das nächste Mal einfach jemanden zur Besichtigung mit der sich mit Autos auskennt, lasst nicht die Optik entscheiden bzw. lasst einen kurzen Gebrauchtwagencheck machen. Kostet nicht die Welt und kann Ärger und Kosten ersparen.

 

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Dezember 2017 um 19:27:39 Uhr:

Das heißt es eben nicht. Das heißt nur, dass zum Zeitpunkt der Prüfung eventuelle Mindestgrenzen noch nicht erreicht waren. Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn z.B eine Bremsbelagstärke von 4 mm als Mindestmaß vorgegeben wäre und bei der Untersuchung sind es 4,1 mm, wäre dieser Prüfpunkt i.O. Dass das mit Sicherheit in einem überschaubar kurzem Zeitraum unterschritten werden wird, ist da nicht relevant.

Nö, nichtmal das heisst es.

Es heisst lediglich, dass die Bremsleistung zum Zeitpunkt der Prüfung ausreichend ist (das kann sie auch mit 1mm Belag noch sein)

Dazu wird eine Sichtprüfung auf sichtbare Beschädigungen vorgenommen und auch die Gummis auf den Pedalen werden überprüft.

Bei offensichtlichem Erreichen der Verschleißgrenze wird (vielleicht) ein Hinweis für den Halter in den Bericht aufgenommen oder es erfolgt ein mündlicher Hinweis oder je nach Tagesform des Prüfers auch gar nichts.

Ob der Hersteller seinen Mechatronikern eine Verschleißgrenze vorgibt und vorschreibt, dass 4mm die Grenze zum Austausch sind, interessiert die Prüforganisationen nicht.

Ein Mangel der per se zur Nichtzuteilung der Plakette führt ist ein abgefahrener Belag nicht, solange die Bremsleistung passt.

Freundin hat nach Optik gekauft! Bei TÜV war alles grad noch so OK. Wenn sich die Werkstatt einen guten Auftrag anziehen will, geht das mit den Aussagen. 2te Werkstatt mal gefragt?

Es wird selten einer ein durchrepariertes Fahrzeug privat verkaufen, meist gehen die mit Rep. stau in den Verkauf.

Fahren und Bremsen machen wenn nötig, Ölverlust gibt es fast immer, frage wieviel.

Frueher war es so, dass wenn jemand auf einer Bananenschale ausgerutscht ist, er das halt als Pech (fluchend) hingenommen hat.

Heutzutage wird sofort nach dem gemeinen Taeter gefahndet, der die boese Bananenschale hingeworfen hat.

Ausserdem:

Haette die Freundin ihren Freund C 37 RS zum Kauf mitgenommen, waere alles nicht passiert... ;)

Ciao

Ratoncita

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